Tobias Kaufmann - Ex-Leiter Medien & Kommunikation

Begonnen von Oxford, Dienstag, 12.Mär.2013, 13:33:17

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MLM

Zitat von: CMBurns am Donnerstag, 13.Aug.2020, 09:30:16
So klang es aber bei dem Stammtisch nicht. Das war nur die höfliche Umschreibung für "Wir haben ihm die Tür gezeigt".


Ja, hab es verfolgt. Umso erstaunter war ich über die ersten Reaktionen der Presse.
Na Palm
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Wildharry

Zitat von: Mirai_Torres am Donnerstag, 13.Aug.2020, 09:21:22
Wobei das für mich ein anderes Niveau hat als die Abfindungen für unsere GF o. ä.

TK ist - bei aller Antipathie gegen den Mann - eine festangestellte Person in dem Verein mit einem "normalen" Arbeitsvertrag. Wenn dein AG dich kündigen würde, würdest du sicher auch eine Abfindung wollen. Oder halt klagen dass man dich weiterbeschäftigt.
War er wirklich nur eine festangestellte Person mit "normalem" Arbeitsvertrag oder doch leitender Angestellter nach Betrvg? Das unterscheidet sich dann in der Tat nicht unwesentlich bei Kündigungen seitens des Arbeitgebers.
Bleiben sie ordentlich!
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I.Ronnie

Zitat von: Eventotto am Donnerstag, 13.Aug.2020, 09:26:24
Soweit ich mich erinnern kann, bekommt man doch nur eine Abfindung wenn man auf eine Kündigungschutzklage verzichtet oder nicht?

Ja und nein. Eine Abfindung wird gezahlt, um einen Rechtsstreit zu verhindern oder zu beenden. Es ist ein Vergleich bzw. kann Teil einer Einigung sein, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen. Geklagt wird stets auf Weiterbeschäftigung, nicht auf eine Abfindung hin. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung.
Der Arbeitgeber braucht - sofern das KSchG Anwendung findet - einen Grund für die Kündigung. Und dagegen richtet sich dann auch die Kündigungsschutzklage. Will man diese verhindern, bietet man dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag an, dessen Teil auch eine geldliche Abfindungszahlung sein kann. Ein Aufhebungsvertrag mit Abfindungszahlung kann aber auch noch nach Prozessbeginn geschlossen werden, wenn der Arbeitgeber merkt, dass der Prozess nicht so läuft, wie er es gerne hätte.

Eine Ausnahme gilt bei Kleinbetrieben bis 10 Mitarbeitern. Dort findet das KSchG keine Anwendung. Der Arbeitgeber kann ohne Nennung von Gründen dem Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen.

Conjúlio

Der erste gute Zug um das Vorstandsteam um Wolf. Jetzt aber nicht aufhören.

Holen Sie sich das GBH zurück...es liegt noch viel mehr im argen.
- Kutten raus aus Oberrang Nord -

I.Ronnie

Zitat von: Wildharry am Donnerstag, 13.Aug.2020, 09:36:45
War er wirklich nur eine festangestellte Person mit "normalem" Arbeitsvertrag oder doch leitender Angestellter nach Betrvg? Das unterscheidet sich dann in der Tat nicht unwesentlich bei Kündigungen seitens des Arbeitgebers.

Das KSchG definiert leitende Angestellte enger als das BetrVG und ist maßgeblich. Der wesentliche Unterschied zwischen "normalem" Angestellten und leitendem Angestellten liegt lediglich* darin, dass der Arbeitgeber vom Gericht eine Abfindung festsetzen lassen kann und damit dem Arbeitnehmer keine Klagebefugnis mehr zusteht.

*Edit: Und der Betriebsrat kann von leitenden Angestellten nicht angehört werden und dessen Anhörungspflicht entfällt, da LAN nicht vom Betriebsrat vertreten werden.
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Müngersdorf

Zitat von: THC-Ben am Donnerstag, 13.Aug.2020, 09:39:16
Eigentlich ein Grund wieder einzutreten, oder?
Nein, aktuell nicht. Mein Interesse an der neuen Saison und dem Kernbereich "Professionelles Fußballspielen" ist so gering wie noch nie. Ich verfolge keine Transfernews, keine Spielplanansetzungen, nichts. Das CL die letzte Woche war habe ich zwei Tage später bemerkt. Fußball ist so unglaublich weit weg aktuell.
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Wildharry

Zitat von: I.Ronnie am Donnerstag, 13.Aug.2020, 09:50:05


Das KSchG definiert leitende Angestellte enger als das BetrVG und ist maßgeblich. Der wesentliche Unterschied zwischen "normalem" Angestellten und leitendem Angestellten liegt lediglich* darin, dass der Arbeitgeber vom Gericht eine Abfindung festsetzen lassen kann und damit dem Arbeitnehmer keine Klagebefugnis mehr zusteht.

*Edit: Und der Betriebsrat kann von leitenden Angestellten nicht angehört werden und dessen Anhörungspflicht entfällt, da LAN nicht vom Betriebsrat vertreten werden.
Genau das meinte ich damit, alles richtig. Aber statt Betriebsrat wählen leidende Angestellte ja ihren Sprecherausschuß, inwieweit dieser aber in solchen Fällen Mitspracherecht hat weiß ich jetzt nicht genau. Kann mir aber vorstellen dass der nicht so einflußreich wie ein BR ist.
Bleiben sie ordentlich!
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girrent

Zitat von: Conjúlio am Donnerstag, 13.Aug.2020, 09:45:03
Der erste gute Zug um das Vorstandsteam um Wolf. Jetzt aber nicht aufhören.

Naja, die Zufahrtswege zum GBH sind nun deutlicher besser beschildert. Ist Dir wohl noch nicht aufgefallen...
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rancH

Zitat von: girrent am Donnerstag, 13.Aug.2020, 10:00:09
Naja, die Zufahrtswege zum GBH sind nun deutlicher besser beschildert. Ist Dir wohl noch nicht aufgefallen...
Immerhin eine Art Leistung in Sachen Kommunikation.


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Will P.

Zitat von: Conjúlio am Donnerstag, 13.Aug.2020, 09:45:03
Der erste gute Zug um das Vorstandsteam um Wolf. Jetzt aber nicht aufhören.

Holen Sie sich das GBH zurück...es liegt noch viel ehr im argen.
und viel feind
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Mirai_Torres

Zitat von: Wildharry am Donnerstag, 13.Aug.2020, 09:56:46
Genau das meinte ich damit, alles richtig. Aber statt Betriebsrat wählen leidende Angestellte ja ihren Sprecherausschuß, inwieweit dieser aber in solchen Fällen Mitspracherecht hat weiß ich jetzt nicht genau. Kann mir aber vorstellen dass der nicht so einflußreich wie ein BR ist.

Auch der Sprecherausschuss ist bei einer beabsichtigten Kündigung zu hören. Wobei ich da gerne mal relativieren möchte. Der BR kann eine Kündigung in der Regel nicht verhindern. Er ist vor der Kündigung zwingend anzuhören (wird er das nicht, ist die Kündigung unwirksam). Wenn er dagegen ist, kann er seine Bedenken äußern, der AG darf aber trotzdem kündigen. Der Vorteil des BR liegt allein dann darin, dass dies in einem Kündigungsschutzverfahren Vorteile bringt (z. B. einen Weiterbeschäftigungsanspruch während des Verfahrens)

Aber hat der FC überhaupt einen Betriebsrat bzw. einen Sprecherausschuss?
*Männer sind mitgemeint

There is a fork in every road, yet the wrong path is always taken

Gleichberechtigung ist wie Klimaschutz - Immer nur wenn's passt, ansonsten später

Conjúlio

Zitat von: girrent am Donnerstag, 13.Aug.2020, 10:00:09
Naja, die Zufahrtswege zum GBH sind nun deutlicher besser beschildert. Ist Dir wohl noch nicht aufgefallen...

Zum Schutz des Grüngürtels meide ich Anfahrten zum GBH. :)

Es ist aber ein erstes Zeichen und ich hoffe, dass damit der Startschuss gesetzt wird um das Modell "Wehrle" intern zu schwächen. Auch wenn es etwas länger dauert.
- Kutten raus aus Oberrang Nord -
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Wildharry

Zitat von: Mirai_Torres am Donnerstag, 13.Aug.2020, 11:01:50


Aber hat der FC überhaupt einen Betriebsrat bzw. einen Sprecherausschuss?
BR kann ich mir nicht vorstellen und Sprecherausschuß? Denke auch nicht denn mit Aehlig, Gisdol und dem neuen Kaufmann hat man ja "nur" 3? leitende Angestellte.
Vielleicht hat Timo aber Ambitionen den Sprecherausschuß zu machen wenn ich so seine Interviews in den letzten Monaten verfolge. :D
Bleiben sie ordentlich!
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der Pate

Zitat von: I.Ronnie am Donnerstag, 13.Aug.2020, 09:50:05


Das KSchG definiert leitende Angestellte enger als das BetrVG und ist maßgeblich. Der wesentliche Unterschied zwischen "normalem" Angestellten und leitendem Angestellten liegt lediglich* darin, dass der Arbeitgeber vom Gericht eine Abfindung festsetzen lassen kann und damit dem Arbeitnehmer keine Klagebefugnis mehr zusteht.

*Edit: Und der Betriebsrat kann von leitenden Angestellten nicht angehört werden und dessen Anhörungspflicht entfällt, da LAN nicht vom Betriebsrat vertreten werden.


dazu ergänzend wird es normalerweise erst vor Gericht geklärt ob es sich wirklich um einen leitenden Angestellten gehandelt hat oder nicht. Das hängt an verschiedenen Faktoren. Wenn ein Herr Kaufmann bsp. keine Prokura hatte (und selbst wenn, kommt es wieder auf die Ausgestaltung dieser an), wenn er selbstständig keine Leute einstellen oder entlassen durfte etc. (wovon ich einfach mal nicht ausgehe), dann würde ich aus der Ferne zumindest sagen, dass er kein leitender Angestellter ist, bzw. noch schöner WAR.
Roma Roma Roma
Core de 'sta città
Unico grande amore
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koelner

Zitat von: CMBurns am Donnerstag, 13.Aug.2020, 09:30:16
So klang es aber bei dem Stammtisch nicht. Das war nur die höfliche Umschreibung für "Wir haben ihm die Tür gezeigt".
Zumal er ja zuvor auch alles aufgezählt hatte, wie man kommunizieren wollte/was man bei der Kommunikation erreichen wollte. Da fehlte zum Abschluss eigentlich nur der Satz: "und weil das alles nicht erreicht wurde, haben wir uns entschlossen von Kaufmann zu trennen!"
Was folgte war das übliche "der Arbeitgeber hat ein wohlwollendes Arbeitszeugnis auszustellen!"
🌈 🌈 🌈 FUCK FIFA 🌈🌈🌈
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der Pate

Zitat von: koelner am Donnerstag, 13.Aug.2020, 11:47:39
Zumal er ja zuvor auch alles aufgezählt hatte, wie man kommunizieren wollte/was man bei der Kommunikation erreichen wollte. Da fehlte zum Abschluss eigentlich nur der Satz: "und weil das alles nicht erreicht wurde, haben wir uns entschlossen von Kaufmann zu trennen!"
Was folgte war das übliche "der Arbeitgeber hat ein wohlwollendes Arbeitszeugnis auszustellen!"

ich erwarte den Satz "im Rahmen seiner Möglichkeiten war er stets bemüht" :)
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Double 1978

Zitat von: I.Ronnie am Donnerstag, 13.Aug.2020, 09:18:37


Was glaubst du denn, wie man einen unbefristeten Arbeitsvertrag auflöst?

"Herr Kaufmann, wir möchten Sie nicht weiter beschäftigen. Ihr Vertrag endet zum Monatsende."
"Aber meine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und aus welchem Grund überhaupt?"
"Ne, sowas machen wir beim FC nicht mehr. Gekündigt wird sofort, Gründe nennen wir keine."
"Das ist gegen das Kündigungsschutzgesetz!"
"Das mag sein, aber wir haben schon zu viel an Abfindungen gezahlt. Es ist nichts mehr da, bitte gehen Sie jetzt."
"Okay, das ist ein Argument. So ein Kündigungsschutzgesetz ist ja auch mehr eine Empfehlung. Ich verstehe das. Bis dahin!"
"Pfiati!"
man kann auch unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, ohne abfindung zu zahlen.
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Mirai_Torres

Zitat von: Double 1978 am Donnerstag, 13.Aug.2020, 12:21:06
man kann auch unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, ohne abfindung zu zahlen.

Das kann man. Dann braucht man aber einen ganz besonders wasserdichten Grund. Sonst landet man direkt bei Gericht. Oder aber das Gericht entscheidet zugunsten des AG.
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MLM

Ausnahmsweise egal. Letztlich ist die Abfindung das beste Invest seit Seb Bornauw.
Na Palm

Kaio

Lußem heult schon wieder rum im Kicker. War zu erwarten.
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Mirai_Torres

Zitat von: Kaio am Donnerstag, 13.Aug.2020, 12:29:42
Lußem heult schon wieder rum im Kicker. War zu erwarten.

Wo soll der auch jetzt seine Infos herkriegen?
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tilli-fc-4-ever

Zitat von: Kaio am Donnerstag, 13.Aug.2020, 12:29:42
Lußem heult schon wieder rum im Kicker. War zu erwarten.


Btw: Ist sein Twitter-Account wieder auf privat gestellt oder hat er mich nach gestern geblockt?
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Mirai_Torres

Zitat von: tilli-fc-4-ever am Donnerstag, 13.Aug.2020, 12:44:04

Btw: Ist sein Twitter-Account wieder auf privat gestellt oder hat er mich nach gestern geblockt?

Auf Privat umgestellt
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Rheineye

Konstantin Neven DuMont schreibt auf FB, er hatte Quellen dass der Mitgliederrat maßgeblich an dieser ,,Entlassung" seinen Anteil hat.

Wenn es stimmt, Chapeau Mitgliederrat, war mir irgendwie klar dass Wolf und Co. das nicht aus eigenen Stücken machen.
7x Absteiger
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MARCO23

Zitat von: Conjúlio am Donnerstag, 13.Aug.2020, 11:10:26
Zum Schutz des Grüngürtels meide ich Anfahrten zum GBH. :)

Es ist aber ein erstes Zeichen und ich hoffe, dass damit der Startschuss gesetzt wird um das Modell "Wehrle" intern zu schwächen. Auch wenn es etwas länger dauert.

Warum Wehrle? War es nicht Wehrle der TK gekündigt hat?
Der Vorstand hat doch gar nicht die Befugnis einem KG Angestellten zu kündigen?

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I.Ronnie

Zitat von: Double 1978 am Donnerstag, 13.Aug.2020, 12:21:06
man kann auch unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, ohne abfindung zu zahlen.

Du bringst da einiges durcheinander und bist ganz offensichtlich nicht in der Materie. Belassen wir es dabei.
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der Pate

aus dem Kicker-Artikel:

So oder so wird es eine teure Angelegenheit in finanziell schwierigen Zeiten für den Klub. Kaufmann - der unbefristet angestellt war - dürfte eine satte Abfindung zugesprochen bekommen.

So richtig Ahnung hat Herr Lußem ja auch nicht. Für die Abfindung ist es in diesem Fall völlig unerheblich ob der Vertrag unbefristet war oder nicht. Aufgrund der Beschäftigungsdauer ist es eigentlich selbstverständlich, dass er unbefristet eingestellt ist. Die Beschäftigungsdauer (aufgerundet auf volle Jahre) und das monatliche Gehalt sind ausschlaggebend. Dann wird nur noch über den Faktor verhandelt. Marktüblich ist eigentlich 0,5. Wenn Kaufmann mehr möchte, riskiert er definitiv die Sperre durch das Arbeitsamt für 3 Monate. Kann er so viel mehr verhandeln, dass ihm das egal ist (in dieser Gehaltsklasse sicherlich normalfall dass man die Sperre eingeht oder man findet eben noch andere Kompensationszahlungen, wie bsp. verlängerte Kündigungsfrist mit unwiderruflicher Freistellung unter Zahlung des vollen Gehalts), dann wollte der Effzeh ihn einfach nur schnell loswerden. Definitiv aber ist das einfach hingerotzter polemischer Mist. Wenn man sich mit einem Aufhebungsvertrag nicht einigen kann, dann findet man schon Gründe die für eine Entlassung mal primär ausreichen. Letztendlich trifft man sich dann vor Gericht und dann sind wir wieder beim Verhandeln über den Faktor. Man kann in einem Aufhebungsvertrag sicherlich noch andere Kompensationszahlungen mit unterbringen, die dann nicht direkt der Abfindung hinzugerechnet werden und trotzdem Geld kosten, aber wir sind hier sicherlich in einem Größenverhältnis, was für den Effzeh eher unter Peanuts läuft, was Abfindungen anbelangt.


Als Beispiel mal ein (aus meiner Sicht viel zu hoch angesetztes Gehalt für diese Position) von 240.000 €/Jahr. Wären 20.000/Monat x 8 Jahre x Faktor 0,5. Dann sind wir bei 80.000 € Abfindung. Damit könnt ihr spielen, wenn ihr ein höheres oder niedrigeres Gehalt erwartet oder wenn ihr denkt der Effzeh zahlt mehr als den marktüblichen Faktor (was wir manchmal auch machen, wenn wir Jemanden einfach nur loswerden wollen), aber selbst bei einem 3fachen Faktor von 1,5 wären wir dann bei Summen die "überschaubar" sind.


Roma Roma Roma
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Che fai sospirà

koelner

Komplett unfähig ist Kaufmann in meinen Augen auch nicht. Er passt eben nur nicht zu einem Verein mit Fans und demokratischen Strukturen.
Als Pressesprecher von Monsanto oder so, könnte er sicherlich eine ordentliche Arbeit abliefern.
🌈 🌈 🌈 FUCK FIFA 🌈🌈🌈

koelner

Zitat von: der Pate am Donnerstag, 13.Aug.2020, 11:50:05
ich erwarte den Satz "im Rahmen seiner Möglichkeiten war er stets bemüht" :)
Sein Verhalten gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und Externen war spannungsfrei.
🌈 🌈 🌈 FUCK FIFA 🌈🌈🌈
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tilli-fc-4-ever

Zitat von: Rheineye am Donnerstag, 13.Aug.2020, 12:49:56
Konstantin Neven DuMont schreibt auf FB, er hatte Quellen dass der Mitgliederrat maßgeblich an dieser ,,Entlassung" seinen Anteil hat.

Wenn es stimmt, Chapeau Mitgliederrat, war mir irgendwie klar dass Wolf und Co. das nicht aus eigenen Stücken machen.

Lußem ist die Quelle vom Ksta?
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