Stimmung/Fanverhalten/Aktionen im Stadion

Begonnen von LuKa, Freitag, 29.Apr.2011, 17:08:33

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rutunwiess

Die Choreo mit den Luftschlangen fand ich super. Ich glaube auch nicht, das sich daran jemand verletzen konnte. Es sah auf den Videos auch so aus, das nichts davon auf dem Spielfeld gelandet wäre.

Hoffentlich läuft das nächste Spiel in Dresden ähnlich friedlich ab (glaube es aber nicht).


Grundlos glücklich!
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Alci

Wir spiel'n nie wieder im Europapokal!
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Friedrichshagener

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Oxford

Zitat von: rutunwiess am Montag, 11.Mär.2013, 18:13:18
Die Choreo mit den Luftschlangen fand ich super. Ich glaube auch nicht, das sich daran jemand verletzen konnte.

Die Überlegung an sich ist schon eine Frechheit... müssen wir über sowas jetzt wirklich diskutieren? Irgendwann hörts echt auf.
Ich lese den Economist und hasse Twitter (äh X).
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Alci

Zitat von: Oxford am Montag, 11.Mär.2013, 20:05:10
Die Überlegung an sich ist schon eine Frechheit... müssen wir über sowas jetzt wirklich diskutieren? Irgendwann hörts echt auf.

Mir ist so ein Papierschnippsel ins Bier gefallen.

Fand ich doof.
Wir spiel'n nie wieder im Europapokal!
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Gelle

Zitat von: Alci am Montag, 11.Mär.2013, 20:06:46
Mir ist so ein Papierschnippsel ins Bier gefallen.

Fand ich doof.

Stimmt! Papierschnippsel gehören als Ergänzungsmaterial in Schnitzel oder Würste, aber auf gar keinen Fall ins Bier. Ich kann dich verstehen.
Nit resigniert, nur reichlich desillusioniert
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MG56

Zitat von: Gelle am Montag, 11.Mär.2013, 20:09:55
Stimmt! Papierschnippsel gehören als Ergänzungsmaterial in Schnitzel oder Würste, aber auf gar keinen Fall ins Bier. Ich kann dich verstehen.


Widerspricht auch dem Reinheitsgebot.
Was ist schon ein schlappes Argument gegen eine starke Behauptung?
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Nutz

Das abgestandene Zeug im Stadion nennt sich Bier?
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J_Cologne

Zitat von: Gelle am Montag, 11.Mär.2013, 20:09:55
Stimmt! Papierschnippsel gehören als Ergänzungsmaterial in Schnitzel oder Würste, aber auf gar keinen Fall ins Bier. Ich kann dich verstehen.

Dafür gehört dann Pferd ins Bier?
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antistar

ZitatIm Rahmen der ,,Internationalen Wochen gegen Rassismus" (11. - 24. März) und des EU-Projekts ,,Football for Equality" ist auch das sozialpädagogische Kölner Fanprojekt aktiv.

Zusammen mit der Bildungseinrichtung BiBeriS - Bildung & Beratung im Sport - werden zwei Diskussionsveranstaltungen organisiert, die einen möglichen Rassismus in der Kölner Fußballfanszene thematisieren und hinterfragen.

Mittwoch, 13.03., 19 Uhr: Die Rolle der Frau in der rechtsextremen (Fußballfan-)Szene - Stetige Auseinandersetzungen mit rechtsorientierten Gruppen in der eigenen Fankurve (Aachen), tätlicher Übergriff eines rechten Fans auf einen Fanbetreuer (Dortmund). Wir hinterfragen die hiesige Situation und bekommen einen thematischen Input zur Rolle der Frau von Lena Hennemann (Jena).

Donnerstag, 14.03., 19 Uhr: Homophobie im Fußballstadion?! - Kölner Fußballfans gegen Rassismus – doch wie sieht das in der Fankurve konkret aus? Wir diskutieren u.a. mit Peter Hönkhaus (Trainer Cream Team Cologne, ehemals Capo der Wilden Horde) und dem schwul-lesbischen FC-Fanclub Andersrum Rut-Wieß.

Beide Veranstaltungen finden im Raum des sozialpädagogischen Fanprojekts statt (Gereonswall 112, 50670 Köln) und sind kostenlos zu besuchen.

Die Organisatoren freuen sich auf eine rege Teilnahme und stehen bei Nachfragen gerne per E-Mail an info@biberis.de zur Verfügung.

Quelle: FC Fanclub-Newsletter
KÖLN-SÜD. We won't change our ways - we will proud remain when the glory fades!

P.A.Trick

Zitat von: Alci am Montag, 11.Mär.2013, 18:18:39
Interessant.

Die Antwort zum Thema Stadionverbot gefällt mir aber ganz und gar nicht.

"Stadionverbote

1. Wie beurteilen Sie die Rechts- und Verhältnismäßigkeit des Repressionsmittels
,,Stadionverbot" bzw. ,,Stadtverbot"?


Das Stadionverbot ist kein ,,Stadtverbot" und es ist auch kein Repressionsmittel. Es
ist eine auf Zivilrecht beruhende, dem Hausrecht entspringende vorbeugende
Maßnahme, mit welcher einem Betroffenen für einen bestimmten Zeitraum
untersagt wird, ein Fußballstadion zu betreten, damit künftig von ihm keine
weiteren sicherheitsrelevanten Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der
Durchführung von Fußballspielen ausgehen können. Es hat seine Verankerung
unumstritten im Eigentums- bzw. Besitzrecht des BGB."


Warum? Da steht doch nur, dass Stadionverbote auf geltendem Recht beruhen. Und das ist nun mal ein Faktum.
Ich fühle meine Rechte nicht beschränkt oder bedroht. Ich fühle mich bedroht von Rechten und Beschränkten. Lieber vertraue ich Wissenschaftlern, die sich auch mal irren, als Irren, die glauben sie seien Wissenschaftler. (Fabian Eisenring)
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Alci

Ja, das sehe ich anders.

Meiner Meinung nach nimmt man jemandem die Möglichkeit am öffentlichen Leben teilzunehmen (in diesem Falle ein Fußballspiel), vor allem wenn, wie im Text stehend, von "vorbeugenden Maßnahmen" gesprochen wird.

Jemand wird also auf Verdacht, ohne rechtskräftige Verurteilung, mit einem Stadionverbot belegt. Das ist meiner Meinung nach rechtswidrig, zumindest aber moralisch nicht zulässig. Für viele ist ein Fußballspiel mehr als ein Discobesuch, wo sicherlich auch vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden kann.
Wir spiel'n nie wieder im Europapokal!
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P.A.Trick

Na, da findest du aber einige, denen der Diskobesuch am Wochenende wichtiger ist, als ein Fußballspiel!

Hausrecht ist Hausrecht ... egal, ob Disko, Fußball, Skatabend oder Fitnessclub.
Wem was davon subjektiv am wichtigsten erscheint, ist abhängig von der Persönlichkeit und irrelevant.
Ich fühle meine Rechte nicht beschränkt oder bedroht. Ich fühle mich bedroht von Rechten und Beschränkten. Lieber vertraue ich Wissenschaftlern, die sich auch mal irren, als Irren, die glauben sie seien Wissenschaftler. (Fabian Eisenring)
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antistar

Zitat von: P.A.Trick am Dienstag, 12.Mär.2013, 10:32:44
Hausrecht ist Hausrecht ... egal, ob Disko, Fußball, Skatabend oder Fitnessclub.

Das kann in der Diskussion noch so oft behauptet werden, es wird nicht richtiger: "Das Hausrecht unterliegt allerdings Einschränkungen. Bei Fußballspielen gewährt der Veranstalter in Ausübung der in Art. 2 Abs. 1 GG garantierten Vertragsfreiheit grundsätzlich jedermann  gegen Bezahlung  den Zutritt zu dem Stadion. Will er bestimmte Personen davon ausschließen, muss er deren mittelbar in das Zivilrecht einwirkende Grundrechte beachten; ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und das aus Art. 3 Abs. 1 GG folgende Gebot der Gleichbehandlung lassen es nicht zu, einen einzelnen Zuschauer willkürlich auszuschließen. Vielmehr muss dafür ein sachlicher Grund bestehen. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob der von dem Ausschluss Betroffene in vertraglichen Beziehungen zu dem Hausrechtsinhaber steht oder nicht."

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=49709&linked=pm
KÖLN-SÜD. We won't change our ways - we will proud remain when the glory fades!
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P.A.Trick

Zitat von: antistar am Dienstag, 12.Mär.2013, 10:34:34
Das kann in der Diskussion noch so oft behauptet werden, es wird nicht richtiger: "Das Hausrecht unterliegt allerdings Einschränkungen. Bei Fußballspielen gewährt der Veranstalter in Ausübung der in Art. 2 Abs. 1 GG garantierten Vertragsfreiheit grundsätzlich jedermann  gegen Bezahlung  den Zutritt zu dem Stadion. Will er bestimmte Personen davon ausschließen, muss er deren mittelbar in das Zivilrecht einwirkende Grundrechte beachten; ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und das aus Art. 3 Abs. 1 GG folgende Gebot der Gleichbehandlung lassen es nicht zu, einen einzelnen Zuschauer willkürlich auszuschließen. Vielmehr muss dafür ein sachlicher Grund bestehen. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob der von dem Ausschluss Betroffene in vertraglichen Beziehungen zu dem Hausrechtsinhaber steht oder nicht."

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=49709&linked=pm

Das gilt doch 1:1 genauso für jede Disko / jeden Fiitnessclub und ist keine exklusive Besonderheit für den Fußball.
Ich fühle meine Rechte nicht beschränkt oder bedroht. Ich fühle mich bedroht von Rechten und Beschränkten. Lieber vertraue ich Wissenschaftlern, die sich auch mal irren, als Irren, die glauben sie seien Wissenschaftler. (Fabian Eisenring)
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antistar

Zitat von: P.A.Trick am Dienstag, 12.Mär.2013, 10:46:01
Das gilt doch 1:1 genauso für jede Disko / jeden Fiitnessclub und ist keine exklusive Besonderheit für den Fußball.

Meines Wissens eben nicht. Wichtig ist hierbei, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, "gewährt grundsätzlich jedermann den Eintritt". Das ist bei Discotheken/ Fitnessclubs nicht der Fall. Zumindest hatte ich die damaligen Interpretation des Urteils so verstanden.
KÖLN-SÜD. We won't change our ways - we will proud remain when the glory fades!
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zweitnick

Zitat von: girrent am Montag, 11.Mär.2013, 17:44:24
Falls noch nicht bekannt:


http://www.fc-koeln.de/fileadmin/user_upload/pdf/2012-2013/fckoeln_landtag.pdf

Mit das Beste, was ich von unserem Verein in der letzten Dekade lesen durfte. In your face, ahnungslose Politker, die ein Stadion noch nie von innen gesehen haben!  :tu:
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SagittariusA

Zitat von: antistar am Dienstag, 12.Mär.2013, 10:50:08
Meines Wissens eben nicht. Wichtig ist hierbei, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, "gewährt grundsätzlich jedermann den Eintritt". Das ist bei Discotheken/ Fitnessclubs nicht der Fall. Zumindest hatte ich die damaligen Interpretation des Urteils so verstanden.

Ist so wie du sagst. Das gilt generell für Massenveranstaltungen, also auch Konzerte etc. Bei den meisten Diskotheken gibt es ein eingeschränktes Publikum, welches erwünscht wird (Dresscode) und daher muss nicht jedermann reingelassen werden und man kann per Hausrecht Personen "willkürlich" ausschließen. Beim Fußball ist das nicht der Fall, sodass man grundsätzlich jeden reinlassen muss, der bezahlt. Das Hausrecht kann man bei Verstößen gegen die Hausordnung nutzen und Personen nachträglich und zukünftig ausschließen. Vorher nicht.
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P.A.Trick

Solange es sich nicht um eine private, geschlossene Veranstaltung handelt,
muss meines Wissens jeder gewerbetreibende Veranstalter (Disko, Fitnessklub, .....)
grundsätzlich erst mal jeden rein lassen. Diskriminierung ist in D in jedweder Art verboten!

Bestehen Bedenken wegen der Sicherheit oder der "Gast" hat sich aufgrund
von Verfehlungen ein Hausverbot eingefangen ("sachlicher Grund"), kann der Veranstalter
den Einlass verwehren.

Mich würde es wundern, wenn es da irgendeinen Sonderstatus für ein Fußballspiel gibt.
Am Ende ist das eine gewerbliche Veranstaltung der 1. FC Köln GmbH & Co. KG
(oder der DFL?).
Ich fühle meine Rechte nicht beschränkt oder bedroht. Ich fühle mich bedroht von Rechten und Beschränkten. Lieber vertraue ich Wissenschaftlern, die sich auch mal irren, als Irren, die glauben sie seien Wissenschaftler. (Fabian Eisenring)
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P.A.Trick

Zitat von: zweitnick am Dienstag, 12.Mär.2013, 10:54:45
Mit das Beste, was ich von unserem Verein in der letzten Dekade lesen durfte. In your face, ahnungslose Politker, die ein Stadion noch nie von innen gesehen haben!  :tu:

jaha, Moment ...

Die Grünen und die Piraten fragen wenigstens mal bei den Vereinen nach deren Meinung.
CDU, SPD und FDP sind offensichtlich schon allwissend und haben das nicht nötig!!
Ich fühle meine Rechte nicht beschränkt oder bedroht. Ich fühle mich bedroht von Rechten und Beschränkten. Lieber vertraue ich Wissenschaftlern, die sich auch mal irren, als Irren, die glauben sie seien Wissenschaftler. (Fabian Eisenring)
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P.A.Trick

Zitat von: SagittariusA am Dienstag, 12.Mär.2013, 10:56:17
Ist so wie du sagst. Das gilt generell für Massenveranstaltungen, also auch Konzerte etc. Bei den meisten Diskotheken gibt es ein eingeschränktes Publikum, welches erwünscht wird (Dresscode) und daher muss nicht jedermann reingelassen werden und man kann per Hausrecht Personen "willkürlich" ausschließen. Beim Fußball ist das nicht der Fall, sodass man grundsätzlich jeden reinlassen muss, der bezahlt. Das Hausrecht kann man bei Verstößen gegen die Hausordnung nutzen und Personen nachträglich und zukünftig ausschließen. Vorher nicht.

Ich denke nicht, dass eine Diskothek formaljuristisch jemandem wegen seiner Schuhe den Einlass verwehren darf.
Da kann man sich vermutlich reinklagen. Das wird den Türstehern aber schwer zu vermitteln sein und dürfte auch wenig
bringen, da der Richter vermutlich zu der Zeit im Bett liegt.


... oder schon drin ist :D
Ich fühle meine Rechte nicht beschränkt oder bedroht. Ich fühle mich bedroht von Rechten und Beschränkten. Lieber vertraue ich Wissenschaftlern, die sich auch mal irren, als Irren, die glauben sie seien Wissenschaftler. (Fabian Eisenring)
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Alci

Zitat von: P.A.Trick am Dienstag, 12.Mär.2013, 11:01:27
Ich denke nicht, dass eine Diskothek formaljuristisch jemandem wegen seiner Schuhe den Einlass verwehren darf.
Da kann man sich vermutlich reinklagen. Das wird den Türstehern aber schwer zu vermitteln sein und dürfte auch wenig
bringen, da der Richter vermutlich zu der Zeit im Bett liegt.


... oder schon drin ist :D

Doch.

Andernfalls dürfte sich auch jeder 18-jährige in die Ü 30 Party klagen, weil er aufgrund seines Alters diskriminiert wird. Eine Kleiderordnung ist zulässig.
Wir spiel'n nie wieder im Europapokal!
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FCMartin

Hängt es nicht auch damit zusammen, ob und wie ich vorher die Karten verkaufe?
Würde eine Disco immer einen Vorverkauf im Internet anbieten, sähe das auch anders aus.
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SagittariusA

Zitat von: P.A.Trick am Dienstag, 12.Mär.2013, 11:01:27
Ich denke nicht, dass eine Diskothek formaljuristisch jemandem wegen seiner Schuhe den Einlass verwehren darf.
Da kann man sich vermutlich reinklagen. Das wird den Türstehern aber schwer zu vermitteln sein und dürfte auch wenig
bringen, da der Richter vermutlich zu der Zeit im Bett liegt.


... oder schon drin ist :D

Ein Dresscode ist zulässig und ich darf Personen aufgrund Ihrer Kleidung den Einlass verwehren. Versuch doch mal mit Adiletten und neon-grünem Jogginganzug in ein Nobel-Restaurant zu kommen und beruf dich auf das Gleichbehandlungsgesetz.
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powow

Zitat von: Alci am Dienstag, 12.Mär.2013, 11:06:09
Doch.

Andernfalls dürfte sich auch jeder 18-jährige in die Ü 30 Party klagen, weil er aufgrund seines Alters diskriminiert wird. Eine Kleiderordnung ist zulässig.

Siehe bei uns Gästefans in ihren Trikots, die auf die Süd wollen. Oder jemand, der in ner Jogginghose in ein feines Restaurant will. Gibt noch mehr Beispiele für eine Kleiderordnung.
Aurora Borealis, the icy sky at night...
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P.A.Trick

Zitat von: Alci am Dienstag, 12.Mär.2013, 11:06:09
Doch.

Andernfalls dürfte sich auch jeder 18-jährige in die Ü 30 Party klagen, weil er aufgrund seines Alters diskriminiert wird. Eine Kleiderordnung ist zulässig.

Das mag sein, vermutlich geht das als "sachlicher Grund" durch.

Zitat von: FCMartin am Dienstag, 12.Mär.2013, 11:09:12
Hängt es nicht auch damit zusammen, ob und wie ich vorher die Karten verkaufe?
Würde eine Disco immer einen Vorverkauf im Internet anbieten, sähe das auch anders aus.

Wo ist jetzt der Unterschied, ob ich die Karten im VVK kaufe oder an der Kasse?
Ich fühle meine Rechte nicht beschränkt oder bedroht. Ich fühle mich bedroht von Rechten und Beschränkten. Lieber vertraue ich Wissenschaftlern, die sich auch mal irren, als Irren, die glauben sie seien Wissenschaftler. (Fabian Eisenring)
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zweitnick

Zitat von: P.A.Trick am Dienstag, 12.Mär.2013, 10:59:29
jaha, Moment ...

Die Grünen und die Piraten fragen wenigstens mal bei den Vereinen nach deren Meinung.
CDU, SPD und FDP sind offensichtlich schon allwissend und haben das nicht nötig!!

Ist richtig.

Die Fragestellungen wirken nur etwas Möchtegern. Hautpsache Fachbegriffe verwendet und schon eine Wertung implizierend und genau wegen dieser tendenziösen Ausrichtung wirkt es auf mich nach dem Motto, gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht.
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SagittariusA

Zitat von: FCMartin am Dienstag, 12.Mär.2013, 11:09:12
Hängt es nicht auch damit zusammen, ob und wie ich vorher die Karten verkaufe?
Würde eine Disco immer einen Vorverkauf im Internet anbieten, sähe das auch anders aus.

Nein, sähe es nicht. Wenn bekannt ist, dass du da im Anzug aufzutauchen hast, muss ich dich in Jeans und Turnschuhen nicht reinlassen - auch nicht, wenn du vorher online deine Karte gekauft hast. Ich muss dir nicht einmal das Geld erstatten.
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P.A.Trick

Zitat von: zweitnick am Dienstag, 12.Mär.2013, 11:12:05
Ist richtig.

Die Fragestellungen wirken nur etwas Möchtegern. Hautpsache Fachbegriffe verwendet und schon eine Wertung implizierend und genau wegen dieser tendenziösen Ausrichtung wirkt es auf mich nach dem Motto, gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht.

Naja, die Fragestellungen, insbesondere die der Piraten, wirken auf meich eher so, als würde man versuchen eine Steilvorlage
für eine Antwort GEGEN Überwachung und Repressionen geben wollen. Man kann eine Frage ja stellen, um Bestätigung zu
erhalten oder um Argumente dagegen zu bekommen.
Ich fühle meine Rechte nicht beschränkt oder bedroht. Ich fühle mich bedroht von Rechten und Beschränkten. Lieber vertraue ich Wissenschaftlern, die sich auch mal irren, als Irren, die glauben sie seien Wissenschaftler. (Fabian Eisenring)
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FCMartin

Zitat von: SagittariusA am Dienstag, 12.Mär.2013, 11:12:41
Nein, sähe es nicht. Wenn bekannt ist, dass du da im Anzug aufzutauchen hast, muss ich dich in Jeans und Turnschuhen nicht reinlassen - auch nicht, wenn du vorher online deine Karte gekauft hast. Ich muss dir nicht einmal das Geld erstatten.

Ja das stimmt schon. Das müsste dann aber in den AGB´s stehen. 
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