Stimmung/Fanverhalten/Aktionen im Stadion

Begonnen von LuKa, Freitag, 29.Apr.2011, 17:08:33

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Wormfood

Hopp ist 74, Mateschitz ist 70. Man muss sie beleidigen, solange sie noch leben.
Gesendet von meinem Atari ST mit Akustikkoppler
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Schnatterinchen

Ok ich hab nichts gegen irgendwelche Gesänge mal vorab gesagt und sachliche Kritik mag ich auch. Liegt wohl am hohen Alter. Aber bei allen Konstrukten die sich da tummeln ob RB ,Hopp oder wer auch dann noch kommen mag,würde ich nie im Leben Personen als Sohn einer H..re bezeichnen. Das ist mir persönlich zu flach.
Andersrum euch bezeichnet jemand als Sohn einer H.. re,was passiert dann?? Wieviele von Euch ticken dann ab??
Es ist nur meine Wertung ,keine Abwertung von Fansupport.Im Gegentum Fansupport außerhalb  und da hab ich Hochachtung vor wer jedes We fahren kann,immer Klasse. Ok mit kleinen Abstrichen.Wir sollten aber jetzt auch die Kirche im Dorf lassen und aus ner großen Mücke keinen Dino machen.

Ihr seit doch alle nur neidisch, dass nur ich die Stimmen höre.
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Hungksfresser

Also mal ehrlich, wenn mich jemand so beleidigt lache ich den aus. Ebenso wenn man mich als schwulen Kölner bezeichnet oder dergleichen. Da wird ein Fass auf gemacht und genau deswegen verdient er es umso lauter und stärker. Der Mann ist kein Heiliger. Der ist ein Dämon geschickt um den Fußball zu zerstören.

Und ich finde es einfach grotesk dass unser Präsident meint sich dafür entschuldigen zu müssen. Wenn der Depp nicht damit klar kommt soll er doch Blumen züchten. Auch ein Hobby. Oder die Kohle gegen Krebs oder was auch immer für Krankheiten einsetzen, aber nicht meinen geliebten Sport mit der Seuche Hoffenheim besudeln.

Und nein VW, Bayer, RB, Audi, Voith, Kühne und Konsorten  sind für mich nicht weniger scheisse oder mehr. Allesamt sollen sie in der Hölle in einem Raum ohne Fenster und Türen bis in alle Ewigkeit vor sich hin darben und dabei von morgens bis abends die schlimmsten aller Qualen erleiden.

Dieser Dreck macht den Fußball kaputt und dass werde ich wann immer und wo auch immer kund tun.

Dazu stehe ich und dafür lass ich mich auch gerne verurteilen. Alle die das nicht so sehen, bitteschön euer Ding, aber lasst mir mein Ding.
Meine Freunde halten mich für einen Irren. Aber das bin ich nicht. Ich bin nur so wie sie es auch wären, wenn sie nicht soviel Angst hätten.

Kopfschmerztablette

Wenn Sie mal was machen wollen Herr Spinner: So etwas wünsche ich mir!
http://www.youtube.com/watch?v=Gtxt-capmJY

Schnatterinchen

Bitte,hab ich kein Problem,Ich glaube Männer und Frauen sind da etwas verschieden und das ist auch gut so.Und es ist völligst legitim verschiedener meinung zu sein. Ich heiße es auch nicht gut das Hr. Spinner sich entschuldigt kann er ja machen unter vier Augen aber nicht jetzt noch die Medien anheizen.

Ich liebe die Plastikklubs auch nicht,und ich bin auch auf grund meines Jobs sicher nicht sehr zart besaitet,manche Dinge gehen für mich nicht ,für andere ist es ok,verurteilen will ich deswegen keinen,nur ist es nicht meins auch nicht im Fußball.Und das darf ich auch so artikulieren.

Ihr seit doch alle nur neidisch, dass nur ich die Stimmen höre.
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Hungksfresser

Zitat von: Schnatterinchen am Montag, 10.Nov.2014, 00:55:15
Bitte,hab ich kein Problem,Ich glaube Männer und Frauen sind da etwas verschieden und das ist auch gut so.Und es ist völligst legitim verschiedener meinung zu sein. Ich heiße es auch nicht gut das Hr. Spinner sich entschuldigt kann er ja machen unter vier Augen aber nicht jetzt noch die Medien anheizen.

Ich liebe die Plastikklubs auch nicht,und ich bin auch auf grund meines Jobs sicher nicht sehr zart besaitet,manche Dinge gehen für mich nicht ,für andere ist es ok,verurteilen will ich deswegen keinen,nur ist es nicht meins auch nicht im Fußball.Und das darf ich auch so artikulieren.

Absolut. War ja auch nicht gegen Dich gerichtet. Ich bin außerhalb des Stadion definitiv auch nicht für diesen Sprachgebrauch zu begeistern, andernfalls würde meine Liebste mich kastrieren :D aber diesbezüglich ziehe ich diesen Jargon vor oder besser gesagt wird dieser Jargon doch eher gehört als ein Dietmar Hopp find ich nicht gut.

Dennoch verstehe ich selbstredend wenn jemand, egal ob Männlein oder Weiblein, sagt dass er oder sie dies sch... findet.
Meine Freunde halten mich für einen Irren. Aber das bin ich nicht. Ich bin nur so wie sie es auch wären, wenn sie nicht soviel Angst hätten.

Mirai_Torres

Zitat von: Schnatterinchen am Montag, 10.Nov.2014, 00:55:15
Bitte,hab ich kein Problem,Ich glaube Männer und Frauen sind da etwas verschieden und das ist auch gut so.


Das würde ich mal nicht unterstützen wollen.

*Männer sind mitgemeint

A woman only has 2 daily questions in her life: How to smash the patriarchy and what to eat today

Gleichberechtigung ist wie Klimaschutz - Immer nur wenn's passt, ansonsten später
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durchaus

Zitat von: diva am Sonntag, 09.Nov.2014, 22:13:40
Mateschitz heißt Dietrich, einigen wir uns also darauf, die Mütter demnächst aus dem Spiel zu lassen und sie alle "doofe Didis" zu bezeichnen (sorry powow!).


Das kann ja kein Zufall sein!


http://www.youtube.com/watch?v=-6lPi3Pgn5E


Sorry, powow  :D [size=78%] [/size]
Ich hätte gerne einen Pool voller Geld, mit lauter Einhörnern drumrum. Aber keine Pferde, die stinken nur und ziehen egozentrischen Schlampen an.

TT

Zitat von: frankissimo am Samstag, 08.Nov.2014, 22:56:22
Ich war bei allen Auswärtspflichtspielen ausser Frankfurt.

Rosinenpicker!   :suff:
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Hungksfresser

Zitat von: durchaus am Montag, 10.Nov.2014, 08:57:23

Das kann ja kein Zufall sein!


http://www.youtube.com/watch?v=-6lPi3Pgn5E


Sorry, powow  :D [size=78%] [/size]

Leck mich doch... wie geil ist das denn? :D
Meine Freunde halten mich für einen Irren. Aber das bin ich nicht. Ich bin nur so wie sie es auch wären, wenn sie nicht soviel Angst hätten.
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Martin Avis

König Martin der Zehn-vor-Fünfte
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TristanColonia

Horde Karitativ 2014
- Essenssammlung für den Kalker Kinder Mittagstisch beim Heimspiel gegen den FC Augsburg -

Auch in diesem Jahr möchten wir wieder eine Essenssammlung mit unserem Horde Karitativ-Kooperationspartner, dem Kalker Kinder Mittagstisch, durchführen.

Zum Heimspiel gegen den FC Augsburg, Samstag, 06.12.2014,

werden wir - wie in den Vorjahren - hinter der Nord- und Südkurve Stände aufstellen, an denen die FC-Fans ihre Essensspenden abgeben können. Die Stände werden von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet sein.

Der Kalker Kinder Mittagstisch besteht seit 2009 und sorgt dafür, dass sozial benachteiligte Kinder in Kalk und Umgebung nach der Schule ein kostenloses Mittagessen bekommen. ,,Jedes Kind hat ein Recht auf sein Essen" lautet das Motto der Initiatorin Elisabeth Lorscheid.

Das Konzept und die dahinterstehende Idee erachten wir nach wie vor als vorbildlich, der leider oftmals zu wenig Aufmerksamkeit und Mitwirkung gewidmet wird. Vor diesem Hintergrund möchten wir auch dieses Jahr unsere Unterstützung im Rahmen der Aktion ,,Horde Karitativ" zum Ausdruck bringen und dem Kalker Kinder Mittagstisch mit Essensspenden helfen.

Hierfür möchten wir möglichst viele FC-Fans, dazu bewegen, beim Heimspiel gegen Augsburg Lebensmittel zu spenden und diese unseren Mitgliedern hinter den Horde-Karitativ-Ständen zu überreichen. Wir bitten euch vorzugsweise lang haltbare, verpackte Lebensmittel wie Nudeln, Reis, Konservendosen usw. an unseren Ständen abzugeben, da diese für die langfristige Planung des KKM am besten verwendet werden können.

Fragen zu dieser wie anderen Aktionen können natürlich jetzt schon (entweder persönlich im Stadion oder unter hordekaritativ@wh96.de) gestellt werden. Wer den Kalker Kinder Mittagstisch genauer unter die Lupe nehmen möchte kann dies unter www.kalkerkindermittagstisch.de tun.

Wir hoffen erneut an die erfolgreichen Sammlungen aus den letzten Jahren anknüpfen zu können!
Spendet fleißig Lebensmittel am 06.12.2014 beim Heimspiel gegen Augsburg!


FC-Fans aktiv für Kölsche Pänz!

http://wh96.de
Eines Tages...

TT

Leider kann ich das folgende nicht verlinken, da ein Zugang nötig ist. Wer den ganzen Artikel will, PN.
Edith meint noch, dass er auch blöd formatiert ist :D
3
Stadionverbot als Grundlage für
polizeirechtliche Eingriffsmaßnahmen
(Aufenthaltsverbot)?

Leitsätze:

1. Zur Problematik der Rechtmäßigkeit eines
Aufenthaltsverbots gemäß § 13 Abs. 3 POG in
Form einer Allgemeinverfügung gegenüber
Fußballfans mit bundesweitem Stadionverbot
nach den Richtlinien des DFB, des Ligaverbands
und der Fußballvereine (Stadion
RiL).

2. Allein auf die Verhängung eines, zivilrechtlichen,
bundesweiten Stadionverbots
gegen Fußballfans nach der sog. Stadion RL
kann die nach § 13 Abs. 3 POG erforderliche
Annahme nicht gestützt werden, dass diese
Personen im Zusammenhang mit einem Fußballspiel
ihres Vereins außerhalb des Stadions
Straftaten begehen werden.

Orientierungssatz zur Anmerkung:

Bei der Verhängung eines Aufenthaltsverbotes
in Form einer Allgemeinverfügung
lassen sich die Anforderungen an die Ermessensausübung
nicht generell, sondern
nur anhand des konkreten Einzelfalls beurteilen.
Eine polizeiliche Gefahrenprognose,
die ein Aufenthaltsverbot für bestimmte
Innenstadtzonen wegen der Gefahr einer
Begehung von Straftaten anlässlich eines
Fußballspiels begründet, erfordert konkrete,
auf den Adressaten des Aufenthaltsverbotes
bezogene Anhaltspunkte für dessen
Gefahrgeneigtheit.
Anmerkung zu VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss
vom 02.05.2014, 5 L 404/14.NW
von Christoph Keller, Polizeioberrat, Landesamt
für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten
NRW (LAFP) und Fachhochschule für öffentliche
Verwaltung NRW

A. Problemstellung

Fußball gilt nicht nur als die ,,schönste Nebensache
der Welt", sondern führt bedauerlicherweise
immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen.
Dabei ist Gewalt im Umfeld des
Massenphänomens Fußball ein ernsthaftes Problem
für Gesellschaft und Sport. Hiergegen gehen
zu Recht viele Institutionen vor, allen voran
die Vereine, der Deutsche Fußball-Bund (DFB),
die Deutsche Fußball-Liga (DFL) und die Polizei.
Einen wichtigen Beitrag leistet dabei das seit
1993 bestehende ,,Nationale Konzept Sport und
Sicherheit", das auf vielen Ebenen die Kooperation
öffentlicher und privater Beteiligter im
Zusammenhang mit Sportveranstaltungen festlegt
und eine gemeinsame Sicherheitsstrategie
entwickelt hat. Im Rahmen der Gefahrenprävention
spielen neben Stadionverboten insbesondere
auch Aufenthaltsverbote potenzieller
Störer eine Rolle (grundlegend zum Aufenthaltsverbot
Hecker, NVwZ 1999, 261). Aktuell sind
2.640 bundesweite Stadionverbote in Kraft und
rund 15.000 Personen als ,,Gewalttäter Sport"
in der gleichnamigen Verbunddatei des BKA registriert
(Schiffbauer, DVBl 2014, 1173).
Die Entscheidung des VG Neustadt befasst sich
mit der Frage, inwieweit ausgesprochene Stadionverbote
Grundlage für polizeirechtliche Eingriffsmaßnahmen
(hier: Aufenthaltsverbot) sein
können. Ein für mehr als ein Spiel erlassenes
oder über das Stadion hinaus auch bestimmte
Gemeindegebiete erfassendes Stadionverbot
ist dabei als Aufenthaltsverbot zu werten (Siegel,
NJW 2013, 1035, 1037). Charakteristisch
ist, dass es längerfristig ergeht und typischerweise
nicht auf eng umgrenzte Örtlichkeiten begrenzt
ist (Bösch, JURA 2009, 650, 651).

C. Kontext der Entscheidung

Polizeiliche Eingriffsmaßnahmen im Zuge von
Aufenthaltsverboten stehen immer wieder im
Fokus der Rechtsprechung. So stellte auch das
OVG Bremen fest, dass sich aus einem Stadionverbot,
das gegen einen Fußballfan ausgesprochen
wurde, weil dieser ein sog. ,,bengalisches
Feuer" während eines Spiels angezündet hatte,
noch keine hinreichende Prognose für ein straffälliges
Verhalten außerhalb des Stadions anlässlich
eines Fußballspiels ableiten lässt (OVG
Bremen, Beschl. v. 10.02.2010 - 1 B 30/10). Eine
polizeiliche Gefahrenprognose, die ein Aufenthaltsverbot
für bestimmte Innenstadtzonen wegen
der Gefahr einer Begehung von Straftaten
anlässlich eines Fußballspiels begründet, erfordert
konkrete, auf den Adressaten des Aufenthaltsverbotes
bezogene Anhaltspunkte für dessen
Gefahrgeneigtheit. Die bloße Zugehörigkeit
zu einer als gewaltbereit bekannten Fangruppe
(,,Ultras") genügt dafür allein nicht. Erforderlich
sind vielmehr weitere Hinweise, die auf eine
Straftatbegehung außerhalb des Stadionbesuchs
schließen lassen.
Andererseits kann ein gegen ein Mitglied der
gewaltbereiten Fangemeinschaft eines Fußballvereins
verhängtes Aufenthaltsverbot im Einzelfall
auf Erkenntnisse gestützt werden, nach
denen sich der Betroffene an einer szenetypischen
Straftat beteiligt hat (Ipsen, Niedersächsisches
Polizei- und Ordnungsrecht, 4. Aufl. 2010,
Rn. 398). Solche Straftaten zeichnen sich regelmäßig
dadurch aus, dass die Gegenwart von
Gleichgesinnten die Gewaltbereitschaft auslöst
und erhöht und die Straftaten entsprechend
aus der homogenen Gruppe heraus initiiert werden.
Auch wenn dem Betroffenen keine konkrete
Tathandlung zur Last gelegt werden kann,
die zur Verurteilung führt, kann im Einzelfall für
die Gefahrenprognose angenommen werden, er
habe die Straftat jedenfalls psychisch und damit
durch eine Beihilfehandlung unterstützt (VG
Hannover, Beschl. v. 21.07.2011 - 10 B 2096/11:
Aufenthaltsverbot gegen Mitglied der gewaltbereiten
,,Ultraszene" eines Fußballvereins).
Die vom Gesetz geforderte Gefahrprognose darf
sich nicht allein auf ein bundesweites Stadionverbot
stützen. Dies ist nicht ausreichend für
eine individuelle Gefahrprognose. Die Polizei
kann sich insbesondere auch nicht allein auf
Vermutungen oder allgemeine Erfahrungssätze
berufen, sondern muss den konkreten Fall beurteilen
(VG Hamburg, Urt. v. 02.10.2012 - 5
K 1236/11: Polizeiliche Datenbank ,,Straftäterin
links motiviert"). Sie muss sich auf Tatsachen
beziehen, die an das individuelle Verhalten
des Betroffenen anknüpfen (OVG Bremen,
Beschl. v. 10.02.2010 - 1 B 30/10: Datei ,,Gewalttäter
Sport"). So wurde ein von der Stadt
Fürth erlassenes Betretungsverbot in Form einer
Allgemeinverfügung für rechtswidrig befunden,
welches sich an Anhänger des 1. FC Nürnberg
richtete, ,,die optisch oder akustisch als
solche erkennbar sind und bestimmte weitere
Voraussetzungen erfüllen, die in der Allgemeinverfügung
näher bezeichnet sind" (VG Ansbach,
Beschl. v. 22.11.2012 - 5 S 2114/12). Da nur
ein verhältnismäßig kleiner Teil der jeweiligen
Fußballfans aggressionsbereit sei, die Regelung
andererseits ihrem Wesen als Allgemeinverfügung
aber einen unbestimmten Personenkreis
betrifft, sei diese unverhältnismäßig und verstoße
gegen die allgemeine Handlungsfreiheit dieser
Personen (Art. 2 Abs. 1 GG).
Im vorliegenden Fall weist das VG Neustadt
ergänzend darauf hin, dass die aufschiebende
Wirkung nur im Verhältnis zum Antragsgegner
wiederhergestellt wird. Die Frage der aufschiebenden
Wirkung gegenüber jedem Betroffenen
ist demgegenüber gesondert zu beurteilen. Das
Instrument der Allgemeinverfügung soll es der
Verwaltung ermöglichen, Verwaltungsakte zu
bündeln. Der Rechtsschutz des Einzelnen ist dabei
ausreichend gesichert, wenn nur gegenüber
ihm die Vollzugswirkung aufgeschoben ist (vgl.
Kopp/Schenke, VwGO, § 80 Rn. 18).

D. Auswirkungen für die Praxis

Im Rahmen der zu treffenden Gefahrenprognose
bzgl. eines Aufenthaltsverbotes bedarf es einer
Einzelfallprüfung. Das Gesetz verlangt eine
auf Tatsachen gestützte, gesicherte Prognoseentscheidung,
dass eine Person in einem bestimmten
örtlichen Bereich eine Straftat begehen
oder zu ihrer Begehung beitragen wird.
Der Terminus ,,Tatsachen, welche die Annahme
rechtfertigen" umschreibt einen Gefahrenverdacht
(Verdacht einer konkreten Gefahr;
Pieroth/Schlink/Kniesel, Polizei- und Ordnungsrecht,
7. Aufl. 2012, § 16 Rn. 25). Die Prognose
muss sich auf justitiable Tatsachen, Sachverhalte
oder sonstige Tatsachen stützen, die
sichtbar und beweisbar sind (Hermes, Die Polizei,
2009, 313). Konkrete Erkenntnisse müssen
die Wahrscheinlichkeit begründen, dass bei ungehindertem
Verlauf der unerwünschte Erfolg
eintreten, dass es also zu bestimmten Straftaten
kommen wird. Solche Tatsachen liegen
insbesondere dann vor, wenn der Adressat bereits
in der Vergangenheit mehrfach im gleichen
Gebiet oder aus vergleichbarem Anlass
durch Begehung von Straftaten auffällig geworden
ist und nach den Umständen des Einzelfalls
eine Wiederholung der Straftaten zu erwarten
ist (Roos, Polizei- und Ordnungsbehördengesetz
Rheinland-Pfalz, 3. Aufl. 2005, § 13 Rn. 20).
Bloße Vermutungen reichen nicht aus (VG Arnsberg,
Beschl. v. 05.11.2008 - 3 L 772/08 -
DVP 2009, 393). Für die Prognose muss auf
der Grundlage der vorangestellten Fakten der
Schluss zulässig sein, dass sich der Betroffene
auch bei dem anstehenden Fußballspiel
an Gewalttätigkeiten beteiligen bzw. die Auseinandersetzung
mit gegnerischen Fans oder
der Polizei suchen wird (Breucker, NJW 2004,
1631, 1632). Dieser Zusammenhang muss sich
praktisch als logischer, vertretbarer, aber nicht
zwingender Schluss ergeben. Gefordert wird eine
hinreichende Wahrscheinlichkeit, aber keine
100%ige Sicherheit (Bramow/Wegner, Die Polizei
2010, 213, 218).
Der ,,Verdacht" der Straftatenbegehung muss
letztlich mit Wahrscheinlichkeitsindikatoren unterlegt
werden (Schütte/Braun/Keller, Polizeigesetz
Nordrhein-Westfalen, 2012, § 34 Rn. 14,
m.w.N.). Hat sich ein ,,Fan" (konkret) an Ausschreitungen
bereits beteiligt, liegen die Voraussetzungen
für ein Aufenthaltsverbot vor. Andererseits
genügt die bloße Zugehörigkeit zu einer
als gewaltbereit bekannten Fangruppe (,,Ultras")
allein nicht. Erforderlich sind vielmehr
weitere Hinweise, die auf eine Straftatbegehung
außerhalb des Stadionbesuchs schließen lassen.
Ausreichend dürfte es aber sein, wenn der
,,Fan" einer Gruppe angehört, die sich z.B. zu
einem Auswärtsspiel aufmacht, um gewalttätige
Auseinandersetzungen mit der Polizei und
gegnerischen Fans zu suchen (VG Aachen, Beschl.
v. 26.04.2013 - 6 L 162/13).

Im vorliegenden Fall kam noch hinzu (wenn
auch für die Entscheidung nicht ausschlaggebend),
dass das Fußballspiel erst um 15:30 Uhr
begann, das Aufenthaltsverbot jedoch schon ab
08:00 Uhr greifen sollte. Auch bezog sich das
Aufenthaltsverbot auf das gesamte, flächenmäßig
nicht unbeträchtliche Stadtgebiet von Kaiserslautern
und nicht etwa nur auf das nähere
Stadionumfeld oder das Gebiet um den Bahnhof
oder die Innenstadt, was eigentlich naheläge.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich Bedenken
gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
(Erforderlichkeit). Die Gefahr der Begehung von
Straftaten muss sich zwar auf einen bestimmten
Ort beziehen, wobei verlangt wird, dass die
räumlichen Grenzen des für den Betroffenen
,,verbotenen Bereich" genau definiert werden
(Schütte/Braun/Keller, Polizeigesetz Nordrhein-
Westfalen, § 34 Rn. 16). Ein Verbot (nur) für
bestimmte Teile einer Innenstadt begegnet dagegen
keinen Bedenken (VG Braunschweig, Beschl.
v. 09.05.2012 - 5 B 65/12).
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Humorkritik

Die endgültige Teilung des Forums - das ist unser Auftrag (frei nach Chlodwig Poth).
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Müngersdorf

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Humorkritik

Die endgültige Teilung des Forums - das ist unser Auftrag (frei nach Chlodwig Poth).
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Egbert

Zitat von: Humorkritik am Mittwoch, 19.Nov.2014, 19:18:31
Egbert studiert Jura? :oezil:

Wusst ich auch noch nicht.
Aber ich schwör,
ich bin Bauingenör.
Ohne Neigung etwas zu tun, schon das ist schlimm, aber Dinge, wozu die Neigung vorhanden ist, zu unterlassen, das macht erst richtige Unglücksmenschen.

Drahdiaweng

Außer Egbert konnte das doch eh keiner lesen :D.
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lucy2004

Zitat von: Egbert am Mittwoch, 19.Nov.2014, 19:30:48
Wusst ich auch noch nicht.
Aber ich schwör,
ich bin Bauingenör.


RWTH Aachen ?
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Egbert

Ohne Neigung etwas zu tun, schon das ist schlimm, aber Dinge, wozu die Neigung vorhanden ist, zu unterlassen, das macht erst richtige Unglücksmenschen.
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lucy2004

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Egbert

Ohne Neigung etwas zu tun, schon das ist schlimm, aber Dinge, wozu die Neigung vorhanden ist, zu unterlassen, das macht erst richtige Unglücksmenschen.
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lucy2004

Zitat von: Egbert am Mittwoch, 19.Nov.2014, 20:28:40
Kennste nich, wa?!


Guggl mäps rules.
In der Nähe von Münster.
Da gibt's ne Schule ?
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Yassir_Zaccaria

Schmadtke raus!
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Egbert

Zitat von: Yassir_Zaccaria am Mittwoch, 19.Nov.2014, 21:00:29
Wald und Wiesen Schule Suderburg
Hey, da hat einer ja richtig historisches Wissen!
Ohne Neigung etwas zu tun, schon das ist schlimm, aber Dinge, wozu die Neigung vorhanden ist, zu unterlassen, das macht erst richtige Unglücksmenschen.

Egbert

Zitat von: lucy2004 am Mittwoch, 19.Nov.2014, 20:34:32

Guggl mäps rules.
In der Nähe von Münster.
Da gibt's ne Schule ?
Wie Herr Yassir bereits sagte, Wiesenbauschule Suderburg
Ohne Neigung etwas zu tun, schon das ist schlimm, aber Dinge, wozu die Neigung vorhanden ist, zu unterlassen, das macht erst richtige Unglücksmenschen.

Rex


youtube.com/watch?v=GmR2n7MUc0E

warum kriegen wir kölschen frohnaturen sowas eigentlich nicht hin? (ich meine nicht das pyro) warum sitzen bei uns lieber alle auf ihrem arsch und kriegen ihren mund, wenn überhaupt, nur zum pfeifen auf?
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ochsenfrogga

Zitat von: Rex am Freitag, 21.Nov.2014, 15:13:14
youtube.com/watch?v=GmR2n7MUc0E

warum kriegen wir kölschen frohnaturen sowas eigentlich nicht hin? (ich meine nicht das pyro) warum sitzen bei uns lieber alle auf ihrem arsch und kriegen ihren mund, wenn überhaupt, nur zum pfeifen auf?

Wenn wir erstmal kurz vor der Meisterschaft den deutschen "Superclasico" gegen die Osthollandbauern gewinnen kriegen wir das auch hin.
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beerockxs

Zitat von: ochsenfrogga am Freitag, 21.Nov.2014, 15:34:52
Wenn wir erstmal kurz vor der Meisterschaft den deutschen "Superclasico" gegen die Osthollandbauern gewinnen kriegen wir das auch hin.
Das Video ist von vorm Halbfinalhinspiel der Copa Sudamericana. Also vorm Hinspiel des UEFA-Cup Halbfinals gegen Gladbach sollte das wirklich drin sein :)
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Friedrichshagener

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