Alexander Wehrle - Geschäftsführer

Begonnen von Mirai_Torres, Donnerstag, 29.Nov.2012, 11:37:37

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Humorkritik

Zitat von: rutunwiess am Montag, 31.Mai.2021, 13:07:07
Er will keinen Rückzieher machen, bittet aber gleichzeitig den Vorstand um Freigabe?

Ach so, ja. Das auch. Das wäre aber ja vermutlich kein "Rückzieher" gewesen, sondern eine "neue Chance", womöglich gar "eine Herzenangelegenheit". ;)
Die endgültige Teilung des Forums - das ist unser Auftrag (frei nach Chlodwig Poth).
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Hansiki

Zitat von: I.Ronnie am Montag, 31.Mai.2021, 12:45:42
Wehrle will hier alles aussitzen und wartet auf den Tag, an dem Struth, Calmund, Bosbach, die verdötschten Altinternationalen mit dem großen Investor X Milch und Honig fließen lassen - also für die namentlich soeben erwähnten. Bis dahin sind hier alle Organe wie bei Harald Juhnke sturmreif geschossen und Wehrle lässt für die Ritter der Kokosnuss die Burgtore öffnen. 

Wehrle will hier aussitzen..?
Hast du den Fakt überlesen, dass das Präsidium ihn nicht aus seinem Vertrag lässt?

https://www.wz.de/nrw/wehrle-bleibt-in-koeln-absage-an-vfb_aid-58718913
effzeh-forum.köln. Der Buddha unter den Foren :)
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PeteleRock

Zitat von: rutunwiess am Montag, 31.Mai.2021, 13:07:07
Er will keinen Rückzieher machen, bittet aber gleichzeitig den Vorstand um Freigabe?

Den Schwachsinn kann er doch keinem erklären.

Dem geht doch der A.... auf Grundeis, dass er auf der MV mit unangenehmen Fragen zu seinen desaströsen Entscheidungen der Vergangenheit konfrontiert wird.
Denke auch der weiß wohin die Reise geht und will hier weg solange sein Ruf intakt ist und man alles noch mit Corona weg erklären kann.

Wenn er sagt das es aktuell die finanziell schwierigste Zeit für den Club ist räumt er ja indirekt ein das wir beschissener als 2012 dastehen und das obwohl man nicht Mal abgestiegen ist. Der Abstieg wird aber auch wieder wahrscheinlicher nächste Saison durch den erzwungenen Aderlass.

Wenn er weg kommt bevor der Verein absteigt kann er alles schön auf den Nachfolger und Vorstand schieben falls er überhaupt fragen dazu gestellt bekommen sollte.
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Mirai_Torres

Zitat von: Hansiki am Montag, 31.Mai.2021, 13:53:34
Wehrle will hier aussitzen..?
Hast du den Fakt überlesen, dass das Präsidium ihn nicht aus seinem Vertrag lässt?

https://www.wz.de/nrw/wehrle-bleibt-in-koeln-absage-an-vfb_aid-58718913

Was ist das denn wieder bitte für eine Urban Legend?

Wir sind hier nicht im Sklaventum. Wenn der Wehrle aus seinem Vertrag rauswill kann der Wehrle jederzeit aus seinem Vertrag raus. Dann kriegt er nur keine Abfindung
*Männer sind mitgemeint

There is a fork in every road, yet the wrong path is always taken

Gleichberechtigung ist wie Klimaschutz - Immer nur wenn's passt, ansonsten später

koelner

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fuNi

Zitat von: PeteleRock am Montag, 31.Mai.2021, 13:53:48
Wenn er weg kommt bevor der Verein absteigt kann er alles schön auf den Nachfolger und Vorstand schieben falls er überhaupt fragen dazu gestellt bekommen sollte.

Von wem soll er denn kritische Fragen gestellt bekommen? Von den Medien definitiv nicht. Der Zeitpunkt wäre schon längst gekommen für unangenehme Fragen. Aber das kleine Frettchen windet sich immer schön raus. Das kann er gut.
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Hansiki

Zitat von: Mirai_Torres am Montag, 31.Mai.2021, 14:01:13
Was ist das denn wieder bitte für eine Urban Legend?

Wir sind hier nicht im Sklaventum. Wenn der Wehrle aus seinem Vertrag rauswill kann der Wehrle jederzeit aus seinem Vertrag raus. Dann kriegt er nur keine Abfindung

Beidseitige Willenserklärungen, über einen definierten Zeitraum einseitig kündigen, ist so einfach..., na klar :) ?!?!
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Mirai_Torres

Zitat von: Hansiki am Montag, 31.Mai.2021, 14:10:21
Beidseitige Willenserklärungen, über einen definierten Zeitraum einseitig kündigen, ist so einfach..., na klar :) ?!?!

Öhm... du kannst den Arbeitsvertrag in deiner Firma also niemals kündigen wenn deine Firma das nicht will?

"Amtsniederlegung ist Spiegelbild der Abberufung und bedarf wie diese keiner ausdrücklichen Satzungsregelung. Sie ist jederzeit und ohne Frist zulässig. (BGHZ, 121, 257) aus Baumbach/Hueck, GmbHG § 38 Rn. 74

"Amtsniederlegung erfolgt durch Erklärung gegenüber Bestellungsorgan." (ebenda, Rn. 75)
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Humorkritik

Zitat von: Mirai_Torres am Montag, 31.Mai.2021, 14:19:38
Öhm... du kannst den Arbeitsvertrag in deiner Firma also niemals kündigen wenn deine Firma das nicht will?

Natürlich. Und diese Kündigungsfristen in Arbeitsverträgen sind nur Mindestgebote. Oder so. :)
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Mirai_Torres

Zitat von: Humorkritik am Montag, 31.Mai.2021, 14:23:34
Natürlich. Und diese Kündigungsfristen in Arbeitsverträgen sind nur Mindestgebote. Oder so. :)

Gleich kommt er klugscheißend um die Ecke und erklärt, dass die GF ja keine Arbeitnehmer im klassischen Sinne sind.
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Smiza

Müsst ihr ihm immer die Worte im Mund umdrehen? Einem Controller die Welt erklären?
Versammlungsleiter Ritterbach: "Psssssshhhhhhhhht!"
Versammlungsleiter Wolf: "Einfach weitermachen, Jana!" / "Simmer durch?" /"Ich soll die Arme nicht verschränken hat man mir gesagt."
Ho zu Sauren: "Ecki, antworte doch nicht auf sowas!"
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rancH

 
Zitat von: Mirai_Torres am Montag, 31.Mai.2021, 14:25:30
Gleich kommt er klugscheißend um die Ecke und erklärt, dass die GF ja keine Arbeitnehmer im klassischen Sinne sind.
Wehrle non calculat.

Hansiki

Zitat von: Mirai_Torres am Montag, 31.Mai.2021, 14:25:30
Gleich kommt er klugscheißend um die Ecke und erklärt, dass die GF ja keine Arbeitnehmer im klassischen Sinne sind.

Also ich habe einen Arbeitsvertrag ohne zeitliche Befristung, mit entsprechender Kündigungsfrist, ich denke dies ist nun wirklich nicht vergleichbar.

Das Arbeitsrecht in diesem Bereich ist so komplex, ich bin kein Jurist...., die könnten
das sicher besser beantworten, aber Wehrle kann sicher nicht so ohne weiteres heute hier morgen dort anfangen..
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MARCO23

Zitat von: Mirai_Torres am Montag, 31.Mai.2021, 14:19:38
Öhm... du kannst den Arbeitsvertrag in deiner Firma also niemals kündigen wenn deine Firma das nicht will?

"Amtsniederlegung ist Spiegelbild der Abberufung und bedarf wie diese keiner ausdrücklichen Satzungsregelung. Sie ist jederzeit und ohne Frist zulässig. (BGHZ, 121, 257) aus Baumbach/Hueck, GmbHG § 38 Rn. 74

"Amtsniederlegung erfolgt durch Erklärung gegenüber Bestellungsorgan." (ebenda, Rn. 75)

Mh ich war auch der Meinung dass man einen zeitlich befristeten Geschäftsführervertrag nicht ohne weiteres einseitig kündigen kann.
Bei einem unbefristeten wäre das anders.
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Mirai_Torres

Zitat von: Hansiki am Montag, 31.Mai.2021, 14:44:36
Also ich habe einen Arbeitsvertrag ohne zeitliche Befristung, mit entsprechender Kündigungsfrist, ich denke dies ist nun wirklich nicht vergleichbar.

Das Arbeitsrecht in diesem Bereich ist so komplex, ich bin kein Jurist...., die könnten
das sicher besser beantworten, aber Wehrle kann sicher nicht so ohne weiteres heute hier morgen dort anfangen..

Du kannst es also nicht bewerten weil du kein Jurist bist, bist aber überzeugt dass es nicht geht... auch gut.

Dann eben ein paar andere Beispiele für das Gegenteil:
Wie konnte Fredi Bobic ohne dass die Eintracht das wollte seinen Posten als Sportdirektor verlassen?
Wie konnte Marco Rose seinen Vertrag in Gladbach einfach so kündigen ohne dass Gladbach das wollte?

Oder Beispiel aus der Firmenwelt. Bei meinem AG hat einer der GF, der noch Vertrag bis nächstes Jahr hatte, seinen Vertrag gekündigt und ist nun ausgeschieden.

Und jetzt?
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MARCO23

Zitat von: Mirai_Torres am Montag, 31.Mai.2021, 14:54:46
Du kannst es also nicht bewerten weil du kein Jurist bist, bist aber überzeugt dass es nicht geht... auch gut.

Dann eben ein paar andere Beispiele für das Gegenteil:
Wie konnte Fredi Bobic ohne dass die Eintracht das wollte seinen Posten als Sportdirektor verlassen?
Wie konnte Marco Rose seinen Vertrag in Gladbach einfach so kündigen ohne dass Gladbach das wollte?

Oder Beispiel aus der Firmenwelt. Bei meinem AG hat einer der GF, der noch Vertrag bis nächstes Jahr hatte, seinen Vertrag gekündigt und ist nun ausgeschieden.

Und jetzt?

Frankfurt und Gladbach haben nach Zahlung von Ablöse einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Sie hätten ja auf Vertragserfüllung bestehen können.
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Oxford

Zitat von: I.Ronnie am Montag, 31.Mai.2021, 12:45:42
Wehrle will hier alles aussitzen und wartet auf den Tag, an dem Struth, Calmund, Bosbach, die verdötschten Altinternationalen mit dem großen Investor X Milch und Honig fließen lassen - also für die namentlich soeben erwähnten. Bis dahin sind hier alle Organe wie bei Harald Juhnke sturmreif geschossen und Wehrle lässt für die Ritter der Kokosnuss die Burgtore öffnen. 

Der Plan würde aktuell wahrscheinlich genau in der Form vorgetragen eine Mehrheit bei der MV bekommen.
Ich lese den Economist und hasse Twitter (äh X).
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I.Ronnie

Zitat von: MARCO23 am Montag, 31.Mai.2021, 14:51:40
Mh ich war auch der Meinung dass man einen zeitlich befristeten Geschäftsführervertrag nicht ohne weiteres einseitig kündigen kann.
Bei einem unbefristeten wäre das anders.

Du kannst als Geschäftsführer immer und jeder Zeit dein Amt niederlegen. Das brauchst du als Geschäftsführer nicht einmal zu begründen. Deshalb bist du als Geschäftsführer allerdings noch nicht aus deinem Anstellungsverhältnis raus. Hier gelten meistens Sonderregelungen aus dem Anstellungsvertrag, auch können sich Haftungsansprüche der Gesellschaft ergeben, wenn ein Geschäftsführer zur "Unzeit" sein Amt niederlegt.

Das Besondere an Geschäftsführern ist die Art des Beschäftigungsverhältnisses. Man spricht von einem Anstellungsvertrag. Es gelten dabei so gut wie keine Regelungen des KSchG - ein Geschäftsführer kann sofort abberufen werden und innerhalb einer sehr kurzen Kündigungszeit gekündigt werden. Im Gegenzug gilt das auch umgekehrt. Damit sich beide Seiten absichern, werden in den Anstellungsverträgen bereits Abfindungsregelungen getroffen.

Kurz: Würde Wehrle gehen wollen, könnte er das auch tun. Dass der Vorstand bisher noch nicht die Courage hatte, die größte Ratte im Geißbockheim selbst vor die Türe zu setzen, steht auf einem anderen Blatt. Der letzte, der Wehrles Abberufung schon unterzeichnet hatte, war Spinner. Ein Irrer zwar, aber klug genug, um zu erkennen, was für ein Blender da im Geißbockheim die Fäden zieht.

Mirai_Torres

Zitat von: MARCO23 am Montag, 31.Mai.2021, 14:56:39
Frankfurt und Gladbach haben nach Zahlung von Ablöse einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Sie hätten ja auf Vertragserfüllung bestehen können.

Jetzt kommen wir zu dem was komplett von der Juristerei unabhängig ist. Nämlich die Macht des Faktischen.

Das Pochen auf Vertragserfüllung ist gerade bei solchen herausragenden Positionen faktisch komplett sinnfrei. Das ist bei Spielern die wechseln wollen ja ähnlich. Das ist vermutlich ja selbst bei "normalen" Arbeitnehmern nicht anders. Was nützt dir ein GF, Sportdirektor oder Mitarbeiter den du zwingst seinen Vertrag einzuhalten und der entsprechend null Bock darauf hat seinen Job vernünftig weiter zu machen. Da bleibt dir als AG doch nur noch der Aufhebungsvertrag um ggf. Kohle zu generieren, ansonsten hast du jemanden in der Firma rumlaufen der im Zweifel nur noch Dienst nach Vorschrift macht. Als GF wäre sowas verheerend.

In wie vielen Fällen wurde denn bislang nicht im Nachgang ein Aufhebungsvertrag geschlossen um damit noch Geld zu bringen?
Selbst wenn man im Vertrag keine ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten vorgesehen hat (Erinnerung: Wir reden hier über den FC, dessen Verträge von dem was wir aus der Vergangenheit wissen ja nicht besonders gut gestaltet sind). Als ob der Herr Wehrle kein Hintertürchen im Vertrag hat. Das kannst du faktisch komplett vergessen jemandem die Freigabe zu verwehren. 
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Juto

Freiwillig geht der niemals. Das Fredchen wird nicht auf eine Abfindung verzichten.
Der arbeitet seit Jahren einen Krampf zusammen und bettelt um die Kündigung, nur der Vorstand tut ihm den Gefallen einfach nicht.
"Es ist der Geist, der sich den Körper baut" : Friedrich Chiller
anno 1317
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Hansiki

Zitat von: Mirai_Torres am Montag, 31.Mai.2021, 14:54:46
Du kannst es also nicht bewerten weil du kein Jurist bist, bist aber überzeugt dass es nicht geht... auch gut.

Dann eben ein paar andere Beispiele für das Gegenteil:
Wie konnte Fredi Bobic ohne dass die Eintracht das wollte seinen Posten als Sportdirektor verlassen?
Wie konnte Marco Rose seinen Vertrag in Gladbach einfach so kündigen ohne dass Gladbach das wollte?

Oder Beispiel aus der Firmenwelt. Bei meinem AG hat einer der GF, der noch Vertrag bis nächstes Jahr hatte, seinen Vertrag gekündigt und ist nun ausgeschieden.

Und jetzt?

Evtl. dann noch einmal klarer. Ich habe ja auch nicht behauptet, dass es überhaupt nicht geht, sondern ich sprach von beidseitiger Willenserklärung die einseitig gekündigt würde?!

Würde der 1.FC Köln einseitig kündigen ( wie im Fall Held ), gibt es sicher eine Abfindungsvereinbarung. Dies wird es möglicherweise auch umgekehrt geben. Ein einseitige Kündigung von Wehrle, ohne jegliche Konsequenzen, halte ich dagegen für ausgeschlossen. Durchaus üblich in diesem Bereich, so etwas habe ich zum Beispiel unterschreiben müssen, ist im Rahmen der Kündigungsfrist ( analog Laufzeit bei GF ) ein Beschäftigungsverbot bei Mitbewerbern usw. für einen definierten Zeitraum.

Es wird in jedem Fall Gründe dafür geben, warum der Vorstand dem Herrn Wehrle die Freigabe verweigert und dies auch kann, ohne dass Herr Wehrle trotzdem zum VFB/DFB geht.
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MARCO23

Zitat von: I.Ronnie am Montag, 31.Mai.2021, 15:07:42
Der letzte, der Wehrles Abberufung schon unterzeichnet hatte, war Spinner. Ein Irrer zwar, aber klug genug, um zu erkennen, was für ein Blender da im Geißbockheim die Fäden zieht.

Weiß man warum er es nicht durchgezogen hat? War der GA dagegen?
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Hansiki

Zitat von: MARCO23 am Montag, 31.Mai.2021, 15:33:20
Weiß man warum er es nicht durchgezogen hat? War der GA dagegen?

Das entbehrt nicht einer gewissen Ironie, oder?
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puKe

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I.Ronnie

Zitat von: MARCO23 am Montag, 31.Mai.2021, 15:33:20
Weiß man warum er es nicht durchgezogen hat? War der GA dagegen?

Spinner wollte eigentlich tabula rasa machen. Veh und Wehrle sollten weg, mindestens aber mal Veh. Die Nachricht wurde dann von den Vizes an Veh weitergeleitet und so die Chance genutzt, den gesundheitlich stark angeschlagenen Präsidenten abzusägen. Der Rest ist Geschichte.

Spinner ist cholerisch und ein Stück weit sprunghaft. Aber er ist nicht doof. Spinner hielt von Ritterbach und Schumacher nix und von Wehrle später auch fachlich ebenso wenig. Daher war Spinner zum Schluss isoliert. Ironischer Abschluss: Als dann klar war, dass der Silberrücken aus der Gruppe verstoßen wurde, suchte er den Schulterschluss mit SMR. Nach dem Motto: "Wir beide waren ja schon immer die einzig vernunftbegabten hier."

MARCO23

Zitat von: I.Ronnie am Montag, 31.Mai.2021, 15:45:39


Spinner wollte eigentlich tabula rasa machen. Veh und Wehrle sollten weg, mindestens aber mal Veh. Die Nachricht wurde dann von den Vizes an Veh weitergeleitet und so die Chance genutzt, den gesundheitlich stark angeschlagenen Präsidenten abzusägen. Der Rest ist Geschichte.

Spinner ist cholerisch und ein Stück weit sprunghaft. Aber er ist nicht doof. Spinner hielt von Ritterbach und Schumacher nix und von Wehrle später auch fachlich ebenso wenig. Daher war Spinner zum Schluss isoliert. Ironischer Abschluss: Als dann klar war, dass der Silberrücken aus der Gruppe verstoßen wurde, suchte er den Schulterschluss mit SMR. Nach dem Motto: "Wir beide waren ja schon immer die einzig vernunftbegabten hier."

Ah ok. Die Veh Geschichte war bekannt, dass Wehrle auch zur disposition stand war mir neu. Danke.
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PeteleRock

Also die Aussagen auf der PK fand ich schon sehr deutlich.

Auf sie Frage ob es eine Basis für vertrauenvolles Zusammenarbeit mit dem Vorstand gibt spricht er nur davon daß er Verantwortung hat und die Entscheidung respektiert keine Freigabe zu bekommen.

Klingt angefressen, genau wie seine "enttäuschung" über den Heldt Abgang.

Ob das clever war einen intriganten wie Wehrle der so viel Einfluss hat hier gegen seinen Willen zu binden? Puh, ich hab da ein bisschen Angst vor der Schlammschlacht.
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ben

Zitat von: PeteleRock am Montag, 31.Mai.2021, 18:05:14
Also die Aussagen auf der PK fand ich schon sehr deutlich.

Auf sie Frage ob es eine Basis für vertrauenvolles Zusammenarbeit mit dem Vorstand gibt spricht er nur davon daß er Verantwortung hat und die Entscheidung respektiert keine Freigabe zu bekommen.

Klingt angefressen, genau wie seine "enttäuschung" über den Heldt Abgang.

Ob das clever war einen intriganten wie Wehrle der so viel Einfluss hat hier gegen seinen Willen zu binden? Puh, ich hab da ein bisschen Angst vor der Schlammschlacht.

Fande das eher befremdlich das er ungefragt derart ausgeholt hat.
Veni, vidi, risi.
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maerzer

Sehr angefressen der "Gute".

Geht auch nicht mehr lange gut.

Simma sicher auch bald los :)
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ben

Zitat von: maerzer am Montag, 31.Mai.2021, 18:23:05
Sehr angefressen der "Gute".

Geht auch nicht mehr lange gut.

Simma sicher auch bald los :)

Wie oft die wohl kontrovers diskutieren?
Veni, vidi, risi.
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