Stimmung/Fanverhalten/Aktionen im Stadion

Begonnen von LuKa, Freitag, 29.Apr.2011, 17:08:33

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dafrocka

Halt Stop!

Die Leute mit einer Dauerkarte müssen zu Hause bleiben?


Alles klar...
Fettes Rot Coeln
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van Gool

Bin sowieso noch verreist, wenn wir nicht Montag abend spielen. Also biete ich dem FC an, meinen Platz zu sperren.
Die wilde 1317
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jimmy28

Zitat von: difösi am Donnerstag, 28.Jun.2012, 15:42:47
ich war an diesem tag gar nicht da und damit freigesprochen! also steht mir auch eine karte zu  :P 

da Stehplätze eh gesperrt sind, wirst du wohl draußen bleiben müssen
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difösi

Zitat von: jimmy28 am Donnerstag, 28.Jun.2012, 15:48:17
da Stehplätze eh gesperrt sind, wirst du wohl draußen bleiben müssen

dann sollen sie mir einen sitzplatz geben!
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micknick99

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FLS

Wie kommt man eigentlich bei Sandhausen an Auswärtskarten?  :P
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difösi

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micknick99

Zitat von: FLS am Donnerstag, 28.Jun.2012, 16:00:36
Wie kommt man eigentlich bei Sandhausen an Auswärtskarten?  :P
Oberrang oder Unterrang?
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Okudera

Habe mal an den DFB gemailt:
Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Pyrotechnik in den Stadien der Bundesliga in der vergangenen Saison habe ich folgende Frage:
Es wurden u.a. gegen Fortuna Düsseldorf und den 1. FC Köln Ermittlungen geführt, die in entsprechenden Urteilen mündeten.
Nach meiner Erinnerung wurden auch beim Saisonfinale in Dortmund pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Ich konnte jedoch nichts dazu lesen, dass auch hier ermittelt wurde bzw. Strafmaßnahmen beantragt oder verhängt wurden.
Gibt es hier einen Unterschied im Hinblick auf den Mißbrauch von Pyrotechnik, der eine Differnzierung in der Sanktionierung rechtfertigt?

Als Jurist und Fußballfan bin ich sehr daran interessiert auch den für die Bundesliga maßgeblichen rechtlichen Rahmen zu verstehen und zu erfassen. Ih wäre Ihnen daher für eine Antwort dankbar.


Mit freundlichen Grüßen
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Alci

Dortmund muss doch 100.000€ bezahlen und bei weiteren Vergehen droht auch ihnen ein Geisterspiel.
Wir spiel'n nie wieder im Europapokal!
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Humorkritik

Zitat von: Okudera am Donnerstag, 28.Jun.2012, 16:02:43
Habe mal an den DFB gemailt:
Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Pyrotechnik in den Stadien der Bundesliga in der vergangenen Saison habe ich folgende Frage:
Es wurden u.a. gegen Fortuna Düsseldorf und den 1. FC Köln Ermittlungen geführt, die in entsprechenden Urteilen mündeten.
Nach meiner Erinnerung wurden auch beim Saisonfinale in Dortmund pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Ich konnte jedoch nichts dazu lesen, dass auch hier ermittelt wurde bzw. Strafmaßnahmen beantragt oder verhängt wurden.
Gibt es hier einen Unterschied im Hinblick auf den Mißbrauch von Pyrotechnik, der eine Differnzierung in der Sanktionierung rechtfertigt?

Als Jurist und Fußballfan bin ich sehr daran interessiert auch den für die Bundesliga maßgeblichen rechtlichen Rahmen zu verstehen und zu erfassen. Ih wäre Ihnen daher für eine Antwort dankbar.


Mit freundlichen Grüßen

http://www.rp-online.de/sport/fussball/bundesliga/dortmund-akzeptiert-strafe-vom-dfb-1.2872669

75.000 Euro Strafe.
Die endgültige Teilung des Forums - das ist unser Auftrag (frei nach Chlodwig Poth).
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girrent

Dem FC bleibt nichts anderes übrig, als die DK für den ersten Spieltag für ungültig zu erklären und dann einen separaten Verkauf von Einzeltickets zu starten. Und dann wird er einen Appell an die DK-Inhaber richten, dass sie auf Rückforderungen o.ä. verzichten. Im Gegenzug werden die Einzeltickets dann günstiger angeboten.
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transferking

Also wenn wir den Ausswärtsblock nicht voll kriegen, dann ist unsere Szene wirklich tot...
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Conjúlio

- Kutten raus aus Oberrang Nord -
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Humorkritik

Zitat von: Conjúlio am Donnerstag, 28.Jun.2012, 17:43:08
Der ist doch für all das verantwortlich dieser Rübezahl :)
Also meine Meinung gibt er ziemlich exakt wieder. ;)
Die endgültige Teilung des Forums - das ist unser Auftrag (frei nach Chlodwig Poth).
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leander


Kann man eigentlich nicht zivilrechtlich dagegen vorgehen, wenn man trotz gültiger und bezahlter Eintrittskarte quasi grundlos, d.h. ohne ein persönliches Vergehen/Verschulden von einer Veranstaltung ausgeschlossen wird? Ich bin kein Jurist, aber vielleicht hat ja jemand eine Idee. Die Androhung einer Sammelklage könnte den DFB möglicherweise beeindrucken.
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P.A.Trick

Schonmal was von Hausrecht gehört?

Wenn der FC am Drehkreuz sagt:"Du heute mit den Schuhen nicht!", dann bekommst du dein Geld wieder
und bist draußen. Es gibt doch kein dokumentiertes Recht auf den Besuch einer Fußballveranstaltung.
Klar wurde mit dem Kauf der Eintrittskarte ein Vertrag geschlossen, aber in den AGBs steht 100pro,
dass der Veranstalter sich das Hausrecht vorbehält und Personen ausschließen kann.
(Stadionordnung §4, Abs. 2)

Ich bin mir nicht mal sicher, ob der FC überhaupt verpflichtet ist das Geld für das Geisterspiel zu erstatten.
Da trotz erheblicher Sicherheitsvorkehrungen und Verbot im Stadion gezündelt wurde, ist dem FC wohl kaum
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu unterstellen. Die DFB-Strafe könnte daher auch als "höhere Gewalt"
(weil der Auslöser  nicht beeinflußbar war für den FC) eingestuft werden. Damit müsste der FC dann gar
nichts an die DK-Inhaber zahlen.

Sicher wird der FC gegenüber seinen DK-Kunden einen Ausgleich anbieten, finanziell oder durch ein
anderes Spiel (z.B. DFB-Pokal). Ob man vor Gericht dazu verdonnert würde, da bin ich mir nicht sicher.
Ich fühle meine Rechte nicht beschränkt oder bedroht. Ich fühle mich bedroht von Rechten und Beschränkten. Lieber vertraue ich Wissenschaftlern, die sich auch mal irren, als Irren, die glauben sie seien Wissenschaftler. (Fabian Eisenring)
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frankissimo

Ist ja auch vollkommen wurscht, da der FC ja sowieso entschädigen möchte um seine DK-Besitzer zufrieden zu stellen. Von jeder zivilrechtlicher Klage gegen den DFB würde ich dringend abraten.
Das würde sich als Boomerang erweisen.
Der FC wird noch einen Gang weitergehen innerhalb der Verbandgerichtsbarkeit und sich dann fügen.

Im Übrigen war vollkommen bekannt und absehbar was passieren würde wenn wir in Köln in Sachen Pyrotechnik und Ausschreitungen nicht die Kurve kriegen.
Das dies Kollektivstrafen und damit sehr ungerecht für Einzelne sein würden ist nun mal systemimmanent.
Ich bin auch traurig, das ich das erste Heimspiel wohl nicht live verfolgen können werde.
Wir sollten das Gejammere einstellen und uns an die Lösung der Probleme begeben.
Zwei Sachen müssen dabei klar sein.
Es wird und muss einen Dialog geben. Allerdings haben uns diese Sanktionen nicht wie der Blitz getroffen.
Ein Teil der Zuschauer hat vorsätzlich und willentlich in Kauf genommen das so etwas passiert.
Das darf nicht ohne Konsequenzen bleiben.
WIR können etwas tun. Wir sollten das Stadion virtuell ausverkaufen.
Ich werde ohnehin aus Solidarität auf eine evtl. Entschädigung verzichten.
Das soll aber bitte nicht die Leute entlasten, die uns das angetan haben. 



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P.A.Trick

Da bin ich 100% dafür, die Kosten auf die Verursacher abzuwälzen.
Ob das vollumfänglich möglich ist, sollen die Gerichte dann klären,
aber es kann nicht sein, dass die identifizierten Zündler nur mit einem
Stadionverbot aus der Sache raus gehen!!
Ich fühle meine Rechte nicht beschränkt oder bedroht. Ich fühle mich bedroht von Rechten und Beschränkten. Lieber vertraue ich Wissenschaftlern, die sich auch mal irren, als Irren, die glauben sie seien Wissenschaftler. (Fabian Eisenring)
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Domstädter

Zitat von: P.A.Trick am Freitag, 29.Jun.2012, 09:15:57
Schonmal was von Hausrecht gehört?

Wenn der FC am Drehkreuz sagt:"Du heute mit den Schuhen nicht!", dann bekommst du dein Geld wieder
und bist draußen. Es gibt doch kein dokumentiertes Recht auf den Besuch einer Fußballveranstaltung.
Klar wurde mit dem Kauf der Eintrittskarte ein Vertrag geschlossen, aber in den AGBs steht 100pro,
dass der Veranstalter sich das Hausrecht vorbehält und Personen ausschließen kann.
(Stadionordnung §4, Abs. 2)
Bin zwar kein Jurist, aber so einfach wie du schreibst ist die Sache mit dem Hausrecht bei Fußballspielen dann doch nicht. Reine willkür ist da nicht möglich.

Zitat
Ich bin mir nicht mal sicher, ob der FC überhaupt verpflichtet ist das Geld für das Geisterspiel zu erstatten.
Da trotz erheblicher Sicherheitsvorkehrungen und Verbot im Stadion gezündelt wurde, ist dem FC wohl kaum
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu unterstellen. Die DFB-Strafe könnte daher auch als "höhere Gewalt"
(weil der Auslöser  nicht beeinflußbar war für den FC) eingestuft werden. Damit müsste der FC dann gar
nichts an die DK-Inhaber zahlen.
"Höhere Gewalt" ist es mit Sicherheit nicht. Der FC kriegt ja eben eine Strafe aufgebrummt, weil das Gericht der Auffassung ist, dass der Verein an den Vorfällen schuldig ist.
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P.A.Trick

Zitat von: Domstädter am Freitag, 29.Jun.2012, 11:08:14
"Höhere Gewalt" ist es mit Sicherheit nicht. Der FC kriegt ja eben eine Strafe aufgebrummt, weil das Gericht der Auffassung ist, dass der Verein an den Vorfällen schuldig ist.

Das sind doch zwei Paar Schuhe: DFB-Verbandsrecht und Zivilrecht, wenn ich nicht irre.

Wenn der DFB, gemäß den eigenen Statuten, Strafen ausspricht, bedeutet das noch lange nicht, dass der Verein vor einem
Zivilgericht für den Auslöser haftbar gemacht wird. Man möge mich korrigeiren, wenn das falsch ist.
Ich fühle meine Rechte nicht beschränkt oder bedroht. Ich fühle mich bedroht von Rechten und Beschränkten. Lieber vertraue ich Wissenschaftlern, die sich auch mal irren, als Irren, die glauben sie seien Wissenschaftler. (Fabian Eisenring)
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frankissimo

Zitat von: Domstädter am Freitag, 29.Jun.2012, 11:08:14
Bin zwar kein Jurist, aber so einfach wie du schreibst ist die Sache mit dem Hausrecht bei Fußballspielen dann doch nicht. Reine willkür ist da nicht möglich.
"Höhere Gewalt" ist es mit Sicherheit nicht. Der FC kriegt ja eben eine Strafe aufgebrummt, weil das Gericht der Auffassung ist, dass der Verein an den Vorfällen schuldig ist.

Zwei Anmerkungen. Beim Recht kommt nun mal auf Genauigkeit an, obwohl ich auch kein Jurist bin.
Das bürgerliche Empfinden leitet dort komplett in die falsche Richtung.

Hausrecht ist Hausrecht. Das darf willkürlich sein, ganz bewusst. Ebenso wie ein privater Hausherr zuhause
kann man ohne objektive Kriterien ausschliessen.
Der FC wird nicht bestraft weil er "schuldig", sondern weil er verantwortlich ist.
Ich bin ja als Veranstalter für Dinge haftbar zu machen, die ich nicht verursacht habe.
Zudem werden wir ja gar nicht haftbar gemacht, sondern werden im Rahmen einer Verbandsgerichtsbarkeit
sanktioniert. Dies haben wir über die Statuten des Verbandes privatrechtlich akzeptiert.
Die Diskussion um "höhere Gewalt" ist also ohnehin akademisch und am Sachverhalt vorbei.
Der DFB ist kein Blitzschlag, Vulkan oder Streik

Der Verein WILL ja entschädigen.     
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P.A.Trick

Zitat von: Domstädter am Freitag, 29.Jun.2012, 11:08:14
Bin zwar kein Jurist, aber so einfach wie du schreibst ist die Sache mit dem Hausrecht bei Fußballspielen dann doch nicht. Reine willkür ist da nicht möglich.

Ich bin auch kein Jurist, aber wer das Hasurecht hat, und das hat gem. Stadionrecht der Betreiber und der Veranstalter,
der darf bestimmen, wer auf die "Party" kommt. Vielleicht nicht mit dem Argument "deine Nase passt mir nicht", denn das ist diskriminierend,
aber unter dem Aspekt "wir haben das Gefühl, die Person könnte Ärger machen" können die jeden draußen lassen, wenn sie wollen.

Zumindest meine ich, dass das so ist.
Ich fühle meine Rechte nicht beschränkt oder bedroht. Ich fühle mich bedroht von Rechten und Beschränkten. Lieber vertraue ich Wissenschaftlern, die sich auch mal irren, als Irren, die glauben sie seien Wissenschaftler. (Fabian Eisenring)
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hering2

Zitat von: P.A.Trick am Freitag, 29.Jun.2012, 11:30:09
Ich bin auch kein Jurist, aber wer das Hasurecht hat, und das hat gem. Stadionrecht der Betreiber und der Veranstalter,
der darf bestimmen, wer auf die "Party" kommt. Vielleicht nicht mit dem Argument "deine Nase passt mir nicht", denn das ist diskriminierend,
aber unter dem Aspekt "wir haben das Gefühl, die Person könnte Ärger machen" können die jeden draußen lassen, wenn sie wollen.

Zumindest meine ich, dass das so ist.

Aber ein Fußballstadion ist etwas anderes als eine Disco oder mein Haus. Es haben ja auch schon einige Leute erfolgreich gegen ein Stadionverbot geklagt. Ganz so einfach scheint es also nicht zu sein.
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P.A.Trick

Zitat von: hering2 am Freitag, 29.Jun.2012, 11:48:18
Aber ein Fußballstadion ist etwas anderes als eine Disco oder mein Haus. Es haben ja auch schon einige Leute erfolgreich gegen ein Stadionverbot geklagt. Ganz so einfach scheint es also nicht zu sein.

Was hat denn ein allgemeines Hausrecht mit bundesweitem Stadionverbot zu tun?
Ich fühle meine Rechte nicht beschränkt oder bedroht. Ich fühle mich bedroht von Rechten und Beschränkten. Lieber vertraue ich Wissenschaftlern, die sich auch mal irren, als Irren, die glauben sie seien Wissenschaftler. (Fabian Eisenring)
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micknick99

Lassen wir uns doch mal überraschen wie der FC das lösen wird :D
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KHHeddergott

Zitat von: micknick99 am Freitag, 29.Jun.2012, 11:55:25
Lassen wir uns doch mal überraschen wie der FC das lösen wird :D

Vielleicht könnte man das Gericht mit einer VHS-Kassette über die friedlich-fröhlichen FC-Karnevalssitzungen milde stimmen?
三人成虎。
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hering2

Zitat von: P.A.Trick am Freitag, 29.Jun.2012, 11:51:10
Was hat denn ein allgemeines Hausrecht mit bundesweitem Stadionverbot zu tun?

Die Stadionverbote werden mit dem Hausrecht begründet. Und die Diskussion drehte sich doch genau darum wie willkürlich die Stadionbetreiber Leute ausschließen können.
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WOC

Wo will man die 15000-Grenze ziehen? Verlosung?
Geht man nach Kategorie (die teuersten zuerst), weil man dann ggfs. die Erstattungen günstiger sind?
86 Veedel - Eine Stadt!
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antistar

Warum das Hausrecht bei Fußballspielen (immer noch) nicht uneingeschränkt gilt:

ZitatIn der Sache ist der Bundesgerichtshof davon ausgegangen, dass der Eigentümer oder Besitzer eines Stadions aufgrund seines Hausrechts ohne vorherige Anhörung des Betroffenen grundsätzlich frei darüber entscheiden kann, wem er den Zutritt verwehrt. Das gilt auch, wenn – wie bei dem Besuch eines Fußballspiels – der Zutritt aufgrund eines Vertragsverhältnisses mit dem Hausrechtsinhaber gewährt wird. Das Hausrecht unterliegt allerdings Einschränkungen. Bei Fußballspielen gewährt der Veranstalter in Ausübung der in Art. 2 Abs. 1 GG garantierten Vertragsfreiheit grundsätzlich jedermann  gegen Bezahlung  den Zutritt zu dem Stadion. Will er bestimmte Personen davon ausschließen, muss er deren mittelbar in das Zivilrecht einwirkende Grundrechte beachten; ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und das aus Art. 3 Abs. 1 GG folgende Gebot der Gleichbehandlung lassen es nicht zu, einen einzelnen Zuschauer willkürlich auszuschließen. Vielmehr muss dafür ein sachlicher Grund bestehen.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=b2c047d820a64dd984a448df7b71d63c&client=12&nr=49709&linked=pm&Blank=1
KÖLN-SÜD. We won't change our ways - we will proud remain when the glory fades!
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