Stimmung/Fanverhalten/Aktionen im Stadion

Begonnen von LuKa, Freitag, 29.Apr.2011, 17:08:33

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facepalm

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hanniballl


Diese Aussage muss man sich wirklich mal auf der Zunge zergehen lassen:

Der DFB beruft sich dabei auf die ,,verschuldensunabhängige Haftung" der Vereine, basierend auf der Annahme, dass es privatrechtliche Veranstaltungen sind, die der Stadionordnung unterliegen und damit nicht nur sanktionierbar ist, was strafbar ist. Beispiel: Wenn in einer Philharmonie ein Störenfried telefoniert, dann ist das Telefonieren an sich zwar nicht strafbar, die Hausordnung erlaubt es aber dennoch, den Telefonierer der Philharmonie zu verweisen. In einem Fußballstadion kann dies nicht sofort passieren, deshalb die nachträgliche Strafe für den Verein.

http://geissblog.koeln/2017/03/das-sagen-dfb-vize-koch-und-schmadtke-zum-fan-urteil/2/

Ganz ehrlich: in welchem Paralleluniversum leben die in Frankfurt eigentlich?! :-/ :-/ :-/ :-/
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dominat0r

Zitat von: GL4FC am Donnerstag, 09.Mär.2017, 11:04:12
Der Tag an dem ich im Stadion nicht mehr pöbeln darf, ist mein letzer im Stadion.

Da schließe ich mich an. Ich bin gespannt, wie lange wir noch auf diesen Tag warten müssen.
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facepalm

ich wette solche sätze gab es auch als pyro als nicht mehr als ganz so hipp erklärt wurde ;-)

das ist doch eine schleichende entwicklung. heute ist die entrüstung groß weil der dfb durch die hintertür eine neue stufe der eskalation zündet. bald ist es gang und gäbe und in drei jahren ist das so verpönt wie wenn einer eine fackel anmacht. da wundert sich dann niemand mehr wenn der stadionsprecher durchsagt das man das singen von beleidigungen unterlassen solle weil man auch mal an die kinder denken müsste. und ausserdem schadet man dem eigenen verein der ja immer dafür zahlen muss.

aber auch dann wird sich der dfb wieder etwas einfallen lassen um das event noch etwas klinischer zu machen.
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facepalm

Zitat von: Fiasko am Mittwoch, 08.Mär.2017, 19:24:23
Scheiss DFB!


.

vorsicht!

Zitat

Da Hopp sich offenbar an den DFB gewandt hat, geht die Sportgerichtsbarkeit des DFB nun gegen Beleidigungen gegen Dietmar Hopp vor. Ähnlich verhält es sich möglicherweise bei Beleidigungen gegen den DFB selbst.


http://www.faszination-fankurve.de/index.php?head=Fans-amp-Vereine-raetseln-ueber-DFB-Strafen-wegen-Gesaengen&folder=sites&site=news_detail&news_id=15193

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mrtom81

Zitat von: facepalm am Donnerstag, 09.Mär.2017, 13:06:12
https://www.report-k.de/Sport/Fussball/Urteil-1.-FC-Koeln-erhaelt-ueber-20.000-Euro-Schadensersatz-von-Boellerwerfer-73266

Mich würde zu sehr interessieren wie die obersten deutschen Gerichte entscheiden, wenn der Täter in Revision geht.
Davon ab dass ich es gut finde, dass dieser IDIOT eine harte Strafe erhält, bleiben einige Fragen.

Der FC Ingolstadt hätte vom DFB wahrscheinlich eine weitaus geringere Strafe erhalten, da Ersttäter in Bezug auf Pyro.
Der FC gilt als Wiederholungstäter und erhält ein dementsprechend potenziertes Strafmaß. Was aber kann der Einzeltäter, welcher jetzt in Regress genommen wurde, für vorherige Vergehen?
Will sagen, ich denke die willkürlichen Bestrafungen des DFB könnte von den Gerichten als unrelevant bzw. nichtig abgeschmettert werden.

Einen Schlag in des DFBs Fresse würde ich diesbezüglich sehr begrüßen.
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facepalm

Zitat von: mrtom81 am Donnerstag, 09.Mär.2017, 13:44:57
Mich würde zu sehr interessieren wie die obersten deutschen Gerichte entscheiden, wenn der Täter in Revision geht.
Davon ab dass ich es gut finde, dass dieser IDIOT eine harte Strafe erhält, bleiben einige Fragen.

Der FC Ingolstadt hätte vom DFB wahrscheinlich eine weitaus geringere Strafe erhalten, da Ersttäter in Bezug auf Pyro.
Der FC gilt als Wiederholungstäter und erhält ein dementsprechend potenziertes Strafmaß. Was aber kann der Einzeltäter, welcher jetzt in Regress genommen wurde, für vorherige Vergehen?
Will sagen, ich denke die willkürlichen Bestrafungen des DFB könnte von den Gerichten als unrelevant bzw. nichtig abgeschmettert werden.

Einen Schlag in des DFBs Fresse würde ich diesbezüglich sehr begrüßen.

die rechtmäßigkeit der strafenweitergabe ist ja bereits vom bgh bestätigt worden, es geht nur noch um die höhe bzw. wie die berechnung der strafe erfolgen soll. die frage wie der dfb seine strafen fest setzt, die die vereine zahlen sollen, wird also wohl mitbeantwortet werden. insofern kein schlechtes urteil da möglicherweise ein wenig klarheit in die sachlage kommt. 

und revision? da kommt einiges an finanziellem aufwand auf den gerüstbauer zu. sollte er sich gut durchrechnen...frage ist da eher ob solvente fanvereinigungen aushelfen werden  :suff:
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Superwetti

Zitat von: mrtom81 am Donnerstag, 09.Mär.2017, 13:44:57

Der FC gilt als Wiederholungstäter und erhält ein dementsprechend potenziertes Strafmaß. Was aber kann der Einzeltäter, welcher jetzt in Regress genommen wurde, für vorherige Vergehen?


Belastend könnte man aber entgegnen das man weiß das die STrafen des DFB reine Willkür sind aber hinlänglich bekannt ist, dass es für Wiederholungstaten eine höhere STrafe gibt und das dem Täter bekannt war das wir schon vorbelastet waren.

Wobei auch ich das gesamte System der STrafen in Frage stelle und froh wäre wenn die Vereine mal dagegen vorgehen, vor allem jetzt mit den feindlichen Gesängen, das liegt ja nun wirklich nicht mehr in der Hand der Vereine. Nach Pyro und Spruchbändern kann man bei Stadioneinlaß schauen aber was derjenige rufen wird, kann man den meisten Zuschauern nicht ansehen.
Super-Wetti
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mrtom81

Zitat von: Superwetti am Donnerstag, 09.Mär.2017, 14:05:05
Belastend könnte man aber entgegnen das man weiß das die STrafen des DFB reine Willkür sind aber hinlänglich bekannt ist, dass es für Wiederholungstaten eine höhere STrafe gibt und das dem Täter bekannt war das wir schon vorbelastet waren.

In der Theorie ja. Ich bezweifle jedoch stark, dass in der Stadionordnung entsprechendes hinterlegt ist, geschweige denn ein Strafenkatalog des DFB Teil der Stadionordnung in Köln ist.

§ 1948 Abs.2: Bei regelwidrigem Verhalten als Zuschauer, insbesondere bei Gesängen oder Plakaten gegen RB Leipzig und Hr. Hopp, hat der Besucher mit einem Strafmaß nach Ermessen des DFB zu rechnen. Dies akzeptieren Sie bei Betreten des Stadions. Kritische Äußerungen jeglicher Form dürfen nicht auf Meinungsfreiheit zurückgeführt werden. Dies ist seitens des DFB unerwünscht.

Ich glaube dass der FC Strafen verhängen könnte z.B. wenn du erwischt wirst wenn du neben das Becken pinkelst. Da könnte der FC, sagen wir 25€ für die Reinigung einfordern, sofern dies in der Stadionordnung hinterlegt ist bzw. verhältnismäßig ist.
Jedoch nicht von Dritten.
Der Zuschauer hat keinerlei Vertragsverhältnis mit dem DFB. Ich will es einfach nicht akzeptieren, dass der DFB seine Grenzen klar übertritt.
Sollen sie den Typen strafrechtlich zu 10.000€ und 999 Sozialstunden verknacken. Gerne. Aber nicht der DFB mit seiner Willkür. Demnächst gibt es noch Knöllchen vom DFB wenn du auf P4 zu nah am Gehweg stehst.

Superwetti

Zitat von: mrtom81 am Donnerstag, 09.Mär.2017, 14:23:41
Ich will es einfach nicht akzeptieren, dass der DFB seine Grenzen klar übertritt.


Das ist doch das einzige Problem. Der DFB übertritt keine Grenzen da er das ganze ja abgesichert hat. Jeder Verein muss sich seiner Strafgerichtsbarkeit unterziehen um am Wettbewerb teilnehmen zu dürfen. Der DFB kann dann Strafen verteilen auch wenn der Klub kaum eine Möglichkeit hat. Gegen den DFB kann er sich nicht wehren, also versucht er den Verursacher zur Rechenschaft zu ziehen, dieser unterliegt aber eben nicht der Sportgerichtsbarkeit.

Ich weiß nicht ob man es einfach so in die Stadionordnung rein schreiben kann das alle Strefen die man als Zuschauer verursacht direkt weiter gegeben werden können. Ich vermute aber das damit kein Klub vor Gericht durchkommt, da die STrafen ja eben reine Willkür vom DFB sind und ausgewürfelt werden. Ein einheitlicher und nachvollziehbarer STrafenkatalog vom DFB würde die ganze Sache viel einfacher machen.
Super-Wetti

mrtom81

Zitat von: Superwetti am Donnerstag, 09.Mär.2017, 14:33:54
Das ist doch das einzige Problem. Der DFB übertritt keine Grenzen da er das ganze ja abgesichert hat. Jeder Verein muss sich seiner Strafgerichtsbarkeit unterziehen um am Wettbewerb teilnehmen zu dürfen. Der DFB kann dann Strafen verteilen auch wenn der Klub kaum eine Möglichkeit hat. Gegen den DFB kann er sich nicht wehren, also versucht er den Verursacher zur Rechenschaft zu ziehen, dieser unterliegt aber eben nicht der Sportgerichtsbarkeit.

Ich weiß nicht ob man es einfach so in die Stadionordnung rein schreiben kann das alle Strefen die man als Zuschauer verursacht direkt weiter gegeben werden können. Ich vermute aber das damit kein Klub vor Gericht durchkommt, da die STrafen ja eben reine Willkür vom DFB sind und ausgewürfelt werden. Ein einheitlicher und nachvollziehbarer STrafenkatalog vom DFB würde die ganze Sache viel einfacher machen.

Absolut. Ich hoffe die Gerichte bewerten das Ganze in der Revision anders als bisher.

facepalm

Zitat von: Superwetti am Donnerstag, 09.Mär.2017, 14:33:54
Das ist doch das einzige Problem. Der DFB übertritt keine Grenzen da er das ganze ja abgesichert hat. Jeder Verein muss sich seiner Strafgerichtsbarkeit unterziehen um am Wettbewerb teilnehmen zu dürfen. Der DFB kann dann Strafen verteilen auch wenn der Klub kaum eine Möglichkeit hat. Gegen den DFB kann er sich nicht wehren, also versucht er den Verursacher zur Rechenschaft zu ziehen, dieser unterliegt aber eben nicht der Sportgerichtsbarkeit.

Ich weiß nicht ob man es einfach so in die Stadionordnung rein schreiben kann das alle Strefen die man als Zuschauer verursacht direkt weiter gegeben werden können. Ich vermute aber das damit kein Klub vor Gericht durchkommt, da die STrafen ja eben reine Willkür vom DFB sind und ausgewürfelt werden. Ein einheitlicher und nachvollziehbarer STrafenkatalog vom DFB würde die ganze Sache viel einfacher machen.

dem ersten absatz stimme ich komplett zu. beim zweiten ist es aber eben so das nichts in die stadionordnung geschrieben werden muss. der bgh hat die rechtmäßigkeit der strafenweitergabe bereits höchstrichterlich entschieden. auch wie viel an prozentualer strafe weitergeben werden darf steht mehr oder weniger bereits fest, was fehlt ist nur die höchstrichterliche bestätigung der berechnungsgrundlage. sofern der weg das überprüfen zu lassen überhaupt irgendwann gegangen wird.

die frage die noch offen ist, ist wie der dfb seine strafen bemisst. aber wer soll dagegen vorgehen bzw. das hinterfragen? wird keiner tun weil dann die nächste erpressung folgen wird.
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facepalm

kommando zurück...der fc wird selbst in revision gehen, dann dürfte ja irgendwann klarheit sein
https://www.fc-koeln.de/fc-info/news/detailseite/details/urteil-nach-boellerwurf/
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Superwetti

Zitat von: facepalm am Donnerstag, 09.Mär.2017, 14:41:05


die frage die noch offen ist, ist wie der dfb seine strafen bemisst. aber wer soll dagegen vorgehen bzw. das hinterfragen? wird keiner tun weil dann die nächste erpressung folgen wird.

Die Vereine können das nicht machen, ist schon klar. Bleibt die Frage ob derjenige der in Regress genommen wurde das nicht einklagen könnte. Ist aber bestimmt schwierig da er kein Vertragsverhältniss mit dem DFB eingeht.
Super-Wetti
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GL4FC

Also scheinbar geht es jetzt nur noch um die Höhe des Regressanspruchs. Die 20.340 Euro scheinen dem FC nicht zu reichen. Ich bin mal gespannt auf welche Summe das OLG kommt. So oder so wird der gute Mann wohl Privatinsolvenz anmelden müssen. Ich glaube nicht, dass ein Gerüstbauer über 20000 Euro mittelfristig abstottern kann...

Edit: Ich bin mal gespannt was passiert, wenn der erste Block "Dietmar Hopp du Sohn einer herzensguten Hupe" singt. Ich gehe mal davon aus, dass das einfach umgedeutet wird. Siehe Braunschweig mit dem "Sch.. Bullen" Banner. Ich bin zwar nicht gemeint, mache aber trotzdem Theater. Am Ende interessiert es wahrscheinlich keine Sau was gemeint war...leider!
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mutierterGeißbock

Alle Wege führen nach Rom und irgendwann zurück nach Köln
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Rotweiss

Zitat von: Superwetti am Donnerstag, 09.Mär.2017, 14:33:54
Das ist doch das einzige Problem. Der DFB übertritt keine Grenzen da er das ganze ja abgesichert hat. Jeder Verein muss sich seiner Strafgerichtsbarkeit unterziehen um am Wettbewerb teilnehmen zu dürfen. Der DFB kann dann Strafen verteilen auch wenn der Klub kaum eine Möglichkeit hat. Gegen den DFB kann er sich nicht wehren, also versucht er den Verursacher zur Rechenschaft zu ziehen, dieser unterliegt aber eben nicht der Sportgerichtsbarkeit.

Ich weiß nicht ob man es einfach so in die Stadionordnung rein schreiben kann das alle Strefen die man als Zuschauer verursacht direkt weiter gegeben werden können. Ich vermute aber das damit kein Klub vor Gericht durchkommt, da die STrafen ja eben reine Willkür vom DFB sind und ausgewürfelt werden. Ein einheitlicher und nachvollziehbarer STrafenkatalog vom DFB würde die ganze Sache viel einfacher machen.

Einheitlicher Strafenkatalog??? Träum weiter. Ein wesentlicher Bestandteil des ganzen Sytems ist die Unberechenbarkeit der Strafen, nicht zu wissen welche Strafe gesprochen wird, das Gefühl auf Gedeih und Verderb ausgeliefert zu sein!
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Humorkritik

Zitat von: mutierterGeißbock am Donnerstag, 09.Mär.2017, 15:46:11
http://www.faszination-fankurve.de/index.php?head=CFC-erneut-fuer-Scheiss-Red-Bull-Doppelhalter-bestraft&folder=sites&site=news_detail&news_id=15198  :clown:
Ha! 16.2.17: Hertha zahlt für diffamierende Plakate in Leipzig. Die homophoben Äußerungen gegen die Kölner blieben bekanntlich unbestraft. Falls es noch eines Beweises bedurft hätte, wen der DFB denn zu schützen gedenkt.
Die endgültige Teilung des Forums - das ist unser Auftrag (frei nach Chlodwig Poth).

Drahdiaweng


facepalm

Zitat von: mutierterGeißbock am Donnerstag, 09.Mär.2017, 15:46:11
http://www.faszination-fankurve.de/index.php?head=CFC-erneut-fuer-Scheiss-Red-Bull-Doppelhalter-bestraft&folder=sites&site=news_detail&news_id=15198  :clown:

ich hab mal versucht einen roten faden in den strafen zu finden.

also klar ist das wenn fans eines erstligisten pyro zünden das genauso viel kostet wie rassistische und sonstige antisemitische beleidigungen eines drittligisten. so weit, so gut. 

schwierig wird es wenn zweit- oder drittligisten pyro zünden. die strafe scheint von der ligazugehörigkeit abzuhängen.

das dresden spruchband von st. pauli kostete so viel wie ein anti-rb spruchband.

interessant wird es auch für alle capos. in offenbach wurde die zaunbesteigung bestraft. zusammen mit fliegenden gegenständen kostete das aber knapp weniger als zwei mal pyro der würzburger kickers. 3000 zu 4000

ein flitzer in villingen kostet 800,-- während der in babelsberg 1000,-- kostet.

jetzt war mir alles klar aber dann las ich das dreimal pyro von lok leipzig mit 1.500,-- bestraft wurde.
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Müngersdorf

FSV Frankfurt wird u.a. für folgendes Plakat bestraft: "Gentlemanlike in Dortmund, Frauen und Kinder zuerst, FCK RB"
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Yassir_Zaccaria

Zitat von: Müngersdorf am Donnerstag, 09.Mär.2017, 16:02:19
FSV Frankfurt wird u.a. für folgendes Plakat bestraft: "Gentlemanlike in Dortmund, Frauen und Kinder zuerst, FCK RB"
Hahaha mega geiles Plakat :D
Schmadtke raus!
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Mirai_Torres

Zitat von: facepalm am Donnerstag, 09.Mär.2017, 16:00:15
ich hab mal versucht einen roten faden in den strafen zu finden.

also klar ist das wenn fans eines erstligisten pyro zünden das genauso viel kostet wie rassistische und sonstige antisemitische beleidigungen eines drittligisten. so weit, so gut. 

schwierig wird es wenn zweit- oder drittligisten pyro zünden. die strafe scheint von der ligazugehörigkeit abzuhängen.

das dresden spruchband von st. pauli kostete so viel wie ein anti-rb spruchband.

interessant wird es auch für alle capos. in offenbach wurde die zaunbesteigung bestraft. zusammen mit fliegenden gegenständen kostete das aber knapp weniger als zwei mal pyro der würzburger kickers. 3000 zu 4000

ein flitzer in villingen kostet 800,-- während der in babelsberg 1000,-- kostet.

jetzt war mir alles klar aber dann las ich das dreimal pyro von lok leipzig mit 1.500,-- bestraft wurde.

Es gibt keinen roten Faden bei der Bemessung. Das ist reines Würfeln. Ich bin echt gespannt was bei der Revision rauskommt. Es kann ja echt nicht sein, dass der DFB das nach Goodwill einfach festlegt und man danach die Strafe des Vereins abstottern muss die sich nach keinem rechtstaatlichen Prinzip zusammensetzt.

Als das Urteil damals rauskam hatten wir das hier mal am Knöllchenbeispiel diskutiert. Wäre der DFB das örtliche Ordnungsamt sähe das ganze vermutlich so aus:

In Köln kostet Falschparken 15 Euro, in Aachen 5 Euro, in Leverkusen vllt. 10

Nach Verständnis des DFB kann es aber auch sein, dass du wenn du irgendwo in Köln-Meschenich falsch geparkt hast, nur 5 Euro zahlen musst. Für Falschparken am Stadion dafür aber 25, am Sülzgürtel 18 und am Barbarossaplatz 24.

Daneben guckt man sich an wie oft du falsch geparkt hast. Fürs zweite Mal falsch parken in Sülz zahlst du 40 Euro, am Barbarossaplatz 120, während du auch in Meschenich nach dem 5. Falschparken immer noch nur 5 Euro latzen musst.

Wie viel du aber zahlen musst, weißt du erst wenn du die Post im Briefkasten hast.
*Männer sind mitgemeint

A woman only has 2 daily questions in her life: How to smash the patriarchy and what to eat today

Gleichberechtigung ist wie Klimaschutz - Immer nur wenn's passt, ansonsten später

WES FC

"Cologne Cologne
die scheixxe vom Dom"




wir dürften schuldenfrei sein
...
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facepalm

Zitat von: Mirai_Torres am Donnerstag, 09.Mär.2017, 16:15:03
Es gibt keinen roten Faden bei der Bemessung. Das ist reines Würfeln. Ich bin echt gespannt was bei der Revision rauskommt. Es kann ja echt nicht sein, dass der DFB das nach Goodwill einfach festlegt und man danach die Strafe des Vereins abstottern muss die sich nach keinem rechtstaatlichen Prinzip zusammensetzt.

Als das Urteil damals rauskam hatten wir das hier mal am Knöllchenbeispiel diskutiert. Wäre der DFB das örtliche Ordnungsamt sähe das ganze vermutlich so aus:

In Köln kostet Falschparken 15 Euro, in Aachen 5 Euro, in Leverkusen vllt. 10

Nach Verständnis des DFB kann es aber auch sein, dass du wenn du irgendwo in Köln-Meschenich falsch geparkt hast, nur 5 Euro zahlen musst. Für Falschparken am Stadion dafür aber 25, am Sülzgürtel 18 und am Barbarossaplatz 24.

Daneben guckt man sich an wie oft du falsch geparkt hast. Fürs zweite Mal falsch parken in Sülz zahlst du 40 Euro, am Barbarossaplatz 120, während du auch in Meschenich nach dem 5. Falschparken immer noch nur 5 Euro latzen musst.

Wie viel du aber zahlen musst, weißt du erst wenn du die Post im Briefkasten hast.

und sie machen sich nicht mal die mühe den irrsinn zu verstecken  :D

warum auch? fragt eh keiner nach.
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Superwetti

Zitat von: GL4FC am Donnerstag, 09.Mär.2017, 15:27:05
So oder so wird der gute Mann wohl Privatinsolvenz anmelden müssen. Ich glaube nicht, dass ein Gerüstbauer über 20000 Euro mittelfristig abstottern kann...


Ich glaube nicht das der Beruf ausschlaggebend ist für eine Privatinsolvenz sondern eher seine aktuellen finanziellen Verhältnisse. Als Gerüstbauer wird man sicherlich 20.000 € abstottern können wenn man ansonsten nicht schon viel abzutragen hat.
Super-Wetti
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Gelle

Zitat von: Müngersdorf am Donnerstag, 09.Mär.2017, 16:02:19
FSV Frankfurt wird u.a. für folgendes Plakat bestraft: "Gentlemanlike in Dortmund, Frauen und Kinder zuerst, FCK RB"
Ist bestimmt von diva
Nit resigniert, nur reichlich desillusioniert
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