Stimmung/Fanverhalten/Aktionen im Stadion

Begonnen von LuKa, Freitag, 29.Apr.2011, 17:08:33

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koelner

Zitat von: MichaFC1948 am Sonntag, 12.Mär.2017, 16:10:39

Ich bin kein Jurist, aber ist es nicht so, dass der FC die ganzen weiteren Kosten tragen muss, wenn es bis zur letzten Instanz durchgefechtet wird? Es ist ja nicht der Gerüstbauer, der in Revision geht, sondern der FC.


Nu für den Fall das die Vorinstanz bestätigt wird, sollte der effzeh also auf ganzer Linie recht bekommen, dann muss die Gegenseite (theoretisch) auch die Kosten tragen.
🌈 🌈 🌈 FUCK FIFA 🌈🌈🌈
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facepalm

Zitat von: koelner am Sonntag, 12.Mär.2017, 16:08:14

Deal in der Hinsicht das man sich bereits jetzt darauf geeinigt hat, dass er die Summe X in Y Jahren zurückzahlen muss und damit dann alle Ansprüche abgegolten sind.


die grundaussage war das der fc mit dem verursacher einen deal abgeschlossen hat um vor das bgh zu ziehen. wie und ob der gerüstbauer einen deal zur rückzahlung an den fc abgeschlossen hat, hat damit ja rein gar nichts zu tun.
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FC Karre

und wenn der effzeh jetzt einfach mal auf 10-30k scheisst, um einen präzedenzfall zu schaffen? vielleicht hat man sich ja aus empathischen gründen mit dem verursacher geeinigt. ich finde die idee nicht so unlogisch.
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facepalm

das kann ja alles sein...unlogisch ist für mich nur das man eine verabredung mit dem gerüstbauer braucht um durch die instanzen zu ziehen. der fc kann machen was er möchte. er kann dem verursacher alles erlassen wenn er will, kann ihm aus empathischen gründen entgegen kommen, kann auch auf alles bestehen. nur um vor das bgh zu ziehen braucht er ihn in keinster weise, sofern die vorinstanz das zulässt.
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FC Karre

ist vielleicht missverständlich geschrieben. der deal kann natürlich keine bedingung für dir revision sein.
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frankissimo

Zitat von: litto am Sonntag, 12.Mär.2017, 15:19:45
Wie gesagt, alles vom Hörensagen.
Der Böllerwerfer wurde mir schlicht als "Mittel zum Zweck" verkauft.

Richtungsweisend dürfte ein BGH-Urteil auf jeden Fall sein. Zunächst einmal dürfte hierbei die Frage geklärt werden, was eigentlich die Bemessungsgrundlage für die einzelnen Höhen der Strafen ist. Das dürfte den DFB eventuell ein wenig in die Bredouille bringen, kann also schon mal nicht schlecht sein.
Zum anderen könnte sich ebenso klären, ob es tatsächlich rechtens ist, dass man Menschen und Institutionen, in diesem Fall den Verein, für Taten verurteilen kann, die sie gar nicht oder nur teilweise zu verschulden haben.

Aber egal, ich bin auf jeden Fall gespannt wie sich das weiterentwickeln wird.

Aus Vereinssicht ist auch der Böllerwerfer besonders tauglich. Nur dort wo eine Straftat vorliegt wird man die überwiegende Mehrheit der Interessengruppen hinter sich wissen.
Hier wurden Menschen verletzt und die Tat hatte strafrechtliche und zivilrechtliche Relevanz. Dort wird man Verständnis finden, wenn man sich die Erstattung versucht zu erklagen.
Für mich ist das etwas ganz anderes als beispielsweise bei den "Zaunkletterern oder Demonstrierern" wo ich bei der Belangung immer Probleme hätte.
Darum wird es aber beim BGH nicht gehen. Da wird es wiederum um die Weitergabe von Vertragsstrafen allgemein gehen.
Nur scheinbar erhofft man sich beim Körperverletzer da evtl ein anderes Urteil als bei reinen Ordnungsdelikten. In so weit könnte ich ein solches Agieren des Vereines nachvollziehen.
Die Vereinsführung hat da ja auch immer Druck über die Sorgfaltspflicht bezogen auf das Vereinsvermögen. Da würde ich mich an deren Stellen auch um Klarstellung und damit ein Grundsatzurteil bemühen.

   
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koelner

Zitat von: frankissimo am Montag, 13.Mär.2017, 10:10:00
...
Darum wird es aber beim BGH nicht gehen. Da wird es wiederum um die Weitergabe von Vertragsstrafen allgemein gehen.
Nur scheinbar erhofft man sich beim Körperverletzer da evtl ein anderes Urteil als bei reinen Ordnungsdelikten. In so weit könnte ich ein solches Agieren des Vereines nachvollziehen.
Die Vereinsführung hat da ja auch immer Druck über die Sorgfaltspflicht bezogen auf das Vereinsvermögen. Da würde ich mich an deren Stellen auch um Klarstellung und damit ein Grundsatzurteil bemühen.


Die Weitergabe von Verbandsstrafen ist ja auch eine Forderung des DFB. Hätte das Gericht die Strafhöhe generell in Frage gestellt, hätte der effzeh dagegen sicherlich auch nichts gehabt, weil dann eventuell das ganze Strafesystem umgekrempelt hätte werden müssen, zumindest wenn der DFB seiner Linie treu geblieben wäre. (Verursacher sollen die Strafe zahlen)
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Humorkritik

Zitat von: frankissimo am Montag, 13.Mär.2017, 10:10:00

Darum wird es aber beim BGH nicht gehen. Da wird es wiederum um die Weitergabe von Vertragsstrafen allgemein gehen.
   
Genau darum geht es (dem FC). Rechtssicherheit in dieser strittigen Frage. Am besten wäre wohl, der BGH kippt die bisherigen Urteile. Wenn die Vereine die Verbandsstrafen nicht mehr an die Verursacher weitergeben dürfen, bricht dieses Willkür-Strafen-System endgültig zusammen.
Die endgültige Teilung des Forums - das ist unser Auftrag (frei nach Chlodwig Poth).
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Superwetti

Zitat von: facepalm am Sonntag, 12.Mär.2017, 16:46:43
das kann ja alles sein...unlogisch ist für mich nur das man eine verabredung mit dem gerüstbauer braucht um durch die instanzen zu ziehen. der fc kann machen was er möchte. er kann dem verursacher alles erlassen wenn er will, kann ihm aus empathischen gründen entgegen kommen, kann auch auf alles bestehen. nur um vor das bgh zu ziehen braucht er ihn in keinster weise, sofern die vorinstanz das zulässt.

Kann ich das? Der FC geht bis vors BGH weil er einen Schaden von 30.000 € ermittelt hat und das OLG nur 20.000 davon gewährte. Wenn jetzt der Beklagte sagen würde OK ich zahle die 30.000 €, kommt es dann noch zu einem Termin vor dem BGH? Falls die Frage kommen sollte warum der Beklagte das machen sollte? Naja mit den Anwaltskosten und Gerichtsgebühren kann es für ihn ja im Zweifel auch schlimmer kommen als freiwillig die 30.000 € zu zahlen.
Super-Wetti
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facepalm

Zitat von: Humorkritik am Montag, 13.Mär.2017, 12:36:48
Genau darum geht es (dem FC). Rechtssicherheit in dieser strittigen Frage. Am besten wäre wohl, der BGH kippt die bisherigen Urteile. Wenn die Vereine die Verbandsstrafen nicht mehr an die Verursacher weitergeben dürfen, bricht dieses Willkür-Strafen-System endgültig zusammen.

entweder steh ich auf dem schlauch oder ich weiß auch nicht..

der bgh hat doch bereits entschieden das die weitergabe der verbandsstrafen zulässig ist.

Zitat


"Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass jeden Zuschauer die Verhaltenspflicht trifft, die Durchführung des Fußballspiels nicht zu stören", hieß es in der Urteilsbegründung, "verstößt er hiergegen durch das Zünden und den Wurf eines Knallkörpers, hat er für die daraus folgenden Schäden zu haften und sie zu ersetzen." Dies gelte auch für dem Verein auferlegten Geldbußen durch den DFB.


die sache wurde zurück an das olg verwiesen damit dieses festlegt wie hoch der anteil der weiter zu gebenden strafe ist.

das olg hatte eine berechnungsgrundlage entworfen die dem fc ca. 20.000€ zubilligt. gleichzeitig wurde revision zugelassen. der fc will 30.000€ bzw. eine andere berechnungsgrundlage. deshalb geht man erneut vor den bgh.

die wahrscheinlichkeit das das bgh dabei sein eigenes urteil kippt ist doch als äusserst gering einzuschätzen, sofern dies überhaupt thema der verhandlung ist, was ich genauso bezweifel.

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facepalm

Zitat von: Superwetti am Montag, 13.Mär.2017, 12:46:31
Kann ich das? Der FC geht bis vors BGH weil er einen Schaden von 30.000 € ermittelt hat und das OLG nur 20.000 davon gewährte. Wenn jetzt der Beklagte sagen würde OK ich zahle die 30.000 €, kommt es dann noch zu einem Termin vor dem BGH? Falls die Frage kommen sollte warum der Beklagte das machen sollte? Naja mit den Anwaltskosten und Gerichtsgebühren kann es für ihn ja im Zweifel auch schlimmer kommen als freiwillig die 30.000 € zu zahlen.

das kann ich dir ehrlich gesagt nicht beantworten, bin kein jurist. die frage ist halt, lässt das olg revision trotz vollständiger zahlungsbereitschaft des verursachers zu.
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Superwetti

Zitat von: facepalm am Montag, 13.Mär.2017, 12:52:22
das kann ich dir ehrlich gesagt nicht beantworten, bin kein jurist. die frage ist halt, lässt das olg revision trotz vollständiger zahlungsbereitschaft des verursachers zu.

Das OLG lässt Revision zu, danach haben beide Parteien ja aber Zeit diese einzulegen und er könnte ja zu diesem zeitpunkt dann erst eine Zahlungsbereitschaft signalisieren.
Super-Wetti
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facepalm

Zitat von: Superwetti am Montag, 13.Mär.2017, 12:54:45
Das OLG lässt Revision zu, danach haben beide Parteien ja aber Zeit diese einzulegen und er könnte ja zu diesem zeitpunkt dann erst eine Zahlungsbereitschaft signalisieren.

auch das ist natürlich möglich, aber in einem solchen fall gibt es immer noch die option die verhandlung wenigstens aus kostengründen nicht durchzuführen. allerdings hat dann der fc (und jeder andere verein) immer noch keine rechtssicherheit.
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Superwetti

Zitat von: facepalm am Montag, 13.Mär.2017, 12:58:32
auch das ist natürlich möglich, aber in einem solchen fall gibt es immer noch die option die verhandlung wenigstens aus kostengründen nicht durchzuführen. allerdings hat dann der fc (und jeder andere verein) immer noch keine rechtssicherheit.

Und genau das ist ja evtl. der grund für einen Deal, so es denn einen gibt. Sie wollen rechtssicherheit, das aber nicht auf Kosten des Beklagten und deshalb machen sie einen Deal.

Nur ob das so schlau ist weiß ich nicht. Mal angenommen sie bekommen vom BGH Recht und die 30.000 sind auf den Beklagten abwälzbar aber wir nehmen nur 20.000 weil es so vereinbart war, haben sie dann dem Verein gegenüber nicht 10.000 € veruntreut wofür sie zur Rechenschaft gezogen werden könnten?
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facepalm

Zitat von: Superwetti am Montag, 13.Mär.2017, 13:07:18
Und genau das ist ja evtl. der grund für einen Deal, so es denn einen gibt. Sie wollen rechtssicherheit, das aber nicht auf Kosten des Beklagten und deshalb machen sie einen Deal.

Nur ob das so schlau ist weiß ich nicht. Mal angenommen sie bekommen vom BGH Recht und die 30.000 sind auf den Beklagten abwälzbar aber wir nehmen nur 20.000 weil es so vereinbart war, haben sie dann dem Verein gegenüber nicht 10.000 € veruntreut wofür sie zur Rechenschaft gezogen werden könnten?

aber wie schon öfter geschrieben sind deal mit dem verursacher und das ziehen vor den bgh zwei getrennte sachverhalte. der fc kann dem gerüstbauer einen deal vorschlagen (meines wissens nach passiert das - was die rückzahlung betrifft - je nach einkommenssituation eh immer) und kann, sofern die revision zugelassen wird, trotzdem weiter gehen. der fc braucht dem verursacher nichts vorzuschlagen um in die nächste instanz zu marschieren. er braucht einzig die zulassung der revision. der grund ist eben auch, wie du völlig richtig schreibst, weil man sich damit eben in die zwickmühle von regress/nichtentlastung/vereinsrecht etc. bringen könnte. interessant wäre gewesen was passiert wäre wenn das olg der rechtsauufassung des fc gefolgt wäre. dann hätte sich das aber wohl auch nur verzögert bis der nächste fall eintritt. oder aber der gerüstbauer wäre vor das bgh gezogen.

so oder so erschließt sich mir die sinnhaftigkeit eines deals mit dem verursacher nicht. jedenfalls nicht um ein grundsatzurteil zu erwirken.

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facepalm

Zitat von: diva am Montag, 13.Mär.2017, 13:10:13
muss denn der verein zahlen oder die KGaA, die ja schließlich im spielbetrieb ist?

in diesem fall geht es sicher um den verein, da der dfb seine strafen auch an den verein weitergibt. die kg hat sich ja nicht der spielordnung des dfb unterworfen ;-)
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Superwetti

Zitat von: facepalm am Montag, 13.Mär.2017, 13:18:15
der fc braucht dem verursacher nichts vorzuschlagen um in die nächste instanz zu marschieren. er braucht einzig die zulassung der revision.



Da zielte ja meine erste Frage drauf hin. Wenn der Beklagte nicht will und sagt ich zahle lieber freiwillig, kann der FC dann trotzdem vors BGH? Nur für diesen Fall das der Beklagte das verhindern könnte, dafür könnte der Deal Sinn machen. Ansonsten natürlich nicht.
Super-Wetti
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facepalm

Zitat von: Superwetti am Montag, 13.Mär.2017, 13:35:01
Da zielte ja meine erste Frage drauf hin. Wenn der Beklagte nicht will und sagt ich zahle lieber freiwillig, kann der FC dann trotzdem vors BGH? Nur für diesen Fall das der Beklagte das verhindern könnte, dafür könnte der Deal Sinn machen. Ansonsten natürlich nicht.

wie gesagt, ich kann das nicht beantworten. aber ich glaube das ist die falsche fragestellung. die frage lautet nicht was der fc in einem solchen fall will, sondern ob das olg seine eigene berechnungsgrundlage höchstrichterlich beantwortet haben möchte.
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mutierterGeißbock


http://suedkurve.koeln/wo-bleibt-der-aufstand-der-anstaendigen/
Zitat
WO BLEIBT DER AUFSTAND DER ANSTÄNDIGEN?


Gerne kommen wir dieser Forderung nach und legen den Finger in die Wunde. Anlass dafür ist einmal mehr ein Urteil des DFB-Sportgerichts. Das neuste Urteil gegen unseren Verein beinhaltet unter anderem eine Strafe für ,,beleidigende Gesänge". Gemeinsam mit der Sanktionierung einer geworfenen Klebebandrolle und des Einsatzes von Pyrotechnik schlägt dies mit 34.000 Euro für den 1. FC Köln zu Buche. Im Gegenzug werden weitere ,,Vergehen" beispielsweise rund um das Spiel gegen RB Leipzig nicht geahndet.Wie solche Urteile zustande kommen, lässt sich dabei nur erahnen. Es gibt weder eine transparente Definition, welche konkreten Tatbestände zu einer Sanktionierung führen noch wonach sich die Höhe der Strafe bemisst. Dass die Akzeptanz eines solchen Urteils dazu dient einer Verurteilung in anderen Sachverhalten zu entgehen, kann nur noch als Klüngelei bezeichnet werden. Wäre die Tatsache allein, dass beleidigende Gesänge oder Spruchbänder durch eine Instanz wie den DFB bestraft werden, nicht schon absurd genug, spätestens der Prozess der Sanktionierung ist inakzeptabel.
Es werden in diesem Zusammenhang weder gefährliche oder sachbeschädigende Aktionen, sondern Inhalte sanktioniert. In anderen Fällen wurden Vereine bereits für Doppelhalter (,,Scheiss Red Bull") oder Spruchbänder (,,Alles aus Frankfurt ist scheiße") ihrer Fans zu Strafen verurteilt. Der DFB versucht auf diese Weise die Meinungsfreiheit der Zuschauer im Stadien massiv einzuschränken. So wird auch Kritik am DFB selbst sanktioniert. Diesen Versuchen der Zensur muss entschieden entgegen getreten werden. Deutlich zeigt sich auch, dass es bei den Urteilen schon lange nicht mehr um die Sicherheit in den Stadien geht.
Der DFB duldet keine Kritik an sich und insbesondere nicht an ,,Vereinen"; wie der TSG Hoffenheim oder RB Leipzig, welche die 50+1-Regelung umgehen und ein mangelndes Verständnis von Demokratie aufweisen. In diesem Punkt ähneln sich die genannten ,,Vereine" und der Verband dann auch auf nahezu bizarre Weise. Während die Bundesligisten versuchen neue Märkte zu erschließen und die Einnahmen aus der Vermarktung in absurde Höhen zu treiben, stehen immer mehr Amateurvereine kurz vor dem Aus. Der DFB wird seiner Funktion als Anwalt der Amateure gegenüber dem professionellen Fußball in keinster Weise gerecht. Stattdessen wird von den ehrenamtlichen Funktionären an der Basis die Umsetzung immer neuer Regularien gefordert. Bei Missachtung bittet die Sportgerichtsbarkeit natürlich auch sofort zur Kasse.
Ein Verband, der weder ein Interesse daran hat seine eigenen Verwicklungen in Schwarz- und Schmiergeldaffären aufzudecken, den Vorwürfen von Wettbetrug und Doping systematisch nachzugehen und ein mafiöses System wie das der FIFA mitträgt und unterstützt, schwingt sich zum Kläger und Richter über Fans und Vereine in Personalunion auf. Diesem Gebaren muss endlich Einhalt geboten sein. Das willkürliche Vorgehen der Verbandsfunktionäre schädigt diesen Sport nachhaltig. Statt sich allerdings gegen diese Praxis zu wehren, nimmt der 1. FC Köln einzelne Fans in Regress. Wir fordern von unseren Vereinsverantwortlichen sich nicht länger durch den DFB erpressen zu lassen und halten es mit unserem Vizepräsidenten:" Lieber ein Knick in der Laufbahn als im Rückgrat!"
Alle Wege führen nach Rom und irgendwann zurück nach Köln

Humorkritik

Zitat von: facepalm am Montag, 13.Mär.2017, 12:47:28
entweder steh ich auf dem schlauch oder ich weiß auch nicht..

der bgh hat doch bereits entschieden das die weitergabe der verbandsstrafen zulässig ist.

die sache wurde zurück an das olg verwiesen damit dieses festlegt wie hoch der anteil der weiter zu gebenden strafe ist.

das olg hatte eine berechnungsgrundlage entworfen die dem fc ca. 20.000€ zubilligt. gleichzeitig wurde revision zugelassen. der fc will 30.000€ bzw. eine andere berechnungsgrundlage. deshalb geht man erneut vor den bgh.

die wahrscheinlichkeit das das bgh dabei sein eigenes urteil kippt ist doch als äusserst gering einzuschätzen, sofern dies überhaupt thema der verhandlung ist, was ich genauso bezweifel.


Oh, das habe ich gar nicht mitbekommen. Oder verdrängt. Vermutlich letzteres. Dann kann ich es mir auch nicht recht erklären, außer vielleicht damit, dass die Zusammensetzung der Verbandsstrafen hinterfragt bzw. transparent gestaltet wird. Wäre beim FC nie etwas passiert, hätte er für den Böllerwurf vielleicht nur 5.000 Euro an den DFB zahlen müssen, so halt deutlich mehr. Was kann aber der Böllerwerfer dafür, wenn andere vor ihm Mist gebaut haben. Bei solche kumulativen Strafen mit gewürfelten Summen entscheidet dann doch letztlich Glück oder Pech über die Höhe der Summen...
Die endgültige Teilung des Forums - das ist unser Auftrag (frei nach Chlodwig Poth).
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Superwetti

Zitat von: Humorkritik am Montag, 13.Mär.2017, 14:29:47
Bei solche kumulativen Strafen mit gewürfelten Summen entscheidet dann doch letztlich Glück oder Pech über die Höhe der Summen...

Versuchs einfach mal aus, ich verspreche dir du wirst kein Glück haben, sondern definitiv Pech.
Super-Wetti
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Yassir_Zaccaria

Gute Stellungnahme. Spricht mir aus der Seele.



Schmadtke raus!
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Povlsen

Zitat von: Humorkritik am Montag, 13.Mär.2017, 14:29:47
Oh, das habe ich gar nicht mitbekommen. Oder verdrängt. Vermutlich letzteres. Dann kann ich es mir auch nicht recht erklären, außer vielleicht damit, dass die Zusammensetzung der Verbandsstrafen hinterfragt bzw. transparent gestaltet wird. Wäre beim FC nie etwas passiert, hätte er für den Böllerwurf vielleicht nur 5.000 Euro an den DFB zahlen müssen, so halt deutlich mehr. Was kann aber der Böllerwerfer dafür, wenn andere vor ihm Mist gebaut haben. Bei solche kumulativen Strafen mit gewürfelten Summen entscheidet dann doch letztlich Glück oder Pech über die Höhe der Summen...

Das größte Glück wäre dem Böllerwerfer beschieden gewesen, wenn er auf den Wurf verzichtet hätte. Wäre für alle am billigsten gewesen. Ich weiß nicht recht. Nach meinem Rechtsempfinden (mag falsch und mit dem Gesetz nicht in Einklang zu bringen sein) ist es völlig egal, ob man vor dem Begehen einer Tat vom möglichen Strafmaß genau Kenntnis hat oder nicht. Die Strafe verhängt eben ein Gericht, hier das Sportgericht in einer Einzelfallentscheidung, wie es in jedem Gerichtsprozess der Fall ist. Wer als Stadionbesucher weiß, dass er bei Missachtung der Stadionordnung vom Veranstalter in nicht kalkulierbarer Höhe in Regress genommen werden kann, der hält sich vielleicht auch mal an die Stadionordnung. Ob er die genaue Höhe der Strafe für sein Tun im Voraus - wie in einem Katalog - kennen muss, bezweifele ich.

Edit: Ich bezweifele es nicht, das ist falsch ausgedrückt, da ich die Rechtslage nicht kenne, es herrscht da ja allgemeine Unsicherheit, daher auch der Gang zum BGH. Aber nach meinem Laien-Rechtsempfinden ist es rechtens, wenn der Typ die Strafe des FC in voller Höhe übernehmen muss.

facepalm

volle höhe wären in dem fall ja wohl 60.000€ und da ist schon einiges abgezogen worden.

ich finde es gut wenn wenigstens die berechnungsgrundlage mal klar geregelt ist was weiter gegeben werden darf.

und um die würfelei des verbandes zu beenden braucht es keine gerichte. da wären die vereine selbst in der pflicht darauf zu drängen hier klare regeln und transparenz einzuforden. schließlich sind die selbst der dfb und wählen dessen vorstand.
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van Gool

Der BGH hat zur konkreten Berechnung noch nicht entschieden. Es lohnt sich aber, mal BGHZ VII ZR 14/16 zu lesen. Es ist jedenfalls recht verständlich geschrieben. Letztlich kommt der BGH zum Ergebnis, dass eine wertende Betrachtung erforderlich ist, nimmt die Wertung vor und bejaht den "inneren Zusammenhang" zwischen Wurf und Verbandsstrafe. Da das OLG Köln zu einer anderen Entscheidung gekommen war, ist festzuhalten, dass der Schluß nicht zwingend ist. Nur ist durch das BGH-Urteil die Sache für die nächsten 10-20 Jahre erledigt. Selten (obgleich es vorkommt) ändert sich die Rechtsprechung des BGH innerhalb kurzer Zeit.
Zur Höhe bleibt es daher spannend-nur wenn man das BGH-Urteil liest, wurde die nicht vorhersehbare Schadenhöhe bereits als hinnehmbar gewertet.
Die wilde 1317

mutierterGeißbock

Alle Wege führen nach Rom und irgendwann zurück nach Köln
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Humorkritik

Zitat von: Povlsen am Montag, 13.Mär.2017, 14:58:14
Das größte Glück wäre dem Böllerwerfer beschieden gewesen, wenn er auf den Wurf verzichtet hätte. Wäre für alle am billigsten gewesen. Ich weiß nicht recht. Nach meinem Rechtsempfinden (mag falsch und mit dem Gesetz nicht in Einklang zu bringen sein) ist es völlig egal, ob man vor dem Begehen einer Tat vom möglichen Strafmaß genau Kenntnis hat oder nicht. Die Strafe verhängt eben ein Gericht, hier das Sportgericht in einer Einzelfallentscheidung, wie es in jedem Gerichtsprozess der Fall ist. Wer als Stadionbesucher weiß, dass er bei Missachtung der Stadionordnung vom Veranstalter in nicht kalkulierbarer Höhe in Regress genommen werden kann, der hält sich vielleicht auch mal an die Stadionordnung. Ob er die genaue Höhe der Strafe für sein Tun im Voraus - wie in einem Katalog - kennen muss, bezweifele ich.

Edit: Ich bezweifele es nicht, das ist falsch ausgedrückt, da ich die Rechtslage nicht kenne, es herrscht da ja allgemeine Unsicherheit, daher auch der Gang zum BGH. Aber nach meinem Laien-Rechtsempfinden ist es rechtens, wenn der Typ die Strafe des FC in voller Höhe übernehmen muss.
Das ist doch im Wesentlichen unbestritten. "Mein" Problem mit der Sache ist nur, dass der DFB bei seinen Strafen Sachverhalte kumuliert, mal Bewährungen vorsieht, mal nicht usw. usf. Hier widerstrebt es meinem Gerechtigkeitsempfinden, dass die Verbandsstrafe letztlich doch willkürlich ausfällt. Es werden mehrere Sachen zusammen verhandelt und schwupps, ist man bei 80.000 €. Wäre die Sache allein bestraft worden, wäre es weniger gewesen. Was berechnet man denn dann weiter?

Oder: es werden Bengalos gezündet und der Platz gestürmt. Dafür gibt es einen Strafe in Höhe von Summe X. Man erwischt aber nur einen von mehreren Platzstürmern und keinen Bengalo-Zündler. Wird dann Summe X an einen einzigen weiterberechnet, nur weil die anderen nicht gefasst werden und/oder er zwar was mit dem Platzsturm, nicht aber mit der Zündelei zu tun hat.

Ich bin ja nun wahrlich auch kein Jurist, aber soweit ich weiß, geht es bei Bestrafung doch nicht selten um Verhältnismäßigkeit. Diesen Maßstab kann ich aber in der bisherigen Praxis nicht entdecken. Natürlich mag eine Strafandrohung in unbekannter Höhe abschreckend wirken, aber (überspitzt formuliert) könnte man mit derselben Logik auch die Todesstrafe fürs Falschparken rechtfertigen.

Wir sehen doch gerade, dass der DFB die Strafeninhalte und -höhe in erster Linie nutzt, um verbandspolitische Ziele durchzusetzen. Der FC soll einer Strafe für Anti-Hopp-Gesänge zustimmen, damit die Vorfälle beim Leipzig-Spiel nicht bestraft werden. Das hat doch mit Gleichbehandlung von Vergehen rein gar nichts zu tun. Und deshalb ist das System auch ungerecht und willkürlich. 
Die endgültige Teilung des Forums - das ist unser Auftrag (frei nach Chlodwig Poth).

facepalm

was mir in der ganzen diskussion zu kurz kommt - was aber endlich mal durch das oben verlinkte südkurven-statement - ein wenig beleuchtet wird ist die frage wer den dieser dfb eigentlich ist?

die vereine die sich hier über die strafbemessung beschweren sind teil der dfl die widerrum einen oder mehrere sitz(e) im dfb- vorstand hat (meine ich zumindest). warum wird hier nicht von vereinsseite mehr druck ausgeübt das strafen transparent und nachvollziehbar ausgesprochen werden? da wird sich gegenseitig ein wenig der schwarze peter zugeschoben, mehr passiert aber nicht.

es ist natürlich viel einfacher die verbandsstrafe zu akzeptieren und die strafe an den verursacher weiter zu geben als dafür zu sorgen das strafen angemessen sind, schon klar. aber ähnlich wie beim (gescheiterten?) team marktwert könnten sich hier auch die vereine zusammen finden um veränderungen in der rechtssprechung des verbandes zu bewirken.

ist nur leider genauso illusorisch wie kein weiteres aufweichen von 50+1. auch hier waren es die vereine die das alles zugelassen haben.

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Oxford

Zitat von: Humorkritik am Montag, 13.Mär.2017, 17:08:35
aber (überspitzt formuliert) könnte man mit derselben Logik auch die Todesstrafe fürs Falschparken rechtfertigen.

Nachdem "Raser" jetzt "Mörder" sind, finde ich das gar nicht mehr so abwegig.
Ich lese den Economist und hasse Twitter (äh X).
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