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Prestin und co.

Begonnen von Smiza, Dienstag, 04.Jun.2024, 11:01:24

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globobock77

Zitat von: ben am Mittwoch, 05.Jun.2024, 12:45:05Dumm nur das nicht jedes Mitglied eine Datenweitergabe möchte und es dem Klub mitgeteilt hat.



Sport–Schmierblatt:

Die aktuelle Führung verweigert die Herausgabe der Mitgliederdaten. Die steht dem Team ,,FC Zukunft" um Prestin, das die Daten anwaltlich angefordert hat, nach deren Ansicht zwar rechtlich zu. Aber die Abstiegs-Vorstände wollen das jetzt doch noch einmal juristisch prüfen lassen, wie sie den Herausforderern mitteilen.



Um Zeit zu gewinnen und eine mögliche Versammlung zu verzögern? Davon geht Christian Hövel, Mit-Initiator im Team Prestin, aus. Er poltert im Gespräch mit SPORT BILD: ,,Ich fühle mich belogen und getäuscht vom FC-Vorstand!"

Man braucht halt für alles ein Gutachten.
"Es ist einfacher, Menschen zu täuschen, als sie davon zu überzeugen, dass sie getäuscht wurden."
-Mark Twain-
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Mirai_Torres

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ben

Zitat von: globobock77 am Mittwoch, 05.Jun.2024, 12:50:01Man braucht halt für alles ein Gutachten.
Siehst du jetzt ernsthaft einen Fehler des Vereins, weil du der Meinung bist, das jedes Mitglied seine Daten zur Verfügung stellen muss?

Veni, vidi, risi.
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fc-Markus

Zitat von: ben am Mittwoch, 05.Jun.2024, 12:40:13Der Typ hat also die FB erstellt und die Petition gestartet, nun gut.
Das ist keine Petition . Ich wurde , warum auch immer , von dem C. Hövel angeschrieben bzgl meiner Daten für eine aoMv . Absender Team Prestin ....genaue Adresse müsste ich nachschauen .
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Micknick

Zitat von: ben am Mittwoch, 05.Jun.2024, 12:53:29Siehst du jetzt ernsthaft einen Fehler des Vereins, weil du der Meinung bist, das jedes Mitglied seine Daten zur Verfügung stellen muss?


Ich glaub es gibt schon das ein oder andere Urteil wo die Daten rausgegeben werden mussten
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MLM

Der Landesdatenschutzbeauftragte NRW gibt zur Pflicht zur Herausgabe nach DSGVO nur eine schwammige Antwort. Er empfiehlt dem jeweiligen Verein die Mitglieder über die Anfrage nach ihren Daten zu informieren, damit diese widersprechen können. Es bleibt aber die Entscheidung des Vereins wie er damit umgeht.
Na Palm
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ben

Zitat von: MLM am Mittwoch, 05.Jun.2024, 13:00:03Der Landesdatenschutzbeauftragte NRW gibt zur Pflicht zur Herausgabe nach DSGVO nur eine schwammige Antwort. Er empfiehlt dem jeweiligen Verein die Mitglieder über die Anfrage nach ihren Daten zu informieren, damit diese widersprechen können. Es bleibt aber die Entscheidung des Vereins wie er damit umgeht.
Das wird umgesetzt, ob es Team Opposition oder Schmierblatt gefällt oder nicht. 
Veni, vidi, risi.
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ben

Zitat von: fc-Markus am Mittwoch, 05.Jun.2024, 12:58:03Das ist keine Petition . Ich wurde , warum auch immer , von dem C. Hövel angeschrieben bzgl meiner Daten für eine aoMv . Absender Team Prestin ....genaue Adresse müsste ich nachschauen .
Wie sind die den an deine Daten bzw auf dich gekommen? Auf FB gehen wählen die ja einen anderen Weg.
Veni, vidi, risi.
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Juto

Ja. FC Reloaded hatte dagegen vor dem Landgericht geklagt und gewonnen.

Die Mitgliederdaten müssen herausgegeben werden, sobald es ein Minderheitsbegehren gibt.
Begründet ist das im Paragraph 37 BGB.
"Es ist der Geist, der sich den Körper baut" : Friedrich Chiller
anno 1317
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MLM

Na Palm
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Mirai_Torres

Zitat von: Micknick am Mittwoch, 05.Jun.2024, 12:58:57Ich glaub es gibt schon das ein oder andere Urteil wo die Daten rausgegeben werden mussten

Es gibt seit Inkrafttreten der DSCVO genau ein Urteil des OLG Hamm dazu. Das ist wahrlich nicht viel.

Von daher ist es richtig sich da ein Gutachten einzuholen. Vor allem vor dem Hintergrund dass das Bußgeld wegen Datenschutzverstoß für den FC doch sehr deftig sein könnte.
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Dr. Mabuse

Zitat von: LinkeKlebe am Mittwoch, 05.Jun.2024, 09:59:27Du kannst eine AoMV z.B. auch für eine Aussprache oder andere Beschlüsse beantragen. Zum Beispiel könntest du eine wichtige Satzungsänderung vorbringen wollen, etc. Für die Abwahl von Organmitgliedern braucht es aber die Unterstützung von 3% der Mitglieder. Damit liegt die Hürde für eine AoMV in Kombination mit Abwahlanträgen höher, richtig.
Eben. Bisher haben sie nur die Daten der Mitglieder angefordert. Die AoMV wäre also ohnehin noch zu beantragen (dafür braucht es zunächst 100 Unterschriften). Der Verein muss den Antrag dann veröffentlichen, damit andere Mitglieder sich diesem anschließen können. Ab dem Moment läuft die Uhr und sie haben zwei Wochen Zeit, die nötigen Unterschriften für die AoMV bzw. den Gegenstand ihrer geforderten Beschlussfassung beizubringen. Und erst dann würde überhaupt die Versammlung geplant.
Das wird Diskussionen geben. M. E. muss in dem Antrag, der 100 Unterschriften erfordert, der Gegenstand "Abwahl des Vorstandes" nur benannt werden, dann beötigt man weitere 900 Unterschriften (Briefe) innerhalb von zwei Wochen (nach offizieller Veröffentlichung durch den Vorstand), damit es die AOMV überhaupt gibt. Für den Antrag zum Tagesordnungspunkt "Abwahl des Vorstandes" benötigt man insgesamt 3% der Mitglieder, die den Antrag unterstützen (1000 hat man ja schon, es fehlen also noch ca. 3050 weitere; jetzt mal bezogen auf ca. 135.000 Mitglieder). Dafür hat man aber m. E. nach 11.4 der Satzung Zeit bis zwei Wochen vor der AOMV. Das ist ein wichtiger Punkt, der zu klären wäre. M. E. sprechen 10.4 und 17.4 nicht dagegen.
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LinkeKlebe

Zitat von: Dr. Mabuse am Mittwoch, 05.Jun.2024, 13:19:53Dafür hat man aber m. E. nach 11.4 der Satzung Zeit bis zwei Wochen vor der AOMV.
Entscheidend ist der 17.4.:

ZitatDer Antrag auf Abwahl eines Mitglieds des Vorstands, des Mitgliederrats oder  der Wahlkommission kann von dem Organ selbst, von den jeweils vorschlagsberechtigten Organen oder von drei Prozent der Mitglieder, berechnet nach der vom Verein veröffentlichten Mitgliederzahl zum Ende des dem Antrag vorangehenden Geschäftsjahrs, gestellt werden. Der Antrag ist so rechtzeitig zu stellen, dass er den Mitgliedern mit der Tagesordnung bekannt gemacht werden kann. Sofern der Antrag durch Mitglieder gestellt wird, finden die Regeln des § 10.4 mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass der Antrag durch den Mitgliederrat geprüft wird, wenn die Abwahl eines Vorstandsmitglieds beantragt ist.
In Kombination mit 10.4. heißt das, der Antrag muss bereits mit der Beantragung der AoMV gestellt werden, die Fristen sind die gleichen. Ohne den Abwahlantrag (bzw. die Abwahlanträge) hättest du für die AoMV keinen Tagesordnungspunkt - und der bildet ja die Grundlage, die Versammlung überhaupt einberufen zu können.

Ich bin natürlich kein Jurist, aber für mich liest sich das schon sehr eindeutig. 
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sandro

Zitat von: MLM am Mittwoch, 05.Jun.2024, 12:45:43Sollte als Beispiel dienen was für Schwachköpfe hinter der "Zukunft" stecken.
Ernsthaft gemeinte Frage:
...mehr oder etwas weniger Schwachköpfe, als die derzeitigen Tiefflieger?🤔🤷�♂️
Es bleibt weiterhin die Frage des kleineren Übels...
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MLM

Zitat von: sandro am Mittwoch, 05.Jun.2024, 13:53:44Ernsthaft gemeinte Frage:
...mehr oder etwas weniger Schwachköpfe, als die derzeitigen Tiefflieger?🤔🤷�♂️
Es bleibt weiterhin die Frage des kleineren Übels...
Kann ich nicht widersprechen. Eine absolute Shitshow zwischen Pest & Cholera. 
Na Palm
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Mirai_Torres

Laut dem Artikel in der Sportbild hat der Vorstand wohl Rückfragen zur Herausgabe der Mitgliederdaten geäußert. Wenn ich da schon lese dass eine der Rückfragen ist ob die Daten von allen Mitgliedern oder nur den stimmberechtigten ist der Antrag ja wohl nicht besonders gut gemacht (zu unkonkret). In so nem Antrag sollte m. E. schon drin stehen a) wozu man die Daten braucht und b) welche Daten von wem genau man haben will...

Wenn der Vorstand damit schon verzögern kann hat man es denen ja anscheinend sehr einfach gemacht.

Passt für mich voll ins Bild

(und ja, ich wollte immer noch eine Mail an den Vorstand schicken und der Datenweitergabe an die Zombies da gemäß Art. 21 DSGVO widersprechen)
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Dr. Mabuse

Zitat von: LinkeKlebe am Mittwoch, 05.Jun.2024, 13:45:32Entscheidend ist der 17.4.:
In Kombination mit 10.4. heißt das, der Antrag muss bereits mit der Beantragung der AoMV gestellt werden, die Fristen sind die gleichen. Ohne den Abwahlantrag (bzw. die Abwahlanträge) hättest du für die AoMV keinen Tagesordnungspunkt - und der bildet ja die Grundlage, die Versammlung überhaupt einberufen zu können.

Ich bin natürlich kein Jurist, aber für mich liest sich das schon sehr eindeutig.
Eindeutig ist das m. E. nicht. Es geht mir um die Zeit, die die AOMV-Initiatoren haben, für die Sammlung der 3% für den TOP "Abwahl des Vorstandes". Und da müssen sie m. E. mit dem Antrag nur des Thema benennen (nach 10.4). Für den TOP selbst hat man mehr Zeit, das schränkt 10.4 nicht ein. Auslegungssache könnte m. E. nur noch sein "rechtzeitig" und "Prüfung durch den MR".
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globobock77

Zitat von: ben am Mittwoch, 05.Jun.2024, 12:53:29Siehst du jetzt ernsthaft einen Fehler des Vereins, weil du der Meinung bist, das jedes Mitglied seine Daten zur Verfügung stellen muss?


Ganz neutral - das muss man irgendwie regeln bzw. sollte generell schon geregelt sein. Das ist jetzt keine aussergewöhnliche Anfrage, da sollte man kein neues Gutachten benötigen müssen.
"Es ist einfacher, Menschen zu täuschen, als sie davon zu überzeugen, dass sie getäuscht wurden."
-Mark Twain-
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sandro

Zitat von: MLM am Mittwoch, 05.Jun.2024, 13:59:10Kann ich nicht widersprechen. Eine absolute Shitshow zwischen Pest & Cholera.
...und genau deswegen möchte ich mir dann doch erstmal gerne am nächsten Montag anhören, was die genau für ein Konzept haben. Nicht mehr und nicht weniger. 
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RB-Thomas

Zitat von: Mirai_Torres am Mittwoch, 05.Jun.2024, 13:59:48(und ja, ich wollte immer noch eine Mail an den Vorstand schicken und der Datenweitergabe an die Zombies da gemäß Art. 21 DSGVO widersprechen)

kann ich das dann als vorlage haben?  :cool:

greifen in dem fall eigentlich auch die üblichen dsgvo-maßnahmen im rahmen einer daten-überlassung an dritte? welche technisch-organisatorischen maßnahmen ergreifen "prestin und co.", um meine daten zu verwahren? 

ich bin wahrlich kein freund vom aktuellen dreigestirn, aber die lachnummer um prestin darf bitte nicht die lösung sein. 
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globobock77

Zitat von: globobock77 am Mittwoch, 05.Jun.2024, 14:06:33Ganz neutral - das muss man irgendwie regeln bzw. sollte generell schon geregelt sein. Das ist jetzt keine aussergewöhnliche Anfrage, da sollte man kein neues Gutachten benötigen müssen.
Man sollte generell angeben müssen ob man seine Daten weitergeben will oder nicht (Einverständnis unterschreiben) und nicht von Fall zu Fall entscheiden. Sonst wäre der Verwaltungsaufwand zu groß.
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Mirai_Torres

Zitat von: RB-Thomas am Mittwoch, 05.Jun.2024, 14:28:07kann ich das dann als vorlage haben?  :cool:

greifen in dem fall eigentlich auch die üblichen dsgvo-maßnahmen im rahmen einer daten-überlassung an dritte? welche technisch-organisatorischen maßnahmen ergreifen "prestin und co.", um meine daten zu verwahren?

ich bin wahrlich kein freund vom aktuellen dreigestirn, aber die lachnummer um prestin darf bitte nicht die lösung sein.

Sie haben Post.

Und ja. Es greifen die Mechanismen der DSGVO bei einer Weitergabe dann auch das Team Prestin. Sprich: Wenn die die Daten nicht ordentlich verwahren, falsch verarbeiten, für was anderes verwenden oder die im schlimmsten Fall geleakt werden hast du die üblichen Ansprüche aus der DSGVO (und die ein Bußgeld am Hals)
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globobock77

Zitat von: Mirai_Torres am Mittwoch, 05.Jun.2024, 14:36:03Sie haben Post.

Und ja. Es greifen die Mechanismen der DSGVO bei einer Weitergabe dann auch das Team Prestin. Sprich: Wenn die die Daten nicht ordentlich verwahren, falsch verarbeiten, für was anderes verwenden oder die im schlimmsten Fall geleakt werden hast du die üblichen Ansprüche aus der DSGVO (und die ein Bußgeld am Hals)
Das verbietet aber nicht die Weitergabe der Daten vom Verein an Team Prestin, es erklärt lediglich wie Team Prestin mit den Daten umgehen muss.
"Es ist einfacher, Menschen zu täuschen, als sie davon zu überzeugen, dass sie getäuscht wurden."
-Mark Twain-
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Mirai_Torres

Zitat von: globobock77 am Mittwoch, 05.Jun.2024, 14:39:16Das verbietet aber nicht die Weitergabe der Daten vom Verein an Team Prestin, es erklärt lediglich wie Team Prestin mit den Daten umgehen muss.

Das hab ich ja auch gar nicht behauptet und das wurde auch gar nicht gefragt.

Ich hab meinen Widerspruch damit begründet dass es in der Satzung ja schon ein vorgefertigtes Prozedere gibt (100 Unterschriften dann Veröffentlichung im Mitgliederbereich) welches für mich die Datenweitergabe obsolet macht.
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globobock77

So wie ich den FC einschätze geben sie die Mitgliederdaten nur gebündelt weiter, im Gesamtpaket.

Wenn die rausfiltern müssen wer einer Weitergabe nicht zustimmt kann es 10 Jahre dauern.

Als Database haben die hoffentlich nicht nur eine Excel-Datei.
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Mirai_Torres

Ich bin gespannt welche Rolle der Henze in dem ganzen Drumherum einnehmen wird.

Während der vor kurzem noch bei Facebook schrieb er würde das Team um Prestin nur "beraten" schreibt der heute dass am 10.06. "unser Team" und "unser Konzept" vorgestellt wird
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Micknick

Zitat von: Mirai_Torres am Mittwoch, 05.Jun.2024, 15:14:11Ich bin gespannt welche Rolle der Henze in dem ganzen Drumherum einnehmen wird.

Während der vor kurzem noch bei Facebook schrieb er würde das Team um Prestin nur "beraten" schreibt der heute dass am 10.06. "unser Team" und "unser Konzept" vorgestellt wird

Schreibt er schon länger so! Er ist etwas sauer geworden als ich schrieb das er jetzt auf diesem Wege versucht wieder beim FC Fuss fassen zu wollen :-)
Ich glaube danach hat er mich geblockt
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globobock77

Zitat von: Mirai_Torres am Mittwoch, 05.Jun.2024, 14:46:12Das hab ich ja auch gar nicht behauptet und das wurde auch gar nicht gefragt.

Ich hab meinen Widerspruch damit begründet dass es in der Satzung ja schon ein vorgefertigtes Prozedere gibt (100 Unterschriften dann Veröffentlichung im Mitgliederbereich) welches für mich die Datenweitergabe obsolet macht.
Das ist eigentlich ein guter Punkt.
Sobald man im Mitgliederbereich etwas veröffentlichen kann benötigt man keine Mitgliederdaten mehr.
Das könnte man dann sogar wie eine Online-Petition im internen Kreis handhaben.
Wenn man sich zum Thema ,,Schriftlich" und ,,Textform" einig ist.
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Müngersdorf

Wo treibt der sich denn auf FB rum? Beim Thi Lo?
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Mirai_Torres

Zitat von: globobock77 am Mittwoch, 05.Jun.2024, 15:25:20Das ist eigentlich ein guter Punkt.
Sobald man im Mitgliederbereich etwas veröffentlichen kann benötigt man keine Mitgliederdaten mehr.
Das könnte man dann sogar wie eine Online-Petition im internen Kreis handhaben.
Wenn man sich zum Thema ,,Schriftlich" und ,,Textform" einig ist.

Genau das. Und für eine Veröffentlichung da brauchst du 100 Unterschriften. Das halte ich für zumutbar. Vorallem wo auch jede/r der/die in den MR will oder in den Vorstand will auch aus eigenem Saft 100 Unterschriften beschaffen muss. Bei über 100000 Mitgliedern halte ich das für machbar.
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