Mit negativem EK muss man allerdings nicht direkt Insolvenz anmelden. Die Aussage des neg. EK ist zunächst, dass das bilanzierte Vermögen die Schulden nicht deckt. Das kann natürlich in eine Insolvenz führen, keine Frage, aber da gibt es einige Instrumentarien, mit denen man dann hantieren kann. Wie der Vorredner schon sagte, kann eine positive Fortführungsprognose eine Insolvenz ebenso abwenden, wie eine häufig genutzte Prüfung der Vermögenswerte. So kann beispielsweise eine aktueller Liquidationswert den bilanzierten Buchwert eines Vermögenswertes deutlich übersteigen und so zu einem anderen Ergebnis führen. Auch so kann der sog. insolvenzrechtliche Überschuldungstatbestand aufgehoben werden.
Das hätten wir beispielsweise bei Skhiri. Buchwert vielleicht im letzten Vertragsjahr 2Mio, aktueller Liquidationswert 11Mio. 9Mio Überschuß.