Stimmung/Fanverhalten/Aktionen im Stadion

Begonnen von LuKa, Freitag, 29.Apr.2011, 17:08:33

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renemat

Ich glaube, du hast aus meinem Post nur das gelesen, was dir nicht gepasst hat. Und auch die Ergänzungen, z.B. aufgrund des Zitats und des geposteten Links von SagittariusA hast du komplett außen vor gelassen. Das passiert dir sonst nicht. :verysad:
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frankissimo

Nö, ich habe schon alles gelesen. Ich bin mir nur sehr sicher, das in der Weitergabe eine Vertragsstrafe an den Schädiger, die der Geschädigte im Rahmen seiner Berufs-und Geschäftsausübung gegen sich gelten lassen muß, keine Willkür zu sehen ist. Das kommt im Geschäftsverkehr nicht selten vor.
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renemat

Zitat von: frankissimo am Mittwoch, 07.Aug.2013, 10:59:23
Nö, ich habe schon alles gelesen. Ich bin mir nur sehr sicher, das in der Weitergabe eine Vertragsstrafe an den Schädiger, die der Geschädigte im Rahmen seiner Berufs-und Geschäftsausübung gegen sich gelten lassen muß, keine Willkür zu sehen ist. Das kommt im Geschäftsverkehr nicht selten vor.

Ich finde nicht, wo ich geschrieben habe, dass die Weitergabe einer Vertragsstrafe als Willkür anzusehen ist - den Begriff der Willkür habe ich an einer anderen Stelle verwendet. Ich bezweifel eher, dass die Weitergabe in jedem Fall problemlos möglich ist.

edit:
Daher nochmal der Link, dort im Speziellen der drittletzte Absatz:
http://anwalt.de/rechtstipps/moeglichkeit-von-regressanspruechen-von-fussballvereinen-bei-verbandsstrafen_027879.html
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SagittariusA

Zitat von: sendeschluss am Mittwoch, 07.Aug.2013, 11:03:48
Erstmal ist das doch hier eine gute Diskussion. Natürlich ist das ein überflüßiger, ärgerlicher "Schaden" für den Verein. Alles was Spinner & Co. zu dem Thema sagen ist aus Ihrer Sicht völlig in Ordnung. Mich ärgert das selbstverständlich auch.
Aber es ging ja in der Diskussion letztendlich darum, wie das Problem zu lösen ist.  Man kommt aus diesem Dilemma (wie auch bei jedem anderen) meiner Meinung nach nicht heraus, wenn man nicht aufeinander zu geht. Ein Kompromiss ist praktisch nicht möglich, weil ein bisschen Pyro geht nicht. Hier kann man wohl nicht aufeinander zu gehen. Man sollte die Pyroaktionen aber auch als das behandeln was sie sind, ein Vergehen für das es gesetzliche Regelungen und eine Stadionordnung gibt.  Warum muss der DFB die Vereine überhaupt bestrafen, wenn die alles Angemessene für Prävention und Aufklärung getan haben. Doch nur um den Druck auf diese Pyrogruppen zu erhöhen und sie an den Rand zu drücken. Damit erreicht man aber meiner Meinung nach genau das Gegenteil, auch weil man das nie 100% verhindern können wird. Strafen für die Vereine bei Nichterfüllung von Kontroll-/Überwachungsmaßnahmen, "normale" Bestrafung der Täter nach Zivilrecht und nach Stadionordnung und statt den betroffenen Vereine finanziell weiter Spielraum zu nehmen, Unterstützung bei der Aufklärung. Bei 5 Mio. Überschuss und 25 Mio. Kassenbestand der DFL wäre da bestimmt was möglich.

Man darf dabei nicht vergessen, dass die Strafen ja auch die "Wachsamkeit" der Vereine erhöhen. Gäbe es die Strafen nicht, hätte kein Club ein wirkliches Interesse daran, sich teure Videotechnik etc. zuzulegen oder überhaupt gegen Pyrotechnik vorzugehen. Insofern kann ich die Handhabe mit den Strafen gegen die Clubs aus DFB-Sicht schon nachvollziehen.
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P.A.Trick

Zitat von: frankissimo am Mittwoch, 07.Aug.2013, 10:59:23
Nö, ich habe schon alles gelesen. Ich bin mir nur sehr sicher, das in der Weitergabe eine Vertragsstrafe, die der Geschädigte im Rahmen seiner Berufs-und Geschäftsausübung gegen sich gelten lassen muß, keine Willkür zu sehen ist. Der FC "willkürt" da rein gar nichts.

Der FC gibt die Strafe ja nicht weiter, sondern klagt auf die Summe vor einem Zivilgericht.
Das Zivilgericht schaut sich das dann an und urteilt von Fall zu Fall. Deswegen macht eine Preisliste vom DFB auch überhaupt keinen Sinn!

Das Gericht berücksichtigt dann natürlich alle möglichen Umstände:
- was hat der FC dagegen unternommen (konnte jeder mit Pyro so in's Stadion laufen oder gab es Kontrollen und der Angeklagte hat sie versteckt)
- wie viele Leute waren an der Aktion beteiligt,
- ist der Angeklagte schon auffällig geworden oder ein Wiederholungstäter,
- gehört er einer Gruppe an, die bereits öfter auffällig wurde oder ist er ein Einzeltäter,
- musste dem Angeklagten klar sein, dass eine hohe Geldstrafe auf den FC zukommen würde,
- und, und, und .....

Aus der Summe dieser Umstände wird dann ein Urteil gefällt.

Was der DFB wann und warum gemacht hat, spielt an dieser Stelle überhaupt keine Rolle mehr.
Es geht einzig und alleine darum, welcher Anteil dem Angeklagten am Schaden des FC zugemessen wird.
Das wird in den seltensten Fällen der gesamte Betrag sein.
Ich fühle meine Rechte nicht beschränkt oder bedroht. Ich fühle mich bedroht von Rechten und Beschränkten. Lieber vertraue ich Wissenschaftlern, die sich auch mal irren, als Irren, die glauben sie seien Wissenschaftler. (Fabian Eisenring)
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Conjúlio

Zitat von: Nidhoegger am Mittwoch, 07.Aug.2013, 10:07:18
Stimmt nicht. Die Höhe ist im Grunde bekannt, nämlich dass es ein mindestens 4- bis 5-stelliger Betrag werden wird. Das muss JEDER wissen!

Ja aber wenn ich kein Vereinsmitglied bin, unter welcher Rechtsgrundlage soll jemanden eine Strafe auferlegt werden, der ausschließlich eine Ordnungswidrigkeit begangen hat? Der FC hat sich beim DFB der Sportgerichtsbrkeit unterzogen aber nicht die Verursacher.

Rechtlich ist das eine ganz enge Nummer und wenn mal ein "Verursacher" geschnappt wird, gegen die "Weiterleitung der Strafe" durch eine "nicht-gesetzliche" Auflage klagt und gewinnt, dann kann der DFB und die Vereine sehen wie sie diese Regelung neu stricken.

Wenn jemand der nicht im Kegelverein ist aber immer gerne zuschaut, die Kegel blau anmalt (nicht erlaubt) und der Kegelverein dafür Strafe zahlen muss, dann kann der Kegelverein diese Strafe nicht einfach bei dem Verursacher einklagen. Warum auch? Der Kegelverein kann denjenigen in Zukunft höchstens ausschließen.

Genauso verhält es sich in dieser Sache auch.
- Kutten raus aus Oberrang Nord -
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Nidhoegger

Stimmt wohl nicht. Gab ja scheinbar schon zivilrechtliche Urteile in denen die Strafe anteilig auf die Verursacher umgelegt wurde. Macht ja auch Sinn, da man mit Besuch der Veranstaltung sich den dortigen Regeln unterwirft.

Um bei deinem Beispiel zu bleiben: wenn der Kegelverein sagt fürs anmalen der Kegel gibts ne Strafe und die legen wir um, dann kann der Verursacher sich nicht damit herausreden, kein Mitglied zu sein.
Lieber Mond, du hast es schwer,
hast allen Grund zur Klage.
Du bist nur 12 mal voll im Jahr,
ich bin es alle Tage.
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renemat

Und nochmal: gab auch Urteile, da war es nicht möglich.
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koelner

Zitat von: renemat am Mittwoch, 07.Aug.2013, 11:20:32
Und nochmal: gab auch Urteile, da war es nicht möglich.

Richtig, aber nicht weil man der Verein die Strafe ansich nicht weiterleiten dürfte, sondern weil den Angeklagten die Tat nicht nachgewiesen werden konnte.
🌈 🌈 🌈 FUCK FIFA 🌈🌈🌈
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SagittariusA

Zitat von: renemat am Mittwoch, 07.Aug.2013, 11:20:32
Und nochmal: gab auch Urteile, da war es nicht möglich.

Ja. Aber nur, weil in diesen Fällen die Täterschaft des Beklagten nicht hunderprozentig nachgewiesen werden konnte. Das hatte nichts mit der eigentlichen Sache, nämlich der generellen Forderung nach Schadenersatz zu tun. Im Urteil (mir ist nur dieser Fall bekannt, falls du ein anderes meinst immer her damit) weisen die Richter hierauf sogar explizit hin.

Edith: Der koelner war schneller.
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Dellbrück

Zitat von: P.A.Trick am Dienstag, 06.Aug.2013, 15:35:04
Das wäre in der Tat mal ein kreativer Schritt!
"Seht her, lieber DFB: bei jedem Verein der 1. und 2. Liga gibt es mindestens einen in jeder Ultra-Gruppe, der erfolgreich eine Prüfung zum Pyrotechniker abgeschlossen hat.
Diese Person(en) sollen zukünftig kontrolliert unser Feuerwerk abbrennen dürfen. Bitte regelt die Rahmenbedingungen so, dass das möglich wird. Danke!"

Damit könnte man auch mal öffentlichen und medialen Druck erzeugen und den DFB in eine Bringschuld manövrieren. Mit jedem chaotisch abgefackelten Polen-Pyro bestätigt man
die bisherigen Positionen ja nur!

Gabs doch alles schon. Der DFB ist eigentlich immer noch in der Bringschuld aber davon will der natürlich nichts wissen. Die Situation ist so verfahren, dass man sich in Frankfurt nicht mal aus dem Sessel erhebt um die Tür zu öffnen. Der Status Quo ist zwar nicht optimal aber ich sehe in naher Zukunft keine Veränderung. Die Diskussion wird natürlich nicht abebben und es bleibt weiterhin Thema bei allen Beteiligten.
1317 NEVER FORGET
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renemat

Ich bleibe dabei, nur weil ich mir irgendwelche Zahlen ausdenke und diese als Verbands-/Vertragsstrafe gegen den Verein ausspreche, sind diese nicht einfach auf den Gast dieses Spiels übertragbar. Im ersten Schritt hätte der Verein bei unverhältnismäßiger hoher Strafe die Möglichkeit diese zu Überprüfen (wegen eines möglichen Verstoßes gegen Treu und glauben http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__242.html). Sollte der Verein, und für den ist diese Strafe gedacht, der Meinung sein, dass diese entsprechend seiner finanziellen Möglichkeiten angemessen sein, dann soll es meiner Meinung noch so sein. Aber der Maßstab, den ich an ein Wirtschaftsunternehmen stelle (, der mehrere Millionen Euro Umsatz im Jahr hat), auch als Maßstab für eine Privatperson zu nehmen, halte ich für nicht möglich.

http://www.beschaffung-aktuell.de/home/-/article/16537505/30217746/Strafe-ohne-Schadensnachweis/art_co_INSTANCE_0000/maximized/
ZitatBGH-Urteil vom 17.7.2008 (I ZR 168/05): ,,Eine Vertragsstrafe von mehr als 53 Mio. Euro steht in einem solchen außerordentlichen Missverhältnis zu der Bedeutung der Zuwiderhandlung, dass ihre Durchsetzung einen Verstoß gegen den das gesamte Rechtsleben beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben darstellt. Die von der Beklagten verwirkte Vertragsstrafe ist deshalb auf ein Maß zu reduzieren, das ein Eingreifen des Gerichts nach § 242 BGB noch nicht rechtfertigen würde. [...]"

Und jetzt: Teilauschluss der Fans --> Schaden 500.000 Euro. Ist eine solche Vertragsstrafe gerechtfertigt? Sollte der FC das akzeptieren (als Wirtschaftsunternehmen), kann sowas gegen eine Privatperson weitergeleitet werden?

Hier noch was zu Weiterleitung von Vertragsstrafen (Bauwesen):
http://www.rechtplus.de/urteile/urteile_aktuell.php?urt=u1_758.php

Zusammenfassung meinerseits:
Weiterleitung einer Vertragsstrafe ist nicht zweifelsfrei möglich, aber insbesondere die Höhe dieser Strafe muss verhältnismäßig sein.
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SagittariusA

Zitat von: renemat am Mittwoch, 07.Aug.2013, 12:07:26
Ich bleibe dabei, nur weil ich mir irgendwelche Zahlen ausdenke und diese als Verbands-/Vertragsstrafe gegen den Verein ausspreche, sind diese nicht einfach auf den Gast dieses Spiels übertragbar. Im ersten Schritt hätte der Verein bei unverhältnismäßiger hoher Strafe die Möglichkeit diese zu Überprüfen (wegen eines möglichen Verstoßes gegen Treu und glauben http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__242.html). Sollte der Verein, und für den ist diese Strafe gedacht, der Meinung sein, dass diese entsprechend seiner finanziellen Möglichkeiten angemessen sein, dann soll es meiner Meinung noch so sein. Aber der Maßstab, den ich an ein Wirtschaftsunternehmen stelle (, der mehrere Millionen Euro Umsatz im Jahr hat), auch als Maßstab für eine Privatperson zu nehmen, halte ich für nicht möglich.

http://www.beschaffung-aktuell.de/home/-/article/16537505/30217746/Strafe-ohne-Schadensnachweis/art_co_INSTANCE_0000/maximized/
Und jetzt: Teilauschluss der Fans --> Schaden 500.000 Euro. Ist eine solche Vertragsstrafe gerechtfertigt? Sollte der FC das akzeptieren (als Wirtschaftsunternehmen), kann sowas gegen eine Privatperson weitergeleitet werden?

Hier noch was zu Weiterleitung von Vertragsstrafen (Bauwesen):
http://www.rechtplus.de/urteile/urteile_aktuell.php?urt=u1_758.php

Zusammenfassung meinerseits:
Weiterleitung einer Vertragsstrafe ist nicht zweifelsfrei möglich, aber insbesondere die Höhe dieser Strafe muss verhältnismäßig sein.

In dem von dir zitierten BGH-Urteil geht es um Kinderwärmekissen. Hier wurden bereits mehrfach entsprechende Urteile zum eigentlichen Thema genannt. Das kann man natürlich einfach ignorieren und weiter stur behaupten, ein Schadenersatz wegen Pyrostrafe sei nicht rechtmäßig. Das ändert nichts an der Rechtsprechung und der Tatsache, dass Vereine sich bereits seit etlichen Jahren erfolgreich die Strafgelder bei den Verursachern zurückholen.
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frankissimo

Zitat von: renemat am Mittwoch, 07.Aug.2013, 12:07:26
Ich bleibe dabei, nur weil ich mir irgendwelche Zahlen ausdenke und diese als Verbands-/Vertragsstrafe gegen den Verein ausspreche, sind diese nicht einfach auf den Gast dieses Spiels übertragbar. Im ersten Schritt hätte der Verein bei unverhältnismäßiger hoher Strafe die Möglichkeit diese zu Überprüfen (wegen eines möglichen Verstoßes gegen Treu und glauben http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__242.html). Sollte der Verein, und für den ist diese Strafe gedacht, der Meinung sein, dass diese entsprechend seiner finanziellen Möglichkeiten angemessen sein, dann soll es meiner Meinung noch so sein. Aber der Maßstab, den ich an ein Wirtschaftsunternehmen stelle (, der mehrere Millionen Euro Umsatz im Jahr hat), auch als Maßstab für eine Privatperson zu nehmen, halte ich für nicht möglich.

http://www.beschaffung-aktuell.de/home/-/article/16537505/30217746/Strafe-ohne-Schadensnachweis/art_co_INSTANCE_0000/maximized/
Und jetzt: Teilauschluss der Fans --> Schaden 500.000 Euro. Ist eine solche Vertragsstrafe gerechtfertigt? Sollte der FC das akzeptieren (als Wirtschaftsunternehmen), kann sowas gegen eine Privatperson weitergeleitet werden?

Hier noch was zu Weiterleitung von Vertragsstrafen (Bauwesen):
http://www.rechtplus.de/urteile/urteile_aktuell.php?urt=u1_758.php

Zusammenfassung meinerseits:
Weiterleitung einer Vertragsstrafe ist nicht zweifelsfrei möglich, aber insbesondere die Höhe dieser Strafe muss verhältnismäßig sein.

Nichts aber gar nichts was Du da schreibt ist falsch. Eher ist alles richtig.
Nur bei Beginn unserer Diskussion ging es um Willkür.  Und es geht nicht um Theorie. Nicht um die 500000 von Sandhausen und nicht um fiktive 10 Millionen. Bei den 20000 über die wir in der reden, wird nicht gerechnet, geschätzt und gefeilscht. Alle Partner einschließlich des Zuschauers haben Verträge miteinander.
Vielleicht haben wir einfach einen anderen "Begriff" für Willkür. So wie ich das gelernt habe, wird sich der FC bei der Klage gerade deshalb leicht tun, weil er das nicht mehr beeinflussen kann.
Aber ich lasse mich gerne belehren.Zusätzlich argumentierst Du mit "Angemessenheit der Strafe". Der Schädiger wird aber gar nicht bestraft, sondern der FC versucht sich das Geld aus einer Vertragstrafe wiederzuholen. Aus Sicht eines Zivilrichters kann es keinen realeren Schaden geben.
Am Schluss verweist Du auf ein Vertragsstrafenurteil am Bau. Dort wurde die Weitergabe einer Vertragsstrafe negiert, weil hier keine Vereinbarung zwischen den letztendlichen Vetragspartner bestand.
Ich weiß nicht was beim DFB-Pokal geregelt ist,aber in der Liga steht es regelmäßig entweder in der Stadionordnung. Ich greife mal in die Kiste meiner nächsten Auswärtskarten und zitiere (Cottbus):
Für die Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe durch den Karteninhaber fällig....
Knackpunkt ist ob ich bei Kartenkauf einen Vertrag abschliesse und welchen. Keine Ahnung wie das im DFB-Pokal und dabei in Trier oder grundsätzlcih wäre.

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P.A.Trick

Zitat von: renemat am Mittwoch, 07.Aug.2013, 12:07:26
...
Zusammenfassung meinerseits:
Weiterleitung einer Vertragsstrafe ist nicht zweifelsfrei möglich, aber insbesondere die Höhe dieser Strafe muss verhältnismäßig sein.

Richtig. Ich habe hier auch noch nirgends eine gegenteilige Behauptung gelesen.
Deswegen geht das Ganze ja dann vor's Zivilgericht, das individuell entscheidet, was angemessen ist.
Ich fühle meine Rechte nicht beschränkt oder bedroht. Ich fühle mich bedroht von Rechten und Beschränkten. Lieber vertraue ich Wissenschaftlern, die sich auch mal irren, als Irren, die glauben sie seien Wissenschaftler. (Fabian Eisenring)
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SagittariusA

Zitat von: P.A.Trick am Mittwoch, 07.Aug.2013, 12:39:55
Richtig. Ich habe hier auch noch nirgends eine gegenteilige Behauptung gelesen.
Deswegen geht das Ganze ja dann vor's Zivilgericht, das individuell entscheidet, was angemessen ist.

Eben nicht richtig. Man muss zwischen Strafe (DFB -> FC) und Schadenersatz (FC -> Fan) unterscheiden. Die Strafe kann der DFB festlegen und diese muss nicht "verhältnismäßig" sein. Der Schadenersatz bezieht sich direkt auf diese Strafe und daher wird kein Gericht sich um die Verhältnismäßigkeit zwischen eigentlicher Tat und Schadenersatzforderung scheren. Denn die tut im vorliegenden Fall nichts zur Sache. Dem FC entsteht ein Schaden in nachweisbarer Höhe und der Beklagte ist für diesen Schaden ganz oder zu einem bestimmten Teil verantwortlich. Somit hat der hierfür aufzukommen.
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P.A.Trick

Zitat von: SagittariusA am Mittwoch, 07.Aug.2013, 12:45:20
Eben nicht richtig. Man muss zwischen Strafe (DFB -> FC) und Schadenersatz (FC -> Fan) unterscheiden. Die Strafe kann der DFB festlegen und diese muss nicht "verhältnismäßig" sein. Der Schadenersatz bezieht sich direkt auf diese Strafe und daher wird kein Gericht sich um die Verhältnismäßigkeit zwischen eigentlicher Tat und Schadenersatzforderung scheren. Denn die tut im vorliegenden Fall nichts zur Sache. Dem FC entsteht ein Schaden in nachweisbarer Höhe und der Beklagte ist für diesen Schaden ganz oder zu einem bestimmten Teil verantwortlich. Somit hat der hierfür aufzukommen.

Es geht um die Verhältnismäßgkeit der Strafe für den Zündler. Hab ich so verstanden.
Wenn der DFB 100.000 Euro aufruft, kann das Gericht einen von 20 Zündlern nicht mit 90.000 Euro belegen. Das ist nicht verhältnismäßig.
Ob die 100.000 OK sind, ist eine andere Baustelle, das hat nicht das Zivilgericht zu entscheiden.
Ich fühle meine Rechte nicht beschränkt oder bedroht. Ich fühle mich bedroht von Rechten und Beschränkten. Lieber vertraue ich Wissenschaftlern, die sich auch mal irren, als Irren, die glauben sie seien Wissenschaftler. (Fabian Eisenring)
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Misli

Zitat von: rancH am Mittwoch, 07.Aug.2013, 08:00:00
Könnte man dieses unsägliche Bochum - Nürnberg als bespiel für das gefährliche abbrennen von Pyro außen vor lassen? So wie ich mich erinnere, haben die Kollegen selbstgebasteltes Zeug abgebrannt, was so ziemlich ca keinen Standards entsprach.

Absehbar dass sowas Peng machen könnte, stellt aber nicht den typischen Pyro Einsatz dar und dient so nicht wirklich als Beispiel.
Zeug was man in Italien oder Polen bestellt ist da also ungefährlicher?
The Best There Is, The Best There Was, The Best There Ever Will Be
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P.A.Trick

Zitat von: Misli am Mittwoch, 07.Aug.2013, 13:07:08
Zeug was man in Italien oder Polen bestellt ist da also ungefährlicher?

Klar, hat man doch bei den Hamburgern in Düsseldorf gesehen! :D
Ich fühle meine Rechte nicht beschränkt oder bedroht. Ich fühle mich bedroht von Rechten und Beschränkten. Lieber vertraue ich Wissenschaftlern, die sich auch mal irren, als Irren, die glauben sie seien Wissenschaftler. (Fabian Eisenring)
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Rhönbock

Zitat von: P.A.Trick am Mittwoch, 07.Aug.2013, 13:03:32
Es geht um die Verhältnismäßgkeit der Strafe für den Zündler. Hab ich so verstanden.
Wenn der DFB 100.000 Euro aufruft, kann das Gericht einen von 20 Zündlern nicht mit 90.000 Euro belegen. Das ist nicht verhältnismäßig.
Ob die 100.000 OK sind, ist eine andere Baustelle, das hat nicht das Zivilgericht zu entscheiden.

Bei der Schadensersatzforrderung seitens des Verein gegenüber dem Zündler, handelt es sich aber keineswegs um eine Strafe ;)
Oh yes, and it is bestraddled by a large billy goat
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Juto

Worüber diskutiert ihr?

Wenn der DFB willkürlich Summen für Pyro aufruft, dann ist das so. Dadurch entsteht den FC ein Schaden. Dieser ist vom Verursacher natürlich zu entschädigen. Und wenn er dafür den Rest seines Lebens Raten zahlen muss, dann hätte er sich das vorher überlegen müssen, da es nicht unüblich ist, dass die Strafen durchgereicht werden. Das ist auch keine Strafe die im Verhältnis stehen muss. Das ist simpler Schadenersatz.

Also nix Verhältnismäßigkeit. Vielleicht hat er eine gute Haftpflicht abgeschlossen die sowas abdeckt.
"Es ist der Geist, der sich den Körper baut" : Friedrich Chiller
+++ Keine Entlastung für das Präsidium auf der JHV 24! +++ DANKE!
anno 1317
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Misli

Zitat von: Juto am Mittwoch, 07.Aug.2013, 13:37:12
... Vielleicht hat er eine gute Haftpflicht abgeschlossen die sowas abdeckt.
Das is aber Ironie, oder?
Ich glaube kaum, dass es irgendeine Versicherung abdeckt, wenn man vorsätzlich eine Straftat begeht?!
The Best There Is, The Best There Was, The Best There Ever Will Be
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renemat

Und wenn einer sagt: spring zur Strafe aus dem Fenster! .. dann springt man :-/ Hat nichts mit Verhältnismäßigkeit zu tun. Das ist dann einfach die Strafe!
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Nekoelschekrat

Zitat von: Misli am Mittwoch, 07.Aug.2013, 13:42:07
Das is aber Ironie, oder?
Ich glaube kaum, dass es irgendeine Versicherung abdeckt, wenn man vorsätzlich eine Straftat begeht?!

Quatsch,argumentieren kannst du wie folgt:"Huch, wo kommt denn der brennende Bengalo her? Den halt ich besser mal fest, bevor sich noch jemand verletzt." :D
"Service to others is the rent you pay for your room here on earth."​  - Muhammed Ali
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difösi

Zitat von: Nekoelschekrat am Mittwoch, 07.Aug.2013, 13:44:26
Quatsch,argumentieren kannst du wie folgt:"Huch, wo kommt denn der brennende Bengalo her? Den halt ich besser mal fest, bevor sich noch jemand verletzt." :D

Lampertz ;)
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Roter_Bock

Zitat von: P.A.Trick am Mittwoch, 07.Aug.2013, 11:11:15
Der FC gibt die Strafe ja nicht weiter, sondern klagt auf die Summe vor einem Zivilgericht.
Das Zivilgericht schaut sich das dann an und urteilt von Fall zu Fall. Deswegen macht eine Preisliste vom DFB auch überhaupt keinen Sinn!

Das Gericht berücksichtigt dann natürlich alle möglichen Umstände:
- was hat der FC dagegen unternommen (konnte jeder mit Pyro so in's Stadion laufen oder gab es Kontrollen und der Angeklagte hat sie versteckt)
- wie viele Leute waren an der Aktion beteiligt,
- ist der Angeklagte schon auffällig geworden oder ein Wiederholungstäter,
- gehört er einer Gruppe an, die bereits öfter auffällig wurde oder ist er ein Einzeltäter,
- musste dem Angeklagten klar sein, dass eine hohe Geldstrafe auf den FC zukommen würde,
- und, und, und .....

Aus der Summe dieser Umstände wird dann ein Urteil gefällt.

Was der DFB wann und warum gemacht hat, spielt an dieser Stelle überhaupt keine Rolle mehr.
Es geht einzig und alleine darum, welcher Anteil dem Angeklagten am Schaden des FC zugemessen wird.
Das wird in den seltensten Fällen der gesamte Betrag sein.
Man erfährt auch in den seltensten Fällen, was denn am Ende tatsächlich beim Beklagten an Strafzahlung hängengeblieben ist.
Und sei es in einer zweiten Instanz.
Dies publik zu machen liegt auch nicht im Interesse der beteiligten Parteien:
- Der Verein möchte hohe Summen zur Abschreckung im Raum stehen lassen
- Die Presse kann mit 1000 EUR Strafe wo vorher 100000 im Raum standen auch keine Auflage machen
- Der Beklagte ist wahrscheinlich froh billiger davon gekommen zu sein und hat evtl. sogar mit dem Kläger stillschweigen vereinbart

Gab es da mal handfeste Angaben über tatsächlich geleistete Zahlungen???
Am 8. Tag schuf Gott den 1.FC Köln
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Nekoelschekrat

Zitat von: difösi am Mittwoch, 07.Aug.2013, 13:47:42
Lampertz ;)

"Den hat mit dieser Spieler da zugeworfen.Limpi,Lumpi...Lambertz, ja genau.
Der hatte den im Stutzen. Der wollte uns allen ganz bös AuA machen."

Doch, klingt für mich glaubwürdig  ;)
"Service to others is the rent you pay for your room here on earth."​  - Muhammed Ali
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P.A.Trick

Zitat von: Rhönbock am Mittwoch, 07.Aug.2013, 13:08:30
Bei der Schadensersatzforrderung seitens des Verein gegenüber dem Zündler, handelt es sich aber keineswegs um eine Strafe ;)

Richtig, falsches Wort. Gegenüber dem FC ist es nur ein Ausgleich.

Bekommen ermittelte Täter eigentlich auch noch ein Strafverfahren an den Hals?
Das Abfackeln im Stadion, mitten zwischen den Leuten, ist ja gesetzlich sicher auch nicht erlaubt.
Ich fühle meine Rechte nicht beschränkt oder bedroht. Ich fühle mich bedroht von Rechten und Beschränkten. Lieber vertraue ich Wissenschaftlern, die sich auch mal irren, als Irren, die glauben sie seien Wissenschaftler. (Fabian Eisenring)
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P.A.Trick

Zitat von: Roter_Bock am Mittwoch, 07.Aug.2013, 13:57:45
Man erfährt auch in den seltensten Fällen, was denn am Ende tatsächlich beim Beklagten an Strafzahlung hängengeblieben ist.
Und sei es in einer zweiten Instanz.
Dies publik zu machen liegt auch nicht im Interesse der beteiligten Parteien:
- Der Verein möchte hohe Summen zur Abschreckung im Raum stehen lassen
- Die Presse kann mit 1000 EUR Strafe wo vorher 100000 im Raum standen auch keine Auflage machen
- Der Beklagte ist wahrscheinlich froh billiger davon gekommen zu sein und hat evtl. sogar mit dem Kläger stillschweigen vereinbart

Gab es da mal handfeste Angaben über tatsächlich geleistete Zahlungen???

Ich gehe mal davon aus, dass die Zivilverfahren öffentlich sind. Von daher sollte das bekannt sein und nicht streng geheim!
Ich fühle meine Rechte nicht beschränkt oder bedroht. Ich fühle mich bedroht von Rechten und Beschränkten. Lieber vertraue ich Wissenschaftlern, die sich auch mal irren, als Irren, die glauben sie seien Wissenschaftler. (Fabian Eisenring)
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Juto

Zitat von: Misli am Mittwoch, 07.Aug.2013, 13:42:07
Das is aber Ironie, oder?
Ich glaube kaum, dass es irgendeine Versicherung abdeckt, wenn man vorsätzlich eine Straftat begeht?!

Ist doch keine Straftat - es ist ein Schaden entstanden....
"Es ist der Geist, der sich den Körper baut" : Friedrich Chiller
+++ Keine Entlastung für das Präsidium auf der JHV 24! +++ DANKE!
anno 1317
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