Stimmung/Fanverhalten/Aktionen im Stadion

Begonnen von LuKa, Freitag, 29.Apr.2011, 17:08:33

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Supermay

Zitat von: Mirai_Torres am Freitag, 18.Feb.2022, 11:04:32
Die Website des OVG führt für heute keine Verhandlungstermine

Hatte ich auch gecheckt. Da stehen so wichtige Termine wie Grundstückseigentümer gegen Stadt Euskirchen (für nächste Woche).....😕
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Mirai_Torres

Zitat von: Supermay am Freitag, 18.Feb.2022, 11:22:27
Hatte ich auch gecheckt. Da stehen so wichtige Termine wie Grundstückseigentümer gegen Stadt Euskirchen (für nächste Woche).....😕

Kann aber auch sein dass es in dem Fall keine mündliche Verhandlung gibt. Persönlich ist mir das aber eigentlich eh wurst, ich geh sowieso nicht und hab meine DK entsprechend nicht abgerufen...
There is a fork in every road, yet the wrong path is always taken

Gleichberechtigung ist wie Klimaschutz - Immer nur wenn's passt, ansonsten später
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Pennes66

Weiss jemand ob der BVB für seinen gestrigen Gala-Auftritt auch einen Eilantrag gestellt hat?
Wäre ja nicht nachzuvollziehen wenn die nur 10.000 bewilligt bekommen haben und wir 2 Tage später 15K oder 25K bewilligt bekommen
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Matrix

Ich habe meine Tickets wie sonst auch per Mail erhalten und nutze wie vom FC für Android empfehlen die App Pass2U Wallet.

Wenn ich nun auf den Link neben dem QR-Code klicke um das Ticket in die App zu laden, erhalte ich die Fehlermeldung "Ungültige Pass-Daten - Kein gültiger Pass".

Alte Tickets, App neu installiert, Cache gelöscht... nix hat geholfen, im letzten Jahr hat das bei den paar Spielen immer wunderbar funnktioniert.

Hat das noch jemand? Oder welche App kann man stattdessen nehmen?
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Superwetti

Zitat von: cannabinol am Freitag, 18.Feb.2022, 11:09:34
Es ist ja vom zeitlichen Ablauf bereits entschieden (seit Mittwoch 23.59 Uhr), nur muß es noch kommuniziert werden.  Szenario: OVG hat entschieden, dass sich Staatskanzlei und Vereine einig werden müssen 😄

Ich glaube du wirfst da noch immer was durcheinander. Bis Mittwoch 23:59 sollte sich das Land zu dem Antrag äussern. Deswegen ist seitdem aber noch nichts entschieden.
Super-Wetti
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joerg85

Zitat von: Matrix am Freitag, 18.Feb.2022, 11:38:23
Ich habe meine Tickets wie sonst auch per Mail erhalten und nutze wie vom FC für Android empfehlen die App Pass2U Wallet.

Wenn ich nun auf den Link neben dem QR-Code klicke um das Ticket in die App zu laden, erhalte ich die Fehlermeldung "Ungültige Pass-Daten - Kein gültiger Pass".

Alte Tickets, App neu installiert, Cache gelöscht... nix hat geholfen, im letzten Jahr hat das bei den paar Spielen immer wunderbar funnktioniert.

Hat das noch jemand? Oder welche App kann man stattdessen nehmen?
https://play.google.com/store/apps/details?id=io.walletpasses.android

Benutze diese hier seit langem und hatte noch nie Probleme
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Rheineye

Kölnsport meldet 25.000 Zuschauer am Samstag erlaubt
7x Absteiger
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Erstklassig

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koelner

Zitat von: Rheineye am Freitag, 18.Feb.2022, 12:40:52
Kölnsport meldet 25.000 Zuschauer am Samstag erlaubt
Denke eher ein Fehler. Würde es stimmen, würde er sich doch auf irgendeine Entscheidung berufen.
https://www.koelnsport.de/fc-koeln-zuschauer-frankfurt-rheinenergiestadion-baumgart-modeste-schwaebe/
🌈 🌈 🌈 FUCK FIFA 🌈🌈🌈
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cannabinol

Zitat von: Superwetti am Freitag, 18.Feb.2022, 12:07:57
Ich glaube du wirfst da noch immer was durcheinander. Bis Mittwoch 23:59 sollte sich das Land zu dem Antrag äussern. Deswegen ist seitdem aber noch nichts entschieden.
Letztendlich wurde nichts öffentlich verkündet. Oder sie haben es dadurch entschieden,  dass sie nicht wirklich dafür zuständig sind. Und es nach Düsseldorf weitergeschoben.
Wäre es absolut entschieden,  hätte der FC es ja schon kundgetan, allein schon um tausenden Nachfragen zu entgehen. Wir hängen aber weiter fest, ob noch was passiert oder eben nicht.
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cannabinol

Zitat von: koelner am Freitag, 18.Feb.2022, 12:47:46
Denke eher ein Fehler. Würde es stimmen, würde er sich doch auf irgendeine Entscheidung berufen.
https://www.koelnsport.de/fc-koeln-zuschauer-frankfurt-rheinenergiestadion-baumgart-modeste-schwaebe/

Sehe ich genauso.  Und alle anderen würden auch davon berichten, vor allem der FC selbst.
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MichaFC1948

ALLE RAUS!!!
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ruhrpott

Vielleicht hat das Gericht noch wichtigere Sachen zu entscheiden als die Frage ob diese oder nächste Woche mehr Zuschauer zum Fußball dürfen
ich hasse internet
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joerg85

Zitat von: MichaFC1948 am Freitag, 18.Feb.2022, 12:59:43
https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-die-coronaschutzverordnung-erster-oeffnungsschritt-zum

Liest sich nicht so als wären morgen 25.000 Zuschauer erlaubt.
Das sind doch lediglich die Entscheidungen vom Dienstag(?)
Mit dem Eilanträge hat das meines Wissens nach nichts zu tun bzw könnte dieser theoretisch dennoch anders ausfallen
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Mirai_Torres

Zitat von: cannabinol am Freitag, 18.Feb.2022, 12:57:41
Letztendlich wurde nichts öffentlich verkündet. Oder sie haben es dadurch entschieden,  dass sie nicht wirklich dafür zuständig sind. Und es nach Düsseldorf weitergeschoben.
Wäre es absolut entschieden,  hätte der FC es ja schon kundgetan, allein schon um tausenden Nachfragen zu entgehen. Wir hängen aber weiter fest, ob noch was passiert oder eben nicht.

In wiefern nach Düsseldorf weitergeschoben? Wieso sollte das Gericht das tun?
There is a fork in every road, yet the wrong path is always taken

Gleichberechtigung ist wie Klimaschutz - Immer nur wenn's passt, ansonsten später
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Mirai_Torres

Zitat von: joerg85 am Freitag, 18.Feb.2022, 13:03:48
Das sind doch lediglich die Entscheidungen vom Dienstag(?)
Mit dem Eilanträge hat das meines Wissens nach nichts zu tun bzw könnte dieser theoretisch dennoch anders ausfallen

Ja das sind die Entscheidungen von Dienstag. Die mussten aber ja noch in eine Landesverordnung überführt werden, die ab morgen gelten soll. Das hat man jetzt getan. Und ja, die Eilanträge sind davon jetzt erstmal noch nicht betroffen.
There is a fork in every road, yet the wrong path is always taken

Gleichberechtigung ist wie Klimaschutz - Immer nur wenn's passt, ansonsten später
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MichaFC1948

Zitat von: joerg85 am Freitag, 18.Feb.2022, 13:03:48
Das sind doch lediglich die Entscheidungen vom Dienstag(?)
Mit dem Eilanträge hat das meines Wissens nach nichts zu tun bzw könnte dieser theoretisch dennoch anders ausfallen

Die Meldung bzw. Pressemitteilung ist allerdings von heute und kündigt Lockerungen ab dem morgigen Samstag an.
Wenn die Staatskanzlei beabsichtigt hätte, für Bundesligaspiele wieder mehr als 10.000 Zuschauer zu erlauben, hätte man das wohl jetzt direkt mitverkündet. Hat man aber nicht, sodass man davon ausgehen kann, dass auch morgen nicht mehr als 10.000 Zuschauer erlaubt sein werden.
ALLE RAUS!!!
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cannabinol

Zitat von: Mirai_Torres am Freitag, 18.Feb.2022, 13:06:30
Ja das sind die Entscheidungen von Dienstag. Die mussten aber ja noch in eine Landesverordnung überführt werden, die ab morgen gelten soll. Das hat man jetzt getan. Und ja, die Eilanträge sind davon jetzt erstmal noch nicht betroffen.
Zitat von: Mirai_Torres am Freitag, 18.Feb.2022, 13:05:33
In wiefern nach Düsseldorf weitergeschoben? Wieso sollte das Gericht das tun?

Die Staatskanzlei könnte jetzt eine ad hoc goodwill Entscheidung zugunsten der Vereine treffen. Oder auch nicht.
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dixie

Habe ich das eigentlich richtig eben auf WDR2 verstanden, dass der Rosemontagszug mit über 40 Wagen durch unser Stadion fährt?


:-/ :-/ :-/

Der Rasen wird sich dann bestimmt bestens für das folgende Heimspiel gegen Hoffenheim eignen.
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Geissbock1977

Zitat von: dixie am Freitag, 18.Feb.2022, 13:45:05
Habe ich das eigentlich richtig eben auf WDR2 verstanden, dass der Rosemontagszug mit über 40 Wagen durch unser Stadion fährt?


:-/ :-/ :-/

Der Rasen wird sich dann bestimmt bestens für das folgende Heimspiel gegen Hoffenheim eignen.

Wird dann wohl wie bei anderen Veranstaltungen abgedeckt, kann mir nicht vorstellen, dass die über den Rasen fahren.
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SashVL

ZitatDas Rheinenergie-Stadion gebe die Rahmenbedingungen für den Zoch her, da die Ränder rund fünf Meter breit seien. ,,Lediglich in den Kurven zum Rangieren muss der Rasen im Anschluss ausgetauscht werden", erklärt der Zugleiter. Ein paar bauliche Veränderungen seien an den Eingängen nötig.
https://www.express.de/koeln/karneval/rosenmontag-in-koeln-festkomitee-beantwortet-kritik-am-zoch-87773
Nun wäre aber der Zeitpunkt gekommen gewesen, gegen die ganze betrügerische Genossenschaft dieser ty-haschenden Volksvergifter vorzugehen
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joerg85

Zitat von: SashVL am Freitag, 18.Feb.2022, 14:12:48
https://www.express.de/koeln/karneval/rosenmontag-in-koeln-festkomitee-beantwortet-kritik-am-zoch-87773
Ok... Hätte nun wirklich nicht gedacht, dass da ein karnevalswagen zwischen Rasen und Tribüne passt.

Naja, im Zweifel kann man sich das Seitenlinien ziehen sparen, da stattdessen eine Fursche gezogen wurde
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difösi

Zitat von: Mirai_Torres am Freitag, 18.Feb.2022, 11:24:24
Kann aber auch sein dass es in dem Fall keine mündliche Verhandlung gibt. Persönlich ist mir das aber eigentlich eh wurst, ich geh sowieso nicht und hab meine DK entsprechend nicht abgerufen...
Du bist ein toller Fan-in.



difösi

Zitat von: joerg85 am Freitag, 18.Feb.2022, 14:55:36
Ok... Hätte nun wirklich nicht gedacht, dass da ein karnevalswagen zwischen Rasen und Tribüne passt.

Naja, im Zweifel kann man sich das Seitenlinien ziehen sparen, da stattdessen eine Fursche gezogen wurde
Da passt sogar ein Feuerwehrauto rein/drauf. ;) dient der Umfahrung, falls wir irgendwann mal wieder absteigen und es mehr wird als nur eine schwarze Wand.


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Supermay

Also jetzt Freitag Nachmittag! Scheint ja nix mehr zu kommen und es bleibt tatsächlich bei den 10k!🤮
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lucy2004

Zitat von: Supermay am Freitag, 18.Feb.2022, 15:44:52
Also jetzt Freitag Nachmittag! Scheint ja nix mehr zu kommen und es bleibt tatsächlich bei den 10k!🤮
Ok, dann muss ich halt ohne euch hin  ;)
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KimJones

Zitat von: Supermay am Freitag, 18.Feb.2022, 15:44:52
Also jetzt Freitag Nachmittag! Scheint ja nix mehr zu kommen und es bleibt tatsächlich bei den 10k!🤮

Haben gerade mal 20 vor 4.....es muss ja wenigstens noch ne Mail kommen was mit den Restkarten passiert
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MichaFC1948

Laut ,,RTL West" wurde der Antrag vom Oberverwaltungsgericht abgelehnt. Die Meldung habe ich gerade bei Instagram aufgeschnappt.
ALLE RAUS!!!
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MichaFC1948

Zitat von: MichaFC1948 am Freitag, 18.Feb.2022, 17:47:23
Laut ,,RTL West" wurde der Antrag vom Oberverwaltungsgericht abgelehnt. Die Meldung habe ich gerade bei Instagram aufgeschnappt.

https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/13_220218/index.php

ZitatDas Oberverwaltungsgericht hat heute einen Eilantrag der Lizenzspielergesellschaft des 1. FC Köln gegen die in Nordrhein-Westfalen unter anderem für Spiele der Fußballbundesliga geltende Kapazitätsbegrenzung auf maximal 10.000 Zuschauer abgelehnt.

Nach der derzeit geltenden nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung darf bei Veranstaltungen, an denen mehr als 750 Personen teilnehmen, die Auslastung im Freien maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität betragen, jedoch nicht mehr als insgesamt 10.000 Personen. Dabei gilt für alle Besucher die Pflicht, mindestens eine medizinische Maske zu tragen, sowie die 2Gplus-Regel.

Die Antragstellerin, deren Heimatstadion bei voller Auslastung 50.000 Zuschauer fasst, hält die Regelung für unverhältnismäßig, soweit diese für Fußballspiele zusätzlich zu der prozentualen Kapazitätsbegrenzung eine feste Obergrenze von 10.000 Personen vorschreibt. In Fußballstadien bestünden bereits keine signifikanten Infektionsrisiken. Zudem sei das Infektionsgeschehen aktuell insbesondere angesichts der derzeitigen Hospitalisierungsrate gut beherrschbar. Eine Begrenzung auf 10.000 Zuschauer sei daher im Hinblick auf die damit verbundenen erheblichen finanziellen Einbußen nicht länger gerechtfertigt. Schließlich liege auch eine sachliche nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung vor, weil das Land für die Karnevalstage die Einrichtung sogenannter gesicherter Brauchtumszonen ermögliche, in den keine Beschränkungen hinsichtlich der Zahl der Personen gelten sollen.

Dieser Argumentation ist das Oberverwaltungsgericht nicht gefolgt. Zur Begründung hat der 13. Senat ausgeführt: Die angegriffene Kapazitätsbegrenzung für Fußballstadien verstößt nicht offensichtlich gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Auch bei der derzeitigen Infektionslage, in der eine Überlastung der Intensivstationen nicht akut droht, ist nicht zu beanstanden, dass der Verordnungsgeber Infektionsschutzmaßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit und der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems noch nicht für entbehrlich hält. Insbesondere besteht die Gefahr, dass sich in Zukunft vermehrt Personen mit einem erhöhten Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs infizieren. Mit ihrer allein auf eine akut nicht zu erwartende Überlastung der Intensivstationen ausgerichteten Argumentation übergeht die Antragstellerin, dass der Scheitelpunkt der sogenannten Omikron-Welle nicht naturgegeben durch ein ungehindertes Infektionsgeschehen erreicht, sondern voraussichtlich maßgeblich durch Infektionsschutzmaßnahmen beeinflusst wurde. Auch die Annahme des Verordnungsgebers, Großveranstaltungen im Freien würden Infektionsgefahren bergen, zu deren Eindämmung auch eine zahlenmäßige Obergrenze der Besucher geeignet und erforderlich ist, ist nicht offensichtlich fehlerhaft. Die Schwere des Eingriffs steht voraussichtlich nicht außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Verordnungszweck. In der Abwägung aller zu berücksichtigenden Belange dürfte der Verordnungsgeber mit der konkreten Festsetzung einer Kapazitätsgrenze von 10.000 Zuschauern einen verfassungsgemäßen Ausgleich zwischen den mit den Zuschauerbeschränkungen verfolgten besonders bedeutsamen Gemeinwohlbelangen und der durch die Beschränkungen bewirkten erheblichen Grundrechtsbeeinträchtigung der Veranstalter gefunden haben. In der vom Verordnungsgeber getroffenen Regelung zu den sogenannten gesicherten Brauchtumszonen liegt voraussichtlich kein Gleichheitsverstoß. Die sogenannten gesicherten Brauchtumszonen sind – anders als Veranstaltungsorte – frei zugänglicher öffentlicher Raum. Da der Verordnungsgeber davon ausgeht, dass in bestimmten Bereichen dieses öffentlichen Raums faktisch während der Karnevalstage mit einer Verdichtung zusätzlicher Infektionsrisiken zu rechnen ist, hat er zur Eindämmung dieser Risiken auf der Grundlage seines Gestaltungsspielraums den örtlichen Behörden die Möglichkeit eröffnet, gesicherte Brauchtumszonen mit den damit verbundenen zusätzlichen Einschränkungen zu definieren. Eine Lockerung bestehender Maßnahmen ist hierhin nicht zu sehen.

Eine ergänzend vorzunehmende Folgenabwägung geht zulasten der Antragstellerin aus. Der vom Verordnungsgeber bezweckten Abwendung der Gefahren für Leben und Gesundheit der Bevölkerung und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems kommt - auch gegenwärtig noch - höheres Gewicht zu als den wirtschaftlichen Interessen der Antragstellerin. Sie erleidet bei Geltung der aktuellen Regelung nach ihrem Vortrag zwar ganz erhebliche finanzielle Verluste pro Spieltag. Dass die Folgen der derzeitigen Kapazitätsbegrenzung für sie existenzbedrohend sind, hat die Antragstellerin aber nur behauptet und nicht ansatzweise belegt.

Der Beschluss ist unanfechtbar.
ALLE RAUS!!!
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Geissbock1977

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