Stimmung/Fanverhalten/Aktionen im Stadion

Begonnen von LuKa, Freitag, 29.Apr.2011, 17:08:33

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joerg85

Zitat von: Superwetti am Montag, 31.Jan.2022, 21:49:04
Warum heißt das Ding denn Eilverfahren, wenn es immer noch keine Entscheidung gibt
https://mobil.ksta.de/sport/1-fc-koeln/-spiel-kann-so-oder-so-stattfinden--fc-muss-um-rechtzeitigen-richter-entscheid-bangen-39425620

"Zudem ist für das Gericht offenbar keine besondere Eile geboten. ,,Es droht kein endgültiger Rechtsverlust, das Fußball-Spiel an sich kann ja so oder so stattfinden", äußerte Sander: ,,Die Vereine sind knapp dran. Die Regel ist nicht neu, und dass man am Wochenende Heimspiele hat, weiß man ja schon länger.""


Das zum Thema Eilverfahre. Und wirft der Richter ernsthaft den Vereinen vor, dass sie zu spät Klage einreicht haben?
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john doe

Zitat von: joerg85 am Dienstag, 01.Feb.2022, 12:56:45
https://mobil.ksta.de/sport/1-fc-koeln/-spiel-kann-so-oder-so-stattfinden--fc-muss-um-rechtzeitigen-richter-entscheid-bangen-39425620

"Zudem ist für das Gericht offenbar keine besondere Eile geboten. ,,Es droht kein endgültiger Rechtsverlust, das Fußball-Spiel an sich kann ja so oder so stattfinden", äußerte Sander: ,,Die Vereine sind knapp dran. Die Regel ist nicht neu, und dass man am Wochenende Heimspiele hat, weiß man ja schon länger.""


Das zum Thema Eilverfahre. Und wirft der Richter ernsthaft den Vereinen vor, dass sie zu spät Klage einreicht haben?

das finde ich vom gericht doch ein wenig frech. das infektionsgeschehen und die auswirkungen sind ja nun nicht vorhersehbar. da nun etwas zu warten, damit die entscheidung auf einer aktuellen lage pasiert, sollte doch verständlich sein.
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Okudera

Zitat von: john doe am Dienstag, 01.Feb.2022, 13:06:16
das finde ich vom gericht doch ein wenig frech. das infektionsgeschehen und die auswirkungen sind ja nun nicht vorhersehbar. da nun etwas zu warten, damit die entscheidung auf einer aktuellen lage pasiert, sollte doch verständlich sein.

Frech ist es vor allem, weil der Umstand, dass Fußball gespielt wird, gar nicht Streitgegenstand ist.
Es geht um die Zuschauer und die damit verbundenen Einnahmen. Die fehlen, auch wenn Fußball gespielt werden kann.
Es benötigt zudem eine gewisse Vorplanung wegen des Kartenverkaufs.
Die Frage der Eilbedürftigkeit hat sich am Streitgegenstand zu orientieren.
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Mirai_Torres

Glaubt hier ernsthaft jemand dass das OVG Münster sowas an EINEM Tag entscheidet? Ohne den Streitgegner zu befragen?

Und ja ich kann das Gericht durchaus verstehen. Selbst wenn die es in vergleichbarer Zeit wie bei ähnlichen Eilverfahren (Beispiel Eilantrag gegen 3G bei Veranstaltungen) gemacht haben (3 Tage). Das wäre dann am Donnerstag. Wie soll das denn bitte laufen mit einem Heimspiel am Samstag?

Das Gericht setzt ja keine Anzahl an Zuschauer fest sondern sagt nur ob die Regelung gültig ist oder nicht. Faktisch würde man - sofern der FC gewinnt - damit zurück auf 50.000 rutschen. Das wird das Land NRW vermutlich aber nicht mitmachen und irgendwann im Laufe des Donnerstags/Freitags eine neue Verordnung schaffen. Erst dann weiß der FC überhaupt wie viele Leute in Stadion dürfen.

Mal angenommen dann dürften 10.000 Personen ins Stadion. Was gibts dann? Quick VVK? Was ist mit der Orga im Stadion? Man braucht Würstchenbuden (die müssen entsprechend Waren beschaffen), Ordner etc etc.
*Männer sind mitgemeint

There is a fork in every road, yet the wrong path is always taken

Gleichberechtigung ist wie Klimaschutz - Immer nur wenn's passt, ansonsten später
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Micknick

Sorry, aber nur weil einige Vereine jetzt meinen einen Eilverfahren auf den Weg zu bringen muss man sich nun wirklich kein Bein ausreißen. Es ist nur Fußball.


Zudem hatten wir gerade ein Spielfreies Wochenende... den Antrag hätte man da auch letzte Woche Montag einreichen können.
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Alci

Zitat von: Micknick am Dienstag, 01.Feb.2022, 14:20:56
Sorry, aber nur weil einige Vereine jetzt meinen einen Eilverfahren auf den Weg zu bringen muss man sich nun wirklich kein Bein ausreißen. Es ist nur Fußball.


Zudem hatten wir gerade ein Spielfreies Wochenende... den Antrag hätte man da auch letzte Woche Montag einreichen können.

Richtig, besser wär's gewesen.

Allerdings laufen ja parallel auch Gespräche im Hintergrund und diese 750-Mann Grenze ist halt auch objektiv gesehen Mumpitz.
Wir spiel'n nie wieder im Europapokal!
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Supermay

In Sachsen dann ab jetzt 25% und ohne max. Beschränkung!

Vollkommene Wettbewerbsverzerrung.......die Bullenpisse wirds freuen


https://www.n-tv.de/panorama/14-11-Sachsen-lockert-mehr-als-urspruenglich-geplant--article21626512.html
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Mirai_Torres

Zitat von: Supermay am Dienstag, 01.Feb.2022, 14:25:47
In Sachsen dann ab jetzt 25% und ohne max. Beschränkung!

Vollkommene Wettbewerbsverzerrung.......die Bullenpisse wirds freuen


https://www.n-tv.de/panorama/14-11-Sachsen-lockert-mehr-als-urspruenglich-geplant--article21626512.html


Wenn es nirgendwo bundeseinheitliche Regelungen gibt, wieso sollte es ausgerechnet beim Fußball welche geben?

Und gerade bei RB von Wettbewerbsverzerrrung zu reden ist strange. Da sind 50% doch gefühlt Stimmungsmäßig schlechter als bei uns 750 Nasen.
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Der Templer

Zitat von: Mirai_Torres am Dienstag, 01.Feb.2022, 14:12:20
Glaubt hier ernsthaft jemand dass das OVG Münster sowas an EINEM Tag entscheidet? Ohne den Streitgegner zu befragen?

Und ja ich kann das Gericht durchaus verstehen. Selbst wenn die es in vergleichbarer Zeit wie bei ähnlichen Eilverfahren (Beispiel Eilantrag gegen 3G bei Veranstaltungen) gemacht haben (3 Tage). Das wäre dann am Donnerstag. Wie soll das denn bitte laufen mit einem Heimspiel am Samstag?

Das Gericht setzt ja keine Anzahl an Zuschauer fest sondern sagt nur ob die Regelung gültig ist oder nicht. Faktisch würde man - sofern der FC gewinnt - damit zurück auf 50.000 rutschen. Das wird das Land NRW vermutlich aber nicht mitmachen und irgendwann im Laufe des Donnerstags/Freitags eine neue Verordnung schaffen. Erst dann weiß der FC überhaupt wie viele Leute in Stadion dürfen.

Mal angenommen dann dürften 10.000 Personen ins Stadion. Was gibts dann? Quick VVK? Was ist mit der Orga im Stadion? Man braucht Würstchenbuden (die müssen entsprechend Waren beschaffen), Ordner etc etc.

Da ich nichts im Stadion verzehre, braucht der FC wegen mir keine Bude öffnen.  :cool:
FC: spürbar schlecht
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Micknick

Zitat von: Alci am Dienstag, 01.Feb.2022, 14:24:26
Richtig, besser wär's gewesen.

Allerdings laufen ja parallel auch Gespräche im Hintergrund und diese 750-Mann Grenze ist halt auch objektiv gesehen Mumpitz.


Ich finde die 750er Grenze auch eher suboptimal, aber man kann nicht erwarten das so ein Eilverfahren von Fußballvereinen bevorzugt behandelt werden.
Ich denke nicht das die im OVG den ganzen Tag rumsitzen und drauf warten das was reinkommt worüber entschieden werden muss.
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joerg85

Zitat von: Mirai_Torres am Dienstag, 01.Feb.2022, 14:28:27
Wenn es nirgendwo bundeseinheitliche Regelungen gibt, wieso sollte es ausgerechnet beim Fußball welche geben?

Und gerade bei RB von Wettbewerbsverzerrrung zu reden ist strange. Da sind 50% doch gefühlt Stimmungsmäßig schlechter als bei uns 750 Nasen.

Stimmungstechnisch ist das garantiert richtig.

Finanziell ist das aber natürlich ein Wettbewerbsnachteil und letztendlich geht es bei dem Gerichtsverfahren um die wirtschaftlichen Aspekte.

Dass die Dosen sowieso wettbewerbsverzerrung betreiben, ist dabei egal. Die bekommen immerhin nun 25% ihrer Ticketeinahmen. Wir annähernd nichts. Wem es mehr weh tut, sollte auf der Hand liegen.
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Mirai_Torres

Zitat von: joerg85 am Dienstag, 01.Feb.2022, 14:39:14
Stimmungstechnisch ist das garantiert richtig.

Finanziell ist das aber natürlich ein Wettbewerbsnachteil und letztendlich geht es bei dem Gerichtsverfahren um die wirtschaftlichen Aspekte.

Dass die Dosen sowieso wettbewerbsverzerrung betreiben, tut dabei nichts zur Sache. Die bekommen immerhin nun 25% ihrer Ticketeinahmen. Wir annähernd nichts. Wen es mehr weh tut, sollte auf der Hand liegen.


Also primär geht es darum ob die Regelungen verhältnismäßig sind, nicht ob sie wirtschaftlich sind.
*Männer sind mitgemeint

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Gleichberechtigung ist wie Klimaschutz - Immer nur wenn's passt, ansonsten später
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joerg85

Zitat von: Mirai_Torres am Dienstag, 01.Feb.2022, 14:41:35
Also primär geht es darum ob die Regelungen verhältnismäßig sind, nicht ob sie wirtschaftlich sind.
Natürlich klagt der FC und andere, weil ihnen jeden Spieltag Millionen durch die Lappen gehen und nicht weil sie für eine gerechtere Welt sind. Die Verhaltnismäßigkeit ist dabei nur der (nachvollziehbare) Aufhänger.
Kurzum: Während andere (Vereine, Veranstalter etc) wirtschaften dürfen, dürfen sie es nicht.
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frankissimo

Zitat von: Mirai_Torres am Dienstag, 01.Feb.2022, 14:12:20
Glaubt hier ernsthaft jemand dass das OVG Münster sowas an EINEM Tag entscheidet? Ohne den Streitgegner zu befragen?

Und ja ich kann das Gericht durchaus verstehen. Selbst wenn die es in vergleichbarer Zeit wie bei ähnlichen Eilverfahren (Beispiel Eilantrag gegen 3G bei Veranstaltungen) gemacht haben (3 Tage). Das wäre dann am Donnerstag. Wie soll das denn bitte laufen mit einem Heimspiel am Samstag?

Das Gericht setzt ja keine Anzahl an Zuschauer fest sondern sagt nur ob die Regelung gültig ist oder nicht. Faktisch würde man - sofern der FC gewinnt - damit zurück auf 50.000 rutschen. Das wird das Land NRW vermutlich aber nicht mitmachen und irgendwann im Laufe des Donnerstags/Freitags eine neue Verordnung schaffen. Erst dann weiß der FC überhaupt wie viele Leute in Stadion dürfen.

Mal angenommen dann dürften 10.000 Personen ins Stadion. Was gibts dann? Quick VVK? Was ist mit der Orga im Stadion? Man braucht Würstchenbuden (die müssen entsprechend Waren beschaffen), Ordner etc etc.

Das Verfahren ist soweit ja klar. NRW hat die Möglichkeit sich bis Mittwoch 0 Uhr zu äußern.
Es gibt exakt drei Möglichkeiten oder nennen wir es schlicht Wahrscheinlichkeiten.
Bremens Bürgerschaft hat sich heute entschlossen das Werder vs KSC 10000 Zuschauer haben darf. Da ist wohl eine Lösung nahe 25 % .
Ziel wird sein wie in Magdeburg 50 % zu bekommen. Das wären dann 25000 . Das ist mit dem gegebenen Setting machbar.
Wir können davon ausgehen das FC und Staatskanzlei NRW in Kontakt stehen. Bielefeld und der BVB stehen ja ebenfalls in der Tür.
Ich sehe bei der Frage der Verhältnismäßigkeit gute Chancen.    Deshalb sehe ich auch Chancen das ab Donnerstag vorbereiten zu können.

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Der Templer

Ich hätte es besser gefunden, wenn sämtliche Erst- und Zweitligisten aus NRW eine solche Klage eingereicht hätten. Das hätte den Druck auf die Gericht meiner Meinung nach deutlich erhöht. So wirkt es nur, als ob der BVB, der FC und Bielefeld die Stinkstiefel sind, während sich die anderen Proficlubs als solidarisch hinstellen.
FC: spürbar schlecht

Edelweiß

Zitat von: Der Templer am Dienstag, 01.Feb.2022, 15:46:39
Ich hätte es besser gefunden, wenn sämtliche Erst- und Zweitligisten aus NRW eine solche Klage eingereicht hätten. Das hätte den Druck auf die Gericht meiner Meinung nach deutlich erhöht. So wirkt es nur, als ob der BVB, der FC und Bielefeld die Stinkstiefel sind, während sich die anderen Proficlubs als solidarisch hinstellen.
Die anderen NRW-Clubs (1. Liga) haben am Wochenende kein Heimspiel, so dass sie die Eilbedürftigkeit nicht argumentieren können.


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Edelweiß

Zitat von: Micknick am Dienstag, 01.Feb.2022, 14:29:52

Ich finde die 750er Grenze auch eher suboptimal, aber man kann nicht erwarten das so ein Eilverfahren von Fußballvereinen bevorzugt behandelt werden.
Ich denke nicht das die im OVG den ganzen Tag rumsitzen und drauf warten das was reinkommt worüber entschieden werden muss.
Eilverfahren müssen, wir der Name schon sagt, schnell entschieden werden. Warum sollte es die sonst geben?

Im Verwaltungsrecht werden solche Eilentscheidungen beispielsweise über die Zulässigkeit von Demonstrationen sonst auch im Laufe von Stunden entschieden.


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Der Templer

Zitat von: Edelweiß am Dienstag, 01.Feb.2022, 15:49:43
Die anderen NRW-Clubs (1. Liga) haben am Wochenende kein Heimspiel, so dass sie die Eilbedürftigkeit nicht argumentieren können.




Das ist doch zu kurz gedacht, aus Sicht der anderen. Die müssen doch alle ein Interesse daran haben, dass die wieder planen können. Kollegin Torres hat doch zurecht angemerkt, dass du die Logistik im Hintergrund nicht vergessen darfst. Wollen Gladbach oder Schalke dann am kommenden Montag ihre Klage einreichen und kommen dann selbst in Zeitnot?
FC: spürbar schlecht
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Mirai_Torres

Zitat von: Edelweiß am Dienstag, 01.Feb.2022, 15:49:43
Die anderen NRW-Clubs (1. Liga) haben am Wochenende kein Heimspiel, so dass sie die Eilbedürftigkeit nicht argumentieren können.


Dir ist bewusst dass das Eil in dem Sinne hier nicht heißt dass es "schnell" gehen muss sondern dass die Sache nicht bis zu einem Hauptsacheverfahren in 1,5 Jahren warten kann?

Wie schnell entschieden wird hängt dann davon ab was für Rechte gefährdet sind. Bei einer Demo kann z. B. die entsprechende Demo nicht stattfinden wenn das nicht zackig entschieden ist. Da geht es dann um die Einschränkung eines Grundrechts.

Wenn wir über den FC reden, reden wir über wirtschaftliche Verluste. Diese wiegen aber nicht so schwer wie die Einschränkung eines Grundrechts. Entsprechend hat man hier durchaus etwas mehr Zeit. Das Fußballspiel kann ja trotzdem stattfinden.
*Männer sind mitgemeint

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Edelweiß

Zitat von: Mirai_Torres am Dienstag, 01.Feb.2022, 16:12:41
Dir ist bewusst dass das Eil in dem Sinne hier nicht heißt dass es "schnell" gehen muss sondern dass die Sache nicht bis zu einem Hauptsacheverfahren in 1,5 Jahren warten kann?
Ja


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MarcelK

Zitat von: Mirai_Torres am Dienstag, 01.Feb.2022, 16:12:41Wenn wir über den FC reden, reden wir über wirtschaftliche Verluste. Diese wiegen aber nicht so schwer wie die Einschränkung eines Grundrechts. Entsprechend hat man hier durchaus etwas mehr Zeit. Das Fußballspiel kann ja trotzdem stattfinden.
Mit der Begründung, dass kein Grundrecht eingeschränkt wird, wäre es sogar egal, falls das Spiel nicht stattfinden könnte, oder? Ich frage echt nur aus Neugier.
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ruhrpott

ist es gar kein grundrecht, ein spiel vom fc kölle zu sehen?
ich hasse internet
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Mirai_Torres

Zitat von: MarcelK am Dienstag, 01.Feb.2022, 16:25:41
Mit der Begründung, dass kein Grundrecht eingeschränkt wird, wäre es sogar egal, falls das Spiel nicht stattfinden könnte, oder? Ich frage echt nur aus Neugier.

Das mit dem Grundrecht war nur ein Beispiel dafür dass es Dinge gibt die eiliger entschieden werden müssen.

Dafür bin ich nicht tief genug im Verwaltungsrecht (ist schon ne Weile her) aber wenn der FC nicht spielen dürfte wäre das m. E. eine andere Geschichte. Da täte sich sicher um einiges mehr Raum auf.

*Männer sind mitgemeint

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Okudera

Zitat von: Mirai_Torres am Dienstag, 01.Feb.2022, 16:12:41
Dir ist bewusst dass das Eil in dem Sinne hier nicht heißt dass es "schnell" gehen muss sondern dass die Sache nicht bis zu einem Hauptsacheverfahren in 1,5 Jahren warten kann?

Wie schnell entschieden wird hängt dann davon ab was für Rechte gefährdet sind. Bei einer Demo kann z. B. die entsprechende Demo nicht stattfinden wenn das nicht zackig entschieden ist. Da geht es dann um die Einschränkung eines Grundrechts.

Wenn wir über den FC reden, reden wir über wirtschaftliche Verluste. Diese wiegen aber nicht so schwer wie die Einschränkung eines Grundrechts. Entsprechend hat man hier durchaus etwas mehr Zeit. Das Fußballspiel kann ja trotzdem stattfinden.

Hier ist aber auch das Grundrecht des Vereins bzw. der betreffenden Tochtergesellschaft des Vereins aus Art 12. GG betroffen (Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb).

Aus diesem Grunde konnte auch der Einzelhandel gegen 2G klagen.
Die der Einzelhandel kann auch öffnen, aber eben nur mit starken Beschränkungen. Hierin liegt der Eingriff. Bei den Zuschauern ist es ähnlich.
Die Begründung des OVG, dass ja dennoch gespielt werden könne, ist fast schon frech.

Ich kann allenfalls verstehen, dass das OVG den Zeitpunkt nicht ganz passend findet. Die Verordnung ist schon älter, da hätte der Antrag auch früher gestellt werden können.
Aber auch das sehe ich nicht ganz so: Denn man muss hier dem Verein auch Zeit geben, die Situation (und deren Entwicklung) zu prüfen, genau so wie die Rechtslage. Es gibt eigentolich keine Obliegenheit so schnell wie möglich einen Antrag auf Eilrechtsschutz zu stellen.
Entscheidend ist die Abwägung. welcher Nachteil bei einem längeren Zuwarten mit der Entscheidung droht. Ein Heimspiel mit Zuschauern bringt ordentlich Geld in die Kasse. Der Nachteil ist evident.

Eigentlich kann die Sache nur politisch geklärt werden:
Denn wenn der Antrag des FC erfolgt hat, dann wäre die VO insoweit unwirksam und es gäbe keine Beschränkung. Dies ist vom Verein nicht gewollt. Eine Grenze kann das Gericht aber nicht festsetzen.
Daher kann nur im Rahmen des Verfahrens eine Einigung zwischen den Beteiligten erfolgen.
Die Politik muss sich bewegen.

Denn ich sehe hier in der Tat das Gleicheitsgebot verletzt, da Ungleiches ohne sachlichen Grund gleich behandelt wird:
Die Veranstaltung in der Halle, die 1000 Zuschauer fasst, kann mit 750 Zuschauern (ohne jedes Hygienekonzept wie Lüftung o.ä.) stattfinden. Das gleiche gilt für das Fußballspiel unter freiem Himmel mit einem Hygienekonzept, das mit der Stadt abgestimmt wurde.
EInziger sachlicher Grund könnte hier die Anreise mit ÖPNV sein. Ob das reicht, halte ich für fraglich.

Mirai_Torres

Zitat von: Okudera am Dienstag, 01.Feb.2022, 16:30:56
Hier ist aber auch das Grundrecht des Vereins bzw. der betreffenden Tochtergesellschaft des Vereins aus Art 12. GG betroffen (Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb).

Aus diesem Grunde konnte auch der Einzelhandel gegen 2G klagen.
Die der Einzelhandel kann auch öffnen, aber eben nur mit starken Beschränkungen. Hierin liegt der Eingriff. Bei den Zuschauern ist es ähnlich.
Die Begründung des OVG, dass ja dennoch gespielt werden könne, ist fast schon frech.

Ich kann allenfalls verstehen, dass das OVG den Zeitpunkt nicht ganz passend findet. Die Verordnung ist schon älter, da hätte der Antrag auch früher gestellt werden können.
Aber auch das sehe ich nicht ganz so: Denn man muss hier dem Verein auch Zeit geben, die Situation (und deren Entwicklung) zu prüfen, genau so wie die Rechtslage. Es gibt eigentolich keine Obliegenheit so schnell wie möglich einen Antrag auf Eilrechtsschutz zu stellen.
Entscheidend ist die Abwägung. welcher Nachteil bei einem längeren Zuwarten mit der Entscheidung droht. Ein Heimspiel mit Zuschauern bringt ordentlich Geld in die Kasse. Der Nachteil ist evident.

Eigentlich kann die Sache nur politisch geklärt werden:
Denn wenn der Antrag des FC erfolgt hat, dann wäre die VO insoweit unwirksam und es gäbe keine Beschränkung. Dies ist vom Verein nicht gewollt. Eine Grenze kann das Gericht aber nicht festsetzen.
Daher kann nur im Rahmen des Verfahrens eine Einigung zwischen den Beteiligten erfolgen.
Die Politik muss sich bewegen.

Denn ich sehe hier in der Tat das Gleicheitsgebot verletzt, da Ungleiches ohne sachlichen Grund gleich behandelt wird:
Die Veranstaltung in der Halle, die 1000 Zuschauer fasst, kann mit 750 Zuschauern (ohne jedes Hygienekonzept wie Lüftung o.ä.) stattfinden. Das gleiche gilt für das Fußballspiel unter freiem Himmel mit einem Hygienekonzept, das mit der Stadt abgestimmt wurde.
EInziger sachlicher Grund könnte hier die Anreise mit ÖPNV sein. Ob das reicht, halte ich für fraglich.

Ja natürlich ist Art. 12 betroffen. Es ging mir aber nur darum aufzuzeigen, dass es ja nicht so ist als würde das OVG quasi alles binnen Tagesfrist entscheiden sondern dass bei den Grundrechtseingriffen was die Eilbedüftigkeit angeht ja doch noch unterschieden werden kann. ;)

Ich persönlich glaube auch, dass die VO fallen wird und der FC gewinnt. Was einfach an der unfassbaren Dummheit unserer Regierung liegt. Und ich bin auch ehrlich: Ich halte das ganze für falsch, denn ich finde es nicht richtig bei einer Inzidenz die sich mit Siebenmeilenstiefeln der 2000 nähert über tausende im Stadion nachzudenken. Die Nichtunterscheidung zwischen innen/außen halte ich ebenfalls für falsch. Aber in einem anderen Sinne: Ich bin der Meinung dass die Innenveranstaltungen um einiges mehr eingeschränkt werden müssen.
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frankissimo

Ich sehe das so das zumindest einem Geschäftsführer gar nichts mehr übrig bleibt . Der hat schön auf unsere wirtschaftlichen Geschicke aufzupassen.
Der MUSS eigentlich nach einer Lösung streben. Ich stimme aus eigener Erfahrung nicht mit jenen überein die dies in der Pandemie nicht richtig finden.
Wenn wir beim Derby mit 50000 tobenden Fans laut Gesundheitsamt und auch Chef der Uniklinik keine meßbaren Steigerungen der Inzidenzen hatten, sehe ich keinen Grund
nicht mindestens 15000 eher 25000 ins Stadion zu lassen. Problemstelle war nach meiner Erfahrung in Köln, aber auch bspw. Stuttgart und Mainz der ÖPNV insbesonders die Busse zum Hbf in Mainz. Das war nicht gut. Bei 25000 und Bahnen ab Müngerdorf die nur zu einem Drittel gefüllt wären hätte ich ein sicheres Gefühl.
Gut , das war noch die vorherige Variante. Jetzt ist noch ansteckender, aber auch etwas harmloser in den Verläufen.  Logo mir 2Gplus in der Phase.   

J_Cologne

Zitat von: ruhrpott am Dienstag, 01.Feb.2022, 16:27:18
ist es gar kein grundrecht, ein spiel vom fc kölle zu sehen?

es ist ne Strafe ein spiel vom fc kölle zu sehen
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Superwetti

Zitat von: J_Cologne am Dienstag, 01.Feb.2022, 18:43:04
es ist ne Strafe ein spiel vom fc kölle zu sehen

Ist es nicht ein Grundrecht sich bestrafen zu lassen, wenn man drauf steht?
Super-Wetti

rancH

Zitat von: frankissimo am Dienstag, 01.Feb.2022, 15:17:12
Das Verfahren ist soweit ja klar. NRW hat die Möglichkeit sich bis Mittwoch 0 Uhr zu äußern.
Es gibt exakt drei Möglichkeiten oder nennen wir es schlicht Wahrscheinlichkeiten.
Bremens Bürgerschaft hat sich heute entschlossen das Werder vs KSC 10000 Zuschauer haben darf. Da ist wohl eine Lösung nahe 25 % .
Ziel wird sein wie in Magdeburg 50 % zu bekommen. Das wären dann 25000 . Das ist mit dem gegebenen Setting machbar.
Wir können davon ausgehen das FC und Staatskanzlei NRW in Kontakt stehen. Bielefeld und der BVB stehen ja ebenfalls in der Tür.
Ich sehe bei der Frage der Verhältnismäßigkeit gute Chancen.    Deshalb sehe ich auch Chancen das ab Donnerstag vorbereiten zu können.
Gibt es die antragsschrift vom FC irgendwo geschwärzt?
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Mirai_Torres

Zitat von: rancH am Mittwoch, 02.Feb.2022, 09:20:08
Gibt es die antragsschrift vom FC irgendwo geschwärzt?

Mir würde schon das Aktenzeichen erstmal reichen damit man im Sitzungskalender nachgucken kann ob schon feststeht wann das verhandelt wird :D
*Männer sind mitgemeint

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