Stimmung/Fanverhalten/Aktionen im Stadion

Begonnen von LuKa, Freitag, 29.Apr.2011, 17:08:33

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loudless

Zitat von: difösi am Dienstag, 12.Jun.2012, 21:04:00
Was hier einige rumheulen?!

In einem anderen verein hält man zusammen und trotz Geisterspiel ist das Stadion ausverkauft und die Kohle geht direkt an den Verein.

Nö. Das sollen ruhig die Intelligenzallergiker zahlen, die es verursacht haben. Pro Umwälzung der Verluste auf die Täter.  :)
▓★▓★▓ TOSIC 2022 ▓★▓★▓
#makeeffzehgreatagain


Pro Stöger. Jetzt erst recht.
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van Gool

Zitat von: bibo am Freitag, 01.Jun.2012, 17:18:28
Vielen Dank - ich hatte vor ein paar Wochen diese Diskussion mit einigen etwas jüngeren FC-Fans, die sich nicht mehr daran erinnern konnten, dass der Betzenberg in den 90ern regelmäßig vor den Spielen vor lauter Pyros rot geleuchtet hat. Und das wurde selbst von der Generation meiner Eltern völlig gelassen hingenommen. War halt so.

Und deswegen bleibe ich auch dabei: Dass im Moment so viel gezündet wird (zumindest gefühlt) ist auch der hysterischen Berichterstattung geschuldet. . Damit tun sich beide Seiten keinen Gefallen, und es würde wirklich helfen, das alles weniger aufgeregt zu sehen.

Ist vollkommen richtig.
Wir haben aber heute eine ganz andere Mentalität bekommen.

Freiheit wird eingeschränkt, abstrakt-generelle Sicherheitsaspekte haben Vorrang. Mal ein ganz aktuelles anschauliches Beispiel: In Gymnich fand jahrzehntelang, wahrscheinlich jahrhundertelang eine Kirmes auf der Hauptstr. statt, während nahebei der Gymnicher Ritt stattfand. Nie ist etwas passiert. 2012 erstmals, verboten, Buden auf der Hauptstr. aufzustellen; zu eng, zu gefährlich, siehe Love Parade Duisburg. Da sind Mechanismen in Gang gekommen, die offenbar keine Abwägung mehr zulassen.
Die wilde 1317
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rancH

Umwälzung der Strafen auf die Täter?
Dafür benötigt es erstmal einen Strafkatalog, der objektiven Gesichtspunkten folgt.
Solange dieser nicht existiert, macht das absolut keinen Sinn. Der eine Pyromane bekommt 2.500 Euro aufgebrummt, der nächste 100.000 Euro Strafe plus entstehende Kosten durch Einschränkung des Platzangebots. Unfug, aber grober.
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frankissimo

Zitat von: van Gool am Mittwoch, 13.Jun.2012, 11:53:59
Ist vollkommen richtig.
Wir haben aber heute eine ganz andere Mentalität bekommen.

Freiheit wird eingeschränkt, abstrakt-generelle Sicherheitsaspekte haben Vorrang. Mal ein ganz aktuelles anschauliches Beispiel: In Gymnich fand jahrzehntelang, wahrscheinlich jahrhundertelang eine Kirmes auf der Hauptstr. statt, während nahebei der Gymnicher Ritt stattfand. Nie ist etwas passiert. 2012 erstmals, verboten, Buden auf der Hauptstr. aufzustellen; zu eng, zu gefährlich, siehe Love Parade Duisburg. Da sind Mechanismen in Gang gekommen, die offenbar keine Abwägung mehr zulassen.

Du hat recht und auch eben nicht. Leider sind Verbote und Reglementierungen mehr geworden.
Andererseits sind die Hemmungen kleiner geworden und oft auch mehr Chemikalien im Kopf.
Aber irgendwie ist mir dies auch zu abstrakt. Ich könnte beim Fußball sehr gut ohne Pyrotechnik und ohne Platzsturm leben.
Für mich hat kein Zuschauer je etwas auf dem Spielfeld verloren. Pyrotechnik ist eben verboten bis es eine andere Lösung gibt.

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loudless

Zitat von: rancH am Mittwoch, 13.Jun.2012, 12:05:53
Umwälzung der Strafen auf die Täter?
Dafür benötigt es erstmal einen Strafkatalog, der objektiven Gesichtspunkten folgt.
Solange dieser nicht existiert, macht das absolut keinen Sinn. Der eine Pyromane bekommt 2.500 Euro aufgebrummt, der nächste 100.000 Euro Strafe plus entstehende Kosten durch Einschränkung des Platzangebots. Unfug, aber grober.

Natürlich macht es Sinn.
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jimmy28

Herr Spinner bestätigt den Schaden i.H.v. 500.000 Teuro für die Aktion. Davon könnte man schon nen guten Kicker 1 Jahr bezahlen  :psycho:
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transferking

Zitat von: jimmy28 am Mittwoch, 13.Jun.2012, 12:54:15
Herr Spinner bestätigt den Schaden i.H.v. 500.000 Teuro für die Aktion. Davon könnte man schon nen guten Kicker 1 Jahr bezahlen  :psycho:
Genauso muss das jetzt komuniziert werden, dann haben die das letzte mal gefackelt....
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J_Cologne

Wieviel hatte eigentlich der Nichtausflug nach Hoffenheim gekostet?
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frankissimo

Zitat von: P.A.Trick am Dienstag, 12.Jun.2012, 20:48:21
Das muss man sicher abwägen. Wenn bei Aufstieg/Meisterschaft nach dem Spiel Leute friedlich in den
Innenram eindringen, ist das sicher nicht "umlegungswürdig".

Wenn eine handvoll Leute massiv Rauchbomben zünden und mit Krawallabsicht das Spielfeld betreten,
dann in jedem Fall.

Nein, da muss man gar nicht abwägen.
Da wird auch nichts "umgewälzt". Da ist nur eine unglückliche Forumulierung für eine Schadensersatzklage.
Wenn mir aus den Handlungen anderer ein Schaden- auch Vermögensschaden- entsteht kann ich diese zivilrechtlich belangen.
Eine Verbandstrafe macht es sogar einfacher. Ich kann den Schaden ja sogar objektivieren und beziffern.
Mit "Strafe" oder der Beteiligung an einer Strafe hat das nichts zu tun.
Es ist auch unerheblich ob Krawall oder nicht.
Düsseldorf kann die Jubler genauso drankriegen, wie wir die Aggrostürmer.
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P.A.Trick

Zitat von: frankissimo am Mittwoch, 13.Jun.2012, 13:53:17
Nein, da muss man ganz nicht abwägen.
Da wird auch nichts "umgewälzt". Da ist nur eine unglückliche Forumulierung für eine Schadensersatzklage.
Wenn mir aus den Handlungen anderer ein Schaden- auch Vermögensschaden- entsteht kann ich diese zivilrechtlich belangen.
Eine Verbandstrafe macht es sogar einfacher. Ich kann den Schaden ja sogar objektivieren und beziffern.
Mit "Strafe" oder der Beteiligung an einer Strafe hat das nichts zu tun.
Es ist auch unerheblich ob Krawall oder nicht.
Düsseldorf kann die Jubler genauso drankriegen, wie wir die Aggrostürmer.


Die Strafe bekommt der Verein vom Verband so oder so.
Die Frage, welche Strafen der Verein auf zivilrechtlichem
Weg an die Verursacher weitergibt, steht ja auf einem
anderen Blatt Papier.

Wenn die nächste Aufstiegsfeier im Innenraum 7.500€
kostet, dann kann der Verein das ruhig tragen.
Wenn 10 Pyroaffen, trotz diverser Aufforderungen das zu
lassen, 500.000 € Kosten verursachen, dann sollen die
für ihre Scheisse ruhig zahlen.
Ich fühle meine Rechte nicht beschränkt oder bedroht. Ich fühle mich bedroht von Rechten und Beschränkten. Lieber vertraue ich Wissenschaftlern, die sich auch mal irren, als Irren, die glauben sie seien Wissenschaftler. (Fabian Eisenring)
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märkel

Zitat von: P.A.Trick am Mittwoch, 13.Jun.2012, 14:08:03
Die Strafe bekommt der Verein vom Verband so oder so.
Die Frage, welche Strafen der Verein auf zivilrechtlichem
Weg an die Verursacher weitergibt, steht ja auf einem
anderen Blatt Papier.

Wenn die nächste Aufstiegsfeier im Innenraum 7.500€
kostet, dann kann der Verein das ruhig tragen.
Wenn 10 Pyroaffen, trotz diverser Aufforderungen das zu
lassen, 500.000 € Kosten verursachen, dann sollen die
für ihre Scheisse ruhig zahlen.


wir sprechen doch hier nicht von kosten, sondern von einer völlig willkürlich ausgesprochenen strafe eines verbandes. ich bin mir sicher, eine klage einer einzelperson gegen eine solche unverhältnismäßigkeit hätte nicht wenig aussicht auf erfolg.
Die Mutter des Schwachkopfs ist ständig schwanger.
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I.Ronnie

Zitat von: van Gool am Mittwoch, 13.Jun.2012, 11:53:59
Ist vollkommen richtig.
Wir haben aber heute eine ganz andere Mentalität bekommen.

Freiheit wird eingeschränkt, abstrakt-generelle Sicherheitsaspekte haben Vorrang. Mal ein ganz aktuelles anschauliches Beispiel: In Gymnich fand jahrzehntelang, wahrscheinlich jahrhundertelang eine Kirmes auf der Hauptstr. statt, während nahebei der Gymnicher Ritt stattfand. Nie ist etwas passiert. 2012 erstmals, verboten, Buden auf der Hauptstr. aufzustellen; zu eng, zu gefährlich, siehe Love Parade Duisburg. Da sind Mechanismen in Gang gekommen, die offenbar keine Abwägung mehr zulassen.

Tja, same here...

Der vohwinkler Flohmarkt ist seit vielen Jahrzehnten der größte Eintagesflohmarkt der Welt. In guten Jahren kamen über 500.000 Besucher und nie ist etwas passiert.

Dieses Jahr findet der Flohmarkt nicht mehr statt, da der Vorstand des Vereines, der den Flohmarkt betreibt, das Risiko nicht mehr tragen kann. Die Auflagen sind nicht zu bezahlen und die persönliche Haftung will natürlich niemand tragen. Die Stadt will das nach den Vorfällen in Duisburg natürlich auch nicht verantworten.

Und es klagen dann dieselben Leute über den nicht stattfindenden Flohmarkt, die im Unglücksfall Köpfe rollen sehen wollen. Keiner will mehr die Verantwortung für sein eigenes Handeln übernehmen. Im Unglücksfall soll bitte ein Gesicht verfügbar sein, dass alle Schuld auf sich nehmen muss.
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P.A.Trick

@märkel:

Da hat man wenig Chancen, denke ich. Wir wollen
auf der Party "Bundesliga" tanzen, also müssen wir
am Ende die Spielregeln des Veranstalters akzeptieren.

Man kann mit dem DFB diskutieren, aber alleine hat man
da wenig Macht. Wenn, dann müssten alle Vereine protestieren.

Inwieweit die DFB-Strafen später auf die Verantwortlichen
umgelegt werden können, weiß ich nicht. Hat der FC Bayern
nicht ein entsprechendes Urteil erreicht, das eine Umlage möglich
macht, wenn die Schuldfrage geklärt ist?
Ich fühle meine Rechte nicht beschränkt oder bedroht. Ich fühle mich bedroht von Rechten und Beschränkten. Lieber vertraue ich Wissenschaftlern, die sich auch mal irren, als Irren, die glauben sie seien Wissenschaftler. (Fabian Eisenring)
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I.Ronnie

Zitat von: P.A.Trick am Mittwoch, 13.Jun.2012, 14:55:14
@märkel:

Da hat man wenig Chancen, denke ich. Wir wollen
auf der Party "Bundesliga" tanzen, also müssen wir
am Ende die Spielregeln des Veranstalters akzeptieren.

Man kann mit dem DFB diskutieren, aber alleine hat man
da wenig Macht. Wenn, dann müssten alle Vereine protestieren.

Inwieweit die DFB-Strafen später auf die Verantwortlichen
umgelegt werden können, weiß ich nicht. Hat der FC Bayern
nicht ein entsprechendes Urteil erreicht, das eine Umlage möglich
macht, wenn die Schuldfrage geklärt ist?

Die Problematik die märkel anspricht, sehe ich schon auch. Die Höhe des Schadens, den der Verein erleidet, muss klar zurechenbar sein. Und das auch in der Höhe. Wie verhält sich das aber nun bei Strafen des DFB, die aufgrund von vorherigen Vergehen besonders hoch angesetzt werden? Darf in einem solchen Fall der Verursacher zum Ersatz des gesamten Schadens herangezogen werden? Er ist ja nicht auch Verursacher der vorherigen Vergehen. Und wie wird es beurteilt, wenn der FC nichts unternommen hat, um die Höhe der Strafe zu reduzieren, weil er sich auf den Ersatz des Schadens durch den Verursacher verlassen hat?
Darüber hinaus sehe ich ein Problem der Rechtssicherheit beim Verursacher. Durch die willkürlichkeit der Strafen durch den DFB ist es doch für den Verursacher gar nicht absehbar, was sein Handeln für Folgen hat.

Mit Sicherheit sind solche Fragen in der Rechtswissenschaft schon diskutiert, ich habe das nicht nachgelesen und daher auch keine abschließende Beurteilung. Problemlos sehe ich hier den Anspruch an den Verursacher allerdings nicht.
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P.A.Trick

Das stimmt, wobei es mir auch Latte ist, ob der
volle Umfang zu tragen ist oder nur ein Teil.

Es muß weh tun. Nicht nur in x Jahren Stadionverbot,
sondern auch in Euros.
Ich fühle meine Rechte nicht beschränkt oder bedroht. Ich fühle mich bedroht von Rechten und Beschränkten. Lieber vertraue ich Wissenschaftlern, die sich auch mal irren, als Irren, die glauben sie seien Wissenschaftler. (Fabian Eisenring)
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frankissimo

Zitat von: märkel am Mittwoch, 13.Jun.2012, 14:35:26
wir sprechen doch hier nicht von kosten, sondern von einer völlig willkürlich ausgesprochenen strafe eines verbandes. ich bin mir sicher, eine klage einer einzelperson gegen eine solche unverhältnismäßigkeit hätte nicht wenig aussicht auf erfolg.

Doch, für uns sind das Kosten. Wir unterstehen nun mal der Verbandsgerichtbarkeit als Veranstalter und Strafen die uns dadurch entstehen sind für
uns nicht abwendbar. Ich bin sehr wohl der Meinung, das sich dieser Anspruch durchsetzen liesse.
Aber wir haben ja waschechte Juristen hier im Zirkus. Mal sehen, was die so meinen.

Bei Strafen etwa für Wurfgeschosse ist da ja auch schon in Deutschland auf dem Vergleichswege zu Zahlungen gekommen.
Aber das waren, sehr richtig, auch bestimmbare Einzelpersonen.   
Hat nicht das "Trommelstöckchen" auch gelatzt?
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Povlsen

Zitat von: frankissimo am Mittwoch, 13.Jun.2012, 16:06:45
Doch, für uns sind das Kosten. Wir unterstehen nun mal der Verbandsgerichtbarkeit als Veranstalter und Strafen die uns dadurch entstehen sind für
uns nicht abwendbar. Ich bin sehr wohl der Meinung, das sich dieser Anspruch durchsetzen liesse.
Aber wir haben ja waschechte Juristen hier im Zirkus. Mal sehen, was die so meinen.

Bei Strafen etwa für Wurfgeschosse ist da ja auch schon in Deutschland auf dem Vergleichswege zu Zahlungen gekommen.
Aber das waren, sehr richtig, auch bestimmbare Einzelpersonen.   
Hat nicht das "Trommelstöckchen" auch gelatzt?

Wenn dem FC ein Schaden entsteht und der konkret beziffert werden kann, ist der beim Verursacher auch einzuklagen. Da spielt es nach meiner Meinung keine Rolle, wie sich die Höhe des Schadens berechnet. Wenn ich mutwillig die Tür eines Rolls Royce beschädige und auf Schadensersatz verklagt werde, kann ich ja auch nicht sagen, die Tür bei einem VW Polo wäre aber um ein Vielfaches billiger gewesen. Der Schaden für den Rolls Royce-Fahrer ist nun mal real. Dann muss sich der Schädiger eben bei Rolls Royce beschweren, dass die so teure Türen einbauen.  :D
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Alci

Wir spiel'n nie wieder im Europapokal!
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rancH

Zitat von: Povlsen am Mittwoch, 13.Jun.2012, 16:23:18
Wenn dem FC ein Schaden entsteht und der konkret beziffert werden kann, ist der beim Verursacher auch einzuklagen. Da spielt es nach meiner Meinung keine Rolle, wie sich die Höhe des Schadens berechnet. Wenn ich mutwillig die Tür eines Rolls Royce beschädige und auf Schadensersatz verklagt werde, kann ich ja auch nicht sagen, die Tür bei einem VW Polo wäre aber um ein Vielfaches billiger gewesen. Der Schaden für den Rolls Royce-Fahrer ist nun mal real. Dann muss sich der Schädiger eben bei Rolls Royce beschweren, dass die so teure Türen einbauen.  :D


Mit Verlaub, aber bei einem Rolls Royce weiß ich, dass es teuer wird.
Beim DFB kann ich entweder mit 5.000 Euro davonkommen oder mit 500.000, wenn tatsächlich alles in Anspruch genommen werden sollte.
Unsinnig, dass der DFB ständig selbst entscheidet, ob es ein Polo oder doch mal ein Porsche war. Wir brauchen einfach mal Kataloge der Autohersteller, damit ich selbst entscheiden kann, ob mir das Zünden der Pyro den Preis wert ist.
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frankissimo

Zitat von: rancH am Mittwoch, 13.Jun.2012, 16:47:33
Mit Verlaub, aber bei einem Rolls Royce weiß ich, dass es teuer wird.
Beim DFB kann ich entweder mit 5.000 Euro davonkommen oder mit 500.000, wenn tatsächlich alles in Anspruch genommen werden sollte.
Unsinnig, dass der DFB ständig selbst entscheidet, ob es ein Polo oder doch mal ein Porsche war. Wir brauchen einfach mal Kataloge der Autohersteller, damit ich selbst entscheiden kann, ob mir das Zünden der Pyro den Preis wert ist.

Mit Verlaub, aber @povlsen hat das schon aus fachlicher Sicht richtiggestellt.
Es ist vollkommen unerheblich für Schadensersatz, ob ich vorher die Höhe beurteilen kann.
Was willste denn gegen den zivilrechtlichen Anspruch einwenden?
"Wenn ich gewusst hätte, wie teuer das wird, hätte ich nicht gekokelt unnd gestürmt." LOL 
   
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rancH

Zitat von: frankissimo am Mittwoch, 13.Jun.2012, 17:00:17
Mit Verlaub, aber @povlsen hat das schon aus fachlicher Sicht richtiggestellt.
Es ist vollkommen unerheblich für Schadensersatz, ob ich vorher die Höhe beurteilen kann.
Was willste denn gegen den zivilrechtlichen Anspruch einwenden?
"Wenn ich gewusst hätte, wie teuer das wird, hätte ich nicht gekokelt unnd gestürmt." LOL 
   

Der Trick ist die ausgewürfelte Schadenssumme. Nach Gutdünken kann man keinen Schaden festlegen, aber genau das macht der DFB.
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Povlsen

Zitat von: rancH am Mittwoch, 13.Jun.2012, 17:07:56
Der Trick ist die ausgewürfelte Schadenssumme. Nach Gutdünken kann man keinen Schaden festlegen, aber genau das macht der DFB.

Der Schaden wird nicht festgelegt, sondern lässt sich konkret berechnen. Nur das zählt. Der Verursacher koennte eventuell gegen die hoehe des Schadens klagen. Dann ist aber der DFB der Adressat und nicht der fc.

Edit: Der DFB stellt keinen Schaden fest sondern setzt eine Strafe fest, aus der dem FC ein konkreter Schaden entsteht. Gegen die Höhe der Strafe könnte der Schädiger also klagen, nicht gegen den Schaden an sich, denn der ist leicht belegbar - wobei ich nicht weiß, ob die Klage überhaupt zulässig wäre oder angenommen würde.

Davon abgesehen: Bei diesen Schadenshöhen wird der FC sowieso drauf sitzen bleiben. Es wird fast unmöglich sein, DEN Schädiger dingfest zu machen. Einer Vielzahl von Tätern konkrete Schädigungen nachzuweisen, wird ebenfalls schwierig sein. Und selbst wenn man einem konkreten Täter den Schaden anhängen kann, dann wird der den Finger heben und das war es dann.
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frankissimo

Zitat von: Povlsen am Mittwoch, 13.Jun.2012, 17:15:16
Der Schaden wird nicht festgelegt, sondern lässt sich konkret berechnen. Nur das zählt. Der Verursacher koennte eventuell gegen die hoehe des Schadens klagen. Dann ist aber der DFB der Adressat und nicht der fc.

Edit: Der DFB stellt keinen Schaden fest sondern setzt eine Strafe fest, aus der dem FC ein konkreter Schaden entsteht. Gegen die Höhe der Strafe könnte der Schädiger also klagen, nicht gegen den Schaden an sich, denn der ist leicht belegbar - wobei ich nicht weiß, ob die Klage überhaupt zulässig wäre oder angenommen würde.

Davon abgesehen: Bei diesen Schadenshöhen wird der FC sowieso drauf sitzen bleiben. Es wird fast unmöglich sein, DEN Schädiger dingfest zu machen. Einer Vielzahl von Tätern konkrete Schädigungen nachzuweisen, wird ebenfalls schwierig sein. Und selbst wenn man einem konkreten Täter den Schaden anhängen kann, dann wird der den Finger heben und das war es dann.


Genau das "fingerheben" würde ihn aber aus seinem bürgerlichen Leben schubsen und das wäre dann abschreckend genug.
Es geht dem FC mit Sicherheit auch nicht in vorderster Linie darum sich das Geld wieder zu holen.
Das ist in der Tat unwahrscheinlich. Nur die Abschreckung wenn ich jetzt als "Fan" für Schäden belangt wäre, wäre schon evident.
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Tom9811

Zitat von: Povlsen am Mittwoch, 13.Jun.2012, 17:15:16
Der Schaden wird nicht festgelegt, sondern lässt sich konkret berechnen. Nur das zählt. Der Verursacher koennte eventuell gegen die hoehe des Schadens klagen. Dann ist aber der DFB der Adressat und nicht der fc.[...]
Nein, kann er nicht. Er muss das im Prozess gegen den FC geltend machen. Und das kann er auch notfalls, § 254 BGB. "Dulde und liquidiere" ist nicht.
Versagerbeschimpfer sind auch nur Erfolgs-"Fans".
Betty & Bib´i
Antworte dem Narren nicht nach seiner Narrheit, damit nicht auch du ihm gleich wirst;
antworte aber dem Narren nach seiner Narrheit, damit er sich nicht für weise hält. (Sprüche 26, 4+ 5)
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rancH

Zitat von: Povlsen am Mittwoch, 13.Jun.2012, 17:15:16
Der Schaden wird nicht festgelegt, sondern lässt sich konkret berechnen. Nur das zählt. Der Verursacher koennte eventuell gegen die hoehe des Schadens klagen. Dann ist aber der DFB der Adressat und nicht der fc.

Edit: Der DFB stellt keinen Schaden fest sondern setzt eine Strafe fest, aus der dem FC ein konkreter Schaden entsteht. Gegen die Höhe der Strafe könnte der Schädiger also klagen, nicht gegen den Schaden an sich, denn der ist leicht belegbar - wobei ich nicht weiß, ob die Klage überhaupt zulässig wäre oder angenommen würde.

Davon abgesehen: Bei diesen Schadenshöhen wird der FC sowieso drauf sitzen bleiben. Es wird fast unmöglich sein, DEN Schädiger dingfest zu machen. Einer Vielzahl von Tätern konkrete Schädigungen nachzuweisen, wird ebenfalls schwierig sein. Und selbst wenn man einem konkreten Täter den Schaden anhängen kann, dann wird der den Finger heben und das war es dann.


Gut, meine Wortwahl war unrichtig. Dennoch wird der Schaden eben indirekt durch den DFB festgelegt, da dieser die willkürliche Strafe ausspricht.
Ich werde mir mal schnellstens eine Rechtsschutz besorgen und im Fall der Fälle diese Strafabwälzung zu Fall bringen. Viel wichtiger wäre es aber von Seiten der Vereine gegen diese Strafen generell vorzugehen, aber für die Diskussion bin ich zu müde.
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Povlsen

Zitat von: Tom9811 am Mittwoch, 13.Jun.2012, 21:45:23
Nein, kann er nicht. Er muss das im Prozess gegen den FC geltend machen. Und das kann er auch notfalls, § 254 BGB. "Dulde und liquidiere" ist nicht.

Danke für den Hinweis. Dass dem FC ein Mitverschulden anzurechnen wäre, halte ich für selbstverständlich. Meine Aussagen gingen aber von der Annahme aus, dass die Schadenshöhe und der Anteil des Schädigers daran unstrittig sind, der Schaden also klar zu beziffern ist, der nur vom Schädiger verursacht wurde. Vielleicht ist das eine unzulässige Vereinfachung. Der Richter hätte bei einer Klage des Schädigers also die Höhe des Schadens zu bewerten, den der FC durch den Schädiger allein erlitten hat? Schwierig. Nach welchen Maßstäben würde man da denn vorgehen?
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frankissimo

Das geht jetzt sehr in die juristischen Details.
Finde ich am lange Ende nicht so wichtig. Sehr wichtig hingegen ist es für den Verein zu demonstrieren,
das die wirtschaftliche Folgen der Verstöße nun endlich an die eigentlichen Verursacher weitergegeben werden bzw.
das dies konsequent versucht würde.
Das muß erst mal noch gar nicht vor Gericht, sondern direkt in die Köpfe.
In Zukunft darf niemand mehr denken können, er hätte beim werfen fackeln stürmen nicht gewusst das dies Folgen an seinem Vermögen haben kann.
Bisher hat das doch mehr oder minder immer der Verein getragen.
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Tom9811

Zitat von: Povlsen am Donnerstag, 14.Jun.2012, 13:36:28
Danke für den Hinweis. Dass dem FC ein Mitverschulden anzurechnen wäre, halte ich für selbstverständlich. Meine Aussagen gingen aber von der Annahme aus, dass die Schadenshöhe und der Anteil des Schädigers daran unstrittig sind, der Schaden also klar zu beziffern ist, der nur vom Schädiger verursacht wurde. Vielleicht ist das eine unzulässige Vereinfachung. Der Richter hätte bei einer Klage des Schädigers also die Höhe des Schadens zu bewerten, den der FC durch den Schädiger allein erlitten hat? Schwierig. Nach welchen Maßstäben würde man da denn vorgehen?
Neee, nee, da hast du mich missverstanden. Wenn der Schaden richtig berechnet wurde, ist es ja gleichgültig, wo gegen wen und mit wem man klagen kann. Mir ging es ja um den Fall, dass die Schadenshöhe streitig wird.


Gehen wir also davon aus, dass der Schaden unstrittig ist (oder irgendwie ordnungsgemäß festgestellt wurde). Dann kann der Schädiger sich nicht darauf berufen, dass er nur ein Teil ist, § 830 BGB. Probleme bereitet hier zuweilen die "Gemeinschaftlichkeit". Bei derlei Aktionen kann man das aber wohl annehmen.
Versagerbeschimpfer sind auch nur Erfolgs-"Fans".
Betty & Bib´i
Antworte dem Narren nicht nach seiner Narrheit, damit nicht auch du ihm gleich wirst;
antworte aber dem Narren nach seiner Narrheit, damit er sich nicht für weise hält. (Sprüche 26, 4+ 5)
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Köbes

Zitat von: Povlsen am Mittwoch, 13.Jun.2012, 16:23:18
Wenn dem FC ein Schaden entsteht und der konkret beziffert werden kann, ist der beim Verursacher auch einzuklagen. Da spielt es nach meiner Meinung keine Rolle, wie sich die Höhe des Schadens berechnet. Wenn ich mutwillig die Tür eines Rolls Royce beschädige und auf Schadensersatz verklagt werde, kann ich ja auch nicht sagen, die Tür bei einem VW Polo wäre aber um ein Vielfaches billiger gewesen. Der Schaden für den Rolls Royce-Fahrer ist nun mal real. Dann muss sich der Schädiger eben bei Rolls Royce beschweren, dass die so teure Türen einbauen.  :D

Ich misch mich zwecks Verwirrung  auch  mal ein  :) Als vollkommener Nichtjurist.

Der FC und der DFB sind ja nicht voneinander unabhängig. Um beim Bsp. mit dem Rolls Royce zu bleiben wäre das in etwa so:

Ich leih mir das  Auto von meinem Papa... Du machst die Tür kaputt. Mein Papa hat gesagt  ich soll auf das Auto aufpassen  und gibt mir nun ne Strafe  von 1 Mrd. €. Der Strafe stimme ich zu... ist ja mein Papa :-)
Ich glaube nicht, dass ich die Strafe auf dich umlegen könnte... Oder?
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Double 1978

ich glaube schon das du die strafe umlegen kannst.

der FC als veranstalter ist verantwortlich. wenn aber der oder die Täter ermittelt werden können, können diese haftbar gemacht werden, weil sie die Täter (Schuldigen) sind, und nicht der FC.
Nur muß der FC beim DFB in Vorkasse gehen, und dann kann er versuchen, sich das Geld bei den ermittelten Tätern einzuklagen.
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