Stimmung/Fanverhalten/Aktionen im Stadion

Begonnen von LuKa, Freitag, 29.Apr.2011, 17:08:33

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Niggelz

The natural state of the football fan is bitter disappointment, no matter what the score. - Nick Hornby
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renemat

so ein kranker Scheiß. wenn der DFB bzw das Sportgericht jetzt entscheidet, dass wegen der wahnwitzigen Kosteninflation auf dem Transfermarkt eine Fackel trölfmelonen kostet, dann darf das in seiner vollen Höhe zurückgeholt werden.

Logisch  :psycho:
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Humorkritik

Zitat von: facepalm am Donnerstag, 09.Nov.2017, 15:40:26
absolut. bin sowieso davon überzeugt das der dfb dem fc die ganze zeit zur seite stand und ihm auch geraten hat ein grundsatzurteil zu erwirken. insofern wenigstens nicht ganz so gut gelaufen.
Der FC hatte ursprünglich eher die Hoffnung, dass die Sache von ordentlichen Gerichten gekippt wird...
Die endgültige Teilung des Forums - das ist unser Auftrag (frei nach Chlodwig Poth).
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facepalm

Zitat von: Humorkritik am Donnerstag, 09.Nov.2017, 16:04:45
Der FC hatte ursprünglich eher die Hoffnung, dass die Sache von ordentlichen Gerichten gekippt wird...

wann war ursprünglich und was war die intention? und warum wurde dann nicht mit dem grundsätzlichen urteil das die strafenweitergabe zulässig ist halt gemacht?
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Superwetti

Zitat von: facepalm am Donnerstag, 09.Nov.2017, 16:09:43
und warum wurde dann nicht mit dem grundsätzlichen urteil das die strafenweitergabe zulässig ist halt gemacht?

Wenn ein gericht entscheidet das es möglich ist das wir uns die Strafe vom Verursacher zur+ck holen, wäre es vom Vorstand Vereinsschädigend dies nicht zu tun, es blieb dem verein daher überhaupt gar nichts anderes übrig als den Verursacher zur Rechenschaft zuziehen.
Super-Wetti
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facepalm

Zitat von: Superwetti am Donnerstag, 09.Nov.2017, 16:23:47
Wenn ein gericht entscheidet das es möglich ist das wir uns die Strafe vom Verursacher zur+ck holen, wäre es vom Vorstand Vereinsschädigend dies nicht zu tun, es blieb dem verein daher überhaupt gar nichts anderes übrig als den Verursacher zur Rechenschaft zuziehen.

klingt nicht unlogisch. dann kann man ja gespannt sein ob der verein noch weitergeht und bspw. eine verfassungsbeschwerde einreicht.

edit fällt gerade noch ein das hier sicher auch der grundsatz der verhältnissmässigkeit gewahrt werden sollte. die bisherigen gerichtskosten übersteigen sicher ein vielfaches den entgangenen schadenersatz.
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epop

Zitat von: Humorkritik am Donnerstag, 09.Nov.2017, 16:04:45
Der FC hatte ursprünglich eher die Hoffnung, dass die Sache von ordentlichen Gerichten gekippt wird...


Das hat der FC zumindest jedem seiner -FanNetzwerkpartner – sei es Mitgliederrat oder andere Fanvertreter – versucht so zu verkaufen. Ob das wirklich die ursprüngliche Hoffnung gewesen ist, wage ich nach meinen Erfahrungen mit diesen Leuten aus den letzten Monaten ehrlich gesagt zu bezweifeln. Ist jetzt ja auch nicht so, dass sie mit Thomas Schönig nen Jura-Laien im engsten Zirkel haben, abgesehen davon, dass deren Rechtsabteilung im Zweifel solche Prozesse sicherlich auch gut einschätzen kann.
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epop

Zitat von: Superwetti am Donnerstag, 09.Nov.2017, 16:23:47
Wenn ein gericht entscheidet das es möglich ist das wir uns die Strafe vom Verursacher zur+ck holen, wäre es vom Vorstand Vereinsschädigend dies nicht zu tun, es blieb dem verein daher überhaupt gar nichts anderes übrig als den Verursacher zur Rechenschaft zuziehen.


Hat nur vor den feinen Herren vom FC niemanden in der Führungsriege der Bundesligaclubs interessiert. Nun wird das im Zweifel überall Schule machen.
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rancH

Zitat von: facepalm am Donnerstag, 09.Nov.2017, 16:26:32
klingt nicht unlogisch. dann kann man ja gespannt sein ob der verein noch weitergeht und bspw. eine verfassungsbeschwerde einreicht.

edit fällt gerade noch ein das hier sicher auch der grundsatz der verhältnissmässigkeit gewahrt werden sollte. die bisherigen gerichtskosten übersteigen sicher ein vielfaches den entgangenen schadenersatz.

In welchem dfb-Verfassungsrecht wurde der Kläger denn verletzt?


Autokorrektur.
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facepalm

Zitat von: rancH am Donnerstag, 09.Nov.2017, 16:33:38
In welchem dfb-Verfassungsrecht wurde der Kläger denn verletzt?


Autokorrektur.

verstehe nicht ganz...willst du auf die mögliche verfassungsbeschwerde hinaus? bin zwar kein jurist meine aber mal gelesen zu haben das gegen jedes bgh-urteil eine verfassungsbeschwerde möglich ist, kann aber auch sein das ich mich täusche.
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rusk

"Der Keller kann nix dafür! Der hat Transfersperre. Watt soll der denn machen?" - Ausruf eines Armleuchters im Oberrang-Süd gegen den HSV.
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markus kater

Zitat von: Drahdiaweng am Mittwoch, 08.Nov.2017, 10:34:13
Ist das ekelhaft! Es muss Dich schon ziemlich ankotzen wenn Du nach 3 Jahren Forum und 25 Beiträgen hier den erhobenen Zeigefinger schwingst. Auf jeden Fall ist dieses Geseier unerträglich.
7592 Beiträge, wow! Es gibt aber auch Leute, die keine Zeit haben, sich hier dauernd im Forum herumzutreiben.
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MichaFC1948

Zitat von: markus kater am Donnerstag, 09.Nov.2017, 18:49:37
7592 Beiträge, wow! Es gibt aber auch Leute, die keine Zeit haben, sich hier dauernd im Forum herumzutreiben.


Ist so! Wer hier dauernd rumhängt hat bestimmt auch keinen Job und gehört somit zum Bodensatz der Gesellschaft.
ALLE RAUS!!!

Punko

Wir sind Kööölner
Asoziale Köööölner
Schlafen unter Brüüücken
Oder in der Baaahnhooofsmissiooon
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Cinnamon

Zitat von: markus kater am Donnerstag, 09.Nov.2017, 18:49:37
7592 Beiträge, wow! Es gibt aber auch Leute, die keine Zeit haben, sich hier dauernd im Forum herumzutreiben.
lölchen
Möchtest Du das, was Du gleich schreiben wirst, über Deine Frau, Tochter, besten Freund lesen?
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CMBurns

Zitat von: markus kater am Donnerstag, 09.Nov.2017, 18:49:37
7592 Beiträge, wow! Es gibt aber auch Leute, die keine Zeit haben, sich hier dauernd im Forum herumzutreiben.

Vielleicht schaltest du mal zwei Gänge zurück. Wenn ich in die Kneipe platze und die Stammgäste bepöbel, muss ich mich nicht wundern, wenn der Wirt mich irgendwann vor die Tür setzt.
Ein möglicher Vorwurf, die Administration habe eine wie auch immer geartete Mitverantwortung für das Forum, entbehrt jeder Grundlage.

Humorkritik

Zitat von: epop am Donnerstag, 09.Nov.2017, 16:26:35

Das hat der FC zumindest jedem seiner -FanNetzwerkpartner – sei es Mitgliederrat oder andere Fanvertreter – versucht so zu verkaufen. Ob das wirklich die ursprüngliche Hoffnung gewesen ist, wage ich nach meinen Erfahrungen mit diesen Leuten aus den letzten Monaten ehrlich gesagt zu bezweifeln. Ist jetzt ja auch nicht so, dass sie mit Thomas Schönig nen Jura-Laien im engsten Zirkel haben, abgesehen davon, dass deren Rechtsabteilung im Zweifel solche Prozesse sicherlich auch gut einschätzen kann.
Zwei Juristen, drei Auslegungen. ;) Soweit ich das mitbekommen habe, waren alle überrascht über das erste Urteil.

Warum (@facepalm) man dann weitergemacht hat, weiß ich nicht; ich vermute, dass es dann tatsächlich um die höchstrichterliche Klärung des Sachverhalts ging. In dieser Hinsicht halte ich Deine Mutmaßung über gleichlautende Interessen mit dem DFB im übrigen auch nicht für unwahrscheinlich.
Die endgültige Teilung des Forums - das ist unser Auftrag (frei nach Chlodwig Poth).

drago

ob es sich bei dem urteil wirklich um ein grundsatzurteil handelt, was auf alle strafzahlungen anwendbar ist glaube ich nicht so wirklich.

in diesem fall handelte es sich ja, wenn ich es richtig verstehe, um ein körperverletzungsdelikt, welches wohl auch in der echten welt geahndet worden wäre (möglw mit geldstrafe, schmerzensgeld etc).


ob ein gericht zustimmt, sich von einem, der bischen pyro abbrennt (ohne jemanden zu  verletzten), zig K einzuklagen? ich bezweifel es irgendwie
Wenns so is, isses so, ich bin das ganze Leben schon Fan dieser massenkarambolage, da kommt es darauf auch nicht mehr an.  (c) Eigelsteiner
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J_Cologne

Zitat von: drago am Freitag, 10.Nov.2017, 03:24:43
ob es sich bei dem urteil wirklich um ein grundsatzurteil handelt, was auf alle strafzahlungen anwendbar ist glaube ich nicht so wirklich.

in diesem fall handelte es sich ja, wenn ich es richtig verstehe, um ein körperverletzungsdelikt, welches wohl auch in der echten welt geahndet worden wäre (möglw mit geldstrafe, schmerzensgeld etc).


ob ein gericht zustimmt, sich von einem, der bischen pyro abbrennt (ohne jemanden zu  verletzten), zig K einzuklagen? ich bezweifel es irgendwie

das jetzige Urteil hat weder was mit dem Strafrechtsprozess noch mit dem Zivilprozess bzgl. Schmerzensgeld zu tun, das kommt beides noch on top. Es ging hier nur um den Schaden, der dem Effzeh durch die Verbandsstarfe entstanden ist
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Drahdiaweng

Zitat von: markus kater am Donnerstag, 09.Nov.2017, 18:49:37
7592 Beiträge, wow! Es gibt aber auch Leute, die keine Zeit haben, sich hier dauernd im Forum herumzutreiben.

Mir ging es lediglich darum, dass Du es in 3 Jahren nicht geschafft hast, Dich zu irgend einem Thema zu positionieren, aber hier reinkommst und den dicken Larry machst. Ich hoffe Du hast auch in Zukunft wenig Zeit! Tschöhö.
I forget to pray for the angels, so the angels forgot to pray for us...

Domstädter

Es ist einfach krank dieses Urteil.

Mich würde aber mal interessieren, wie es jetzt ausfallen würde. Soweit ich weiß, ereignete sich der Vorfall ja bevor der DFB die Vereine offiziell und schriflich aufgefordert hat sich Verbandsstrafen von den Tätern zurückzuholen. Denke, dass das schon einen erheblichen Einfluss auf die ganze Sache hat.
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facepalm

Zitat von: Domstädter am Freitag, 10.Nov.2017, 10:52:36
Es ist einfach krank dieses Urteil.

Mich würde aber mal interessieren, wie es jetzt ausfallen würde. Soweit ich weiß, ereignete sich der Vorfall ja bevor der DFB die Vereine offiziell und schriflich aufgefordert hat sich Verbandsstrafen von den Tätern zurückzuholen. Denke, dass das schon einen erheblichen Einfluss auf die ganze Sache hat.

nochmal, es ging bei diesem urteil nicht mehr um die frage ob man strafen weitergeben darf, sondern nur noch um die berechnungsgrundlage.

was allerdings noch völlig offen ist, ist eine klärung wie der verband auf seine strafbemessung kommt. wie gestern richtigerweise hier geschrieben wurde, ist es ja völlig unklar wie der dfb seine strafen würfelt. schade das dagegen noch niemand geklagt hat, meines wissens nach jedenfalls nicht.

van Gool

Zitat von: facepalm am Freitag, 10.Nov.2017, 10:58:04
nochmal, es ging bei diesem urteil nicht mehr um die frage ob man strafen weitergeben darf, sondern nur noch um die berechnungsgrundlage.

was allerdings noch völlig offen ist, ist eine klärung wie der verband auf seine strafbemessung kommt. wie gestern richtigerweise hier geschrieben wurde, ist es ja völlig unklar wie der dfb seine strafen würfelt. schade das dagegen noch niemand geklagt hat, meines wissens nach jedenfalls nicht.

Wer sollte das auch tun? Die Vereine, die eine Lizenz bekommen wollen, verpflichten sich dazu, sich der DFB-Gerichtsbarkeit zu unterwerfen. Doch selbst wenn ein Klub ausscheren wollte, sehe ich die Chancen als sehr gering an. Unabhängige Verbände, die eigene Rechtsprechung haben, sind in Deutschland ganz üblich. Ärzte-,  Architekten- oder Anwaltskammern z.B.
Die wilde 1317
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facepalm

Zitat von: van Gool am Freitag, 10.Nov.2017, 11:09:03
Wer sollte das auch tun? Die Vereine, die eine Lizenz bekommen wollen, verpflichten sich dazu, sich der DFB-Gerichtsbarkeit zu unterwerfen. Doch selbst wenn ein Klub ausscheren wollte, sehe ich die Chancen als sehr gering an. Unabhängige Verbände, die eigene Rechtsprechung haben, sind in Deutschland ganz üblich. Ärzte-,  Architekten- oder Anwaltskammern z.B.

klar, die vereine werden das sicher nicht tun. aber vielleicht der verursacher oder fanverbände? die frage das die strafe weitergegegen darf ist geklärt, die bemessungsgrundlage wie viel davon weiter gegegen darf auch. aber die grundsätzliche bemessung wie der verband auf diese höhe kommt bleibt trotzdem völlig willkürlich, der verband selbst setzt die strafen -bei gleichen vergehen- unterschiedlich an.
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van Gool

Zitat von: hering2 am Donnerstag, 09.Nov.2017, 15:51:25
Frage als Laie: Ist das BGH-Urteil abschließend oder theoretisch auch ein Gang vors Verfassungsgericht/EU-Gerichtshof möglich? Kann mich mit dieser  Logik auch einfach nicht anfreunden, übertrieben weiter gedacht sind da ja Strafen für Kleinigkeiten möglich wenn der DFB sie bestraft(100.000 Euro für Aufkleber, lautes Singen, daneben pinkeln, Bier verschütten...)

Jeder Fall wird ja wieder durch die Instanzen gehen können.Der BGH hat ja schon vor einigen Monaten entschieden, dass es grundsätzlich rechtmäßig ist, die Verbandsstrafen auf die Verursacher abzuwälzen. Eine Änderung würde voraussetzen, dass der BGH seine Rechtsprechung aufgibt. Das kann er jederzeit machen, aber wohl nicht sehr realistisch, dass dies kurzfristig geschieht. Verfassungsrechtliche Fragen sehe ich eher nicht betroffen. Das BVerfG ist ja keine Super-Revisionsinstanz.

Zur Höhe wird man gerichtlich jeden Einzelfall prüfen. Natürlich wird man auch immer einwenden können, dass der FC aus Schadenminderungsgründen gehalten ist, gegen zu hohe Strafen vorzugehen. Jedoch sicher nicht über das hinaus, was der FC ja schon erfolgreich getan hat, nämlich eine Reduzierung der einzelnen Strafen erreicht hat.

Ob auch Schmähgesänge geahndet werden dürfen, bzw. Strafen weitergegeben werden dürfen, steht noch nicht fest. Und dies hat der FC ja auch noch nicht versucht. Dabei sollte es auch bleiben, alles andere wäre inakzeptabel.
Die wilde 1317
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van Gool

Zitat von: facepalm am Freitag, 10.Nov.2017, 11:13:47
klar, die vereine werden das sicher nicht tun. aber vielleicht der verursacher oder fanverbände?

Die sind nicht prozessführungsberechtigt, da ja nicht Partei der Verbandsvereinbarung.
Da sehe ich aber auch inhaltlich wenig Chancen. Wer zum FC geht, akzeptiert, dass es sich um eine Veranstaltung im Rahmen der DFL-Bestimmungen handelt.
Die wilde 1317
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renemat

Zitat von: van Gool am Freitag, 10.Nov.2017, 11:25:19
. Wer zum FC geht, akzeptiert, dass es sich um eine Veranstaltung im Rahmen der DFL-Bestimmungen handelt.


das ist mir viel zu einfach.
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facepalm

Zitat von: van Gool am Freitag, 10.Nov.2017, 11:25:19
Die sind nicht prozessführungsberechtigt, da ja nicht Partei der Verbandsvereinbarung.
Da sehe ich aber auch inhaltlich wenig Chancen. Wer zum FC geht, akzeptiert, dass es sich um eine Veranstaltung im Rahmen der DFL-Bestimmungen handelt.

das wäre allerdings verfassungsrechtlich zu überprüfen. der verband setzt eine strafe fest die er selbst ad absurdum führt in dem er sie bei gleichen vergehen unterschiedlich bemisst. er könnte ja bei dieser argumentation auch eine million bei einem papierkugelwurf weitergeben.
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facepalm

Zitat von: diva am Freitag, 10.Nov.2017, 12:03:32
was nur recht und billig ist, schließlich bringt einem so ein papierkugelwurf eine EL-finalteilnahme.

das lobe ich mir das du schon pläne hast wie die saison noch zu retten ist.
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Rotweiss

Zitat von: facepalm am Freitag, 10.Nov.2017, 11:51:28
das wäre allerdings verfassungsrechtlich zu überprüfen. der verband setzt eine strafe fest die er selbst ad absurdum führt in dem er sie bei gleichen vergehen unterschiedlich bemisst. er könnte ja bei dieser argumentation auch eine million bei einem papierkugelwurf weitergeben.


Da wünsche ich mir auch eine Überprüfung. Bei anderen Dingen ist es ja auch so, dass man zwar nicht jeden Euro nachvollziehen kann, also gewisse 'Unsicherheitszuschläge' möglich und erlaubt sind; aber selbstverständlich keine 'Mondschätzungen' etc erlaubt sind.
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