Stimmung/Fanverhalten/Aktionen im Stadion

Begonnen von LuKa, Freitag, 29.Apr.2011, 17:08:33

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Halfjehang

Zitat von: Drahdiaweng am Donnerstag, 27.Apr.2017, 18:54:07
Na dann. Die Spinnen, die Bullen, die Schweine!
Siehst du, schon habe ich mir deinen Nick gemerkt, auch wenn er etwas lang erscheint, und möchte Zweifel anmelden, ob dieser Beitrag nun wirklich klug durchdacht war.  :idea:
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Halfjehang

Zitat von: Drahdiaweng am Donnerstag, 27.Apr.2017, 15:55:09
Wünsche Dir jedenfalls viel Spaß hier. :)


Danke, den habe ich bereits und bin mir absolut sicher, dass ich hier diesbezüglich noch voll auf meine Kosten kommen werde.


Der Beitrag von Jläbbisch för de Effzeh war doch schon ganz gelungen und ich weiß nun, dass zumindest ein User hier gut aufpasst und mitdenkt.  :tu:
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ajax

Zitat von: Mr. Mamosa am Donnerstag, 27.Apr.2017, 16:20:58

Nur im Fußball kann so ein Vogel wie Seifert solche Aussagen treffen und erntet für diese verbale Maßlosigkeit anstatt eines kritischen Kommentars seitens der Presse auch noch Bestätigung und Applaus. Aber scheinbar kann man sich Korruption, Vetternwirtschaft und Realitätsverlust erlauben, solange man Verwalter eines Hochglanzproduktes ist, nach dem Otto Normalverbraucher lechzt  :psycho:


Ich habe ihn mal kennen lernen dürfen :

Arrogant, stinkfaul schläch jelaunt, en jroßes Maulaff affjewichs, klein kariert von Jeburt an schon borniert Fies, hungsjemein wenn Jefahr droht klitzeklein ordinär, banal ohne jegliche Moral


,,Halt Du sie dumm, ich halt sie arm", sagte der König zum Priester.

Nekoelschekrat

Zitat von: LuxOhr am Donnerstag, 27.Apr.2017, 21:18:58
Ich hätte mal paar Fragen an unsere Forumsjuristen:

Hopp hat ja wegen Banner/Schmährufe Strafantrag wegen Beleidigung etc pp. gestellt. Damit sind wir ja wohl im Ermittlungsverfahren (oder?). Wenn ich mir die Aussagen auf dem durch die Welt gegangenen Banner vor Augen führe, habe ich das mit der Mutter nicht recherchiert. Das mit dem Vater scheint jedoch zu stimmen (http://www.spiegel.de/einestages/vergangenheitsbewaeltigung-a-948167.html). Angenommen, beide Aussagen wären stimmig,

1. kann es dann überhaupt zu einem Prozess/einer Verurteilung kommen? Eine Beleidigung/üble Nachrede/Verleumdung läge ja dann nicht vor, oder? Und
2. müsste der DFB mit seinem Verfahren nicht warten, bis ein Ergebnis im Strafverfahren vorliegt? Ansonsten er ja mit seiner Entscheidung falsch liegen könnte, da die Grundlagen und Grundannahmen seiner Entscheidung ja dieselben sein müssten wie im Strafverfahren.

Beim DFB sollte man erstmal klären auf welcher Grundlage überhaupt ermittelt wird.
Hopp ist Hauptanteilseigner bei 1899. Unterliegt er daher automatisch den Statuten des DFB/DFL?
Im Umkehrschluß würde dies ja eine Aushebelung von 50+1 bedeuten.

Andererseits hat der DFB ja bereits "Scheiß Red Bull" als Beleidigung bestraft obwohl Red Bull absolut nichts mit Fußball zu tun hat .
Also darf man weder Sponsoren noch Produkte beleidigen.

Ruft also im Stadion jemand "Scheiß Aldi" dürfte das der Logik zufolge auch eine Strafe nach sich ziehen.

Ich weiß garnicht was lächerlicher ist, die Strafen des DFB oder das die Vereine selbst unlogischste Strafen einfach so hinnehmen.
"Service to others is the rent you pay for your room here on earth."​  - Muhammed Ali

ruhrpott

Zitat von: Fosco am Donnerstag, 27.Apr.2017, 22:25:57
doch, du tradionalist bist vermutlich sehr willkommen. bist nämlich unkompliziertes publikum. du zündest keine bengalos, machst keinen stress bei der anfahrt oder abreise. du zahlst pünktlich deine sitzplatz-dauerkarte. das ist so volk die man braucht um ein stadion zu füllen. vermutlich will man sogar noch mehr von deinem typus, die ultras braucht man eigentlich auch, sind aber zu nervig. und da wägt man halt ab.
naja, dafür kauft er sich und seiner family nicht jedes spiel 3 trikots/schals und 8 familienmenüs
solche zuschauer sind verständlicherweise noch willkommener

(ich bin ein mittelweg, ich pöbel zwar ständig alles und jeden an, dafür sauf ich aber auch 3 bier pro 90 minuten) ;)
ich hasse internet
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facepalm

Zitat von: Nekoelschekrat am Freitag, 28.Apr.2017, 06:12:43
Beim DFB sollte man erstmal klären auf welcher Grundlage überhaupt ermittelt wird.
Hopp ist Hauptanteilseigner bei 1899. Unterliegt er daher automatisch den Statuten des DFB/DFL?
Im Umkehrschluß würde dies ja eine Aushebelung von 50+1 bedeuten.



50+1 existiert ja eh nur noch auf dem papier. und selbst wenn es irgendjemand geben würde der die grundlage anzweifelt, gäbe es im zweifel sicher auch noch andere banner oder gesänge zu verurteilen die sich ausschl. mit 1899 beschäftigten. aber wer sollte auch gegen ein urteil vorgehen? der fc? das würde lustig. der fc holt sich lieber sein geld vom verursacher wieder, falls da was zu holen ist. 
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SashVL

Zitat von: ruhrpott am Freitag, 28.Apr.2017, 08:51:15
(ich bin ein mittelweg, ich pöbel zwar ständig alles und jeden an, dafür sauf ich aber auch 3 bier pro 90 minuten) ;)
Oha, ein Abstinenzler
Nun wäre aber der Zeitpunkt gekommen gewesen, gegen die ganze betrügerische Genossenschaft dieser ty-haschenden Volksvergifter vorzugehen

renemat

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Tünn



Zitat von: ruhrpott am Freitag, 28.Apr.2017, 08:51:15
(ich bin ein mittelweg, ich pöbel zwar ständig alles und jeden an, dafür sauf ich aber auch 3 bier pro 90 minuten) ;)
Best of both worlds!



Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk

"We had balls. We had balls to get up and make fools of ourselves." (Malcolm Young)
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Müngersdorf

Zitat von: Müngersdorf am Donnerstag, 27.Apr.2017, 12:26:49
Sollte nicht gestern das Urteil vom DFB kommen, wegen der Schmähgesänge und des DH´s?


Ich frag einfach nochmal, denn ich bin mir sicher, dass es Mi/Do ein Urteil der aufgenommenen Ermittlungen geben sollte. Oder hat der DFB das jetzt im Sande verlaufen lassen, weil Dietmar uns angezeigt hat?
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facepalm

Zitat

Ein Urteil steht noch aus. Es kann auch noch etwas andauern, da der FC die angeforderte Stellungnahme noch nicht abgegeben hat.


http://www.ksta.de/sport/1-fc-koeln/starke-fc-bilanz-die-sache-mit-der-statistik-gegen-den-bvb-26780030

Humorkritik

Zitat von: ruhrpott am Freitag, 28.Apr.2017, 08:51:15
(ich bin ein mittelweg, ich pöbel zwar ständig alles und jeden an, dafür sauf ich aber auch 3 bier pro 90 minuten) ;)
Daran merkt man aber, dass Du alt wirst: Früher war es noch umgekehrt!
Die endgültige Teilung des Forums - das ist unser Auftrag (frei nach Chlodwig Poth).
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Nekoelschekrat

Zitat von: facepalm am Freitag, 28.Apr.2017, 08:58:12
50+1 existiert ja eh nur noch auf dem papier. und selbst wenn es irgendjemand geben würde der die grundlage anzweifelt, gäbe es im zweifel sicher auch noch andere banner oder gesänge zu verurteilen die sich ausschl. mit 1899 beschäftigten. aber wer sollte auch gegen ein urteil vorgehen? der fc? das würde lustig. der fc holt sich lieber sein geld vom verursacher wieder, falls da was zu holen ist. 

Die Grundlage ist,soweit ich das verstanden habe, dass jemand als Beleidigter auftreten muss.
Andernfalls ermittelt der DFB garnicht erst.
Mir geht es auch eher darum, dass die Vereine sich hier wie Schlachtvieh hertreiben lassen und brav alles abwinken,egal wie unsinnig es auch sei.
Ich hoffe nur, dass die Beleidiger, sofern sie ermittelt werden in einem ordentluichen Gerichtsverfahren klären lassen ob der DFB hier überhaupt zuständig war.
"Service to others is the rent you pay for your room here on earth."​  - Muhammed Ali
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facepalm

Zitat von: Nekoelschekrat am Freitag, 28.Apr.2017, 09:21:50
Die Grundlage ist,soweit ich das verstanden habe, dass jemand als Beleidigter auftreten muss.
Andernfalls ermittelt der DFB garnicht erst.
Mir geht es auch eher darum, dass die Vereine sich hier wie Schlachtvieh hertreiben lassen und brav alles abwinken,egal wie unsinnig es auch sei.
Ich hoffe nur, dass die Beleidiger, sofern sie ermittelt werden in einem ordentluichen Gerichtsverfahren klären lassen ob der DFB hier überhaupt zuständig war.

ich glaube beim ersten satz liegst du falsch. der dfb ermittelt wann auch immer der dfb ermitteln will, vgl. bei pyrovergehen.

mir ist schon klar was du sagen möchtest und ich sehe es ganz genauso, nur wird sich an der praxis nichts ändern. im gegenteil. die vereine lassen sich nicht nur wie schlachtvieh behandeln, sie unterstützen den dfb so gar noch in dem zb der fc durchsetzen möchte möglichst viel vom verursacher zurück zu bekommen.

ich zweifele aber auch mal daran das sich der bannerhalter darauf einlässt vor gericht überprüfen zu lassen ob der dfb überhaupt rechtmässig geurteilt hat. von den zu erwartenden kosten abgesehen, müsste er ja eigentlich auch den fc verklagen der die strafe weitergibt, nicht den dfb.
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Halfjehang

Zitat von: LuxOhr am Donnerstag, 27.Apr.2017, 21:32:24
Wenn Vadda Nazi war und das ja wohl ausser Frage überprüft wurde, wieso dann nicht auch das mit der Mudda? Falls nicht, wäre der Banner klarerweise 'ne Beleidigung und kreuzdoof. Falls doch (und dies ist meine Annahme) würde mich eben interessieren, was beim Strafantrag und beim DFB rauskommen könnte.
Sorry, aber ich kann deine Intention von der Logik nicht nachvollziehen.


Wäre demnach der 1. FC Köln, der den Sohn von der in den Nürnberger Prozessen rechtskräftig zu 20 Jahren Gefängnis verurteilten Nazigrösse Albert Speer sen. mit der Suche nach alternativen Plätzen für einen Stadionneubau beauftragt hat, etwa ein Naziverein?


Müssen nun 50.000 Zuschauer bei jedem Heimspiel gegen Albert Speer jun. mit Bannern und ehrverletzenden Gesängen gegen die Auftragserteilung gegen das Effzehpräsidium herumpöbeln?


Für eine erläuternde Klarstellung wäre ich dir dankbar?
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Nekoelschekrat

Zitat von: facepalm am Freitag, 28.Apr.2017, 09:34:59
ich glaube beim ersten satz liegst du falsch. der dfb ermittelt wann auch immer der dfb ermitteln will, vgl. bei pyrovergehen.

mir ist schon klar was du sagen möchtest und ich sehe es ganz genauso, nur wird sich an der praxis nichts ändern. im gegenteil. die vereine lassen sich nicht nur wie schlachtvieh behandeln, sie unterstützen den dfb so gar noch in dem zb der fc durchsetzen möchte möglichst viel vom verursacher zurück zu bekommen.

ich zweifele aber auch mal daran das sich der bannerhalter darauf einlässt vor gericht überprüfen zu lassen ob der dfb überhaupt rechtmässig geurteilt hat. von den zu erwartenden kosten abgesehen, müsste er ja eigentlich auch den fc verklagen der die strafe weitergibt, nicht den dfb.

http://www.sport1.de/fussball/bundesliga/2017/04/nach-beleidigungen-gegen-dietmar-hopp-dfb-ermittelt-gegen-koeln-fans

ZitatDer DFB hatte zunächst nicht ermittelt, da es keine Anzeige der Vereine und der DFL gab.

Was den letzten Absatz angeht kann man geteilter Meinung sein.
Natürlich sollte dagegen vor einem ordentlichen Gericht geklagt werden.
Der FC kann schliesslich nru Strafen weitergeben die auf korrekter Grundlage ausgesprochen wurden.
Sollte der DFB sich durch seine Seiltänze selber ins Knie geschossen haben sollen sie das mit dem Verein ausmachen.
"Service to others is the rent you pay for your room here on earth."​  - Muhammed Ali
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facepalm

Zitat von: Nekoelschekrat am Freitag, 28.Apr.2017, 09:42:46
http://www.sport1.de/fussball/bundesliga/2017/04/nach-beleidigungen-gegen-dietmar-hopp-dfb-ermittelt-gegen-koeln-fans

Was den letzten Absatz angeht kann man geteilter Meinung sein.
Natürlich sollte dagegen vor einem ordentlichen Gericht geklagt werden.
Der FC kann schliesslich nru Strafen weitergeben die auf korrekter Grundlage ausgesprochen wurden.
Sollte der DFB sich durch seine Seiltänze selber ins Knie geschossen haben sollen sie das mit dem Verein ausmachen.

ich glaube dieser satz von sport1 ist reinste fiktion, zwischenzeitlich gab es auch eine aussage eines dfb-menschen der daran erinnerte das dfb-gerichte unabhängig sind und nicht auf anweisung handeln würden (ich lasse es mal so dahin gestellt).

zunächst mal steht fest das der fc die strafe weitergeben darf. nur die höhe wird demnächst noch endgültig festgelegt. das der fc, wenn er jemanden ermitteln kann, die strafe weitergibt und nicht dagegen vorgeht das es möglicherweise dieses urteil gar nicht hätte geben dürfen weil 50+1 verletzt ist, dürfte auch unstrittig sein.
derjenige der die strafe bekommt müsste es sich dann erlauben können den fc zu verklagen weil der unrechtmäßig eine strafe weitergegeben hat die es gar nicht geben dürfte, weil die rechtliche grundlage fehlt. möglich ist das natürlich, aber doch sehr unwahrscheinlich.
und dann kann es auch noch sein das der dfb seine urteilsbegründung so formuliert das die privatperson hopp mit der sache gar nichts zu tun hat.
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facepalm

Zitat von: Halfjehang am Freitag, 28.Apr.2017, 09:39:21


Für eine erläuternde Klarstellung wäre ich dir dankbar?

dem kollegen dürfte es rein darum gehen ob eine tatsache (dein vater war ein nazi) gleichzeitig eine beleidigung darstellen kann.
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Halfjehang

Zitat von: facepalm am Freitag, 28.Apr.2017, 09:54:05
dem kollegen dürfte es rein darum gehen ob eine tatsache (dein vater war ein nazi) gleichzeitig eine beleidigung darstellen kann.
Mit seiner vom übrigen Kontext losgelösten Betrachtungsweise macht es sich der Forumskollege aus meiner Sicht (siehe auch meinen Vergleich) etwas zu einfach.


Irgendwie läuft die Diskussion aber ohnehin so lange ins Leere, bis dass ein Beschluss vom DFB verkündet worden ist.


Etwas mehr Gelassenheit und Sachlichkeit im Forum wäre deshalb nicht nur wünschenswert, sondern unerlässlich, denn schließlich kann ich ungelegen Eier auch nicht genussvoll verspeisen.
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renemat

Ich glaube, du wirst hier nicht halb so viel Spaß haben wie du dir erhoffst.

Alci

Das ist doch Heddergotts uneheliches Sohn.
Wir spiel'n nie wieder im Europapokal!

Dino3388

Zitat von: renemat am Freitag, 28.Apr.2017, 10:16:01
Ich glaube, du wirst hier nicht halb so viel Spaß haben wie du dir erhoffst.

:D :D :D
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Nekoelschekrat

Zitat von: facepalm am Freitag, 28.Apr.2017, 09:53:09
ich glaube dieser satz von sport1 ist reinste fiktion, zwischenzeitlich gab es auch eine aussage eines dfb-menschen der daran erinnerte das dfb-gerichte unabhängig sind und nicht auf anweisung handeln würden (ich lasse es mal so dahin gestellt).

zunächst mal steht fest das der fc die strafe weitergeben darf. nur die höhe wird demnächst noch endgültig festgelegt. das der fc, wenn er jemanden ermitteln kann, die strafe weitergibt und nicht dagegen vorgeht das es möglicherweise dieses urteil gar nicht hätte geben dürfen weil 50+1 verletzt ist, dürfte auch unstrittig sein.
derjenige der die strafe bekommt müsste es sich dann erlauben können den fc zu verklagen weil der unrechtmäßig eine strafe weitergegeben hat die es gar nicht geben dürfte, weil die rechtliche grundlage fehlt. möglich ist das natürlich, aber doch sehr unwahrscheinlich.
und dann kann es auch noch sein das der dfb seine urteilsbegründung so formuliert das die privatperson hopp mit der sache gar nichts zu tun hat.

Das die DFB-Gerichte unabhängig sind widerspricht der Aussage aber doch überhaupt nicht.
Und warum sollte es unwahrscheinölich sein dagegen zu klagen?
Gab doch schon häufig Klagen gegen derart weitergegebene Strafen.
"Service to others is the rent you pay for your room here on earth."​  - Muhammed Ali
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HesseFC

Zitat von: renemat am Freitag, 28.Apr.2017, 10:16:01
Ich glaube, du wirst hier nicht halb so viel Spaß haben wie du dir erhoffst.
:D  obwohl .. kommt auf die Art von Humor an.
Hans, "de Knoll", Schäfer
*19.10.1927 - 07.11.2017, niemals vergessen !
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bibo

Zitat von: LuxOhr am Donnerstag, 27.Apr.2017, 21:18:58
Ich hätte mal paar Fragen an unsere Forumsjuristen:

Hopp hat ja wegen Banner/Schmährufe Strafantrag wegen Beleidigung etc pp. gestellt. Damit sind wir ja wohl im Ermittlungsverfahren (oder?). Wenn ich mir die Aussagen auf dem durch die Welt gegangenen Banner vor Augen führe, habe ich das mit der Mutter nicht recherchiert. Das mit dem Vater scheint jedoch zu stimmen (http://www.spiegel.de/einestages/vergangenheitsbewaeltigung-a-948167.html). Angenommen, beide Aussagen wären stimmig,

1. kann es dann überhaupt zu einem Prozess/einer Verurteilung kommen? Eine Beleidigung/üble Nachrede/Verleumdung läge ja dann nicht vor, oder? Und
2. müsste der DFB mit seinem Verfahren nicht warten, bis ein Ergebnis im Strafverfahren vorliegt? Ansonsten er ja mit seiner Entscheidung falsch liegen könnte, da die Grundlagen und Grundannahmen seiner Entscheidung ja dieselben sein müssten wie im Strafverfahren.

Zu 1: Doch, unter Umständen schon. Wie ich neulich schon schrieb, gibt es (nach meinem schon während des Studiums begrenzten strafrechtlichen Wissen) die sogenannte "Formalbeleidigung", die auch die Äußerung einer wahren Tatsache unter Strafe stellt, wenn sich die Ehrverletzung aus der Form oder den äußeren Umständen ergibt, also z.B. die Diffamierung einer Person im Vordergrund steht.


Zu 2: Der DFB ermittelt ja nicht auf der Grundlage des Strafrechts, sondern seiner eigenen Satzungen - er muss daher auch nichts abwarten, da er glücklicherweise bisher kein Organ der Rechtspflege ist (auch wenn man hin und wieder den Eindruck bekommen könnte).

Ich habe mir aus eigenem Interesse tatsächlich mal kurz die relevanten Satzungen des DFB angeschaut. Ich nehme an, dass sich die Strafen nach den folgenden Regelungen richten:

Zitat
§1 Rechts- und Verfahrensordnung
Grundregeln
1. Der Deutsche Fußball-Bund, seine Mitgliedsverbände, ihre Mitgliedsvereine und Tochtergesellschaften sowie die Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Funktionsträger und Einzelmitglieder bekennen sich zu den Grundsätzen der Ethik, Integrität, Loyalität, Solidarität und Fairness und sorgen für die Einhaltung dieser Grundsätze und für Ordnung und Recht im Fußballsport.
(...)
4. Sportliche Vergehen, d. h. alle Formen unsportlichen Verhaltens aller in Nr. 1. genannten Angehörigen des DFB, sowie unethische Verhaltensweisen werden mit den in § 44 der Satzung des DFB aufgeführten Strafen geahndet.

Die DFB-Satzung, auf die hier verwieisen wird, beinhaltet den bekannten Strafenkatalog:

Zitat
§ 44 DFB-Satzung
Strafgewalt des Verbandes und Strafarten
1. Alle Formen unsportlichen und unethischen Verhaltens sowie Verstöße gegen die Satzung und Ordnungen des DFB und das Ligastatut werden verfolgt. Das Nähere regeln die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB,
der Ethik-Kodex des DFB, die DFB-Spielordnung, das DFB-Statut für die 3. Liga, das DFB-Statut für die Frauen-Bundesliga und die 2. Frauen-35
Bundesliga, die DFB-Schiedsrichterordnung, die DFB-Jugendordnung, die Ausbildungsordnung des DFB, die Durchführungsbestimmungen zur DFBSpielordnung, die Anti-Doping-Richtlinien des DFB und die ergänzenden
Regelungen unterhalb der DFB-Ordnungen, insbesondere die allgemeinverbindlichen Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung und die Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei
Bundesspielen.
(...)
2. Als Strafen sind zulässig:
a) Verwarnung,
b) Verweis,
c) Geldstrafe gegen Spieler bis zu € 100.000,00, im Übrigen bis zu € 250.000,00,
d) Verhängung eines Platzverbots für einzelne Personen,
e) Verbot auf Zeit – längstens drei Jahre – oder Dauer, ein Amt im DFB, seinen Mitgliedsverbänden, deren Vereinen und Kapitalgesellschaften zu bekleiden,
f) Sperre für Pflichtspieltage, auf Zeit – längstens drei Jahre – oder auf Dauer,
g) Ausschluss auf Zeit – längstens drei Jahre – oder auf Dauer,
h) Ausschluss auf Zeit – längstens drei Jahre – oder auf Dauer von der Nutzung der Vereinseinrichtungen des DFB einschließlich Lizenzentzug,
i) Verbot – bis zu fünf Spiele – sich während eines oder mehrerer Spiele im Innenraum des Stadions oder der Sportstätte aufzuhalten,
j) Entzug der Zulassung für Trainer auf Zeit – längstens drei Jahre – oder auf Dauer,
k) Platzsperre oder Spielaustragung unter Ausschluss oder Teilausschluss der Öffentlichkeit,
l) Aberkennung von Punkten,
m) Versetzung in eine tiefere Spielklasse,
n) Verbot auf Zeit – längstens drei Jahre – auf nationaler und internationaler Ebene neue Spieler zu registrieren.
(...)


Wenn man sich dann wieder die Rechts- und Verfahrensdordnung anschaut, findet man diese erwarteten weichgespülten Regelungen:

Zitat
§ 9 Rechts- und Verfahrensordnung
Diskriminierung und ähnliche Tatbestände
1. Eines unsportlichen Verhaltens gemäß § 1 Nr. 4. macht sich insbesondere schuldig, wer sich politisch, extremistisch, obszön anstößig oder provokativ beleidigend verhält.
2. Wer die Menschenwürde einer Person oder einer Gruppe von Personen durch herabwürdigende, diskriminierende oder verunglimpfende Äußerungen oder Handlungen in Bezug auf Hautfarbe, Sprache, Religion, Herkunft, Geschlecht oder sexuelle Orientierung verletzt oder sich auf andere Weise rassistisch und/oder menschenverachtend verhält, wird für mindestens fünf Wochen gesperrt. Zusätzlich werden ein Verbot, sich im gesamten Stadionbereich aufzuhalten und eine Geldstrafe von € 12.000,00 bis zu € 100.000,00 verhängt. Bei einem Offiziellen, der sich dieses Vergehens schuldig macht, beträgt die Mindestgeldstrafe € 18.000,00.
Verstoßen mehrere Personen (Trainer, Offizielle und/oder Spieler) desselben Vereins/Kapitalgesellschaft gleichzeitig gegen Absatz 1 oder liegen anderweitige gravierende Umstände vor, können der betreffenden Mannschaft bei einem ersten Vergehen drei Punkte und bei einem zweiten Vergehen sechs Punkte abgezogen werden; bei einem weiteren Vergehen kann eine Versetzung in eine tiefere Spielklasse erfolgen. In Spielen ohne Punktevergabe kann ein Ausschluss aus dem Wettbewerb ausgesprochen werden.
3. Wenn Anhänger einer Mannschaft bei einem Spiel gegen Nr. 2., Absatz 1 verstoßen, wird der betreffende Verein/Kapitalgesellschaft mit einer Geldstrafe von € 18.000,00 bis zu € 150.000,00 belegt. In schwerwiegenden Fällen können zusätzliche Sanktionen, insbesondere die Austragung eines Spiels unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die Aberkennung von Punkten oder der Ausschluss aus dem Wettbewerb ausgesprochen werden.
4. Eine Strafe aufgrund dieser Bestimmung kann gemildert werden oder von einer Bestrafung kann abgesehen werden, wenn der Betroffene nachweist, dass ihn für den betreffenden Vorfall kein oder nur ein geringes Verschulden trifft oder sofern anderweitige wichtige Gründe dies rechtfertigen. Eine Strafmilderung oder der Verzicht auf eine Bestrafung ist insbesondere dann möglich, wenn Vorfälle provoziert worden sind, um gegenüber dem Betroffenen eine Bestrafung gemäß dieser Bestimmung zu erwirken.

§ 9a
Rechts- und Verfahrensordnung
Verantwortung der Vereine
1. Vereine und Tochtergesellschaften sind für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger, Zuschauer und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während des Spiels ausüben, verantwortlich.
2. Der gastgebende Verein und der Gastverein bzw. ihre Tochtergesellschaften haften im Stadionbereich vor, während und nach dem Spiel für Zwischenfälle jeglicher Art.


Kann sein, dass ich da jetzt in den paar Minuten (mehr war es mir dann doch nicht wert...) was übersehen habe, aber es läuft wohl auf die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "menschenverachtend" hinaus ("provokativ beleidigend" aus § 9 Nr. 1 fällt raus, weil Nr. 3 die Anhänger explizit nur bei Verstößen gegen Nr. 2 miteinbezieht, und herabwürdigende, diskriminierende oder verunglimpfende Äußerungen oder Handlungen in Bezug auf Hautfarbe, Sprache, Religion, Herkunft, Geschlecht oder sexuelle Orientierung sehe ich irgendwie nicht...). Mal davon abgesehen, dass ich ohnehin der Meinung bin, dass Beleidigungen wie bei Hopp vor den ordentlichen Gerichten verhandelt werden sollten, sehe ich hier auch irgendwie nur eine äußerst dünne Rechtsgrundlage (was den DFB aber möglicherweise nicht von einer Strafe abhält). Ich bin gespannt, ob und was da kommt.

Dazu kommt noch das, was Krat bereits schrieb:

Zitat von: Nekoelschekrat am Freitag, 28.Apr.2017, 06:12:43
Beim DFB sollte man erstmal klären auf welcher Grundlage überhaupt ermittelt wird.
Hopp ist Hauptanteilseigner bei 1899. Unterliegt er daher automatisch den Statuten des DFB/DFL?
Im Umkehrschluß würde dies ja eine Aushebelung von 50+1 bedeuten.

Andererseits hat der DFB ja bereits "Scheiß Red Bull" als Beleidigung bestraft obwohl Red Bull absolut nichts mit Fußball zu tun hat .
Also darf man weder Sponsoren noch Produkte beleidigen.

Ruft also im Stadion jemand "Scheiß Aldi" dürfte das der Logik zufolge auch eine Strafe nach sich ziehen.

Ich weiß garnicht was lächerlicher ist, die Strafen des DFB oder das die Vereine selbst unlogischste Strafen einfach so hinnehmen.

Wie man eine Strafe für "Scheiß Red Bull" rechtfertigen sollte, ist mir jetzt allerdings völlig unklar - vielleicht über die DFL-Statuten in verbindung mit irgendeinem FIFA-UEFA-Driss. Dazu hab ich auf die schnelle nichts gefunden. Gibt es da einen Link, in dem die Entscheidung näher beleuchtet wird?

Princess Leia lost her entire planet, father, husband and son and was abandoned by her brother, and yet she was never tempted by the dark side. Y'all Skywalker boys are weak as shit.

Halfjehang

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facepalm

Zitat von: Nekoelschekrat am Freitag, 28.Apr.2017, 11:07:09
Das die DFB-Gerichte unabhängig sind widerspricht der Aussage aber doch überhaupt nicht.
Und warum sollte es unwahrscheinölich sein dagegen zu klagen?
Gab doch schon häufig Klagen gegen derart weitergegebene Strafen.

weil -aus meiner sicht- es nicht nötig ist das es einen kläger gibt. der dfb ermittelt auch bspw. dann wenn jemand pyros zündet. ferner widerspricht es sich deshalb für mich weil sich der dfb ja bereits einmischung von aussen verbeten hat.

unwahrscheinlich ist es deshalb weil es teuer werden kann und im normalfall haben die verursacher nicht so viel auf der hohen kante. ferner ist es dann noch eine "moralische" frage ob ein fc-fan seinen verein verklagt, im hintergrund würden in diesem fall sicher entsprechende vergleiche statt finden.

ob es weitere klagen gab weiß ich auch nicht. erst recht ist mir kein fall bekannt wo jemand gegen die rechtmäßigkeit eines urteils, im hinblick auf 50+1, zweifelte und deshalb klagte.

zuletzt, das eine weitergabe der strafe rechtmäßig ist hat ja bereits das bgh entschieden.
http://www.stadionwelt.de/sw_stadien/index.php?folder=sites&site=news_detail&news_id=15199

einzig zu klärende frage bliebe dann eben wie der dfb das urteil begründet, ob er eine beleidigung gegen hopp überhaupt bemisst oder ob er einen anderen kniff findet.
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facepalm

Zitat von: bibo am Freitag, 28.Apr.2017, 11:13:51

Wie man eine Strafe für "Scheiß Red Bull" rechtfertigen sollte, ist mir jetzt allerdings völlig unklar - vielleicht über die DFL-Statuten in verbindung mit irgendeinem FIFA-UEFA-Driss. Dazu hab ich auf die schnelle nichts gefunden. Gibt es da einen Link, in dem die Entscheidung näher beleuchtet wird?

gibt es nicht weil:

Zitat

Warum der DFB ausgerechnet den ,,Scheiß Red Bull" Doppelhalter bestraft, wollte der Verband auf Nachfrage von Faszination Fankurve bereits 2015 nicht beantworten



Zitat

Faszination Fankurve fragte nach Aussprache der Strafe gegen den Chemnitzer FC bei der Pressestelle des DFB nach, welches ,,beleidigende Banner" in der Strafe gemeint war. Die Pressestelle des Verbands antwortete wie folgt: "Die konkreten und detaillierten Inhalte eines Urteils gehen immer nur den Prozessbeteiligten bzw. dem Prozessbeschuldigten zu. Eine über unsere kurze Presseinformation hinausgehende Information ist daher leider nicht möglich. Zum allgemeinen, besseren Verständnis: Die Bemessung von Strafen richtet sich nach zahlreichen, auch vom Einzelfall abhängigen Faktoren. Im Falle von gemeldeten Bannern sind neben dem reinen textlichen Inhalt beispielsweise ihre optische Darstellung, Größe, Ort, Dauer und Häufigkeit des Zeigens sowie die Vorbelastungen und Reaktionen des Vereins zu berücksichtigen."



http://www.faszination-fankurve.de/index.php?head=CFC-erneut-fuer-Scheiss-Red-Bull-Doppelhalter-bestraft&folder=sites&site=news_detail&news_id=15198

http://www.faszination-fankurve.de/index.php?head=Warum-Fans-DFB-Strafen-als-willkuerlich-empfinden&folder=sites&site=news_detail&news_id=10016

bibo

Princess Leia lost her entire planet, father, husband and son and was abandoned by her brother, and yet she was never tempted by the dark side. Y'all Skywalker boys are weak as shit.
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Halfjehang

Zitat von: renemat am Freitag, 28.Apr.2017, 10:16:01
Ich glaube, du wirst hier nicht halb so viel Spaß haben wie du dir erhoffst.
Einmal ganz abgesehen davon, dass für Glaubensfragen ganz allgemein die Kirchen zuständig sind, denke ich, dass deine Auffassung nicht unbedingt dem entspricht, was Joachim Schmidt in seinem Kommentar "Stimmung heben" in der Kölnischen/Bonner Rundschau vom 24.04.2017 gemeint haben dürfte.
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