Stimmung/Fanverhalten/Aktionen im Stadion

Begonnen von LuKa, Freitag, 29.Apr.2011, 17:08:33

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Superwetti

Zitat von: Varanus macraei am Freitag, 23.Sep.2016, 11:05:14
Ich hab's immer noch nicht verstanden. Kann mir die Problematik jemand anhand eines Beispiels mit Bauklötzchen erklären?

Ne Bauklötze kann ich immer nur staunen, wenn Fans im Stadion mit Böllern werfen und sich nachher wundern das sie dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
Super-Wetti

Dino3388

Zitat von: Superwetti am Freitag, 23.Sep.2016, 11:24:26
Ne Bauklötze kann ich immer nur staunen, wenn Fans im Stadion mit Böllern werfen und sich nachher wundern das sie dafür zur Rechenschaft gezogen werden.

oh ich glaube hier wundert sich niemand darüber, dass jemand zur rechenschaft gezogen werden könnte. sondern vielmehr darüber, dass die strafe die folgt augenscheinlich bisher keiner klaren linie folgt.

offenbar sind wohl doch noch ein paar beispiele nötig um es auch dem letzten deutlich zu machen :)
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Müngersdorf

Ich denke das jemand der einen Böller anzündet und in die Menge wirft entsprechend bestraft werden soll/darf/muss ist unstrittig. Das stellt niemand ernsthaft in Abrede.

MichaFC1948

Zitat von: Longfield am Freitag, 23.Sep.2016, 10:10:50

Sachlichkeit ist nicht so Dein Ding scheint mir.

Richtig. Mit jemandem, der einen Sieg des FC gegen Freiburg als Rache für die Niederlage der Gladdies gegen Freiburg betrachtet, kann und will ich nicht sachlich diskutieren.
ALLE RAUS!!!
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Superwetti

Zitat von: Dino3388 am Freitag, 23.Sep.2016, 11:27:27
dass die strafe die folgt augenscheinlich bisher keiner klaren linie folgt.

dann muss das Problem eben als nächstes angegangen werden. Der FC hat erreicht das er seinen Schaden an den Verursacher weiter reichen darf. Jetzt müssen die Verursacher darum kämpfen das die Strafen im Verhältniss stehen. Da steht ihnen sicherlich der gleiche Klageweg zur Verfügung wie er es dem FC auch stand.
Super-Wetti
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xen-colonia

Zitat von: Rhönbock am Freitag, 23.Sep.2016, 11:14:49

Schadensersatz hat nichts mit Strafe zu tun!




Dem FC ist kein Schaden entstanden er wurde zu einer Strafzahlung verdonnert.
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Rhönbock

Zitat von: xen-colonia am Freitag, 23.Sep.2016, 11:43:31



Dem FC ist kein Schaden entstanden er wurde zu einer Strafzahlung verdonnert.


Aha  :-/
Oh yes, and it is bestraddled by a large billy goat
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TC70

Zitat von: Superwetti am Freitag, 23.Sep.2016, 11:32:27
Da steht ihnen sicherlich der gleiche Klageweg zur Verfügung wie er es dem FC auch stand.

Oder als Protest ne ordentliche Pyroshow am WE
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Cinnamon

Zitat von: Povlsen am Donnerstag, 22.Sep.2016, 18:44:24
Entscheidend ist der Anspruch, diesen kann das OLG nicht mehr verneinen. Die Höhe ist zweitrangig. Das Urteil entspricht meinem Rechtsempfinden. Wem es jetzt finanziell zu gefährlich wird, ein BL-Spiel zu besuchen, der muss sich eben zurückhalten oder zuhause bleiben. Ja, das ist unschön für den ein oder anderen, die Stimmung wird aber nicht darunter leiden. Und wenn doch, dann ist das halt so. Kleineres Übel. Ich saß bei dem jetzt verhandelten Fall im Oberrang 15 m vom Täter weg und habe gesehen, wie der Böller im Unterrang explodierte. Wenn solche Schwachköpfe demnächst abgeschreckt werden, begrüße ich das uneingeschränkt. An dieser Stelle noch mal Danke an die Südstadtboys, die den Täter sofort festsetzten und den Ordnungskräften übergaben.

Ich war damals in Bielefeld, da haben FC Chaoten so Schrebergärten vor dem Stadion in Schutt und Asche gelegt. Als ich daher ging konnte ich noch einige der vermeidlichen Krawallmacher mehrere hundert Meter davonrennen sehen. Ich spazier da also her, packt mich plötzlich ein Polizist von hinten, drückt mich an nen Müllcontainer, zweiter Polizist kommt zur Hilfe, Arm auf den Rücken usw. Musste dann mit in deren Bulli, Personalien abgeben. Weshalb? Keine Ahnung, wurd mir auch nicht drauf geantwortet, nur angedroht wenn ich nicht mitmache gehe es halt ab auf die Wache. War froh das ich dann überhaupt ins Stadion durfte.
Da habe ich nie wieder was von gehört, hätte der FC mir aber eine Rechnung der DFL weitergeleitet, weil meine Daten ja in Zusammenhang mit dem Vorfall aufgenommen wurden, hätte ich das nicht sooo geil gefunden. Wenn die Sachlage so eindeutig ist wie bei dem Böllerwerfer sehe ich das ja ein, befürchte leider das es damit nicht getan ist.
Möchtest Du das, was Du gleich schreiben wirst, über Deine Frau, Tochter, besten Freund lesen?
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xen-colonia

Zitat von: Rhönbock am Freitag, 23.Sep.2016, 11:46:08

Aha  :-/


Für dich besteht also kein Unterschied darin ob der Böller, zb. Teile der Bestuhlung beschädigt hätte, diesen Schaden hätte der Böllerwerfer auf jeden fall ersetzten müssen, oder einer gewürfelten Strafzahlung an eine dritte Partei?
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Badabing

Zitat von: Cinnamon am Freitag, 23.Sep.2016, 12:24:00
Ich spazier da also her, packt mich plötzlich ein Polizist von hinten, drückt mich an nen Müllcontainer, zweiter Polizist kommt zur Hilfe,

Hat Dich das heiß gemacht?
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Nekoelschekrat

Zitat von: Millwall am Freitag, 23.Sep.2016, 09:44:11
Hast Du nicht auch eine Holschuld? Also bezgl. dem Inhalt der AGB. Im Onlinehandel (über das Ticketportal) kannst du keinen Kauf abschließen, ohne die AGB akzeptiert zu haben. Ein Klick genügt und man kann sie sich durchlesen. Aber ohne die Bestätigung, kein Ticket. Mit dem Kauf von Tageskarten erklärt man sich an der Kasse mit der AGB einverstanden. Das steht auf der Karte drauf. Möchte man den Inhalt wissen, liegen in den Shops AGB's aus. Die kann man sich dann durchlesen oder über sein Smartphone auf der Homepage des effzeh. Ist einem Kunden dies zu "windig" - kauft er eben keine Karte. Ich sehe das Problem nicht. Das liegt wahrscheinlich aber auch daran, weil ich im Stadion Fußball gucken möchte. Das ist in der Tat etwas anderes.   

Es geht nicht um das was du möchtest sondern was rechtsgültig ist.
Und meines Wissens sind die AGB (streng genommen) vor dem Kauf Pflicht.
Ob man die einsehen kann oder darf ist da unerheblich.
Aber die AGB sind ja auch nicht das Thema.
"Service to others is the rent you pay for your room here on earth."​  - Muhammed Ali
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Cinnamon

Möchtest Du das, was Du gleich schreiben wirst, über Deine Frau, Tochter, besten Freund lesen?
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Superwetti

Zitat von: Nekoelschekrat am Freitag, 23.Sep.2016, 12:32:45

Und meines Wissens sind die AGB (streng genommen) vor dem Kauf Pflicht.


Es ist nichtmal Verpflichtend überhaupt AGB´s zu haben. Nur wenn ich diese habe und einbeziehen möchte dann muss ich den Kunden vor Vertragsabschluss drauf hinweisen. Beim Online-Kauf muss du explizit ankreuzen das du drauf hingewiesen wurdest. In den Fan-Shops reicht ein Aushang der AGB.
Super-Wetti
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Heimspiel

Zitat von: xen-colonia am Freitag, 23.Sep.2016, 12:24:29

Für dich besteht also kein Unterschied darin ob der Böller, zb. Teile der Bestuhlung beschädigt hätte, diesen Schaden hätte der Böllerwerfer auf jeden fall ersetzten müssen, oder einer gewürfelten Strafzahlung an eine dritte Partei?

Es steht noch überhaupt nicht fest, in welcher Höhe und wie der Schadensersatz umgelegt werden soll.
Und dein Beispiel ergibt leider auch keinen Sinn. Selbstverständlich müsste der Böllerwerfer ebenfalls Schadensersatz für die Beschädigung der Bestuhlung bezahlen - ebenso wird er zivilrechtlich von den Geschädigten belangt werden.

Und natürlich ist dem Verein ein finanzieller Schaden entstanden. Der Verein ist vertraglich an die Strafen des DFB gebunden; als Zuschauer im Stadion ist man ebenfalls vertraglich an die AGBs gebunden.

Des Weiteren gibt es in Deutschland keine Sippenhaft. Aus diesem Grund wird z.B. die vom gericht verhängte Strafe nicht höher ausfallen, nur weil der Verein eine höhere DFB Starfe erhalten hat, weil er Wiederholungstäter ist. Der Böllerwerfer ist hierdurch nicht zwangsläufig der Wiederholungstäter.

Bevor kein Urteil des OLG über die Höhe vorliegt, steht nur fest, dass der Verein Schadensersatzforderung geltend machen kann, jedoch nicht(!) in welcher Höhe. Die Höhe wird mit Sicherheit nicht der Verbandsstrafe entsprechen - da hilft nur abwarten. Peinliche Stellungnahmen, wie hier gepostet, ändern an diesem Umstand ebenfalls nichts.

rusk

@Cinnamon
Mal ab von dem üblichen Polizeiverhalten: ist außerhalb des Stadions und wäre für mein Verständnis kein DFB-Thema, sondern wenn überhaupt ein Fall für ein ordentliches Gericht. Und hier müsste erstmal, anders als beim DFB, zweifelsfrei bewiesen werden, dass Du was kaputt gemacht hast. Ich behaupte mal, dass Du zu 99,99% völlig straffrei aus der Sache rauskommst, wenn Du nicht grade ne Bank überfallen oder sonst irgendwie schon Dreck am Stecken hast.
"Der Keller kann nix dafür! Der hat Transfersperre. Watt soll der denn machen?" - Ausruf eines Armleuchters im Oberrang-Süd gegen den HSV.
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Cinnamon

Zitat von: rusk am Freitag, 23.Sep.2016, 14:07:02
@Cinnamon
Mal ab von dem üblichen Polizeiverhalten: ist außerhalb des Stadions und wäre für mein Verständnis kein DFB-Thema, sondern wenn überhaupt ein Fall für ein ordentliches Gericht. Und hier müsste erstmal, anders als beim DFB, zweifelsfrei bewiesen werden, dass Du was kaputt gemacht hast. Ich behaupte mal, dass Du zu 99,99% völlig straffrei aus der Sache rauskommst, wenn Du nicht grade ne Bank überfallen oder sonst irgendwie schon Dreck am Stecken hast.

War auch nur ein Beispiel. Wenn das selbe im Stadion passiert wäre, wäre es schon ein DFB-Thema und hätte genau so passieren können.
Möchtest Du das, was Du gleich schreiben wirst, über Deine Frau, Tochter, besten Freund lesen?
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Heimspiel

Zitat von: Cinnamon am Freitag, 23.Sep.2016, 14:24:41
War auch nur ein Beispiel. Wenn das selbe im Stadion passiert wäre, wäre es schon ein DFB-Thema und hätte genau so passieren können.

Der Effzeh könnte jedoch nicht einfach eine "Rechnung weiterleiten". Jegliche Weiterleitung muss von einem staatlichen(!) Gericht geprüft werden und geht nicht einfach nur weil eine Verbandsstrafe vorliegt - weder vor dem aktuellem Urteil noch danach...
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MichaFC1948

ALLE RAUS!!!
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girl@homeS2

Zitat von: MichaFC1948 am Freitag, 23.Sep.2016, 16:20:23
Im Prinzip eine gute Aktion. Hätte es aber besser gefunden, die Dinger erst in der Nacht zu Sonntag aufzuhängen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die bis Sonntag alle hängen bleiben.

an der Deutzer Brücke hab ich gerade schon nichts mehr gesehen...

Ich gehe aber davon aus dass man in den nächsten Tagen noch neue 'entdeckt'  :cool:
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bastifc

Zitat von: Varanus macraei am Freitag, 23.Sep.2016, 11:05:14
Ich hab's immer noch nicht verstanden. Kann mir die Problematik jemand anhand eines Beispiels mit Bauklötzchen erklären?
Wenn du dem blöden Ralf ein Bauklötzchen gegen den Kopf wirfst, kriegste den Schnuller abgenommen.
Wenn du dem blöden Ralf in Werners Zimmer ein Bauklötzchen gegen den Kopf wirfst, kommt Reinhard mit dem Stacheldildo.  :P
Oder so...
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Juto

Zitat von: xen-colonia am Freitag, 23.Sep.2016, 11:43:31



Dem FC ist kein Schaden entstanden er wurde zu einer Strafzahlung verdonnert.

Häh??? Denk nochmal nach.. :suff:
"Es ist der Geist, der sich den Körper baut" : Friedrich Chiller
+++ Keine Entlastung für das Präsidium auf der JHV 24! +++ DANKE!
anno 1317
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Badabing

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Mois1948

Zitat von: xen-colonia am Freitag, 23.Sep.2016, 11:43:31



Dem FC ist kein Schaden entstanden er wurde zu einer Strafzahlung verdonnert.


Was der User dir im Zweifel mitteilen wollte, ist dass das Verfahren vor dem OLG Köln vor einem Zivilsenat stattfindet. Man befindet sich in dem Rahmen nicht in der Strafgerichtsbarkeit. Die vorliegende Zahlung von Geld an den FC hat nichts mit Strafe zu tun, sondern mit dem Ausgleich eines erlittenen finanziellen Schadens (in Form der Strafe der DFB-Gerichtsbarkeit). Einen Strafeffekt kann, wenn überhaupt im Zivilrecht nur die Zahlung eines immateriellen Schadens in Form eines Schmerzensgelds entwickeln. Der Böllerwerfer ist demnach auch nicht vorbestraft durch ein Urteil des Zivilsenats, dass ihn zu dem Ersatz eines Schadens verpflichtet. Seine Strafe wird am Ende durch die Strafgerichtsbarkeit ausgeurteilt.
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Schlittschoh

Zitat von: Mois1948 am Freitag, 23.Sep.2016, 19:38:49

Was der User dir im Zweifel mitteilen wollte, ist dass das Verfahren vor dem OLG Köln vor einem Zivilsenat stattfindet. Man befindet sich in dem Rahmen nicht in der Strafgerichtsbarkeit. Die vorliegende Zahlung von Geld an den FC hat nichts mit Strafe zu tun, sondern mit dem Ausgleich eines erlittenen finanziellen Schadens (in Form der Strafe der DFB-Gerichtsbarkeit). Einen Strafeffekt kann, wenn überhaupt im Zivilrecht nur die Zahlung eines immateriellen Schadens in Form eines Schmerzensgelds entwickeln. Der Böllerwerfer ist demnach auch nicht vorbestraft durch ein Urteil des Zivilsenats, dass ihn zu dem Ersatz eines Schadens verpflichtet. Seine Strafe wird am Ende durch die Strafgerichtsbarkeit ausgeurteilt.
Ohne an deinem Intellekt oder deinem rechtlichen Sachverstand zweifeln zu wollen, genau darum ging es doch bei dem BGH-Urteil. Die Strafen dürfen weitergeleitet werden, lediglich die Frage ist noch vor dem OLG zu klären in welcher Höhe.
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Mois1948

Zitat von: Schlittschoh am Freitag, 23.Sep.2016, 19:53:57
Ohne an deinem Intellekt oder deinem rechtlichen Sachverstand zweifeln zu wollen, genau darum ging es doch bei dem BGH-Urteil. Die Strafen dürfen weitergeleitet werden, lediglich die Frage ist noch vor dem OLG zu klären in welcher Höhe.


Das stimmt ja auch soweit, aber in dem Fall ist die Strafe, die der FC gezahlt haben wird dann in dem Sinne keine Strafe mehr, sondern ein finanzieller Schaden, der dem FC entstanden ist. Das ist dann rechtlich keine Strafe mehr für den Böllerwerfer.
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Schlittschoh

Was aber für den Täter wohl eher zweitrangig wäre weil er wohl trotzdem einen Teil, ich drücke es mit deinen Worten aus, finanziellen Nachteile für unseren FC aufkommen muss. Wenn's so stimmt habe ich deinen ersten Beitrag falsch interpretiert. :)
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Mois1948

Zitat von: Schlittschoh am Freitag, 23.Sep.2016, 20:08:10
Was aber für den Täter wohl eher zweitrangig wäre weil er wohl trotzdem einen Teil, ich drücke es mit deinen Worten aus, finanziellen Nachteile für unseren FC aufkommen muss. Wenn's so stimmt habe ich deinen ersten Beitrag falsch interpretiert. :)


Ja wir haben da etwas aneinander vorbei geschrieben. Klar dürfte das ganze, egal in welcher Höhe, für den Böllerwerfer wie eine Strafe wirken. Ich wollte nur ausdrücken, dass es juristisch keine ist. Erkennt man ja schon daran, dass sich der siebte Zivilsenat des BGH damit beschäftigt hat. Ich bin allerdings sehr gespannt was das OLG im Rahmen des haftungsausfüllenden Tatbestand von sich gibt.