Stimmung/Fanverhalten/Aktionen im Stadion

Begonnen von LuKa, Freitag, 29.Apr.2011, 17:08:33

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Nekoelschekrat

Zitat von: Yassir_Zaccaria am Freitag, 23.Sep.2016, 08:55:28
Aber die wissen doch dann, dass sie den Scheiß lassen sollen!

Das ist doch garnicht das Thema.
"Service to others is the rent you pay for your room here on earth."​  - Muhammed Ali
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Nekoelschekrat

Zitat von: Mirai_Torres am Freitag, 23.Sep.2016, 08:58:56
Also die AGB-Klausel würde ich für fragwürdig halten...

Eine Klausel in der man sich verpflichten würde eine in der Höhe nach noch unbestimmte Vertragsstrafe, die sich nach noch unbestimmten Kriterien bestimmt, zu zahlen wäre m. E. nicht so wirklich vereinbarbar mit dem AGB-rechtlichen Transparenzgebot.



Verlieren die AGB nicht (oder zumindest teilweise ) Ihre Gültigkeit wenn sie nicht vor dem Kauf bekannt sind?
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P.A.Trick

Zitat von: Yassir_Zaccaria am Freitag, 23.Sep.2016, 08:14:48
Schon mal was vom Recht auf freie Meinungsäusserung gehört?

Erstens ist eine Beleidigung keine Meinungsäußerung und zweitens kannst du das gerne trotzdem machen, aber dann bitte im öffentlichen Raum und nicht im Wohnzimmer vom FC, der dadurch mit reingezogen wird.

Wer Scheiße baut, sollte wenigstens so viel Schneid haben, dass er auch die Verantwortung dafür übernimmt.
Ich fühle meine Rechte nicht beschränkt oder bedroht. Ich fühle mich bedroht von Rechten und Beschränkten. Lieber vertraue ich Wissenschaftlern, die sich auch mal irren, als Irren, die glauben sie seien Wissenschaftler. (Fabian Eisenring)

Mirai_Torres

Zitat von: Nekoelschekrat am Freitag, 23.Sep.2016, 09:04:08
Verlieren die AGB nicht (oder zumindest teilweise ) Ihre Gültigkeit wenn sie nicht vor dem Kauf bekannt sind?

Wenn sie nicht vor dem Kauf bekannt gemacht wurden, werden sie nicht Bestandteil des Vertrages. Aber das mit der Bekanntmachung ist so ne Sache. Hast du bei deinem örtlichen Rewe schon mal nach deren AGB gesucht? :D
There is a fork in every road, yet the wrong path is always taken

Gleichberechtigung ist wie Klimaschutz - Immer nur wenn's passt, ansonsten später
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koelner

Zitat von: Nekoelschekrat am Freitag, 23.Sep.2016, 09:04:08
Verlieren die AGB nicht (oder zumindest teilweise ) Ihre Gültigkeit wenn sie nicht vor dem Kauf bekannt sind?
Du akzeptierst aber die AGB mit Kauf, sie sind ja auch schon vorher bekannt.

Wobei die Höhe der Strafe natürlich absurd ist.


Auch sagen hier einige man würde ja um die Vorstrafen wissen und daher auch die Höhe der Strafe ausrechnen können....  Zum einen ist die Logik des DFB dennoch weit hergeholt und zum anderen sammelt der DFB immer Vorfälle und beurteilt /verurteilt dann alles zusammen.
🌈 🌈 🌈 FUCK FIFA 🌈🌈🌈
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Mirai_Torres

Zitat von: rusk am Freitag, 23.Sep.2016, 08:09:51
Vor 10 Jahren hat in Aachen ein Knöllchen für ein fehlendes Parkticket 5 Eur gekostet. In Köln in den meisten Ecken 15 Eur.
In beiden Fällen haftet erstmal der KFZ-Halter (der Papa). Wenn der Sohnemann oder das Töchterchen das Auto geliehen und das Ticket verursacht haben, dann holt sich der Papa das Geld von denen wieder.
Also irgendwie kann ich da nichts Unfaires dran finden. Ausser vielleicht, dass das Knöllchen in beiden Städten gleichteuer/billig sein sollte. Alternative ist, der Sohn/Tochter bekommt das Auto nicht mehr geliehen. Das ist dann auch voll unfair...

An der Tatsache, dass der Böllerwerfer zahlen muss stört sich glaube ich keiner.

Es geht nur darum wie die DFB Strafen zusammengesetzt werden. Um bei deinem Knöllchenbeispiel zu bleiben:

In Köln kostet Falschparken 15 Euro, in Aachen 5 Euro, in Leverkusen vllt. 10

Nach Verständnis des DFB kann es aber auch sein, dass du wenn du irgendwo in Köln-Meschenich falsch geparkt hast, du nur 5 Euro zahlen musst. Für Falschparken am Stadion dafür aber 25, am Sülzgürtel 18 und am Barbarossaplatz 24.

Daneben guckt man sich an wie oft du falsch geparkt hast. Fürs zweite Mal falsch parken in Sülz zahlst du 40 Euro, am Barbarossaplatz 120, während du auch in Meschenich nach dem 5. Falschparken immer noch nur 5 Euro latzen musst.

Wie viel du aber zahlen musst, weißt du erst wenn du die Post im Briefkasten hast.

Eine Diskussion über den Strafenkatalog und die Strafbemessung des DFB ist dringend notwendig. Schade dass der BGH sich der Thematik scheinbar nicht angenommen hat. Wobei man jetzt natürlich erstmal die schriftliche Urteilsbestätigung und die Neuverhandlung in der Vorinstanz abwarten muss.
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Nekoelschekrat

Zitat von: koelner am Freitag, 23.Sep.2016, 09:14:50
Du akzeptierst aber die AGB mit Kauf, sie sind ja auch schon vorher bekannt.

Wobei die Höhe der Strafe natürlich absurd ist.


Auch sagen hier einige man würde ja um die Vorstrafen wissen und daher auch die Höhe der Strafe ausrechnen können....  Zum einen ist die Logik des DFB dennoch weit hergeholt und zum anderen sammelt der DFB immer Vorfälle und beurteilt /verurteilt dann alles zusammen.

Inwiefern sind die AGB vorher bekannt?
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Superwetti

Zitat von: Nekoelschekrat am Freitag, 23.Sep.2016, 09:42:08
Inwiefern sind die AGB vorher bekannt?


Du musst vor dem Kauf einer Karte ein Feld ankreuzen in dem steht das dir die AGB bekannt sind. Da ist auch ein Link zu den AGB´s.
Super-Wetti
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Millwall

Zitat von: Nekoelschekrat am Freitag, 23.Sep.2016, 09:04:08
Verlieren die AGB nicht (oder zumindest teilweise ) Ihre Gültigkeit wenn sie nicht vor dem Kauf bekannt sind?

Hast Du nicht auch eine Holschuld? Also bezgl. dem Inhalt der AGB. Im Onlinehandel (über das Ticketportal) kannst du keinen Kauf abschließen, ohne die AGB akzeptiert zu haben. Ein Klick genügt und man kann sie sich durchlesen. Aber ohne die Bestätigung, kein Ticket. Mit dem Kauf von Tageskarten erklärt man sich an der Kasse mit der AGB einverstanden. Das steht auf der Karte drauf. Möchte man den Inhalt wissen, liegen in den Shops AGB's aus. Die kann man sich dann durchlesen oder über sein Smartphone auf der Homepage des effzeh. Ist einem Kunden dies zu "windig" - kauft er eben keine Karte. Ich sehe das Problem nicht. Das liegt wahrscheinlich aber auch daran, weil ich im Stadion Fußball gucken möchte. Das ist in der Tat etwas anderes.   
No one likes us....we don't care.

11.04.1979 (Nottingham Forest - 1.FC Köln)

15.09.2017
Ian Stirling of the Manchester United Supporters' Trust tweeted: "Cologne fans reminded us of what we lost as supporters. The media reports remind us of why we lost it."

PrediX

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koelner

Zitat von: PrediX am Freitag, 23.Sep.2016, 09:55:38
Coloniacs dazu:
http://www.coloniacs.com/?p=5563#more-5563

Nur das jetzt ja erst über die Höhe der Strafe entschieden wird, danach kann man dann gerne meckern. Aktuell ist dies verfrüht.
Ich glaube kaum das die volle Höhe weitergegeben werden kann und eventuell ändert sich dann auch etwas am Strafensystem. So hätte der Effzeh über Umwege (ob gewollt oder ungewollt)  etwas an den willkürlichen Strafensystem des DFB geändert.
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Superwetti

"Mit derartigen Urteilen wird auf jeden Fall uns Fußballfans, die einen nicht unbeträchtlichen Teil ihres Lebens in den eigenen Verein stecken und damit auch Jugendarbeit betreiben, soziale Projekte anstoßen und durchführen und ein Bollwerk gegen Diskriminierung im Stadion errichten immer mehr der Boden unter den Füßen weggezogen."

Oh wenn wir nicht mehr zündeln dürfen, dann verlieren wir den Spaß am Fussball.  Macht nichts, bleibt zu Hause, schaltet Sky ein und zündelt im Wohnzimmer! Sky zu teuer? Es gibt illegale Streams also auch kein Problem.
Super-Wetti
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Longfield

Zitat von: MichaFC1948 am Freitag, 23.Sep.2016, 08:04:11
Ja wenn das so ist dann bin ich dafür, dass die Strafen zukünftig noch höher ausfallen. Die ganzen bösen Jogginghosenträger haben bestimmt kein Problem damit ihr Leben lang Schulden zu tilgen, so lange es für einen guten Zweck ist. Und für eine Beleidigung von Didis Mama fallen zukünftig Drölfmillionen Euro Strafe an, die dann in seine Stiftung fließen und so der Region rund um Sinsheim zu gute kommen  :)


Sachlichkeit ist nicht so Dein Ding scheint mir.
Rechtschreibfehler stören mich nicht, was mich stört sind Denkfehler
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Dino3388

Zitat von: Longfield am Freitag, 23.Sep.2016, 10:10:50

Sachlichkeit ist nicht so Dein Ding scheint mir.

den beitrag drüber den du mit einem thank you versehen hast und im grunde position für die exakte gegenseite bezieht strotzt auch nicht wirklich vor sachlichkeit

business as usual bei diesem thema :)

condomi

Zitat von: Superwetti am Freitag, 23.Sep.2016, 08:18:39
Habe ich irgend jemandem verboten seine Meinung zu äussern?

Wenn du zu einem Polizisten gehst und sagst Scheiß Bullenschwein, dann hast du auch deine Meinung frei geäussert aber bedeutet das, dass du keine Strafe dafür bekommst?
Da gibt es aber klare Kriterien bei der Entscheidung über die Höhe der Strafe. Die gibt es bei den DFB Strafen nicht.
We see things they'll never see, you and I are gonna live forever. (Oasis-Live Forever)
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Superwetti

Zitat von: Dino3388 am Freitag, 23.Sep.2016, 10:12:47
den beitrag drüber den du mit einem thank you versehen hast und im grunde position für die exakte gegenseite bezieht strotzt auch nicht wirklich vor sachlichkeit

business as usual bei diesem thema :)

Ist es sachlich zu behaupten das man den Spaß am Fussball verliert weil man für Vergehen in Regress genommen werden kann?
Super-Wetti
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Superwetti

Zitat von: condomi am Freitag, 23.Sep.2016, 10:14:12
Da gibt es aber klare Kriterien bei der Entscheidung über die Höhe der Strafe. Die gibt es bei den DFB Strafen nicht.

Das mag ja sein das es keine klaren Regeln beim DFB gibt aber das ändert doch nichts an der Tatsache das ich es nicht darf. Wäret ihr zufrieden wenn man es jetzt einheitlich auf 5.000 € festlegen würde? Würdet ihr dann sagen OK war vorher klar was es kostet also zahle ich dafür?
Super-Wetti
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throne

Zitat von: condomi am Freitag, 23.Sep.2016, 10:14:12
Da gibt es aber klare Kriterien bei der Entscheidung über die Höhe der Strafe. Die gibt es bei den DFB Strafen nicht.

Gibt es bei den weitergeleiteten Strafen vermutlich auch, wird soweit ich weiß demnächst verhandelt. Von daher weiß ich gar nicht warum sich über die hohen Strafen aufgeregt wird.
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Dino3388

Zitat von: Superwetti am Freitag, 23.Sep.2016, 10:18:41
Ist es sachlich zu behaupten das man den Spaß am Fussball verliert weil man für Vergehen in Regress genommen werden kann?

"spaß am fußball verlieren" hast du da jetzt rein interpretiert...

und ja, der rest vom beitrag ist in meinen augen dann weitaus weniger sachlich als du jetzt vielleicht denken magst
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Superwetti

Zitat von: Dino3388 am Freitag, 23.Sep.2016, 10:25:23
"spaß am fußball verlieren" hast du da jetzt rein interpretiert...


"Wir sind schon gespannt auf die Parallelgesellschaft, die sich in den Kurven dieser Republik breitmachen wird, wenn wir irgendwann die letzte Lust am Fußball verlieren."

Ja war meine Interpretation. Stand da so wirklich nicht.
Super-Wetti
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Dino3388

Zitat von: Superwetti am Freitag, 23.Sep.2016, 10:33:44
"Wir sind schon gespannt auf die Parallelgesellschaft, die sich in den Kurven dieser Republik breitmachen wird, wenn wir irgendwann die letzte Lust am Fußball verlieren."

Ja war meine Interpretation. Stand da so wirklich nicht.

dann schauen sie sky und zündeln im wohnzimmer. und falls sky zu teuer ist gibts ja noch illegale streams.

ich hab das schon verstanden :)
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kilino

Zitat von: Superwetti am Freitag, 23.Sep.2016, 10:20:45
Das mag ja sein das es keine klaren Regeln beim DFB gibt aber das ändert doch nichts an der Tatsache das ich es nicht darf. Wäret ihr zufrieden wenn man es jetzt einheitlich auf 5.000 € festlegen würde? Würdet ihr dann sagen OK war vorher klar was es kostet also zahle ich dafür?
Es ist verboten, Böller in Menschenmengen zu werfen. Und das vollkommen zurecht! Gerade im vorliegenden Böllerwurffall sollten nach meinem Empfinden ordentliche Gerichte den Fall klären und den Werfer bestrafen und nicht der DFB mit irgendwelchen komplett instransparenten umgelegten Würfelstrafen.
"Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf."

renemat

Vielleicht mal ein anderer Ansatz:

Person 1 parkt am Zülpi falsch -> 15 Euro.
Person 2 parkt später dort falsch -> 30 Euro.
Person 3 parkt später dort falsch -> 100 Euro
...
Person 10 parkt später dort falsch -> 15.000 Euro.

Wtf????
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SashVL

Zitat von: renemat am Freitag, 23.Sep.2016, 10:56:13
Vielleicht mal ein anderer Ansatz:
Statt sich hier mit alle Mann und irgendwelchen erdachten Szenarien zu zerfleischen, einfach mal abwarten was beim ersten, tatsächlichen Fall denn nun wirklich passiert.
Prävention und Diskussion ist sicher immer nützlich, in diesem Fall aber wohl eher völlig sinnlos, da weder die Ergnisse inkl. Strafen und mögliche Weitergabe bei einem zukünftigen Fall kennt und der FC sicherlich nicht von einer Weitergabe absehen wird, nur weil es hier und auf anderen HPs ein paar Brandbriefe gibt.
Nun wäre aber der Zeitpunkt gekommen gewesen, gegen die ganze betrügerische Genossenschaft dieser ty-haschenden Volksvergifter vorzugehen
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xen-colonia

Zitat von: rusk am Freitag, 23.Sep.2016, 08:09:51
Vor 10 Jahren hat in Aachen ein Knöllchen für ein fehlendes Parkticket 5 Eur gekostet. In Köln in den meisten Ecken 15 Eur.
In beiden Fällen haftet erstmal der KFZ-Halter (der Papa). Wenn der Sohnemann oder das Töchterchen das Auto geliehen und das Ticket verursacht haben, dann holt sich der Papa das Geld von denen wieder.
Also irgendwie kann ich da nichts Unfaires dran finden. Ausser vielleicht, dass das Knöllchen in beiden Städten gleichteuer/billig sein sollte. Alternative ist, der Sohn/Tochter bekommt das Auto nicht mehr geliehen. Das ist dann auch voll unfair...




Im Grunde stellt sich die Situation ja etwas anders dar.


Du (stehst für den Fan) bist Mitglied bei einem Carsharing Unternehmen, sagen wir Flikster (steht hier für den FC). Flinkster hat einen Vertrag mit Alfa Romeo (steht hier für den DFB), welcher Flinkster per Vertragsstrafe dazu verpflichtet Alfa Romeo auf den Strassen immer in einem guten Licht stehen zu lassen.


Du mietest einen Wagen von Flinkster, und stellst ihn anschließend ins Halteverbot. Es kommt wie es kommen muss und du bekommst eine Knolle von 15 Euro. Du bezahlst die Knolle und hast somit alle Schulden dem Staat über beglichen.


Nun folgt jedoch das Nachspiel.
Wiederholt haben Nutzer einen Wagen von Flinkster im Halteverbot abgestellt. Das lässt die Marke Alfa Romeo in einem schlechte Licht stehen. Nach mehrmaligen Verwarnungen von Alfa Romo an Flinkster, spricht Alfa Romeo nun eine eine Strafe aus die ihr gegenüber Flinkster zusteht. Sie werfen die Würfel und verlangen nun 2500€ von Flikster als Vertragsstrafe. Flinkster zahlt die Strafe, und sendet dir eine Zahlungsaufforderung in höhe von 2000€ zu.


So was hast du nun mit den 2000 Euro am Hut? Deine Strafe, die 15 Eeuro, hast du ja schon bezahlt.
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Varanus macraei

Ich hab's immer noch nicht verstanden. Kann mir die Problematik jemand anhand eines Beispiels mit Bauklötzchen erklären?
Das bird ist das word!

renemat

Zitat von: Varanus macraei am Freitag, 23.Sep.2016, 11:05:14
Ich hab's immer noch nicht verstanden. Kann mir die Problematik jemand anhand eines Beispiels mit Bauklötzchen erklären?
Beim nächsten Stuhlgang vielleicht.
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Rhönbock

Zitat von: xen-colonia am Freitag, 23.Sep.2016, 11:03:40



Im Grunde stellt sich die Situation ja etwas anders dar.


Du (stehst für den Fan) bist Mitglied bei einem Carsharing Unternehmen, sagen wir Flikster (steht hier für den FC). Flinkster hat einen Vertrag mit Alfa Romeo (steht hier für den DFB), welcher Flinkster per Vertragsstrafe dazu verpflichtet Alfa Romeo auf den Strassen immer in einem guten Licht stehen zu lassen.


Du mietest einen Wagen von Flinkster, und stellst ihn anschließend ins Halteverbot. Es kommt wie es kommen muss und du bekommst eine Knolle von 15 Euro. Du bezahlst die Knolle und hast somit alle Schulden dem Staat über beglichen.


Nun folgt jedoch das Nachspiel.
Wiederholt haben Nutzer einen Wagen von Flinkster im Halteverbot abgestellt. Das lässt die Marke Alfa Romeo in einem schlechte Licht stehen. Nach mehrmaligen Verwarnungen von Alfa Romo an Flinkster, spricht Alfa Romeo nun eine eine Strafe aus die ihr gegenüber Flinkster zusteht. Sie werfen die Würfel und verlangen nun 2500€ von Flikster als Vertragsstrafe. Flinkster zahlt die Strafe, und sendet dir eine Zahlungsaufforderung in höhe von 2000€ zu.


So was hast du nun mit den 2000 Euro am Hut? Deine Strafe, die 15 Eeuro, hast du ja schon bezahlt.


Schadensersatz hat nichts mit Strafe zu tun!
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Schlittschoh

Zitat von: xen-colonia am Freitag, 23.Sep.2016, 11:03:40



Im Grunde stellt sich die Situation ja etwas anders dar.


Du (stehst für den Fan) bist Mitglied bei einem Carsharing Unternehmen, sagen wir Flikster (steht hier für den FC). Flinkster hat einen Vertrag mit Alfa Romeo (steht hier für den DFB), welcher Flinkster per Vertragsstrafe dazu verpflichtet Alfa Romeo auf den Strassen immer in einem guten Licht stehen zu lassen.


Du mietest einen Wagen von Flinkster, und stellst ihn anschließend ins Halteverbot. Es kommt wie es kommen muss und du bekommst eine Knolle von 15 Euro. Du bezahlst die Knolle und hast somit alle Schulden dem Staat über beglichen.


Nun folgt jedoch das Nachspiel.
Wiederholt haben Nutzer einen Wagen von Flinkster im Halteverbot abgestellt. Das lässt die Marke Alfa Romeo in einem schlechte Licht stehen. Nach mehrmaligen Verwarnungen von Alfa Romo an Flinkster, spricht Alfa Romeo nun eine eine Strafe aus die ihr gegenüber Flinkster zusteht. Sie werfen die Würfel und verlangen nun 2500€ von Flikster als Vertragsstrafe. Flinkster zahlt die Strafe, und sendet dir eine Zahlungsaufforderung in höhe von 2000€ zu.


So was hast du nun mit den 2000 Euro am Hut? Deine Strafe, die 15 Eeuro, hast du ja schon bezahlt.


Dein Beispiel ist zwar etwas weit hergeholt aber um dir trotzdem zu wiedersprechen nochmals der Einwand, die Strafe für den Fan würde ja noch nicht festgelegt. ;)  Auch ein Gericht wird es nicht mit 15 Euronen auf der einen oder der vollen Höhe der DFB-Strafe auf der anderen Seite belassen. Sie entscheiden unabhängig, werden beim Strafmaß aber sicherlich auch den finanziellen Schaden vom FC mit berücksichtigen.
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