Stimmung/Fanverhalten/Aktionen im Stadion

Begonnen von LuKa, Freitag, 29.Apr.2011, 17:08:33

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Superwetti

Zitat von: Oxford am Mittwoch, 23.Dez.2015, 16:21:57
weil es sich bei diesen 30.000 EUR um absolute sinnfrei gewürfelte Fantasiezahlen handelt, die einen "Schaden" beziffern sollen, der real nie entstanden ist. 

Zumindest dem FC ist er schon real entstanden.
Super-Wetti
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Oxford

Ich lese den Economist und hasse Twitter (äh X).
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J_Cologne

Einfach mal aufdröseln:

1. Strafrechtlich Vorwurf Körperverletzung: trägt der Böllerwerfer allein
2. Zivilrechtlicher Ansprüche Schmerzenzgeld: trägt der Böllerwerfer allein
Strafrecht und Zivilrecht tangiert den DFB und den Effzeh nicht im geringsten

Beides denke ich unumstritten

3. Verbandsstrafe: vom DFB gegen den FC, rechtlich wohl okay
4. Zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch des Effzeh's gegen den Böllwerfer ist fraglich:
1. Meinung: Schaden ist dem Effzeh tatsächlich entstanden, allerdings nicht umlegbar, weil, auch in der Höhe, nicht vorhersehbar
2. Meinung: Schaden ist dem Effzeh tatsächlich entstanden, also soll der Böllerwerfer zahlen, auch weil es allen bekannt ist, dass es solche Strafen, auch in der Höhe, geben kann und eine Vetragsverletzung des Böllerwerfers gegen den Effzeh bzw. Stadionordnung vorliegt. Dieser Meinung schließe ich mich an und hoffe, die nächste Instanz sieht das genauso.

john doe

Zitat von: J_Cologne am Mittwoch, 23.Dez.2015, 19:52:28
Einfach mal aufdröseln:

1. Strafrechtlich Vorwurf Körperverletzung: trägt der Böllerwerfer allein
2. Zivilrechtlicher Ansprüche Schmerzenzgeld: trägt der Böllerwerfer allein
Strafrecht und Zivilrecht tangiert den DFB und den Effzeh nicht im geringsten

Beides denke ich unumstritten

3. Verbandsstrafe: vom DFB gegen den FC, rechtlich wohl okay
4. Zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch des Effzeh's gegen den Böllwerfer ist fraglich:
1. Meinung: Schaden ist dem Effzeh tatsächlich entstanden, allerdings nicht umlegbar, weil, auch in der Höhe, nicht vorhersehbar
2. Meinung: Schaden ist dem Effzeh tatsächlich entstanden, also soll der Böllerwerfer zahlen, auch weil es allen bekannt ist, dass es solche Strafen, auch in der Höhe, geben kann und eine Vetragsverletzung des Böllerwerfers gegen den Effzeh bzw. Stadionordnung vorliegt. Dieser Meinung schließe ich mich an und hoffe, die nächste Instanz sieht das genauso.

punkt 4.2 ganz klar nein von meiner seite. der/die dfb/dfl soll doch bitte erst aufzeigen auf welcher grundlage die höhe der strafe ausgesprochen wurde.
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stanil

Ein Danke für J_Cologne, nicht weil ich seiner Konsequenz zustimme, sondern weil er es so schön verständlich aufgedröselt hat. Fühle mich nach einem Beitrag besser informiert als nach einer Woche medialen Grundrauschens.
🇺🇦 Слава Україні 🇺🇦
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Superwetti

Zitat von: Oxford am Mittwoch, 23.Dez.2015, 18:16:42
Ok, du willst es nicht verstehen.

Doch habe ich, der FC hat vom DFB eine willkürliche, für einen Böllerwurf in keinem Verhältnis stehenden Maße, hohe Strafe erhalten. Da sich der FC der DFB Sportgerichtbarkeit unterworfen hat, hat der FC einen realen Schaden von 30.000€. Diesen wollte er sich vom Verursacher wieder holen und glaubte aufgrund der AGB's das Recht dazu zu haben. Das sah das Gericht anders und sagt das der Werfer Von einem zivilen Gericht keine 30.000€ für einen Böllerwurf zahlen müsste, was ja auch wohl so wäre.

Trotzdem ist es ja ein wenig obstrus das der FC sich der Sportgerichtbarkeit unterwerfen muss um überhaupt am Wettbewerb teilnehmen zu können, den Strafen dann aber alleine ausgesetzt ist da er sich die Schäden nicht zurück holen kann.

Da muss eine für alle Beteiligten gute Lösung gefunden werden. Die Strafen evtl. verringert aber dafür einheitlich. Ein Böllerwurf muss dann in Köln, Hoffenheim und Bayern immer 5.000€ kosten und nicht mal 5.000 und mal 30.000€. Wenn ich ins Stadion gehe muss ich dann akzeptieren das wenn ich an einer fest stehenden Strafzahlungen Schuld bin das ich diese zu begleichen habe so man mich erwischt und wenn ich es nicht akzeptiere eben zu Hause bleiben.
Super-Wetti
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Oxford

Zitat von: Superwetti am Freitag, 25.Dez.2015, 09:31:47
Trotzdem ist es ja ein wenig obstrus das der FC sich der Sportgerichtbarkeit unterwerfen muss um überhaupt am Wettbewerb teilnehmen zu können, den Strafen dann aber alleine ausgesetzt ist da er sich die Schäden nicht zurück holen kann.

Nee, obstrus fände ich, wenn Zivilisten, die einzig und allein dem staatlichen Straf- und Zivilrecht unterstehen, plötzlich in die Sportsgerichtbarkeit mit reingezogen werden würden, und eine Tat, für die man anderswo einen Klaps auf die Finger kriegt, plötzlich eine Existenz vernichten kann.
Ich lese den Economist und hasse Twitter (äh X).
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Double 1978

Zitat von: Oxford am Mittwoch, 23.Dez.2015, 16:21:57
Die Strafe des DFB ist aber jenseits unseres staatlichen Strafrechts. Das hat damit überhaupt nichts zu tun. Und wenn der FC jetzt versucht, sich zivilrechtlich eine verbandsrechtliche Strafzahlung wiederzuholen, scheitert das eben, weil es sich bei diesen 30.000 EUR um absolute sinnfrei gewürfelte Fantasiezahlen handelt, die einen "Schaden" beziffern sollen, der real nie entstanden ist.


wenn ich diesen beitrag so lese, dann frage ich mich, darf der DFB überhaupt strafen verhängen? dem DFB entsteht doch eigentlich nie ein schaden. entweder sind es personenschäden, oder aber es brennen fahnen/schals etc., was auch nicht dem DFB gehört, oder es entsteht ein schaden am stadion, welches ja auch nicht dem DFB gehört.


Aber sicher steht in irgendwelchen regularien bzw. "teilnahmebedingungen für die teilnahme am ligaspielbetrieb", dass der DFB strafen aussprechen darf, bei fehlverhalten der Fans.
irgendwie muß sich der haufen in frankfurt ja finanzieren. und wenn sie grad knapp bei kasse sind, oder lange keine strafgelder eingenommen haben, dann wird halt ne höhere summe verlangt.

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condomi

Es werden ja auch höhere Strafen für "Wiederholungstäter" ausgesprochen und Bundesligisten zahlen mehr als unterklassige Vereine. Letztlich entscheidet aber wohl immer noch der Würfel welche Strafe ausgesprochen wird.
We see things they'll never see, you and I are gonna live forever. (Oasis-Live Forever)
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kilino

Zitat von: Double 1978 am Freitag, 25.Dez.2015, 10:01:54

wenn ich diesen beitrag so lese, dann frage ich mich, darf der DFB überhaupt strafen verhängen? dem DFB entsteht doch eigentlich nie ein schaden. entweder sind es personenschäden, oder aber es brennen fahnen/schals etc., was auch nicht dem DFB gehört, oder es entsteht ein schaden am stadion, welches ja auch nicht dem DFB gehört.


Aber sicher steht in irgendwelchen regularien bzw. "teilnahmebedingungen für die teilnahme am ligaspielbetrieb", dass der DFB strafen aussprechen darf, bei fehlverhalten der Fans.
irgendwie muß sich der haufen in frankfurt ja finanzieren. und wenn sie grad knapp bei kasse sind, oder lange keine strafgelder eingenommen haben, dann wird halt ne höhere summe verlangt.



Strafgelder spendet der DFB mWn.
"Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf."
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Okudera

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Superwetti

Super-Wetti
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kilino

Zitat von: Okudera am Freitag, 25.Dez.2015, 12:38:57
Ja. An die Gewerkschaft der Polizei

Naja, fast:


ZitatDie fußballnahen Stiftungen bekommen aus diesem Topf die gleichen Beträge wie im Vorjahr. Demnach erhält die Bundesliga-Stiftung mit 501.790 Euro die Hälfte der diesbezüglichen Zuwendungen, die andere Hälfte verteilt sich auf die Franz-Beckenbauer-Stiftung, die DFB-Kulturstiftung, die DFB-Stiftung Egidius Braun, die Uwe-Seeler-Stiftung, die Sepp-Herberger-Stiftung, die Fritz-Walter-Stiftung und die Robert-Enke-Stiftung.

Die verbleibenden rund 600.000 Euro, die in diesem Jahr mehr eingenommen wurden, sollen erstmals in die Themenfelder Prävention und Sicherheit fließen. "Wir möchten diese Mittel gezielt einsetzen, um damit Studien und Projekte in den Bereichen Prävention und Sicherheit umzusetzen", sagte DFB-Generalsekretär Helmut Sandrock.

http://app.handelsblatt.com/fussball-dfb-strafgelder-fliessen-in-stiftungen-und-praevention/7462832.html?mwl=ok
"Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf."
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m-wie-moni

Zitat von: Superwetti am Freitag, 25.Dez.2015, 09:31:47
Doch habe ich, der FC hat vom DFB eine willkürliche, für einen Böllerwurf in keinem Verhältnis stehenden Maße, hohe Strafe erhalten. Da sich der FC der DFB Sportgerichtbarkeit unterworfen hat, hat der FC einen realen Schaden von 30.000€. Diesen wollte er sich vom Verursacher wieder holen und glaubte aufgrund der AGB's das Recht dazu zu haben. Das sah das Gericht anders und sagt das der Werfer Von einem zivilen Gericht keine 30.000€ für einen Böllerwurf zahlen müsste, was ja auch wohl so wäre.

Trotzdem ist es ja ein wenig obstrus das der FC sich der Sportgerichtbarkeit unterwerfen muss um überhaupt am Wettbewerb teilnehmen zu können, den Strafen dann aber alleine ausgesetzt ist da er sich die Schäden nicht zurück holen kann.

Da muss eine für alle Beteiligten gute Lösung gefunden werden. Die Strafen evtl. verringert aber dafür einheitlich. Ein Böllerwurf muss dann in Köln, Hoffenheim und Bayern immer 5.000€ kosten und nicht mal 5.000 und mal 30.000€. Wenn ich ins Stadion gehe muss ich dann akzeptieren das wenn ich an einer fest stehenden Strafzahlungen Schuld bin das ich diese zu begleichen habe so man mich erwischt und wenn ich es nicht akzeptiere eben zu Hause bleiben.

Der 1 FC will nicht sondern er muss!

Finde es im übrigen mal schön das ein Verein den Mumm hat bis zur letzten Instanz zu gehen damit diese Willkür beendet wird.
Verweise hier  auf den 9 Punkte Plan des DFB
Auszug

2. ,,Täterorientierte Sanktionierung" als Leitgedanke der Handlungsstrategie
Entsprechend dem zentralen Leitgedanken der Beschlüsse des DFB-Bundestages
2013 zur Bewährungsstrafe und Auflagenverhängung bei Zuschauerfehlverhalten
sollen der DFB-Kontrollausschuss und die DFB-Sportgerichtsbarkeit ihre Arbeit
vorrangig ,,täterorientiert" ausrichten, d.h. die Ermittlung der verantwortlichen Täter
durch den Heim- und den Gastverein und deren Bestrafung bzw. Inregressnahme
durch die Vereine und dadurch die Verhinderung zukünftiger Ordnungsverstöße sind
das primäre Ziel des sportstrafrechtlichen Handelns der DFB-Rechtsorgane.
Mindestens mittelfristig werden effektive Tataufklärung, Täterermittlung und
zivilrechtliche Inregressnahme der Täter durch die Vereine (general-)präventive
Wirkung haben!



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der Pitter

Willkür ist für Machterhalt noch wichtiger als Härte. Diktaturen und Diktatoren bleiben im Amt, wenn sie nicht nur übermäßig hart urteilen und vollstrecken, sondern vor allem, wenn das Volk sich zu jeder Zeit unsicher fühlt wie hoch welche Strafe ausfallen könnte. In der operationalen Konditionierung reagieren die Probanden dann am stärksten, wenn ein Verhalten nicht nur belohnt oder bestraft wird, sondern wenn es dazu noch einen signifikanten Unsicherheitsfaktor gibt. Stellt euch vor, es gäbe einen verlässlichen Strafenkatalog - wer braucht dann noch all diese Sportgerichtsfuzzis...
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Nekoelschekrat

Zitat von: condomi am Freitag, 25.Dez.2015, 11:22:35
Es werden ja auch höhere Strafen für "Wiederholungstäter" ausgesprochen und Bundesligisten zahlen mehr als unterklassige Vereine. Letztlich entscheidet aber wohl immer noch der Würfel welche Strafe ausgesprochen wird.

Und noch so ein Punkt. Warum sollte der 18. Böllerwerfer die aufgrund der 17 Vorgänger höhere Strafe für denselben Sachverhalt zahlen?
Das der DFB bei Widerholungstätern (also in dem Falle den Vereinen) immer höhere Strafen verhängt kann nun mal nicht auf den Einzeltäter umgelegt werden.
Den Vereinen geht das sicher genauso auf den Sack wie den ordentlichen Gerichten, aber was passiert wenn ein verein plötzlich den DFB wegen diesem Verhalten verklagt kann man sich sicher gut vorstellen.
"Du spielst nach unseren regeln oder fliegst aus der Liga."
Eigentlich ist es (zumindest in moralischer Hinsicht) schlichtweg Erpressung seitens des DFB.

"Service to others is the rent you pay for your room here on earth."​  - Muhammed Ali

frankissimo

Zitat von: der Pitter am Freitag, 25.Dez.2015, 18:35:02
Willkür ist für Machterhalt noch wichtiger als Härte. Diktaturen und Diktatoren bleiben im Amt, wenn sie nicht nur übermäßig hart urteilen und vollstrecken, sondern vor allem, wenn das Volk sich zu jeder Zeit unsicher fühlt wie hoch welche Strafe ausfallen könnte. In der operationalen Konditionierung reagieren die Probanden dann am stärksten, wenn ein Verhalten nicht nur belohnt oder bestraft wird, sondern wenn es dazu noch einen signifikanten Unsicherheitsfaktor gibt. Stellt euch vor, es gäbe einen verlässlichen Strafenkatalog - wer braucht dann noch all diese Sportgerichtsfuzzis...

Willkür ist ein großes Wort. Diktaturen und Diktatoren auch. Ach ja und das arme Volk. Bei allem Hass auf den DFB/DFL.
Nach dem ich mal wahrhaftige Diktaturen erleben durfte. Gottlob nur als Arbeitnehmer auf Baustelle oder als Tourist. 
Ist das nicht ne Nummer zu hoch gegriffen ins Empörungsfach ob der Frage ob ein Profiverein in einem Milliardengeschäft nun wegen eines Wurfes 10000 € mehr oder weniger bezahlt?
Übrigens gibt es Länder ohne Sportgerichte denen sich Menschen innerhalb ihres Vereinswesen unterwerfen können. Genau dort entscheidet das der Staat direkt.
Dort wird dies in der Regel nicht als Fortschritt empfunden. Die Forderung solche Dinge von ordentlichen und staatlichen Gerichten regeln zu lassen könnte uns schnell im Halse stecken bleiben.


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koelner

In der Kicker-Umfrage unter Bundesligaspielern (244 haben mitgemacht) landet der effzeh an zweiter Stelle in der Kategorie "liebstes Auswärtsstadion"... allerdings auch nur mit großem Abstand hinter Dortmund. BVB 44,7%, danach folgt dann Köln mit 11,1% (Schalke 9%, Hamburg 8,2%, Rest 27%)
🌈 🌈 🌈 FUCK FIFA 🌈🌈🌈
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KRius27

Zitat von: koelner am Sonntag, 03.Jan.2016, 23:36:10
In der Kicker-Umfrage unter Bundesligaspielern (244 haben mitgemacht) landet der effzeh an zweiter Stelle in der Kategorie "liebstes Auswärtsstadion"... allerdings auch nur mit großem Abstand hinter Dortmund. BVB 44,7%, danach folgt dann Köln mit 11,1% (Schalke 9%, Hamburg 8,2%, Rest 27%)

Ist das jetzt gut oder schlecht? Die sollen es hassen bei uns aufzulaufen und mit nasser Hose und braunen Streifen den Rasen
betreten. Pro mehr Hass!
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Rhönbock

Zitat von: KRius27 am Sonntag, 03.Jan.2016, 23:40:34
Ist das jetzt gut oder schlecht? Die sollen es hassen bei uns aufzulaufen und mit nasser Hose und braunen Streifen den Rasen
betreten. Pro mehr Hass!

Nach deiner Ansicht machen sich ja 89% ins Höschen! Ist doch ein guter Schnitt ;)
Oh yes, and it is bestraddled by a large billy goat
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xen-colonia

Zitat von: Nekoelschekrat am Donnerstag, 31.Dez.2015, 07:33:41
Und noch so ein Punkt. Warum sollte der 18. Böllerwerfer die aufgrund der 17 Vorgänger höhere Strafe für denselben Sachverhalt zahlen?
Das der DFB bei Widerholungstätern (also in dem Falle den Vereinen) immer höhere Strafen verhängt kann nun mal nicht auf den Einzeltäter umgelegt werden.
Den Vereinen geht das sicher genauso auf den Sack wie den ordentlichen Gerichten, aber was passiert wenn ein verein plötzlich den DFB wegen diesem Verhalten verklagt kann man sich sicher gut vorstellen.
"Du spielst nach unseren regeln oder fliegst aus der Liga."
Eigentlich ist es (zumindest in moralischer Hinsicht) schlichtweg Erpressung seitens des DFB.




Ich versuch es mal mit einem Vergleich der etwas die Schärfe, resultierend aus dem Böllerwurf, aus der Diskussion nehmen soll.

McDonalds ist bekanntlich ein Franchise, was bedeutet Personen können eine Lizenz zum Betrieb einer  Burgerbude  erhalten und diese nach Vorgabe betreiben. Dabei hat sich der Franchisenehmer an die Regeln des Franchisgebers zu halten. Der Aufbau des Lokals, die Art der Zubereitung oder die max. Verweildauer eines fertigen Burgers in der Warmhaltetheke sind vorgegeben. Bei Verstoß können Strafzahlungen auferlegt werden.

Nun zum Vergleich:
Eine Auflage des Franchisgebers besagt, dass der Straßenraum vor dem Lokal immer Sauber zu sein hat. Ein Lokal fiel bei Kontrollen schon in der Vergangenheit dadurch auf, dieser Auflage nicht nachzukommen und wurde auch schon deswegen Verwarnt.

Kunde Reiner C. kauft sich einen Burger, lässt die Überreste des Mittagessens einfach auf die Straße, vor das Lokal, fallen und unterhält sich weiter mit seinen anwesenden Kollegen.
Ein Kontrolleur des Franchisgebers kommt zur Burgerbude, bemerkt die Verschmutzung der Straße, notiert dies, und verschwindet im Lokal um seiner Tätigkeit nachzugehen.
Auf der Straße vor dem Lokal währenddessen, spricht ein Polizist den Kunden Reiner C. an. Er hatte das Handeln von Reiner C. von der gegenüberliegenden Straßenseite Beobachtet.

Reiner C. erhält eine Verwarnung und muss 15€ Verwarngeld zahlen.


Der Franchisenehmer allerdings muss eine Strafzahlung in Höhe von 2500€ an den Franchisgeber, wegen des wiederholt verschmutzten Straßenraums vor seinem Lokal, zahlen.
Da Reiner C. Stammkunde ist, sind seine Personalien bekannt, und der  Franchisenehmer möchte nun die 2500€ von Reiner C. erstattet bekommen.


Reiner C. hat sich Falsch verhalten und ist dafür, so wie es der Gesetzgeber vorsieht, bestraft worden. Aber was hat er mit den 2500€ am Hut?
Wahlweise könnte es auch eine Kippe oder ein Wildpikler sei[size=0pt]n.[/size]
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Tünn

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caprone

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Sirius

Zitat von: Alci am Dienstag, 05.Jan.2016, 22:15:26
So isses.

Der FC ist McDonald's.

Nein ... der DFB/DFL ist McDonald's  ;)
Aber so verkehrt ist der Vergleich nicht.
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frankissimo

Zitat von: MichaFC1948 am Mittwoch, 23.Dez.2015, 12:58:06
http://suedkurve.koeln/suedkurven-stammtisch-am-07-01-2016/

Nochmal eine kleine Erinnerung. Einige von hier werden höchstanwesend sein und aus meiner Sicht hat sich das immer gelohnt.
Bis morgen.
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xen-colonia

Zitat von: Sirius am Dienstag, 05.Jan.2016, 22:34:04
Nein ... der DFB/DFL ist McDonald's  ;)


Genau.

Hätte ich vielleicht noch hinzufügen sollen.....

Franchisegeber/McDonalds Corporation    ->DFB/DFL
Franchisnehmer/Burgerbude                     -> FC
Reiner C./Kunde                                        -> Böllerwerfer im Stadion



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