Der Mitgliederrat des 1. FC Köln

Begonnen von CMBurns, Dienstag, 06.Okt.2020, 11:42:35

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Wömpi und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

shorty

Zitat von: Harper666 am Gestern um 21:16:55Aber im Umkehrschluss bedeutet das, dass eine Entscheidung, die eine breite Zustimmung im und um den Verein herum findet, von 2/3 des Vorstandes blockiert werden kann?

Nein, für einen Beschluss des GA wird nur eine einfache Mehrheit benötigt. Aber nur der Vorstand kann ein solches Thema wie die Entlassung Keller als Tagesordnungspunkt ansetzen über den beschlussfähig abgestimmt wird. Tut er es nicht, gibt es nichts zu beschliessen und somti keine Entscheidung über Entlassung.

Klingt in diesem aktuellen Fall einfach todescringe und falsch, ist aber wohl so.
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Harper666

Zitat von: shorty am Gestern um 21:32:37Nein, für einen Beschluss des GA wird nur eine einfache Mehrheit benötigt. Aber nur der Vorstand kann ein solches Thema wie die Entlassung Keller als Tagesordnungspunkt ansetzen über den beschlussfähig abgestimmt wird. Tut er es nicht, gibt es nichts zu beschliessen und somti keine Entscheidung über Entlassung.

Klingt in diesem aktuellen Fall einfach todescringe.
War ein bisschen umständlich meinerseits ausgedrückt. Das (nicht) Einbringen der Entlassung der beiden Suppenhühner als TOP meinte ich hier als Blockade des Vorstands. 
"Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert."
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shorty

Zitat von: Harper666 am Gestern um 21:36:35War ein bisschen umständlich meinerseits ausgedrückt. Das (nicht) Einbringen der Entlassung der beiden Suppenhühner als TOP meinte ich hier als Blockade des Vorstands.

Achso, ja das ist wohl absolut korrekt. War seinerzeit vermutlich gut gemeint, damit der Vorstand nicht machtlos ggü. dem GA bei Meuterei wäre. Aber mit Personen wie Ecki und Werner hat wohl keiner gerechnet.
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MG56

Zitat von: shorty am Gestern um 21:40:06Achso, ja das ist wohl absolut korrekt. War seinerzeit vermutlich gut gemeint, damit der Vorstand nicht machtlos ggü. dem GA bei Meuterei wäre. Aber mit Personen wie Ecki und Werner hat wohl keiner gerechnet.

Keine Satzung kann so gut sein, dass sie alle menschlichen Faktoren im Voraus gebührend berücksichtigen kann.
Was ist schon ein schlappes Argument gegen eine starke Behauptung?
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van Gool

Man muss aber auch sagen, dass der Vorstand gemäß Satzung nicht Weisungs- abhängig arbeitet. Und da ist es ja irgendwie logisch, dass nicht der Aufsichtsrat und der Beirat gemeinsam dem Vorstand vorschreiben können, welche Initiativen er zu ergreifen hat. Sonst bräuchte man ja keinen Vorstand, sondern hätte stattdessen eben ein Gremium wie den GA als Vereinsführung.
Eine Satzung, bei der der Vorstand quasi permanent vom Aufsichtsrat und vom Beirat -also Mitgliederrat und Sponsorenvertretern -diktiert bekommt, was er zu tun hat, wird es sicherlich nicht geben.
Die wilde 1317
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Borntobekölsch

Zitat von: MG56 am Gestern um 21:43:16Keine Satzung kann so gut sein, dass sie alle menschlichen Faktoren im Voraus gebührend berücksichtigen kann.
Wenn die Mitgliederrat 4 Vertreter im GA hätte, dann wäre das für mich aber eher im Sinne eines Mitgliedergeführten Verein. Dann entscheidet am Ende zwar der Beirat mit seiner Stimme bei 4:4, aber so wie es jetzt ist, ist das mit dem Mitgliedergeführten Verein nur eine Sache auf dem Papier 
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MG56

Ein guter Vorstand, der seine Aufgaben ernst nimmt und aktiv angeht, kommt nie in die Situation, von anderen zur Ausübung seiner Verantwortlichkeiten gedrängt zu werden.
Was ist schon ein schlappes Argument gegen eine starke Behauptung?

Borntobekölsch


Der Vorstand ist ja quasi auch der Aufsichtsrat, der Mitgliederrat sollte eigentlich das Kontrollgremium sein 
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