Stefan Müller-Römer - Ehemaliger Vorsitzender des MR

Begonnen von Mirai_Torres, Montag, 11.Mär.2019, 21:24:15

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Supermay

Also Hauptversammlungen von DAX Konzernen gehen virtuell, mit allen Anforderungen aus dem Aktienrecht usw. aber Mitgliederversammlungen von Vereinen gehen in diesem Format nicht! 🤔
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tilli-fc-4-ever

Zitat von: Supermay am Montag, 24.Aug.2020, 11:02:55
Also Hauptversammlungen von DAX Konzernen gehen virtuell, mit allen Anforderungen aus dem Aktienrecht usw. aber Mitgliederversammlungen von Vereinen gehen in diesem Format nicht! 🤔

Bei Hauptversammlungen von Aktienunternehmen kann das Stimmrecht nach Aktiengesetz aber übertragen werden. Bei Vereinen ist das Stimmrecht nicht übertragbar - und daher gibt es an dieser Stelle andere Anforderungen hervor bzw. ist es (vermutlich) einfacher, Ergebnisse einer Vereinsversammlung anzufechten.
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globobock77

Zitat von: tilli-fc-4-ever am Montag, 24.Aug.2020, 11:10:38
Bei Hauptversammlungen von Aktienunternehmen kann das Stimmrecht nach Aktiengesetz aber übertragen werden. Bei Vereinen ist das Stimmrecht nicht übertragbar - und daher gibt es an dieser Stelle andere Anforderungen hervor bzw. ist es (vermutlich) einfacher, Ergebnisse einer Vereinsversammlung anzufechten.
Inwiefern ist dies vergleichbar mit Briefwahlen, die ja längst gang und gebe sind (siehe Politik-Thread), ich frage mich da immer wie man da den Datenschutz gewährleistet, geschweige denn die Wahlfreiheit oder die Echtheit der Stimmvergabe)...

GIbt es bei Bundestags- bzw. Landtagsabstimmungen auch Gesetze die eine physische Anwesenheit erfordern (also Briefwahl/Viertuelle Wahl ausschließen)?
SOrry wenn dies schonmal behandelt wurde.
"Es ist einfacher, Menschen zu täuschen, als sie davon zu überzeugen, dass sie getäuscht wurden."
-Mark Twain-
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Supermay

Was hat die Übertragung von Stimmrechten mit Einer ordnungsgemäßen Durchführung zu tun?
Vorstände und Aufsichtsräte von AGs fürchten in diesem Zusammenhang nichts mehr als eine angefochtene Hauptversammlung!
Vielleicht kann uns mal ein Experte (sofern einer hier ist) im Aktien und/oder Vereinsrecht hierzu aufklären?
Bis dahin bleibe ich bei meiner Meinung, dass das was für Aktiengesellschaften möglich ist auch für Vereine möglich sein sollte ohne in eine Anfechtung zu laufen!
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globobock77

Zitat von: globobock77 am Montag, 24.Aug.2020, 11:18:45
Inwiefern ist dies vergleichbar mit Briefwahlen, die ja längst gang und gebe sind (siehe Politik-Thread), ich frage mich da immer wie man da den Datenschutz gewährleistet, geschweige denn die Wahlfreiheit oder die Echtheit der Stimmvergabe)...

GIbt es bei Bundestags- bzw. Landtagsabstimmungen auch Gesetze die eine physische Anwesenheit erfordern (also Briefwahl/Viertuelle Wahl ausschließen)?
SOrry wenn dies schonmal behandelt wurde.
Aus wikipedia:
Zitat
Gesetzliche Regelung​[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland ist die Briefwahl durch das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung bzw. die Landeswahlgesetze und Landeswahlordnungen (für die Wahl der Vertretungen auf Landes- und kommunaler Ebene) geregelt. Man möchte dem Wahlberechtigten eine Ausübung seines Wahlrechts nicht erschweren. Bei der Nutzung der Briefwahl kann nicht sichergestellt werden, dass der Wähler wirklich frei und unbeeinflusst seine Stimme abgeben kann (Grundsatz der geheimen Wahl), weshalb man bis 2008 die Teilnahme an der Briefwahl begründen und die Gründe glaubhaft machen musste. Dies wird jedoch seit dem 21. März 2008 bei Bundestags- und Europawahlen nicht mehr gefordert.[5]


Bei der Briefwahl werden mehrere De-facto-Wahlrechtsgrundsätze eingeschränkt. Diese Einschränkungen werden in Kauf genommen, um Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen, die dies am Wahltag im Wahllokal, vor allem wegen Krankheit oder Abwesenheit vom Wohnort, nicht könnten.

Bei der Stimmabgabe per Briefwahl kann, anders als bei der Stimmabgabe im Wahllokal, nicht gewährleistet werden, dass die Wähler ihre Wahlzettel unbeeinflusst, unbeobachtet und höchstpersönlich ausfüllen. Dadurch werden Einschüchterung, Stimmenkauf und die Ausnutzung der Hilflosigkeit dementer und geistig behinderter Menschen möglich. Es ist auch technisch möglich, unterschriebene, aber unausgefüllte Briefwahlunterlagen weiterzugeben, die erst später von Dritten ausgefüllt werden. Alle genannten Formen des Missbrauchs sind jedoch verboten.
Der letzte Satz hat mich nun doch beruhigt  :)
"Es ist einfacher, Menschen zu täuschen, als sie davon zu überzeugen, dass sie getäuscht wurden."
-Mark Twain-
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KHHeddergott

Zitat von: Supermay am Montag, 24.Aug.2020, 11:22:14
Vielleicht kann uns mal ein Experte (sofern einer hier ist) im Aktien und/oder Vereinsrecht hierzu aufklären?

Auch im Vereinsrecht kann das Mitglied seine Stimme delegieren, das muss nur so auch ausdrücklich in der Satzung erwähnt werden.
三人成虎。

KHHeddergott

Zitat von: mutierterGeißbock am Montag, 24.Aug.2020, 08:01:30
Oder sie schalten erst nach drei Stunden ein, wenn dann mal abgestimmt wird. Ohne eine Rede oder Diskussion mitbekommen zu haben.

Also standen sie derweil in der virtuellen Raucherecke?
三人成虎。
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Mirai_Torres

Zitat von: Supermay am Montag, 24.Aug.2020, 11:22:14
Was hat die Übertragung von Stimmrechten mit Einer ordnungsgemäßen Durchführung zu tun?
Vorstände und Aufsichtsräte von AGs fürchten in diesem Zusammenhang nichts mehr als eine angefochtene Hauptversammlung!
Vielleicht kann uns mal ein Experte (sofern einer hier ist) im Aktien und/oder Vereinsrecht hierzu aufklären?
Bis dahin bleibe ich bei meiner Meinung, dass das was für Aktiengesellschaften möglich ist auch für Vereine möglich sein sollte ohne in eine Anfechtung zu laufen!

"möglich sein sollte" ist der Punkt.

Die AG und der e. V. sind halt in komplett unterschiedlichen Gesetzen geregelt (AktG vs. BGB). Schon allein deswegen kann man das nicht 1 zu 1 übertragen. Insbesondere wo es im BGB den, zwar durch Satzung (in Grenzen) änderbaren, § 38 Satz 2 des BGB gibt wo explizit steht: "Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann nicht einem anderen überlassen werden."

Zur Übertragung von Stimmrechten braucht man entsprechend für den Verein a) eine Satzungsklausel im Sinne des § 40 BGB und eine ziemlich genaue Prüfung dessen was möglich ist und wie eine solche Vollmacht gestaltet werden kann. Die Kommentarliteratur zu dem Thema ist - wenn ich das bei meiner kurzen Recherche im Münchner Kommentar sowie im BeckOK richtig gesehen hab - doch etwas strittig. Und wenn etwas strittig ist, sollte man besser die Finger davon lassen bis es geklärt ist. Ansonsten hat man im schlechtesten Fall ungültige Beschlüsse auf der MV

Zu dem dämlichen Vergleich mit der Bundestagswahl und Briefwahl lasse ich mich hier nicht aus. Die demokratische Wahl unserer grundgesetzlich vorgegebenen Staatsorgane (--> öffentliches Recht) kann man ja mal so gar nicht mit der Wahl eines privatrechtlich organisierten Vereins vergleichen.   
*Männer sind mitgemeint

There is a fork in every road, yet the wrong path is always taken

Gleichberechtigung ist wie Klimaschutz - Immer nur wenn's passt, ansonsten später
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bibo

Zitat von: Supermay am Montag, 24.Aug.2020, 11:22:14
Was hat die Übertragung von Stimmrechten mit Einer ordnungsgemäßen Durchführung zu tun?
Vorstände und Aufsichtsräte von AGs fürchten in diesem Zusammenhang nichts mehr als eine angefochtene Hauptversammlung!
Vielleicht kann uns mal ein Experte (sofern einer hier ist) im Aktien und/oder Vereinsrecht hierzu aufklären?
Bis dahin bleibe ich bei meiner Meinung, dass das was für Aktiengesellschaften möglich ist auch für Vereine möglich sein sollte ohne in eine Anfechtung zu laufen!
Die Übertragung des Stimmrechts ist durch die Satzung ausdrücklich ausgeschlossen.

Zitat5.5 Jedes ordentliche Mitglied und jedes Ehrenmitglied hat eine Stimme. Die Ausübung des Stimmrechts durch einen Vertreter oder Boten ist unzulässig. Jugendliche Mitglieder haben kein Stimmrecht.

Dass diese Regelung auch bei einer (komplett virtuell durchgeführten) MV eingehalten wird, müsste daher überprüfbar und gerichtsfest sein. Anders als bei einer Aktionärsversammlung müssten also Identifikationsmechanismen eingerichtet werden, die sicherstellen, dass jedes Mitglied zum Zeitpunkt der Stimmabgabe höchstpersönlich abstimmt - das gestaltet sich natürlich ungleich schwieriger.

Es erscheint zwar vielleicht auf den ersten Blick unlogisch, dass die Satzung vor diesem Hintergrund trotzdem die Möglichkeit einer virtuellen MV vorsieht. Aber wie ich oben schon schrieb: Wir sind beim Entwurf der Satzung nie von einer vollständig virtuellen MV ausgegangen, sondern nur von der Möglichkeit zur virtuellen Verfolgung der Veranstaltung - daher auch die in Ziffer 13.2 enthaltene mögliche Einschränkung der Stimmrechte derjenigen Mitglieder, die nur virtuell teilnehmen.
Princess Leia lost her entire planet, father, husband and son and was abandoned by her brother, and yet she was never tempted by the dark side. Y'all Skywalker boys are weak as shit.

globobock77

Was für einen Juristen wie eine dämliche Frage erscheint ist für einen Laien eben nicht ganz offensichtlich.
Zum Beispiel, warum es in einer privaten Organisation so viel strenger gehandhabt wird als im öffentlichen Leben (was aus Laiensicht doch eigentlich viel wichtiger ist).

...ich hatte gedacht dass hier eben der Platz ist um solche Fragen zu stellen damit man aufgeklärt wird.

Sorry dafür :psycho:

"Es ist einfacher, Menschen zu täuschen, als sie davon zu überzeugen, dass sie getäuscht wurden."
-Mark Twain-
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Rakete

Zitat von: globobock77 am Montag, 24.Aug.2020, 12:23:33
Was für einen Juristen wie eine dämliche Frage erscheint ist für einen Laien eben nicht ganz offensichtlich.
Zum Beispiel, warum es in einer privaten Organisation so viel strenger gehandhabt wird als im öffentlichen Leben (was aus Laiensicht doch eigentlich viel wichtiger ist).

...ich hatte gedacht dass hier eben der Platz ist um solche Fragen zu stellen damit man aufgeklärt wird.

Sorry dafür :psycho:



Es gibt übrigens gerade in privaten und vermutlich auch dem Vereinsrecht unterliegenden Organisationen diverse Formen der Stimmabgaben (inkl. Brief- und Onlinewahlen) für diverse Wahlen. Bei uns im Unternehmen wurde zB mit dem Anbieter Polyas gewählt (Mitarbeitervertretung wrde gewählt; soll keine Werbung sein, es gab durchaus auch Probleme). Ich kann heutzutage zudem online mit meinem Personalausweis die verschiedensten Behördengänge erledigen, Elterngeld beantragen, Petitionen unterzeichnen etc. Kaufverträge sowieso online abschließen etc pp.
Ich glaube, irgendwann kommen wir auch dahin beim FC online abzustimmen und ich glaube auch, dass die Perspektive möglichst vielen Mitgliedern es möglichst leicht zu machen abzustimmen auch einen Reiz hat (trotz aller berechtigten Bedenken).

Ich finde Deinen Vergleich übrigens durchaus legitim: klar, man vergleicht Äpfel mit Birnen. aber dennoch kann daraus ja was gelernt werden.
Dr. Christian Keller: "Das Ziel war von vorne herein der schnellstmögliche Aufstieg. Es hieß aber nie, dass wir sofort wieder aufsteigen wollen."
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globobock77

Zitat von: Rakete am Montag, 24.Aug.2020, 12:50:47
Es gibt übrigens gerade in privaten und vermutlich auch dem Vereinsrecht unterliegenden Organisationen diverse Formen der Stimmabgaben (inkl. Brief- und Onlinewahlen) für diverse Wahlen. Bei uns im Unternehmen wurde zB mit dem Anbieter Polyas gewählt (Mitarbeitervertretung wrde gewählt; soll keine Werbung sein, es gab durchaus auch Probleme). Ich kann heutzutage zudem online mit meinem Personalausweis die verschiedensten Behördengänge erledigen, Elterngeld beantragen, Petitionen unterzeichnen etc. Kaufverträge sowieso online abschließen etc pp.
Ich glaube, irgendwann kommen wir auch dahin beim FC online abzustimmen und ich glaube auch, dass die Perspektive möglichst vielen Mitgliedern es möglichst leicht zu machen abzustimmen auch einen Reiz hat (trotz aller berechtigten Bedenken).

Ich finde Deinen Vergleich übrigens durchaus legitim: klar, man vergleicht Äpfel mit Birnen. aber dennoch kann daraus ja was gelernt werden.
Danke. Dein Beitrag weiter oben mit der BR-Versammlung in Deinem Unternehmen war auch was meine Frage angetriggert hatte.
Wie gesagt - ein Laie sieht da nur Obst. Kernobst. Ob es Äpfel oder Birnen sind, weiss er nicht.
"Es ist einfacher, Menschen zu täuschen, als sie davon zu überzeugen, dass sie getäuscht wurden."
-Mark Twain-
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tilli-fc-4-ever

Zitat von: KHHeddergott am Montag, 24.Aug.2020, 11:29:57
Auch im Vereinsrecht kann das Mitglied seine Stimme delegieren, das muss nur so auch ausdrücklich in der Satzung erwähnt werden.

Okay, danke für die Info. Tatsächlich kannte (bzw. kenne ich bis heute) keinen Verein, bei dem dies in der Satzung dann niedergeschrieben war, da bei jeder MV die Übertragung des Stimmrechts ausdrücklich nicht möglich war.
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Povlsen

Auf Dauer wird der FC sich einer virtuellen MV nicht verschließen können, es ist nur eine Frage der Zeit und der technischen Möglichkeiten. Ob man das für wünschenswert hält, ist irrelevant, es sei denn, die Mehrheit der Mitglieder wäre dagegen, was ich nicht glaube. Natürlich könnte man Wahlen auch per Briefwahl abhalten. Das wäre weniger anfechtbar als Online-Abstimmungen. Sowas wird auch kommen, das ist halt die Kehrseite eines so mitgliederstarken Vereins: Der Einfluss jeden einzelnen Mitgliedes oder auch großer Gruppen innerhalb des Vereins nimmt mit zunehmender Mitgliederzahl ab, das muss man akzeptieren. Die Frage ist eben, wie man das zum größtmöglichen Wohl des Vereins regeln kann. Im Moment wäre dem Verein mehr gedient, wenn die Entscheidungen auf der Präsenz-MV getroffen werden, das kann aber in ein paar Jahren auch anders aussehen. Der FC wird da um eine Grundsatzentscheidung nicht herum kommen.
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bollock

Zitat von: Povlsen am Montag, 24.Aug.2020, 13:12:34
Auf Dauer wird der FC sich einer virtuellen MV nicht verschließen können, es ist nur eine Frage der Zeit und der technischen Möglichkeiten. Ob man das für wünschenswert hält, ist irrelevant, es sei denn, die Mehrheit der Mitglieder wäre dagegen, was ich nicht glaube. Natürlich könnte man Wahlen auch per Briefwahl abhalten. Das wäre weniger anfechtbar als Online-Abstimmungen. Sowas wird auch kommen, das ist halt die Kehrseite eines so mitgliederstarken Vereins: Der Einfluss jeden einzelnen Mitgliedes oder auch großer Gruppen innerhalb des Vereins nimmt mit zunehmender Mitgliederzahl ab, das muss man akzeptieren. Die Frage ist eben, wie man das zum größtmöglichen Wohl des Vereins regeln kann. Im Moment wäre dem Verein mehr gedient, wenn die Entscheidungen auf der Präsenz-MV getroffen werden, das kann aber in ein paar Jahren auch anders aussehen. Der FC wird da um eine Grundsatzentscheidung nicht herum kommen.
Wenn es nicht immer so viel Trubel gäbe, wäre das gar kein großes Problem.
Ich glaube dass die, die lediglich online dabei sind, gar nicht gewillt sind so eine Sitzung in voller Länge zu verfolgen. Ich rechne also nicht mit Tausenden, die dann voten.
Ich würde es begrüßen, wenn man die Sitzung verfolgen kann. Aber Abstimmungen online fänd ich schräg. Das geht wenn, dann auch nur mit einem lupenreinen Identverfahren. Also quasi Beantragung des Online Wahlrechts für eine MV vorab. Das würde den ersten Kreis der Interessierten schon arg reduzieren
Sehe nicht was Du glaubst, sondern glaube was Du siehst!

FC Socke

Eine Mitgliederversammlung vor Ort ist wegen der Stimmung und Reaktionen der Mitglieder sicherlich schöner als eine virtuelle Veranstaltung. Aber was an einer Online-Versammlung undemokratisch sein soll, erschließt sich mir nicht. Natürlich muss sie technisch und rechtlich sicher sein, was heutzutage aber kein großes Problem mehr sein dürfte. Es gibt entsprechende Abstimmungs-Tools.

Normalerweise nimmt ja nur der harte Kern aus Köln und Umgebung an der Versamlung teil. Bei einer Online-Versammlung hätten aber viel mehr Mitglieder die Möglichkeit, mal  ihre Stimme abzugeben. Was auf Aktionärsversammlungen funktioniert, sollte auch beim Effzeh gehen. Die Beschaffung von Kleidung u.ä. läuft doch inzwischen auch überwiegend über einen Online-Kauf.
Und das Licht am Ende des Tunnels war auch nur ein entgegenkommender Schnellzug.
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KHHeddergott

Zitat von: tilli-fc-4-ever am Montag, 24.Aug.2020, 12:57:44
Okay, danke für die Info. Tatsächlich kannte (bzw. kenne ich bis heute) keinen Verein, bei dem dies in der Satzung dann niedergeschrieben war, da bei jeder MV die Übertragung des Stimmrechts ausdrücklich nicht möglich war.

Ich wusste darum zufällig, weil ich vor Jahren genötigt wurde, "delegierte" Stimmen bei einer genossenschaftlichen Abstimmung zu "verwalten". Die Möglichkeit des Delegierens wurde extra vorher noch klammheimlich (und widerrechtlich) in der Satzung untergebracht. Eine ziemlich schräge Geschichte...
三人成虎。

difösi

Zitat von: Rakete am Montag, 24.Aug.2020, 12:50:47
Ich kann heutzutage zudem online mit meinem Personalausweis die verschiedensten Behördengänge erledigen, Elterngeld beantragen

Musste letztens ein Führungszeugnis beantragen. Super, dachte ich, machste alles online. Ein Scheiß! Auf dem Amt wäre es schneller gegangen! Und seit wann kann man Elterngeld online beantragen?



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MLM

Zitat von: FC Socke am Montag, 24.Aug.2020, 16:09:14


Normalerweise nimmt ja nur der harte Kern aus Köln und Umgebung an der Versamlung teil. Bei einer Online-Versammlung hätten aber viel mehr Mitglieder die Möglichkeit, mal  ihre Stimme abzugeben. Was auf Aktionärsversammlungen funktioniert, sollte auch beim Effzeh gehen. Die Beschaffung von Kleidung u.ä. läuft doch inzwischen auch überwiegend über einen Online-Kauf.


Wenn der "harte Kern" bedeutet sich im Normalfall in die Bahn oder ins Auto zu setzen um sich zur Halle zu bequemen mag das stimmen. Die Präsenz bei einer Mitgliederversammlung hat auch nichts mit einem Online-Kauf zu tun. Die ist ganz bewusst so gewollt und formuliert. Dort heißt es "Die Mitgliederversammlung ist [..] im Präsenzverfahren abzuhalten. Es finden sich die Mitglieder zu einem bestimmten Ort zur Beschlussfassung ein".
Na Palm

Rakete

Zitat von: difösi am Montag, 24.Aug.2020, 16:13:40
Musste letztens ein Führungszeugnis beantragen. Super, dachte ich, machste alles online. Ein Scheiß! Auf dem Amt wäre es schneller gegangen! Und seit wann kann man Elterngeld online beantragen?



. Pro

https://elterngeld-digital.de/ams/Elterngeld

Ich weiß nicht mehr wer ist war, aber ein schlauer Mensch hat ja mal über die deutsche Bürokratie und die Chancen der Digitalisierung gesagt:
"wenn ich einen Scheißprozess digitalisiere, dann habe ich am Ende auch nur einen digitalen Scheißprozess"
Dr. Christian Keller: "Das Ziel war von vorne herein der schnellstmögliche Aufstieg. Es hieß aber nie, dass wir sofort wieder aufsteigen wollen."
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KHHeddergott

Zitat von: bollock am Montag, 24.Aug.2020, 13:27:19
...schon arg reduzieren.

Warum sind eigentlich manche user hier darauf erpicht, möglichst viele Mitglieder von Abstimmungen auszuschliessen? Ehrlich, wenn so viele der Mitmitglieder vereinsgefährdende Hohlbratzen sind, dann sucht Euch doch einen anderen Verein.
三人成虎。

bollock

Zitat von: KHHeddergott am Montag, 24.Aug.2020, 16:44:26
Warum sind eigentlich manche user hier darauf erpicht, möglichst viele Mitglieder von Abstimmungen auszuschliessen? Ehrlich, wenn so viele der Mitmitglieder vereinsgefährdende Hohlbratzen sind, dann sucht Euch doch einen anderen Verein.

Mir geht es nicht um eine Reduzierung. Ich möchte dass die Entscheidung, solch einer Veranstaltung zu folgen nicht nur einer Laune folgt, sondern eine bewusste Entscheidung wird.
Sehe nicht was Du glaubst, sondern glaube was Du siehst!
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Ebdus

Zitat von: KHHeddergott am Montag, 24.Aug.2020, 16:44:26
Warum sind eigentlich manche user hier darauf erpicht, möglichst viele Mitglieder von Abstimmungen auszuschliessen? Ehrlich, wenn so viele der Mitmitglieder vereinsgefährdende Hohlbratzen sind, dann sucht Euch doch einen anderen Verein.


erinnert mich gerade ein bisschen hier dran:
https://i.imgur.com/0VorYM0.png

KHHeddergott

Zitat von: bollock am Montag, 24.Aug.2020, 16:50:04
Mir geht es nicht um eine Reduzierung. Ich möchte dass die Entscheidung, solch einer Veranstaltung zu folgen nicht nur einer Laune folgt, sondern eine bewusste Entscheidung wird.

Und die ist bei Präsenz gegeben? Dann habe ich die MVs, auf denen ich zugegen war, aber irgendwie falsch in Erinnerung. Stösschen.
三人成虎。
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MLM

Ist schon einigermaßen strange zu behaupten, man würde hier Mitglieder ausschließen wollen wenn die MV gleichzeitig allen 111.000 Mitgliedern frei zugänglich ist. Wenn aber überhaupt schließt die Satzung diese aus. Aber auch das ist nicht richtig. Die Präsenz wird richtigerweise nur höher gewichtet.


Es stünde auch jedem frei einen Antrag einzustellen um diese zu so zu ändern wie man es lieber hätte. Grundsätzlich aber ist die virtuelle MV sowieso aber bereits möglich, sie muss halt so wasserdicht wie es eben geht umsetzbar sein.


Wo ich zustimme ist, dass das vermutlich eher positive Ergebnis für den Verein durch mehr Stimmen, keine Relevanz haben darf. So ist das halt mit der Demokratie. Mit der Mitgliedschaft hat man sich das Recht erworben so abzustimmen wie man es für richtig hält.
Na Palm

Kataklysmus

Zitat von: KHHeddergott am Montag, 24.Aug.2020, 16:44:26
Warum sind eigentlich manche user hier darauf erpicht, möglichst viele Mitglieder von Abstimmungen auszuschliessen? Ehrlich, wenn so viele der Mitmitglieder vereinsgefährdende Hohlbratzen sind, dann sucht Euch doch einen anderen Verein.


Das ist aber jetzt sehr ketzerisch formuliert.

Soweit ich das mitbekommen habe, möchte gar niemand irgendwelche Leute von der Abstimmung ausschließen.
Es geht mMn doch nur darum, dass es eben möglichst schwierig gemacht werden soll, sich seine Meinung ausschließlich über die Bild zu bilden, und dann abzustimmen, ohne die Redebeiträge bei der MV verfolgt zu haben.

Weil die Leute, die sich die Mühe machen, nach Köln zu kommen und die MV größtenteils, selbst aus der Raucherecke heraus, zu verfolgen, haben letztlich immer wesentlich mehr Einblick als die Leute, die sich 1-2x die Woche via Boulevard informieren, und sich dann gegen 23:00 Uhr einloggen, um die Stimme abzugeben für das, was Mirko Frank oder Franky Lußem da als "Kommentar" in ihren Schmierblättern hinterlassen haben.

Das gilt es irgendwie zu verhindern, mMn auch zurecht.
Wir beide standen schon mehrfach da in der Arena und sahen, wie SMRs Rede mit Pfiffen und Buh-Rufen begann, um dann letztlich doch große Zustimmung vom gesamten Saal zu bekommen.
 
Religion, was für ein Quatsch! Das ist so ein ideologischer Rollator für Menschen, die ein bisschen Denkfaul sind und ihre Schwächen delegieren.

KHHeddergott

Zitat von: Kataklysmus am Montag, 24.Aug.2020, 17:29:03
Es geht mMn doch nur darum, dass es eben möglichst schwierig gemacht werden soll, sich seine Meinung ausschließlich über die Bild zu bilden, und dann abzustimmen, ohne die Redebeiträge bei der MV verfolgt zu haben.

Und das sehe ich komplett anders. Man kann es begründet falsch finden, wenn sich jemand nur über Bild und Express über das Vereinsleben informiert (und prüfen lässt sich das eh nicht, eher liegt dem ja zu Grunde, daß eine andere Meinung als die eigene dann derart zustande kommen muss). Das erlaubt aber trotzdem nicht, dessen Stimmrecht abzustreiten, oder die Wahrnehmung des Stimmrechts zu erschweren.
Und ich sag es mal vorsichtig, die Abstimmungsergebnisse auf den MVs, auf denen ich war, wurden auch nur in Nuancen durch die Redebeiträge (Rücktrittsreden außen vor) beeinflusst. Es dürfte eher die Ausnahme sein, daß ein pro dings-Mitglied durch eine pro bums-Rede umgestimmt wird. Die allermeisten, mit denen ich mich auf den MVs vorher unterhalten hatte, wussten da schon, wie sie im einzelnen abstimmen würden. Da hat keiner gesagt, er wolle sich erstmal die Redebeiträge anhören, um sich ein Bild zu machen.

Daß Stimmungen auf einer MV im Ausnahmefall eine Dynamik annehmen können, stimmt aber. Ich bin mir wiederum nicht sicher, besser gesagt bestreite ich, daß das per se gut ist.
三人成虎。
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Micknick

Zitat von: Kataklysmus am Montag, 24.Aug.2020, 17:29:03
Das ist aber jetzt sehr ketzerisch formuliert.

Soweit ich das mitbekommen habe, möchte gar niemand irgendwelche Leute von der Abstimmung ausschließen.
Es geht mMn doch nur darum, dass es eben möglichst schwierig gemacht werden soll, sich seine Meinung ausschließlich über die Bild zu bilden, und dann abzustimmen, ohne die Redebeiträge bei der MV verfolgt zu haben.

Weil die Leute, die sich die Mühe machen, nach Köln zu kommen und die MV größtenteils, selbst aus der Raucherecke heraus, zu verfolgen, haben letztlich immer wesentlich mehr Einblick als die Leute, die sich 1-2x die Woche via Boulevard informieren, und sich dann gegen 23:00 Uhr einloggen, um die Stimme abzugeben für das, was Mirko Frank oder Franky Lußem da als "Kommentar" in ihren Schmierblättern hinterlassen haben.

Das gilt es irgendwie zu verhindern, mMn auch zurecht.
Wir beide standen schon mehrfach da in der Arena und sahen, wie SMRs Rede mit Pfiffen und Buh-Rufen begann, um dann letztlich doch große Zustimmung vom gesamten Saal zu bekommen.



Die Krux an der Sache ist das die Blöd Leser trotzdem Mitglieder des Vereins sind. Es mag auch blöd erscheinen das jedes Mitglied (über 18) mit abstimmen darf, auch wenn es sich nie wirklich mit dem Innenleben des Vereins beschäftigt hat, aber es ist nun mal so. Da tut es nix zur Sache ob jemand Blöd, Express, KSTA , Rundschau, FB oder sonst etwas liest. Das ist halt das Recht eines Mitgliedes.


Du hast vollkommen Recht mit deinem letzten Satz, genau das ist es was für eine Präsenzveranstaltung spricht. So etwas bekommst Du über einen Stream / Liveschaltung einfach nicht transportiert.
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Kataklysmus

Zitat von: KHHeddergott am Montag, 24.Aug.2020, 17:51:26
Und das sehe ich komplett anders. Man kann es begründet falsch finden, wenn sich jemand nur über Bild und Express über das Vereinsleben informiert (und prüfen lässt sich das eh nicht, eher liegt dem ja zu Grunde, daß eine andere Meinung als die eigene dann derart zustande kommen muss). Das erlaubt aber trotzdem nicht, dessen Stimmrecht abzustreiten, oder die Wahrnehmung des Stimmrechts zu erschweren.
Und ich sag es mal vorsichtig, die Abstimmungsergebnisse auf den MVs, auf denen ich war, wurden auch nur in Nuancen durch die Redebeiträge (Rücktrittsreden außen vor) beeinflusst. Es dürfte eher die Ausnahme sein, daß ein pro dings-Mitglied durch eine pro bums-Rede umgestimmt wird. Die allermeisten, mit denen ich mich auf den MVs vorher unterhalten hatte, wussten da schon, wie sie im einzelnen abstimmen würden. Da hat keiner gesagt, er wolle sich erstmal die Redebeiträge anhören, um sich ein Bild zu machen.

Daß Stimmungen auf einer MV im Ausnahmefall eine Dynamik annehmen können, stimmt aber. Ich bin mir wiederum nicht sicher, besser gesagt bestreite ich, daß das per se gut ist.

Das von Dir, dessen Credo es sonst eher generell ist, dass man erst seinen Mund aufmacht, sofern man sich vorher auch zumindest rudimentär mit dem Thema beschäftigt hat?


Und doch, wir reden hier über Vereinsrecht. Da hat man nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
Diesbezüglich empfehle ich dir mal die Kontaktaufnahme zu einen Gartenvereins im Bonner Norden.
Dort wird dir schwarz auf weiß vorgeschrieben, wie lang der Rasen sein darf, welche Blumen wo gepflanzt werden dürfen, und wie oft man sich im Monat/Jahr an diversen Veranstaltungen beteiligen muss(!).
Und diese "muss" schlägt nun wieder die Brücke zum FC und seinen Mitgliedern.

Es darf auch beim FC nicht reichen, 92,-- Euro jährlich abzudrücken, und sonst sich rein gar nicht einzubringen. So ist das halt im Verein.
Sonst könnte der FC auch eine Partei oder eine Stiftung gründen, da gibt es die Probleme mit den Pflichten nicht.
 
Und zuletzt, zu dem letzten Satz in der markierten Passage:
Das tut ja auch nach wie vor niemand.
Es wird nur ein Mindestmaß an Teilnahme am Vereinsleben erwartet. Und das begrenzrt sich in diesem Fall sogar auf 4-6h im Jahr.

Verglichen mit jedem anderen Garten- oder Karnickel-Verein, ein Klacks.
Religion, was für ein Quatsch! Das ist so ein ideologischer Rollator für Menschen, die ein bisschen Denkfaul sind und ihre Schwächen delegieren.

bollock

Zitat von: KHHeddergott am Montag, 24.Aug.2020, 17:07:03
Und die ist bei Präsenz gegeben? Dann habe ich die MVs, auf denen ich zugegen war, aber irgendwie falsch in Erinnerung. Stösschen.

Bei 100% sicher nicht. Wenn man natürlich erst mit einem Hoodie angelockt werden muss...
Sehe nicht was Du glaubst, sondern glaube was Du siehst!
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