Stefan Müller-Römer - Ehemaliger Vorsitzender des MR

Begonnen von Mirai_Torres, Montag, 11.Mär.2019, 21:24:15

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globobock77

Zitat von: frankissimo am Montag, 17.Aug.2020, 11:18:38
Vielleicht muss man vergleichen können und wollen. Und man muss unseren Verein aus der Historie betrachten. Ich bleibe bei der neueren Geschichte .
Unsere Vereinsdemokratie lebte wieder auf und gab sich diese Satzung, weil wir eben vor unter Ermächtigung einer Vereinsikone vollkommen an die Wand gefahren wurden.
Die Mitglieder haben diese Ermächtigung zurückgenommen und es wurde unter großer Beteiligung diese Satzung erdacht und verabschiedet. Für unseren Verein. Einen e.V.  Da ware viele Initiativen aus den Verein am Start durch aus durchwoben mit Mitglieder die auch im Zivilleben etwas davon verstehen.
Ich bin Mitglied geworden um die Geschicke mitbestimmen zu dürfen. Mitglied und nicht Shareholder.
Shareholder gibt es bei uns nur einen. Der 1.FC Köln ist einziger Shareholder seiner Kapitalgesellschaft. Und gerade jetzt da der Vorstand wieder ohne Aufsichtsrat die Interessen des Shareholders direkt wahrnimmt kann ich auch keine komplexen Nachteile der demokratischen Struktur erkennen.
Das ist ganz schön gradlinig und schlank . Muss nur von den handelnden Personen ausgefüllt werden.
Bliebe als Adresse der Mitgliederrat. Ich sehe das so das der Mitgliederrat bei den letzten Vorstandsgremien mit viel Einsatz und Sorgfalt vorgegangen ist.
Auch wenn wir mit dem letzten Vorstand am Ende nicht mehr zufrieden waren so mußte man sie aus dem Stand von 2012 schon als gute Wahl betrachten.
Spinner hat in seiner ersten Zeit viele gute Entscheidungen getroffen . Und auch der Gesamtverein wurde durch eine gute Zusammenarbeit von GFs, Vorstand und sachverständigen aus der Mitgliedschaft (Sieger zum Beispiel) gerettet.
Ich sehe auch heute nicht was das Problem sein soll, das unsere Führung und zwar jede nur des e.V. demokratisch gewählt wurde.Ich komme aus der Wirtschaft und kann nicht bestätigen das autokratischere Wege automatisch zu einer besseren Führung führen.
Ich streite regelmäßig mit und um Mitgliederrat und Vorstand wie viele engagierte Mitglieder.
Eine Systemfrage stellt sich für mich nicht.

   

Ich kenne sowohl die ältere als auch die neuere Geschichte des EffZehs, danke schön.
Ich habe bei 1317 mitgejubelt. Das ist aber auch schon 10 Jahre in der Vergangenheit.

Wenn sich in den 10 Jahren nicht wirklich viel weiterentwickelt hat stellt man sich schon die Frage warum man nur im Schneckentempo weiterkommt

Klar, es kommt auf die Personen an - mit Spinner lief es am Anfang ja auch gut.
Aber halt auch am System.

Wie gesagt, zuviele Interessen.

"Es ist einfacher, Menschen zu täuschen, als sie davon zu überzeugen, dass sie getäuscht wurden."
-Mark Twain-
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I.Ronnie

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Müngersdorf

Ich finde unsere Struktur im Ganzen gut, belastbar und mit Aussicht auf sportlichen Erfolg, der nun einmal die Zielsetzung eines Profifußballvereins sein muss.

Nun begibt es sich bei uns aber in einer Art Sonderstelllung, dass die einzig verbliebenen Protagonisten seit Einführung eben jener Strukturen unser GF Sport auf der einen Seite, als auch der Vorsitzende des Mitgliederrates auf der anderen Seite sind.

Während sich SMR, soweit ich es beurteilen kann, weiterhin für die Durchsetzung und das Leben jener Struktur und Satzung einsetzt, möchte Alexander Wehrle eben jenes soweit ihm möglich verhindern.
Warum möchte er das? Weil die Verantwortlichen der letzten Jahre ihm völlige Handlungsfreiheit eingeräumt haben, weit über seinen eigentlichen Tätigkeitsbereich hinaus. Das spiegelt sich in der ihm Zuteil gewordenen Kompetenz auch im sportlichen Bereich, als auch in seiner Vergütung wider.
Warum taten sie das? Weil Wehrle mit seinen finanziellen Erfolgsmeldungen der ersten Jahre bei den Mitgliedern extrem gut gelitten war/ist und man mit ihm dein eigentlichen starken Mann auf der eigenen Seite hatte.
Warum nervt also so viele Leute unsere Satzung? Weil die Leute, insbesondere die Angestellten der KgaA, sich nicht in ihrem Tätigkeitsfeld bewegen und ihre Arbeitsplatzbeschreibung zu offensiv auslegen. Dadurch entsteht der Eindruck permanenter Zwistigkeiten, initiiert durch den Mitgliederrat, der aber lediglich auf die Einhaltung der Spielregeln pocht. Das kommt natürlich klugscheißerisch und besserwisserisch um die Ecke, wenn man sich nicht weiter damit beschäftigt (beschäftigen mag).
Würde sich jeder auf die ihm zugewiesenen Aufgaben konzentrieren, gäbe es ein deutlich reduzierteres Spannungsumfeld, weil nicht jeder Hinz und Kunz sich von den Kolleginnen und Kollegen beschnitten fühlen müsste.

Fazit: Wehrle hat es zu weit ausgereizt und muss, um das Gefüge wieder in die richtige Balance zu bringen, zwingend ersetzt werden.
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globobock77

Müngi, Du hast viel Richtiges geschrieben.


Nur wird mir, wie auch bei vielen anderen Beiträgen, bei dieser absoluten Fokussierung auf Wehrle etwas unwohl. Diese Personifizierung von komplexen Problemen ist selten richtig. Ich muss natürlich zugeben dass ich keine Insider-Kenntnisse habe.


Ist es wirklich so einfach?
"Es ist einfacher, Menschen zu täuschen, als sie davon zu überzeugen, dass sie getäuscht wurden."
-Mark Twain-
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Povlsen

Zitat von: globobock77 am Montag, 17.Aug.2020, 12:23:56
Müngi, Du hast viel Richtiges geschrieben.


Nur wird mir, wie auch bei vielen anderen Beiträgen, bei dieser absoluten Fokussierung auf Wehrle etwas unwohl. Diese Personifizierung von komplexen Problemen ist selten richtig. Ich muss natürlich zugeben dass ich keine Insider-Kenntnisse habe.


Ist es wirklich so einfach?

Einfach gesagt: Ja! Natürlich wäre es nicht damit getan, nur Wehrle auszutauschen. Aber er ist am längsten da und hat mit Spinners Hilfe das GBH vergiftet. Da müssen noch viel mehr Leute gehen und die Neuen müssen bereit sein, die Strukturen zu akzeptieren. Erst dann wird Ruhe einkehren. Solange die KGaA sich als der FC versteht und den Verein nur als Folklore sieht, wird es kein Miteinander geben. Ich hoffe, dass der Vorstand das jetzt begriffen hat und durchgreifen wird. Nur dafür hab ich damals für den MR kandidiert und nur dafür hab ich diesen Vorstand gewählt.

globobock77

"Es ist einfacher, Menschen zu täuschen, als sie davon zu überzeugen, dass sie getäuscht wurden."
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Micknick

Nunja, laut Satzung ist eine virtuelle MV möglich, wenn ich dies in die Satzung schon reinschreibe, dann muss ich mir im Vorfeld Gedanken gemacht haben wie solch eine virtuelle MV auch rechtlich um zu setzen ist, sonst hätte man das nicht verankern sollen.


ZitatHier treffen sich die Mitglieder, um Dinge zu diskutieren. Das ist im Netz so nicht möglich"
Das ist witzig... Diskutiert wird doch eh nie, es gibt
Variante 1: Ein Mitglied hält einen Redebeitrag und wird ausgebuht.
Variante 2: Ein Mitglied hält einen Redebeitrag und bekommt Applaus.


Ich halte persönlich auch nix von einer virtuellen MV, aber in der heutigen Zeit werden die Stimmen danach wohl immer lauter.
Von denen die jetzt am lautesten danach schreien schalten eh nach 3 Stunden den Stream aus weil es zu langweilig ist.
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mutierterGeißbock

Zitat von: Micknick am Montag, 24.Aug.2020, 07:54:14
Nunja, laut Satzung ist eine virtuelle MV möglich, wenn ich dies in die Satzung schon reinschreibe, dann muss ich mir im Vorfeld Gedanken gemacht haben wie solch eine virtuelle MV auch rechtlich um zu setzen ist, sonst hätte man das nicht verankern sollen.

Das ist witzig... Diskutiert wird doch eh nie, es gibt
Variante 1: Ein Mitglied hält einen Redebeitrag und wird ausgebuht.
Variante 2: Ein Mitglied hält einen Redebeitrag und bekommt Applaus.


Ich halte persönlich auch nix von einer virtuellen MV, aber in der heutigen Zeit werden die Stimmen danach wohl immer lauter.
Von denen die jetzt am lautesten danach schreien schalten eh nach 3 Stunden den Stream aus weil es zu langweilig ist.
Oder sie schalten erst nach drei Stunden ein, wenn dann mal abgestimmt wird. Ohne eine Rede oder Diskussion mitbekommen zu haben.
Alle Wege führen nach Rom und irgendwann zurück nach Köln
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Micknick

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Rakete

Die Möglichkeit einer virtuellen Mitgliederversammlung finde ich generell garnicht mal so schlecht --> wenn sie gut gemacht ist. Also technisch top, gut moderiert, gut strukturierte Agenda (Thema Einstiegs-/Ausstiegspunkte), vernünftige Beteiligungstools etc....

Ich bin recht sicher, dass auch in der virtuellen Variante die allerallermeisten Mitglieder entweder garnicht teilnehmen, nur teilweise dabei sind bzw sich recht schnell wieder abschalten. Nur wenig oder garnicht an Vereinspolititk Interessierte werden sich auch online nicht stundenlang dahin setzen.
Ich habe jedenfalls während der Coronazeit die Erfahrung gemacht, dass Online-Formate eher schlechter besucht werden, als Präsenzveranstaltungen und dass wegen der Fülle der Onlineveranstaltungen auch sehr stark ausgesiebt wird. Zudem werden viele Menschen nicht teilnehmen, die sich in digitalen Formaten nicht auskennen / wohlfühlen. Das wiederum ist eigentlich nicht so gut, weil man Menschen ausschließt. Lasse ich aber mal durchgehen, weil a) es auch Menschen gibt, die Massenevents meiden (müssen) und b) weil es während einer Pandemie nunmal nicht anders gehen kann.

Auf der anderen Seite ist es vielleicht auch mal gut, wenn mehr als sonst teilnehmen. Man kann ja auf einer MV durchaus auch was lernen, seine Perspektive erweitern und halt eben seine Meinung einbringen, was per se ja gut ist und - trotz aller berechtigten Bedenken über die Haltung der 100T FC-Mitglieder - ich glaube es gibt doch auch viele kritische Mitglieder, die aber noch nie vor Ort auf einer MV waren. Wenn der Club Interesse daran hat, könnte eine digitlae MV auch eine Chance für einen breiteren Austausch und höhere Transparenz sein. Ja, ich zweifel auch daran, dass der Club das will.

Stichwort Beteiligungsformate: wir haben bei mit im Unternehmen (>6000 Mitarbeitende) neulich eine online Mitarbeiterversammlung gehabt, also der Betriebsrat hatte eingeladen. Die Anzahl an Rückmeldungen, kritischen Fragen und Kommentaren war deutlich höher als bei den vorherigen Präsenzveranstaltungen. Sowas muss natürlich gut moderiert und ggf gebündelt werden (was bei uns nicht der FAll war), aber ich fand das schon interessant zu sehen.
Auf einem anderen Onlineevent vor ein paar Monaten, hab ich ein Tool nutzen dürfen, das bot Kommentar-, Antwort- und Gewichtungsmöglichkeiten zu 4 oder 5 Themenclustern, die parallel moderiert wurden von jeweils einzelnen Mods. Das war gut. Leider vergessen wie das Tool hieß und ich kann es auch nicht besser beschreiben.
Dr. Christian Keller: "Das Ziel war von vorne herein der schnellstmögliche Aufstieg. Es hieß aber nie, dass wir sofort wieder aufsteigen wollen."
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Povlsen

Einen vollständigen Ersatz der Präsenz-MV durch eine virtuelle MV kann ich mir für die Zukunft nicht vorstellen und fänd ich auch nicht gut, völlig unabhängig vom möglichen Abstimmverhalten der Mitglieder. Der Verein darf nicht völlig virtuell werden, auch wenn ich da vielleicht altmodisch bin und in 100 Jahren niemand mehr aus dem Haus geht und alles nur noch virtuell abläuft. Ich halte aber für die nächsten Jahre eine Zuschaltung von Mitgliedern im Internet für möglich, die dann auch an der Aussprache teilnehmen können und bei technischer Möglichkeit auch mit abstimmen könnten. Dabei muss aber die Rechtssicherheit garantiert sein. Ansonsten darf nur im Saal abgestimmt werden

Rakete

Zitat von: Povlsen am Montag, 24.Aug.2020, 09:27:35
Einen vollständigen Ersatz der Präsenz-MV durch eine virtuelle MV kann ich mir für die Zukunft nicht vorstellen und fänd ich auch nicht gut, völlig unabhängig vom möglichen Abstimmverhalten der Mitglieder. Der Verein darf nicht völlig virtuell werden, auch wenn ich da vielleicht altmodisch bin und in 100 Jahren niemand mehr aus dem Haus geht und alles nur noch virtuell abläuft. Ich halte aber für die nächsten Jahre eine Zuschaltung von Mitgliedern im Internet für möglich, die dann auch an der Aussprache teilnehmen können und bei technischer Möglichkeit auch mit abstimmen könnten. Dabei muss aber die Rechtssicherheit garantiert sein. Ansonsten darf nur im Saal abgestimmt werden

Ich bin da mittlerweile nicht mehr so sicher. Ich kenne und teile viele Bedenken zu rein virtuellen MVs nach wie vor. Ich bezog mich auch oben primär auf dieses (und möglicherweise nächstes) Jahr, also in Zeiten einer Pandemie.

Aber ich frage mich dann konsequenterweise - und wie du auch völlig unabhängig vom Abstimmungsverhalten - dennoch: will ich als Verein 100T-Mitglieder haben und diese auch als Mitglieder (nicht Kund*innen) begreifen, dann muss ich Beteiligungsformate schaffen und dafür sorgen dass auch alle / viele mitgenommen werden, sich einbringen können etc. Der Verein gehört den Mitgliedern, das sagen wir oft genug, zurecht. Das Recht zu Wählen/Abzustimmen muss man sich nicht verdienen, indem man zB irgendwo hinfährt, schon 20 Jahre dabei ist o.ä. Das Recht hat jedes Mitglied. Aber das sind nunmal die 100T. Wir werden die Mitgliederzahl nicht mehr auf ein vernünftiges Mass herunterschrumpfen können. Selbst nur einen Bruchteil dieser Menschen zusammen zu bringen, ist ein riesen Aufwand, kostet Miete, kostet Zeit, ist nicht umweltbewusst, hat auch Nachteile für die Teilnehmenden.
Und letzlich sind wir Mitglieder als Masse auch stärker. Daran liegt auch eine Macht gegenüber den "Offiziellen".
Dr. Christian Keller: "Das Ziel war von vorne herein der schnellstmögliche Aufstieg. Es hieß aber nie, dass wir sofort wieder aufsteigen wollen."
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bibo

Zitat von: Micknick am Montag, 24.Aug.2020, 07:54:14
Nunja, laut Satzung ist eine virtuelle MV möglich, wenn ich dies in die Satzung schon reinschreibe, dann muss ich mir im Vorfeld Gedanken gemacht haben wie solch eine virtuelle MV auch rechtlich um zu setzen ist, sonst hätte man das nicht verankern sollen.
Das sehe ich naturgemäß anders. :)

Wir haben den Passus in der Satzungskommission zwar damals nach meiner Erinnerung länger diskutiert, aber letztlich haben wir uns dafür entschieden, die technischen Möglichkeiten (die es vor acht Jahren ja auch schon gab) zumindest als Theorie aufzunehmen. Ansonsten wäre eine Satzung, die im Jahr 2013 neu geschrieben und verabschiedet wird, IMO auch nicht zeitgemäß gewesen. Zudem sind Satzungen (wie auch Gesetze) ja auch nicht dazu da, sämtliche Eventualitäten zu regeln, sondern sie können durch Auslegung oder Ergänzungen konkretisiert werden.

ABER, und das ist bei der derzeitigen Diskussion wichtig (und kommt mir hier und anderswo zu kurz): Der Hintergrund war damals ein völlig anderer. Es ging uns dabei natürlich nicht um eine eventuell auftretende Pandemiesituation und eine ggf. sogar komplett virtuell durchzuführende MV, sondern eher um die Teilhabe am Vereinsgeschehen durch eine Art "virtuelles Dabeisein" (und, sofern technisch sicher möglich, vielleicht noch die Teilnahme an einzelnen Abstimmungen). Ausgangslage der Überlegungen war aber immer, dass parallel eine normale Präsenzveranstaltung stattfindet, wie auch der letzte Satz verdeutlicht:

Zitat13.2 Der Vorstand ist ermächtigt, aber in keinem Fall verpflichtet, vorzusehen, dass Mitglieder an der Mitgliederversammlung mit Hilfe geeigneter Telekommunikationsmittel auch ohne Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne Rechte ganz oder teilweise ausüben können (,,Virtuelles Verfahren"). Das Virtuelle Verfahren bedarf der Zustimmung des Mitgliederrats. Der Vorstand ist ermächtigt, Bestimmungen zum Umfang und zum Verfahren der Teilnahme und Rechtsausübung nach Satz 1 zu treffen. Insbesondere kann das Rede- und Fragerecht auf die im Präsenzverfahren an der Mitgliederversammlung teilnehmenden Mitglieder beschränkt werden.

Dazu wurde bewusst sehr vorsichtig formuliert: Zum einen liegt die Entscheidung zwar in der Hand des Vorstands - der Mitgliederrat ist aber zustimmungspflichtig, um opportune Alleingänge eines Präsidiums zu vermeiden. Und zum anderen muss die MV mit "geeigneten Telekommunkationsmitteln" durchgeführt werden - hier dürften die Hürden recht hoch sein, da ja grundsätzlich ein Anfechtungsrisiko besteht.
Princess Leia lost her entire planet, father, husband and son and was abandoned by her brother, and yet she was never tempted by the dark side. Y'all Skywalker boys are weak as shit.

frankissimo

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Supermay

Also Hauptversammlungen von DAX Konzernen gehen virtuell, mit allen Anforderungen aus dem Aktienrecht usw. aber Mitgliederversammlungen von Vereinen gehen in diesem Format nicht! 🤔
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tilli-fc-4-ever

Zitat von: Supermay am Montag, 24.Aug.2020, 11:02:55
Also Hauptversammlungen von DAX Konzernen gehen virtuell, mit allen Anforderungen aus dem Aktienrecht usw. aber Mitgliederversammlungen von Vereinen gehen in diesem Format nicht! 🤔

Bei Hauptversammlungen von Aktienunternehmen kann das Stimmrecht nach Aktiengesetz aber übertragen werden. Bei Vereinen ist das Stimmrecht nicht übertragbar - und daher gibt es an dieser Stelle andere Anforderungen hervor bzw. ist es (vermutlich) einfacher, Ergebnisse einer Vereinsversammlung anzufechten.
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globobock77

Zitat von: tilli-fc-4-ever am Montag, 24.Aug.2020, 11:10:38
Bei Hauptversammlungen von Aktienunternehmen kann das Stimmrecht nach Aktiengesetz aber übertragen werden. Bei Vereinen ist das Stimmrecht nicht übertragbar - und daher gibt es an dieser Stelle andere Anforderungen hervor bzw. ist es (vermutlich) einfacher, Ergebnisse einer Vereinsversammlung anzufechten.
Inwiefern ist dies vergleichbar mit Briefwahlen, die ja längst gang und gebe sind (siehe Politik-Thread), ich frage mich da immer wie man da den Datenschutz gewährleistet, geschweige denn die Wahlfreiheit oder die Echtheit der Stimmvergabe)...

GIbt es bei Bundestags- bzw. Landtagsabstimmungen auch Gesetze die eine physische Anwesenheit erfordern (also Briefwahl/Viertuelle Wahl ausschließen)?
SOrry wenn dies schonmal behandelt wurde.
"Es ist einfacher, Menschen zu täuschen, als sie davon zu überzeugen, dass sie getäuscht wurden."
-Mark Twain-
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Supermay

Was hat die Übertragung von Stimmrechten mit Einer ordnungsgemäßen Durchführung zu tun?
Vorstände und Aufsichtsräte von AGs fürchten in diesem Zusammenhang nichts mehr als eine angefochtene Hauptversammlung!
Vielleicht kann uns mal ein Experte (sofern einer hier ist) im Aktien und/oder Vereinsrecht hierzu aufklären?
Bis dahin bleibe ich bei meiner Meinung, dass das was für Aktiengesellschaften möglich ist auch für Vereine möglich sein sollte ohne in eine Anfechtung zu laufen!
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globobock77

Zitat von: globobock77 am Montag, 24.Aug.2020, 11:18:45
Inwiefern ist dies vergleichbar mit Briefwahlen, die ja längst gang und gebe sind (siehe Politik-Thread), ich frage mich da immer wie man da den Datenschutz gewährleistet, geschweige denn die Wahlfreiheit oder die Echtheit der Stimmvergabe)...

GIbt es bei Bundestags- bzw. Landtagsabstimmungen auch Gesetze die eine physische Anwesenheit erfordern (also Briefwahl/Viertuelle Wahl ausschließen)?
SOrry wenn dies schonmal behandelt wurde.
Aus wikipedia:
Zitat
Gesetzliche Regelung​[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland ist die Briefwahl durch das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung bzw. die Landeswahlgesetze und Landeswahlordnungen (für die Wahl der Vertretungen auf Landes- und kommunaler Ebene) geregelt. Man möchte dem Wahlberechtigten eine Ausübung seines Wahlrechts nicht erschweren. Bei der Nutzung der Briefwahl kann nicht sichergestellt werden, dass der Wähler wirklich frei und unbeeinflusst seine Stimme abgeben kann (Grundsatz der geheimen Wahl), weshalb man bis 2008 die Teilnahme an der Briefwahl begründen und die Gründe glaubhaft machen musste. Dies wird jedoch seit dem 21. März 2008 bei Bundestags- und Europawahlen nicht mehr gefordert.[5]


Bei der Briefwahl werden mehrere De-facto-Wahlrechtsgrundsätze eingeschränkt. Diese Einschränkungen werden in Kauf genommen, um Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen, die dies am Wahltag im Wahllokal, vor allem wegen Krankheit oder Abwesenheit vom Wohnort, nicht könnten.

Bei der Stimmabgabe per Briefwahl kann, anders als bei der Stimmabgabe im Wahllokal, nicht gewährleistet werden, dass die Wähler ihre Wahlzettel unbeeinflusst, unbeobachtet und höchstpersönlich ausfüllen. Dadurch werden Einschüchterung, Stimmenkauf und die Ausnutzung der Hilflosigkeit dementer und geistig behinderter Menschen möglich. Es ist auch technisch möglich, unterschriebene, aber unausgefüllte Briefwahlunterlagen weiterzugeben, die erst später von Dritten ausgefüllt werden. Alle genannten Formen des Missbrauchs sind jedoch verboten.
Der letzte Satz hat mich nun doch beruhigt  :)
"Es ist einfacher, Menschen zu täuschen, als sie davon zu überzeugen, dass sie getäuscht wurden."
-Mark Twain-
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KHHeddergott

Zitat von: Supermay am Montag, 24.Aug.2020, 11:22:14
Vielleicht kann uns mal ein Experte (sofern einer hier ist) im Aktien und/oder Vereinsrecht hierzu aufklären?

Auch im Vereinsrecht kann das Mitglied seine Stimme delegieren, das muss nur so auch ausdrücklich in der Satzung erwähnt werden.
Whenever the literary German dives into a sentence, that is the last you are going to see of him till he emerges on the other side of his Atlantic with his verb in his mouth.
Mark Twain

KHHeddergott

Zitat von: mutierterGeißbock am Montag, 24.Aug.2020, 08:01:30
Oder sie schalten erst nach drei Stunden ein, wenn dann mal abgestimmt wird. Ohne eine Rede oder Diskussion mitbekommen zu haben.

Also standen sie derweil in der virtuellen Raucherecke?
Whenever the literary German dives into a sentence, that is the last you are going to see of him till he emerges on the other side of his Atlantic with his verb in his mouth.
Mark Twain
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Mirai_Torres

Zitat von: Supermay am Montag, 24.Aug.2020, 11:22:14
Was hat die Übertragung von Stimmrechten mit Einer ordnungsgemäßen Durchführung zu tun?
Vorstände und Aufsichtsräte von AGs fürchten in diesem Zusammenhang nichts mehr als eine angefochtene Hauptversammlung!
Vielleicht kann uns mal ein Experte (sofern einer hier ist) im Aktien und/oder Vereinsrecht hierzu aufklären?
Bis dahin bleibe ich bei meiner Meinung, dass das was für Aktiengesellschaften möglich ist auch für Vereine möglich sein sollte ohne in eine Anfechtung zu laufen!

"möglich sein sollte" ist der Punkt.

Die AG und der e. V. sind halt in komplett unterschiedlichen Gesetzen geregelt (AktG vs. BGB). Schon allein deswegen kann man das nicht 1 zu 1 übertragen. Insbesondere wo es im BGB den, zwar durch Satzung (in Grenzen) änderbaren, § 38 Satz 2 des BGB gibt wo explizit steht: "Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann nicht einem anderen überlassen werden."

Zur Übertragung von Stimmrechten braucht man entsprechend für den Verein a) eine Satzungsklausel im Sinne des § 40 BGB und eine ziemlich genaue Prüfung dessen was möglich ist und wie eine solche Vollmacht gestaltet werden kann. Die Kommentarliteratur zu dem Thema ist - wenn ich das bei meiner kurzen Recherche im Münchner Kommentar sowie im BeckOK richtig gesehen hab - doch etwas strittig. Und wenn etwas strittig ist, sollte man besser die Finger davon lassen bis es geklärt ist. Ansonsten hat man im schlechtesten Fall ungültige Beschlüsse auf der MV

Zu dem dämlichen Vergleich mit der Bundestagswahl und Briefwahl lasse ich mich hier nicht aus. Die demokratische Wahl unserer grundgesetzlich vorgegebenen Staatsorgane (--> öffentliches Recht) kann man ja mal so gar nicht mit der Wahl eines privatrechtlich organisierten Vereins vergleichen.   
*Männer sind mitgemeint

A woman only has 2 daily questions in her life: How to smash the patriarchy and what to eat today

Gleichberechtigung ist wie Klimaschutz - Immer nur wenn's passt, ansonsten später
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bibo

Zitat von: Supermay am Montag, 24.Aug.2020, 11:22:14
Was hat die Übertragung von Stimmrechten mit Einer ordnungsgemäßen Durchführung zu tun?
Vorstände und Aufsichtsräte von AGs fürchten in diesem Zusammenhang nichts mehr als eine angefochtene Hauptversammlung!
Vielleicht kann uns mal ein Experte (sofern einer hier ist) im Aktien und/oder Vereinsrecht hierzu aufklären?
Bis dahin bleibe ich bei meiner Meinung, dass das was für Aktiengesellschaften möglich ist auch für Vereine möglich sein sollte ohne in eine Anfechtung zu laufen!
Die Übertragung des Stimmrechts ist durch die Satzung ausdrücklich ausgeschlossen.

Zitat5.5 Jedes ordentliche Mitglied und jedes Ehrenmitglied hat eine Stimme. Die Ausübung des Stimmrechts durch einen Vertreter oder Boten ist unzulässig. Jugendliche Mitglieder haben kein Stimmrecht.

Dass diese Regelung auch bei einer (komplett virtuell durchgeführten) MV eingehalten wird, müsste daher überprüfbar und gerichtsfest sein. Anders als bei einer Aktionärsversammlung müssten also Identifikationsmechanismen eingerichtet werden, die sicherstellen, dass jedes Mitglied zum Zeitpunkt der Stimmabgabe höchstpersönlich abstimmt - das gestaltet sich natürlich ungleich schwieriger.

Es erscheint zwar vielleicht auf den ersten Blick unlogisch, dass die Satzung vor diesem Hintergrund trotzdem die Möglichkeit einer virtuellen MV vorsieht. Aber wie ich oben schon schrieb: Wir sind beim Entwurf der Satzung nie von einer vollständig virtuellen MV ausgegangen, sondern nur von der Möglichkeit zur virtuellen Verfolgung der Veranstaltung - daher auch die in Ziffer 13.2 enthaltene mögliche Einschränkung der Stimmrechte derjenigen Mitglieder, die nur virtuell teilnehmen.
Princess Leia lost her entire planet, father, husband and son and was abandoned by her brother, and yet she was never tempted by the dark side. Y'all Skywalker boys are weak as shit.

globobock77

Was für einen Juristen wie eine dämliche Frage erscheint ist für einen Laien eben nicht ganz offensichtlich.
Zum Beispiel, warum es in einer privaten Organisation so viel strenger gehandhabt wird als im öffentlichen Leben (was aus Laiensicht doch eigentlich viel wichtiger ist).

...ich hatte gedacht dass hier eben der Platz ist um solche Fragen zu stellen damit man aufgeklärt wird.

Sorry dafür :psycho:

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-Mark Twain-
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Rakete

Zitat von: globobock77 am Montag, 24.Aug.2020, 12:23:33
Was für einen Juristen wie eine dämliche Frage erscheint ist für einen Laien eben nicht ganz offensichtlich.
Zum Beispiel, warum es in einer privaten Organisation so viel strenger gehandhabt wird als im öffentlichen Leben (was aus Laiensicht doch eigentlich viel wichtiger ist).

...ich hatte gedacht dass hier eben der Platz ist um solche Fragen zu stellen damit man aufgeklärt wird.

Sorry dafür :psycho:



Es gibt übrigens gerade in privaten und vermutlich auch dem Vereinsrecht unterliegenden Organisationen diverse Formen der Stimmabgaben (inkl. Brief- und Onlinewahlen) für diverse Wahlen. Bei uns im Unternehmen wurde zB mit dem Anbieter Polyas gewählt (Mitarbeitervertretung wrde gewählt; soll keine Werbung sein, es gab durchaus auch Probleme). Ich kann heutzutage zudem online mit meinem Personalausweis die verschiedensten Behördengänge erledigen, Elterngeld beantragen, Petitionen unterzeichnen etc. Kaufverträge sowieso online abschließen etc pp.
Ich glaube, irgendwann kommen wir auch dahin beim FC online abzustimmen und ich glaube auch, dass die Perspektive möglichst vielen Mitgliedern es möglichst leicht zu machen abzustimmen auch einen Reiz hat (trotz aller berechtigten Bedenken).

Ich finde Deinen Vergleich übrigens durchaus legitim: klar, man vergleicht Äpfel mit Birnen. aber dennoch kann daraus ja was gelernt werden.
Dr. Christian Keller: "Das Ziel war von vorne herein der schnellstmögliche Aufstieg. Es hieß aber nie, dass wir sofort wieder aufsteigen wollen."
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globobock77

Zitat von: Rakete am Montag, 24.Aug.2020, 12:50:47
Es gibt übrigens gerade in privaten und vermutlich auch dem Vereinsrecht unterliegenden Organisationen diverse Formen der Stimmabgaben (inkl. Brief- und Onlinewahlen) für diverse Wahlen. Bei uns im Unternehmen wurde zB mit dem Anbieter Polyas gewählt (Mitarbeitervertretung wrde gewählt; soll keine Werbung sein, es gab durchaus auch Probleme). Ich kann heutzutage zudem online mit meinem Personalausweis die verschiedensten Behördengänge erledigen, Elterngeld beantragen, Petitionen unterzeichnen etc. Kaufverträge sowieso online abschließen etc pp.
Ich glaube, irgendwann kommen wir auch dahin beim FC online abzustimmen und ich glaube auch, dass die Perspektive möglichst vielen Mitgliedern es möglichst leicht zu machen abzustimmen auch einen Reiz hat (trotz aller berechtigten Bedenken).

Ich finde Deinen Vergleich übrigens durchaus legitim: klar, man vergleicht Äpfel mit Birnen. aber dennoch kann daraus ja was gelernt werden.
Danke. Dein Beitrag weiter oben mit der BR-Versammlung in Deinem Unternehmen war auch was meine Frage angetriggert hatte.
Wie gesagt - ein Laie sieht da nur Obst. Kernobst. Ob es Äpfel oder Birnen sind, weiss er nicht.
"Es ist einfacher, Menschen zu täuschen, als sie davon zu überzeugen, dass sie getäuscht wurden."
-Mark Twain-
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tilli-fc-4-ever

Zitat von: KHHeddergott am Montag, 24.Aug.2020, 11:29:57
Auch im Vereinsrecht kann das Mitglied seine Stimme delegieren, das muss nur so auch ausdrücklich in der Satzung erwähnt werden.

Okay, danke für die Info. Tatsächlich kannte (bzw. kenne ich bis heute) keinen Verein, bei dem dies in der Satzung dann niedergeschrieben war, da bei jeder MV die Übertragung des Stimmrechts ausdrücklich nicht möglich war.
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Povlsen

Auf Dauer wird der FC sich einer virtuellen MV nicht verschließen können, es ist nur eine Frage der Zeit und der technischen Möglichkeiten. Ob man das für wünschenswert hält, ist irrelevant, es sei denn, die Mehrheit der Mitglieder wäre dagegen, was ich nicht glaube. Natürlich könnte man Wahlen auch per Briefwahl abhalten. Das wäre weniger anfechtbar als Online-Abstimmungen. Sowas wird auch kommen, das ist halt die Kehrseite eines so mitgliederstarken Vereins: Der Einfluss jeden einzelnen Mitgliedes oder auch großer Gruppen innerhalb des Vereins nimmt mit zunehmender Mitgliederzahl ab, das muss man akzeptieren. Die Frage ist eben, wie man das zum größtmöglichen Wohl des Vereins regeln kann. Im Moment wäre dem Verein mehr gedient, wenn die Entscheidungen auf der Präsenz-MV getroffen werden, das kann aber in ein paar Jahren auch anders aussehen. Der FC wird da um eine Grundsatzentscheidung nicht herum kommen.
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bollock

Zitat von: Povlsen am Montag, 24.Aug.2020, 13:12:34
Auf Dauer wird der FC sich einer virtuellen MV nicht verschließen können, es ist nur eine Frage der Zeit und der technischen Möglichkeiten. Ob man das für wünschenswert hält, ist irrelevant, es sei denn, die Mehrheit der Mitglieder wäre dagegen, was ich nicht glaube. Natürlich könnte man Wahlen auch per Briefwahl abhalten. Das wäre weniger anfechtbar als Online-Abstimmungen. Sowas wird auch kommen, das ist halt die Kehrseite eines so mitgliederstarken Vereins: Der Einfluss jeden einzelnen Mitgliedes oder auch großer Gruppen innerhalb des Vereins nimmt mit zunehmender Mitgliederzahl ab, das muss man akzeptieren. Die Frage ist eben, wie man das zum größtmöglichen Wohl des Vereins regeln kann. Im Moment wäre dem Verein mehr gedient, wenn die Entscheidungen auf der Präsenz-MV getroffen werden, das kann aber in ein paar Jahren auch anders aussehen. Der FC wird da um eine Grundsatzentscheidung nicht herum kommen.
Wenn es nicht immer so viel Trubel gäbe, wäre das gar kein großes Problem.
Ich glaube dass die, die lediglich online dabei sind, gar nicht gewillt sind so eine Sitzung in voller Länge zu verfolgen. Ich rechne also nicht mit Tausenden, die dann voten.
Ich würde es begrüßen, wenn man die Sitzung verfolgen kann. Aber Abstimmungen online fänd ich schräg. Das geht wenn, dann auch nur mit einem lupenreinen Identverfahren. Also quasi Beantragung des Online Wahlrechts für eine MV vorab. Das würde den ersten Kreis der Interessierten schon arg reduzieren
Sehe nicht was Du glaubst, sondern glaube was Du siehst!