Der Mitgliederrat des 1. FC Köln

Begonnen von CMBurns, Dienstag, 06.Okt.2020, 11:42:35

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shorty

Zitat von: Harper666 am Sonntag, 04.Mai.2025, 21:16:55Aber im Umkehrschluss bedeutet das, dass eine Entscheidung, die eine breite Zustimmung im und um den Verein herum findet, von 2/3 des Vorstandes blockiert werden kann?

Nein, für einen Beschluss des GA wird nur eine einfache Mehrheit benötigt. Aber nur der Vorstand kann ein solches Thema wie die Entlassung Keller als Tagesordnungspunkt ansetzen über den beschlussfähig abgestimmt wird. Tut er es nicht, gibt es nichts zu beschliessen und somti keine Entscheidung über Entlassung.

Klingt in diesem aktuellen Fall einfach todescringe und falsch, ist aber wohl so.
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Harper666

Zitat von: shorty am Sonntag, 04.Mai.2025, 21:32:37Nein, für einen Beschluss des GA wird nur eine einfache Mehrheit benötigt. Aber nur der Vorstand kann ein solches Thema wie die Entlassung Keller als Tagesordnungspunkt ansetzen über den beschlussfähig abgestimmt wird. Tut er es nicht, gibt es nichts zu beschliessen und somti keine Entscheidung über Entlassung.

Klingt in diesem aktuellen Fall einfach todescringe.
War ein bisschen umständlich meinerseits ausgedrückt. Das (nicht) Einbringen der Entlassung der beiden Suppenhühner als TOP meinte ich hier als Blockade des Vorstands. 
"Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert."
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shorty

Zitat von: Harper666 am Sonntag, 04.Mai.2025, 21:36:35War ein bisschen umständlich meinerseits ausgedrückt. Das (nicht) Einbringen der Entlassung der beiden Suppenhühner als TOP meinte ich hier als Blockade des Vorstands.

Achso, ja das ist wohl absolut korrekt. War seinerzeit vermutlich gut gemeint, damit der Vorstand nicht machtlos ggü. dem GA bei Meuterei wäre. Aber mit Personen wie Ecki und Werner hat wohl keiner gerechnet.
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MG56

Zitat von: shorty am Sonntag, 04.Mai.2025, 21:40:06Achso, ja das ist wohl absolut korrekt. War seinerzeit vermutlich gut gemeint, damit der Vorstand nicht machtlos ggü. dem GA bei Meuterei wäre. Aber mit Personen wie Ecki und Werner hat wohl keiner gerechnet.

Keine Satzung kann so gut sein, dass sie alle menschlichen Faktoren im Voraus gebührend berücksichtigen kann.
Was ist schon ein schlappes Argument gegen eine starke Behauptung?
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van Gool

Man muss aber auch sagen, dass der Vorstand gemäß Satzung nicht Weisungs- abhängig arbeitet. Und da ist es ja irgendwie logisch, dass nicht der Aufsichtsrat und der Beirat gemeinsam dem Vorstand vorschreiben können, welche Initiativen er zu ergreifen hat. Sonst bräuchte man ja keinen Vorstand, sondern hätte stattdessen eben ein Gremium wie den GA als Vereinsführung.
Eine Satzung, bei der der Vorstand quasi permanent vom Aufsichtsrat und vom Beirat -also Mitgliederrat und Sponsorenvertretern -diktiert bekommt, was er zu tun hat, wird es sicherlich nicht geben.
Die wilde 1317

Borntobekölsch

Zitat von: MG56 am Sonntag, 04.Mai.2025, 21:43:16Keine Satzung kann so gut sein, dass sie alle menschlichen Faktoren im Voraus gebührend berücksichtigen kann.
Wenn die Mitgliederrat 4 Vertreter im GA hätte, dann wäre das für mich aber eher im Sinne eines Mitgliedergeführten Verein. Dann entscheidet am Ende zwar der Beirat mit seiner Stimme bei 4:4, aber so wie es jetzt ist, ist das mit dem Mitgliedergeführten Verein nur eine Sache auf dem Papier 
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MG56

Ein guter Vorstand, der seine Aufgaben ernst nimmt und aktiv angeht, kommt nie in die Situation, von anderen zur Ausübung seiner Verantwortlichkeiten gedrängt zu werden.
Was ist schon ein schlappes Argument gegen eine starke Behauptung?

Borntobekölsch


Der Vorstand ist ja quasi auch der Aufsichtsrat, der Mitgliederrat sollte eigentlich das Kontrollgremium sein 
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globobock77

Zitat von: MG56 am Sonntag, 04.Mai.2025, 21:57:23Ein guter Vorstand, der seine Aufgaben ernst nimmt und aktiv angeht, kommt nie in die Situation, von anderen zur Ausübung seiner Verantwortlichkeiten gedrängt zu werden.
Das ist die Achillesverse der FC-Satzung: Geschrieben in der Zeit des ersten Werner Spinner basiert es viel auf den Vorbehalt, dass man einen vernünftigen, kooperativen Vorstand hat.

Oder, in der Analogie eines britischen Kapitäns des 16. Jahrhunderts, der vor Gericht wegen dem Verlust eines Schiffes stand: die Navy-Regeln decken die Situation gut ab, wie ein Kapitän handeln muss wenn ihm der Feind von vorne angreift. Aber nicht, wenn der Feind von der Seite oder von hinten kommt.

Oder so ähnlich.
"Es ist einfacher, Menschen zu täuschen, als sie davon zu überzeugen, dass sie getäuscht wurden."
-Mark Twain-
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I.Ronnie

Zitat von: Borntobekölsch am Sonntag, 04.Mai.2025, 21:57:06Wenn die Mitgliederrat 4 Vertreter im GA hätte, dann wäre das für mich aber eher im Sinne eines Mitgliedergeführten Verein. Dann entscheidet am Ende zwar der Beirat mit seiner Stimme bei 4:4, aber so wie es jetzt ist, ist das mit dem Mitgliedergeführten Verein nur eine Sache auf dem Papier

Das ist ja Quatsch. Der Vorstand rekrutiert sich aus der Mitgliederschaft und wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand wird vom Mitgliederrat vorgeschlagen. Der Mitgliederrat rekrutiert sich aus der Mitgliederschaft und wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Zusammen haben Vorstand und Mitgliederrat 5 zu 2 Stimmen im GA.
Wo fehlen dir da die Mitglieder für ein Mehr an "mitgliedergeführt"?

Das Problem sind die Menschen, die wir in diese Gremien wählen. Wenn diese nicht im Sinne der Mitglieder handeln, dann ist es bums, wie die Satzung aussieht, wie viele Gremien wir haben etc. pp.

Man muss nicht immer das Kinde mit dem Bade ausschütten. Es gibt sicher gute Gründe aus den Erfahrungen der letzten Jahre die Satzung noch einmal anzupassen. Aber es wird keinen Zustand geben, an dem ein Gremium qua Satzung im Sinne der Mitglieder handelt. Wir wählen eben Vertreter und Vertreterinnen aus der Mitgliederschaft in Gremien. Die Alternative wäre, jede Entscheidung in einer Mitgliederabstimmung zur Wahl zu stellen.
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I.Ronnie

Zitat von: Borntobekölsch am Sonntag, 04.Mai.2025, 21:59:39Der Vorstand ist ja quasi auch der Aufsichtsrat, der Mitgliederrat sollte eigentlich das Kontrollgremium sein

Nein, der Vorstand ist der Vorstand des e.V. und der Mitgliederrat ist der "Aufsichtsrat" des e.V.

Man kann aber darüber diskutieren, wie der Aufsichtsrat in der KGaA zusammengesetzt werden sollte. Eine Möglichkeit wäre, auch Vertreter des Mitgliederrates dorthin zu entsenden, um den Vorstand effektiver kontrollieren zu können. 
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Borntobekölsch

e.V. - GmbH und Co.KG - KGaA.... 
Da blickt ja keiner durch der kein BWL Studium hat. 
Ich orintierte mich an fc.de
Und da steht Weiß auf Rot


Alle Mitglieder des FC-Aufsichtsrats im Überblick:
Lionel Souque (Vorsitzender des Aufsichtsrats, Vorstandsvorsitzender der REWE Group)
Dr. Werner Wolf (Präsident des 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V., Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Eckhard Sauren (Vizepräsident des 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V.)
Dr. Carsten Wettich (Vizepräsident des 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V.)

Das sind doch 3 Personen die auch im Vorstand sind, wie kann sowas sein. Begreife ich nicht. Der Vorstand des e.V. ist doch für den ganzen Zirkus zuständig, das sind doch keine anderen, handelnde Personen. Es sind doch die, die letztendlich entscheiden. 
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MLM

Nur auf den ersten Blick. Der Aufsichtsrat, bestehend aus diesen Personen, ist der Aufsichtsrat über die GF, bzw. zuständig für die KGaA. 

Der Mitgliederrat ist der "Aufsichtsrat" des Vorstands der dem e.V. vorsteht.
Na Palm
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I.Ronnie

Das ist der Aufsichtsrat der KGaA. Und ich schrieb ja bereits, dass man über dessen Zusammensetzung diskutieren kann, insbesondere hinsichtlich der Kontrollfunktion des Mitgliederrates. Denn bisher war der Einblick des Mitgliederrates in die Arbeit des Vorstandes im Rahmen seines Wirkens in der KGaA ein Zankapfel. 

Eine der vielen Konfliktlinien zwischen KGaA, Vorstand des e.V. und Mitgliederrat läuft entlang der Frage, worauf sich die Kontrollfunktion des Mitgliederrates bezieht. Bezieht sie sich auf die Arbeit des Vorstandes nur in dessen Wirken im Rahmen des e.V. oder auch der KGaA. Bezieht sie sich auch auf die KGaA müsste dem Mitgliederrat auch weitreichender Einblick in die Arbeit der Geschäftsführung der KGaA gewährt werden. Das möchte weder die Geschäftsführung der KGaA, noch wollten das bisher die Vorstände des e.V.. 
Zwar sitzen auch zwei Mitgliederräte im Gemeinsamen Ausschuss, dürfen aus diesem aber nicht an den Mitgliederrat berichten. So wird letztendlich die Kontrolle des Vorstandes durch den Mitgliederrat erschwert, bleibt sein Wirken bezogen auf die KGaA doch meist nicht einsehbar. 

Mit einem Sitz im Aufsichtsrat der KGaA hätte der Mitgliederrat eine Möglichkeit, mehr Einblick in die Arbeit der Geschäftsführung und die Kontrollarbeit des Vorstandes zu bekommen. Daran schlösse sich aber die Frage an, wozu es dann noch den GA in der aktuellen Zusammensetzung bräuchte und wie man die Arbeit in GA und Aufsichtsrat voneinander abgrenzte. 

drago

wenn man nun hört, was im winter so abging von seitens keller, und das wolf da sogar mitmachen wollte, ist umso unverständlicher, warum nicht SOFORT eine AOMV einberufen wurde seitens MR.
Wenns so is, isses so, ich bin das ganze Leben schon Fan dieser massenkarambolage, da kommt es darauf auch nicht mehr an.  (c) Eigelsteiner
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Micknick

Zitat von: drago am Mittwoch, 07.Mai.2025, 04:42:42wenn man nun hört, was im winter so abging von seitens keller, und das wolf da sogar mitmachen wollte, ist umso unverständlicher, warum nicht SOFORT eine AOMV einberufen wurde seitens MR.
Wegen der Unruhe 

shorty

Dann muss man sich aber auch nicht wundern, wenn Rewe uns bei der nächsten Verlängerung den Figgo zeigt, und wenn es nur monetär ist.
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Superwetti

Zitat von: drago am Mittwoch, 07.Mai.2025, 04:42:42wenn man nun hört, was im winter so abging von seitens keller, und das wolf da sogar mitmachen wollte, ist umso unverständlicher, warum nicht SOFORT eine AOMV einberufen wurde seitens MR.
Wissen wir denn, ob der MR von diesen Dingen überhaupt wusste?
Super-Wetti
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shorty

Ich glaub auch dass das eher im stillen Kämmerlein bei Wolff stattgefunden hat.
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Kölner

Zitat von: Superwetti am Mittwoch, 07.Mai.2025, 12:59:50Wissen wir denn, ob der MR von diesen Dingen überhaupt wusste?

Worum geht es denn da? Kann man das irgendwo nachlesen?
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Superwetti

Zitat von: Kölner am Mittwoch, 07.Mai.2025, 16:52:54Worum geht es denn da? Kann man das irgendwo nachlesen?
Es geht darum das Keller Behrenbeck und Souqe absetzen lassen wollte.
Super-Wetti
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drago

Zitat von: Superwetti am Mittwoch, 07.Mai.2025, 12:59:50Wissen wir denn, ob der MR von diesen Dingen überhaupt wusste?


na, die cheffes auf jedenfall. steht doch so im artikel. empöhrung und rücktrittsandrohung der mitglieder des GA. so jedenfalls verstehe ich das. und imo muss diese forderung kellers im GA thema gewesens ein.
Wenns so is, isses so, ich bin das ganze Leben schon Fan dieser massenkarambolage, da kommt es darauf auch nicht mehr an.  (c) Eigelsteiner
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