Hm, das finde ich dann doch interessant, weil das für mich aus dem Kölner Schreiben nicht so hervor geht.
Zitat:
Beachtung von Stadion- und Bereichsbetretungsverboten
Personen mit bundesweitem oder lokalem Stadionverbot sowie Personen, gegen die ein Bereichsbetretungsverbot verfügt worden ist, dürfen sichnicht in Stadionnähe bzw. im Stadtgebiet Köln aufhalten. Die Kölner Polizei wird Zuwiderhandlungen in jedem Fall konsequent verfolgen.
Für mich steht da - entweder hat eine Person "nur" ein Stadionverbot oder er hat ein Stadionverbot und zusätzlich dazu ein Bereichsbetretungsverbot für dieses Spiel (vielleicht auch für mehrere) aufgebrummt bekommen. Ich lese da nicht unbedingt wie bei faszination-fankurve.de, dass das eine das andere direkt mit einschließt.
Es kann aber auch sein, dass diejenigen mit Stadionverboten bei der jeweiligen Urteilsverkündung gleich ein Betretungsverbot für die jeweilige Stadt am Spieltag angehängt bekommen haben. Vom Derby gegen Kackbach hat man doch gehört, dass sich bestimmte Personen während einer festgelegten Uhrzeit bei einer Polizeistelle melden mussten, um die Nicht-Anwesenheit am Stadion/im Bereich zu beweisen.