Hallo zusammen,
erstmal freut es mich das es alles geklappt hat und auch ein Lob an die Initiatoren. Wollte dem Fanclub auch beitreten da ich doch einige kenne und die Idee unterstützen möchte. Als ich gestern die Satzung überflogen haben kamen mir aber doch einige mehr oder minder wichtige Fragen, manchmal auch einfach vielleicht Probleme im Verständniss. Ich hoffe das ihr mir meine Fragen beantworten könnt. Klar könnte ich diese auch entsprechenden Personen persönlich stellen, aber vielleicht ist die ein oder andere Frage ja auch für andere von Interesse.
Frage zu § 1.3
"Eine Eintragung ins
Vereinsregister ist momentan nicht beabsichtigt."War es nicht genau das was die Grundidee des Fanclubs war? So wie ich es doch verstanden hatte sollte ein Verein gegründet werden der sich dann das Forum auf die Stirn schreibt um es nicht nur von einzelnen Personen abhängig zu machen?! Ist meine Information falsch oder wieso wurde dies geändert?
Frage zu § 6.4
"Die Mahnung ist auch wirksam, wenn die Sendung als unzustellbar
zurückkommt."Geht das rechtlich überhaupt? Finde § 6 sowieso recht bedenklich. Bin kein Jurist oder ähnliches aber meiner Meinung nach müsste man bei dem Vorbau des Paragraphen eine Kenntnissnahme der Mahnung in egal welcher Form vorraussetzen und könnte nicht einfach bei Unzustellbarkeit Wirksamkeit vorraussetzen.
Frage zu § 10.3
"Der Vorstand wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer
von 3 Jahren bestellt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des
nächsten Vorstands im Amt."Warum 3 Jahre? Ich persönlich finde 3 Jahrer zu lange und sehe auch ehrlich gesagt keinen Sinn dahinter. Meiner Meinung nach sollte sich der Vorstand lieber immer aufs neue bewähren, spricht ja nichts dagegen bei guter Arbeit den Vorstand nach einem Jahr wiederzuwählen. Vorallem sehe ich auch keine Möglichkeit in der Satzung den Vorstand bei Missgunst abzuwählen. Das heißt man müsste den Vorstand (bei sturem Vorstand) wirklich eine lange Zeit aussitzen. Mich erinnert dies ein wenig an das aktuelle Konstrukt vom FC.Bevor ihr motzt, ja ich weiß ganz so schlimm ist es noch nicht, aber gewisse Ähnlichkeiten sehe ich dennoch.

Welche konkreten Möglichkeiten haben die Mitglieder eine Neuwahl zu beantragen, außerhalb dieser 3jährigen Wahlen?
Frage zu § 12 komplett
"1. Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn es das Interesse des
Fanclubs erfordert, jedoch mindestens
a) einmal jährlich, möglichst in den ersten drei Monaten des
Geschäftsjahres,
b) nach Ausscheiden eines Mitglieds des Vorstands binnen 3 Monaten.
2. In dem Jahr, in dem keine Vorstandswahl stattfindet, haben der Vorstand der
nach Abs. 1 Buchstabe a) zu berufenden Versammlung einen Jahresbericht
und eine Jahresabrechnung vorzulegen und die Versammlung über die
Entlastung des Vorstands Beschluss zu fassen."Wer beruft die Mitgliederversammlung ein und was ist genau unter Interesse zu verstehen? Kann NUR der Vorstand eine MGV einberufen? (siehe § 13.1)
Warum muss der Vorstand im Jahr der Vorstandswahl keinen Jahresbericht und -abrechnung vorlegen?
Noch eine Frage, nicht die Satzung betreffend:
Ich weiß aus persönlicher Erfahrung das der FC regelmäßig jegliche Kontaktinformationen ALLER Mitglieder anfordert. Gibt es die Möglichkeit sich da rausnehmen zu lassen? Also das ich Mitglied im Fanclub werde aber die Informationen über mich nicht an den FC weitergegeben werden?
So, ich hoffe ihr könnt mir meine Fragen beantworten. Manche Fragen sind vielleicht unnötig und nur meinem fehlerhaften Verständniss geschuldet, aber manche finde ich relativ wichtig da es meiner Meinung nach schon einige Stellen gibt wo ich mir etwas mehr Flexibilität erwünscht hätte da die Vergangenheit doch gezigt hat wie schnell sich Dinge und leider auch Menschen negativ verändern können.
Edit: Ist das hier der richtige Bereich bzw. Thread für Fragen? Falls nicht auch ruhig verschieben oder ein neues Thema eröffnen.