@CMBurns
Wie bei allen Geldanlagen gilt auch hier: ich sollte das Produkt verstehen, bevor ich etwas investiere. Ansonsten bestehen gute Chancen, irgendwann ein dummes Gesicht zu machen.
Ich hatte eine ordentliche Frage gestellt - da brauche ich von Dir keine blöden Antworten !
Tatsache ist ich habe verbrieft die Aussage: Rückzahlungsbetrag: 100 % des Nennbetrags
Also erwarte ich bei einer solchen schriftlichen Zusage mein Geld zurück ! Ich hatte vor damit "leeve lang" zu bezahlen
paul
Hättest du dir die Mühe gemacht, meine zweite Antwort zu lesen, dann hättest du erkennen können, dass ich die Aussage schon wieder relativiert habe, da ich den Satz nicht vollkommen korrekt gelesen habe.
Letztendlich bleibt aber die Kernaussage: ich muss Anlageprodukte verstehen, bevor ich investiere. Dazu gehört auch, dass Anleihen einen Fälligkeitszeitpunkt haben, zu dem es das Geld zurück gibt. Ich bin mir sehr sicher, dass auch in den Vertragsunterlagen steht, nach welchem Schlüssel ein Auszahlungsbetrag reduziert wird, sollte man den Fälligkeitszeitpunkt verschlafen. Dass der Emittent Kalkulationssicherheit haben möchte, zu welchem Zeitpunkt die Beträge fällig werden, ist ja nur verständlich. Diese Positionen können ja nicht für Ewigkeiten in der Bilanz verbleiben, weil der ToniS sie nicht einfordert.