Und es wäre alles so einfach gewesen:
Wenn das Gericht schon auf dem Niveau eines Studienanfängers argumentiert und meint, die Verwarnung müsse zugehen, um wirksam zu sein, hätte es auch konsequent sein müssen.
Denn der Empfänger einer Erklärung muss diese als zugegangen gelten lassen, wenn er den Zugang vereitelt.
Dreht sich der Spieler weg, so ist das so.
Ich kann auch nicht meinen Briefkasten abschrauben, wenn ich die Kündigung meines Arbeitgebers erwarte.
Das Gericht hätte also begründen können:
Ein Spieler auf dem Platz hat jederzeit auf den Schiedsrichter zu achten und dessen Anweisungen folge zu leisten. Es besteht ein Kooperationsgebot, ohne dass eine Spielleitung nicht möglich wäre.
Wenn ein Spieler dem Schiedsrichter dauerhaft den Rücken zudreht (gerade in einer Spielsituation, in der er mit einer Ansprache oder Verwarnung des Schiedsrichters rechnen muss) verletzt der Spieler seine Obliegenheiten aus diesem Kooperationsgebot. Er kann sich daher nicht darauf berufen, die Verwarnung nicht bemerkt zu haben. Er hat die fehlende Kenntnis schließlich selbst zu vertreten.
Aber nein:
Ohne Not werden hier Schiris bis in die Amateureklasse hinab verarscht